mini|Amtsgericht Duderstadt (2013) Das Amtsgericht Duderstadt ist eines von sieben Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Göttingen. Es hat seinen Sitz in Duderstadt.
Das Amtsgericht hat insgesamt 25 Mitarbeiter, darunter drei Richter und vier Rechtspfleger. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Duderstadt umfasst neben Duderstadt die Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen. Das Amtsgericht Duderstadt hat somit etwa 45.000 Gerichtseingesessene. Übergeordnetes Gericht ist das Landgericht Göttingen.
Geschichte Die Ursprünge des Amtsgerichtes liegen im Stadtgericht Duderstadt, das neben dem Gogericht 1247 durch die Braunschweiger Herzöge gegründet wurde. Nachdem Duderstadt zeitweise zum Königreich Westphalen gehörte und somit französisches Recht durch ein „Civiltribunal“ gesprochen wurde (siehe Justizwesen im Königreich Westphalen), kam die Stadt 1815 nach dem Wiener Kongress zum Königreich Hannover. Dort bestand das Amt Duderstadt sowie das Stadtgericht Duderstadt als Verwaltungs- und Gerichtsbehörde. Für die Verwaltung war die Landdrostei Hildesheim übergeordnete Behörde für die Rechtsprechung die Justizkanzlei Hildesheim.
Nach der Revolution von 1848 wurden im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 () Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Stadt und Amt Duderstadt.Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 64, onlineGerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover, Band 3, 1852, S. 98, Digitalisat. Das Amtsgericht war dem Obergericht Osterode untergeordnet. 1859 wurde das Obergericht Osterode aufgelöst und das Amtsgericht Duderstadt wurde dem Obergericht Göttingen zugeordnet.
Das Amtsgericht Lindau wurde bereits 1859 dem Amtsgericht Gieboldehausen zugeschlagenVerordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856–1862: Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 306, online, welches seinerseits 1932 aufgelöst und mit dem Amtsgericht Duderstadt vereinigt wurde.
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Sein Gerichtsbezirk umfasste ab der Neuordnung aufgrund der Reichsjustizgesetze 1879 die Stadt Duderstadt und die Gemeinden Breitenberg, Brochthausen, Desingerode, Esplingerode, Fuhrbach, Gerblingerode, Hilkerode, Immingerode, Langenhagen, Mingerode, Nesselröden, Obernfeld, Seulingen, Tiftlingerode, Werxhausen und Westerode aus dem Amt Gieboldehausen.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 506, Digitalisat Es war nun dem Landgericht Göttingen nachgeordnet. Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 408 online
Richter Valeska Böttcher Hubert Böning
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Niedersachsen Liste der Amtsgerichte im Königreich Hannover
Weblinks Internetpräsenz des Amtsgerichtes Duderstadt Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichtes Duderstadt
Einzelnachweise
Duderstadt Amtsgericht Duderstadt Amtsgericht Duderstadt Duderstadt Kategorie:Gerichtsgründung 1852