Das Amt Raboldshausen der Landgrafschaft Hessen verwaltete die landgrafschaftlichen Besitzungen und landgräfliche Gerichte, die in der Umgebung von Raboldshausen in Nordhessen lagen.
Justizamt
Am 1. Januar 1822 trat in der Landgrafschaft eine Verwaltungsreform in Kraft und die Verwaltung wurde von der Rechtsprechung getrennt. Dabei wurde das Amt Raboldshausen bezüglich der Verwaltung mit den Ämtern Homberg und Borken zum Kreis Homberg zusammengelegt. Als Gericht erster Instanz entstand das Justizamt Raboldshausen (bis 1831 als Assistenzamt des Landgerichtes HombergSammlung von Gesetzen für Kurhessen, Jahr 1831, S. 157: Verordnung vom 21. Dezember 1831, die Änderung einiger Untergerichtsbezirke betreffend, online). Es war für die ehemaligen Gerichte Wallenstein, Neuenstein und einen Teil des Gerichts am Walde zuständig.
Orte im Justizamt RaboldshausenGericht Wallenstein Gericht Neuenstein Gericht am WaldeWallensteinvormals zugehörig zum Amt Homberg Raboldshausen HergetsfeldNiederhülsa Mühlbach OberhülsaOberappenfeld Saasen Niederappenfeld Salzberg Wölfershain Grebenhain Ellingshausen Neuenstein
Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen wurde die Gerichtsorganisation geändert. Das Justizamt Raboldshausen wurde 1867 aufgelöst und das preußische Amtsgericht Homberg (Efze) war nur das zuständige Gericht erster Instanz.
Literatur
Einzelnachweise
Raboldshausen Raboldshausen Kategorie:Ehemalige Verwaltungseinheit (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) Kategorie:Neuenstein (Hessen)