mini|Das Philip-Johnson-Haus an der Friedrichstraße 200 in Berlin-Mitte ist Sitz der Stiftung EVZ (hier die Rückseite am Bethlehemkirchplatz, rechts die Mauerstraße; 2010) Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, die durch Bundesgesetz vom 2. August 2000 errichtet wurde.Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ vom 2. August 2000, – EVZStiftG. Sie hat ihren Sitz in Berlin. Ihr Ziel war zunächst, für Zwangsarbeiter und andere Geschädigte der Zeit des Nationalsozialismus eine zumindest symbolische Entschädigung in Form einer einmaligen Geldzahlung bereitzustellen. Seit Ende dieser Auszahlungen finanziert die Stiftung diverse Projekte zur Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie zur internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet.

Zeitgleich errichtete die Republik Österreich den Versöhnungsfonds mit Sitz in Wien.Bundesgesetz über den Fonds für freiwillige Leistungen der Republik Österreich an ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter des nationalsozialistischen Regimes (Versöhnungsfonds-Gesetz) pdf, abgerufen am 2. Oktober 2011.Peer Heinelt: Die Entschädigung der NS-Zwangsarbeiterinnen und -Zwangsarbeiter. Johann Wolfgang Goethe-Universität, Fritz Bauer Institut, Frankfurt am Main 2008, S. 43 f.

Laut einer Studie hatten die vorenthaltenen Löhne der Zwangsarbeiter einen Gegenwert von 180 Milliarden Mark (als Zeitwert um das Jahr 1999). Kritiker nennen die Zahlung der deutschen Wirtschaft von fünf Milliarden Mark nur einen Bruchteil der Kriegsprofite und einen „günstigen Deal“. Die ausgehandelten Zahlungen resultierten „in einem Amalgam von Verantwortungsübernahme, Verantwortungsabwehr und Konzessionen zum Schutz der Wirtschaft“.

Im Jahr 2025 wurde die Stiftung in Russland zu einer unerwünschten Organisation erklärt.

Stiftungszweck Zweck der Stiftung ist es, über Partnerorganisationen einmalige Zahlungen von bis zu 15 000 DM an ehemalige Zwangsarbeiter und von anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffene bereitzustellen, beispielsweise Opfern medizinischer Versuche oder bei Tod oder schweren Gesundheitsschäden eines in einem Zwangsarbeiterkinderheim untergebrachten Kindes ( Abs. 1, Abs. 1 Satz 2 EVZStiftG). Der innerhalb der Stiftung errichtete Fonds „Erinnerung und Zukunft“ soll außerdem Projekte fördern, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen ( Abs. 2, Abs. 1 Satz 2, Abs. 1 Satz 5 EVZStiftG).

Nach der Begründung zum EVZStiftG sollte mit der Stiftung ausdrücklich nur in finanzieller Hinsicht eine abschließende Reglung getroffen werden, die Erinnerung an den Holocaust und vielfaches NS-Unrecht jedoch wachgehalten und durch die Förderung von Information und Begegnungen eine erneute Bedrohung durch totalitäre Systeme zukünftig vermieden werden.BT-Drs. 14/3206 vom 13. April 2000, S. 10 f.

Leistungen aus der Stiftung konnten in erster Linie zur Arbeit gezwungene Personen in Konzentrationslagern und Ghettos sowie aus ihrem Heimatstaat deportierte und zum Arbeitseinsatz gezwungene und inhaftierte oder haftähnlichen Bedingungen ausgesetzte Opfer erhalten. Darüber hinaus waren beispielsweise auch Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft leistungsberechtigt.Bundesministerium der Finanzen: Wiedergutmachung: Regelungen zur Entschädigung von NS-Unrecht. Stand Mai 2022, S. 12.

