Ein Generalentwässerungsplan, in der Schweiz Genereller Entwässerungsplan (GEP) stellt das Abwasserkonzept für ein Einzugsgebiet dar und dient als Rahmenvorgabe für Detailvorhaben. Meist wird ein GEP für eine Kommune oder einen Zweckverband erstellt.
GEP in Deutschland Ein GEP hat u. a. folgende Aufgaben: Nachweis, dass die Abwasserbeseitigung den gesetzlichen Anforderungen, etwa Umweltauflagen, entspricht Sanierungskonzept für das bestehende Abwassersystem Auswirkungen eines zusätzlichen Neubau- / Gewerbegebietes Planungsgrundlage für den zukünftigen Ausbau
Um einen GEP zu erstellen, benötigt man die Daten des bestehenden Kanalnetzes. Davon ausgehend, wird mit Rechen- und Simulationsmethoden (Schmutzfrachtberechnung, Zeitbeiwertverfahren etc.) der GEP hergeleitet.
GEP in der Schweiz Schweizweit ist die Entwässerungsplanung in des Gewässerschutzgesetzes und in der Gewässerschutzverordnung (GschV) verankert. Die Kantone sorgen gemäss und GschV für die Erstellung von regionalen (REP) und kommunalen Entwässerungsplänen (GEP).
Der REP regelt bei Bedarf die Entwässerungsplanung eines zusammenhängenden Einzugsgebiets und dient der Abstimmung über mehrere Gemeinden hinweg. Im Gegensatz dazu muss jede Gemeinde über einen GEP verfügen. Ein REP liegt daher oft nur für ausgewählte Einzugsgebiete vor und bildet, soweit vorhanden, eine verbindliche Grundlage für die jeweiligen GEP.
Üblicherweise erarbeitet der Kanton und ein Abwasserverband einen REP in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Bei den GEP hingegen sind die Gemeinden für die Erstellung zuständig, der Kanton nimmt die Rolle der Genehmigungsinstanz ein. Nach der Genehmigung ist der GEP behördenverbindlich.
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