Stiftungsvermögen Stifter waren die in der Stiftungsinitiative der deutschen WirtschaftSusanne-Sophia Spiliotis: Verantwortung und Rechtsfrieden. Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft. Frankfurt a. M., 2003. zusammengeschlossenen Unternehmen sowie der Bund, die die Stiftung mit einmalig jeweils 5 Mrd. DM ausgestattet haben (insgesamt 5,2 Mrd. Euro). Eine Nachschusspflicht der Stifter besteht nicht ( Abs. 3 EVZStiftG), sodass die Mittel der Stiftung auf diesen Betrag begrenzt sind. Die Verwendung der Stiftungsmittel für die einzelnen Zwecke ist deshalb in EVZStiftG geregelt. Um möglichst viele Berechtigte zu erreichen, werden die Individualleistungen nur bis zu einer bestimmten Höhe gewährt.

Der Beitrag des Bundes umfasst die Beiträge von Unternehmen, soweit der Bund Alleineigentümer oder mehrheitlich an diesen beteiligt ist. Denn nicht nur die Privatwirtschaft, sondern auch staatsnahe Unternehmen wie die Deutschen Wirtschaftsbetriebe, die Reichswerke Hermann Göring oder die Organisation Todt hatten von Zwangsarbeit profitiert.

Zuwendungen Dritter, um die sich die Stiftung bemüht, sind von der Erbschafts- und Schenkungsteuer befreit ( EVZStiftG).

700 Mio. DM wurden für Projekte des Fonds „Erinnerung und Zukunft“ reserviert ( Abs. 7 EVZStiftG).

Gremien Kuratorium Das international besetzte Kuratorium ( EVZStiftG) beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung EVZ gehören, insbesondere über die Feststellung des Haushaltsplans und erlässt Richtlinien für die Verwendung der Mittel. Über Projekte des Fonds „Erinnerung und Zukunft“ entscheidet es auf Vorschlag des Stiftungsvorstands. Neben den Stiftern (Deutscher Bundestag und Bundesrat sowie Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft) repräsentieren seine insgesamt 27 Mitglieder, die beispielsweise von der Conference on Jewish Material Claims against Germany, dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma oder dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen sowie ausländischen Regierungen benannt werden,Zusammensetzung des Kuratoriums Auflistung auf der Website der Stiftung EVZ, abgerufen am 17. Oktober 2022. die verschiedenen Gruppen von Leistungsberechtigten.

Seit Juli 2026 ist Hans-Dieter Lucas Vorsitzender des Kuratoriums.Dr. Hans-Dieter Lucas übernimmt Kuratoriumsvorsitz der Stiftung EVZ, Pressemitteilung zur Ernennung, 13. Juli 2026, abgerufen am 4. August 2026. Sein Stellvertreter ist Werner Gatzer.Kuratorium, Vorstand, Finanzgremien, Mitglieder des Kuratoriums, 13. Juli 2026, abgerufen am 4. August 2026. Bundesministerin a. D. Annette Schavan war von September 2019 bis Juni 2026 Kuratoriumsvorsitzende. Die Kuratoriumsvorsitzende und ihr Stellvertreter werden vom Bundeskanzler berufen.

Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig.

Vorstand Der Stiftungsvorstand wird vom Kuratorium für vier Jahre gewählt. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung EVZ und setzt die Beschlüsse des Kuratoriums um. Er ist für die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Stiftungsmittel verantwortlich und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der VorstandNeuer Vorstand in der Stiftung EVZ Pressemitteilung zur Wahl, 17. Mai 2022, abgerufen am 11. Februar 2023. der Stiftung besteht aus Andrea Despot (Vorstandsvorsitzende, seit Juni 2020) und Jakob Meyer (Vorstand, seit Mai 2022).

Geschichte, Hintergrund und gesetzlicher Rahmen

Nach dem Zweiten Weltkrieg berücksichtigte die deutsche Wiedergutmachungspolitik nicht alle Fälle von NS-Unrecht.Kalendarium zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht, PDF-Dokument auf dem Themenportal Wiedergutmachung auf der Website des Bundesfinanzministeriums, August 2022, abgerufen am 11. Februar 2023. Dies betraf zum Beispiel Personen, die als Kinder in Konzentrationslagern oder Zwangsarbeitslagern leben mussten oder KZ-Häftlinge, die nicht zu Zwangsarbeit herangezogen waren und wegen ihres Wohnsitzes außerhalb Deutschlands von Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) ausgeschlossen waren, sowie Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft. 95 % der früheren Zwangsarbeiter lebten in Osteuropa.Jan Pallokat: Entschädigung für NS-Zwangsarbeit: Späte Einsicht, wenig Geld. Deutschlandfunk, 22. März 2020.

Vor dem Hintergrund der Verfahren um jüdische Vermögen bei Schweizer Banken kam es seit 1996 und verstärkt ab dem Frühjahr 1998 außerdem zu einer Medienkampagne und zivilen Sammelklagen (class actions) vor amerikanischen Gerichten. Darin wurden zunächst bei Banken und Versicherungen, dann auch bei deutschen Industrieunternehmen umfangreiche Entschädigungen für NS-Opfer geltend gemacht, die aus zurückbehaltenem Eigentum, entgangenen Lohnzahlungen und Entschädigungsansprüchen unterschiedlicher Art resultierten.„Class actions“ und „legal closure“ (1998–2000). Bundesarchiv, abgerufen am 6. Mai 2023.

Zum Ende der 1990er Jahre war die Bundesregierung gemeinsam mit der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft bereit, Verhandlungen aufzunehmen.vgl. Chronik der Ereignisse zur Zwangsarbeiter-Entschädigung. Die Welt, 21. Mai 2001. Diese Verhandlungen gipfelten in einem Abkommen zwischen der deutschen Seite und der Regierung der USA. Weiterhin wurde eine „internationale Vereinbarung unter Beteiligung Israels, mittel- und osteuropäischer Staaten, der deutschen Wirtschaft und der Klägeranwälte unterzeichnet“.Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (Hg.): 10 Jahre Stiftung EVZ, Berlin 2010. Regierung und Wirtschaft hatten sich darauf verständigt, in eine Stiftung jeweils fünf Milliarden D-Mark einzuzahlen. Mit dem „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ vom 2. August 2000 () wurde wenige Tage später die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“ mit Sitz in Berlin errichtet.EVZStiftG – Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft.“ Gesetzestext auf der Website des Bundesministeriums der Justiz, 2. August 2000, abgerufen am 11. Februar 2023.

Die internationale vorbereitende Kommission unter Leitung von Otto Graf Lambsdorff und dem US-Diplomaten Stuart E. Eizenstat war übereingekommen, dass sich deutsche Unternehmen, die durch die Beschäftigung von Zwangsarbeitern und Arisierungen von der NS-Politik profitiert hatten, an einer weniger juristisch als vielmehr „moralisch und sozial angemessen“ Wiedergutmachung beteiligen. Teil des Stiftungskonzepts war in diesem Zusammenhang die Übereinkunft, „dass die Stiftung das einzig angemessene Mittel zum Ausgleich dieses nationalsozialistischen Unrechts ist,“ um weiteren Klageverfahren die Grundlage zu entziehen und damit Rechtssicherheit für die Unternehmen herzustellen. Zugleich blieb die traditionelle deutsche Rechtspositionen in der Entschädigungsfrage erhalten, wonach Entschädigungsleistungen seitens des Staats als eine freiwillige humanitäre Leistung zu verstehen sind.

Bei Errichtung der Stiftung war allen Beteiligten klar, dass bei einer für den einzelnen trotz allem recht geringen und einmaligen Zahlung im Angesicht des Ausmaßes des erlittenen Unrechts und der zugefügten Gewalt nicht von einer wirklichen „Entschädigung“ gesprochen werden dürfe. Es konnte sich nur um eine symbolische materielle Geste handeln und um eine öffentliche Anerkennung des Schicksals der Betroffenen als Opfer des Nationalsozialismus.

Insgesamt beteiligten sich über 6.000 Unternehmen an der Stiftungsinitiative. Die ersten 26 Unternehmen, die 1999 eine namentliche Zusage zur Beteiligung an der Stiftung gaben, waren:Hintergrund: Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft Artikel auf Spiegel Online, 15. Dezember 1999, abgerufen am 11. Februar 2023.

Leistungsberechtigte mini|Arbeitsbuch für Ausländer (1942) mini|Mitarbeiterausweis von Antonije Mihelič für eine Fabrik in Dingolfing, ausgestellt von der „Werkspolizei“.