mini|Kita „Buratino“ in Kummersdorf (2013) mini|Exemplarischer Raum, USA (2022) Eine Kindertagesstätte, seltener Kindertagesheim genannt, in Deutschland auch Kindertageseinrichtung (Kita), in Österreich auch Ganztagskindergarten, ist eine Einrichtung zur institutionellen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch pädagogische Fachkräfte. Die genaue Definition ist national oder regional unterschiedlich. Die Herkunft des Wortes liegt im NS-Staat, dort wurde von der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) der Begriff Kindertagesstätte (auch Dauerkindertagesstätte, Erntekindertagesstätte und Hilfskindertagesstätte) verwendet.Der oberschlesische Wanderer 116, (1943), Nr. 119, vom 1. Mai 1943, S. 4 (sbc.org.pl); Peter Hammerschmidt: Die Wohlfahrtsverbände im NS-Staat. Die NSV und die konfessionellen Verbände Caritas und Innere Mission im Gefüge der Wohlfahrtspflege des Nationalsozialismus. (diss. Marburg 1997). Leske und Budrich, Opladen 1999, S. 290, 292, 361, 395, 490 u.ö.

Deutschland Allgemein In Deutschland heißen je nach Region unterschiedliche Regeleinrichtungen Kindertagesstätte (Kurzform: KiTa oder Kita):

die Kinderkrippe (für Kinder von einem halben bis drei Jahre), der Kindergarten (für zweieinhalb- bis sechsjährige Kinder) der Hort oder Schulhort, den Grundschulkinder oder Mittelschulkinder nach Schulende und in den Ferien besuchen können.

Auch Häuser für Kinder, die alle drei Altersgruppen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) betreuen und bilden, und Kooperationen, in den Krippen- und Kindergartenkinder gemeinsam oder nebeneinander betreut und gefördert werden, sind Kindertagesstätten. Integrative oder inklusive Kindertagesstätten nehmen Kinder ohne und mit Behinderungen auf.

In heilpädagogischen Tagesstätten werden behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder exklusiv betreut.

Kindertagesstätten gehören der Kinder- und Jugendhilfe an. Neben dem Achten Buch Sozialgesetzbuch bilden die Rahmenpläne der verschiedenen Bundesländer (z. B. Berliner Bildungsprogramm) und die durch Träger oder Einrichtung festgelegte Konzeption die Grundlage für die pädagogische Arbeit der mitunter multiprofessionellen Fachkräfte.

In Deutschland gab es am 1. März 2024 rund 60.600 Kindertageseinrichtungen mit 778.200 Beschäftigten. Die meisten Kindertageseinrichtungen gibt es in den bevölkerungsreichen Bundesländern Nordrhein-Westfalen, dicht gefolgt von Bayern und Baden-Württemberg.

Träger mini|Modernes KITA-Gebäude (2025)

Neben den traditionellen kirchlichen Trägern (Caritas, Diakonisches Werk u. v. m.), den großen Wohlfahrtsverbänden (Der Paritätische, Arbeiterwohlfahrt u. v. m.), den kommunalen Trägern, wie den Gemeinden und Städten, gibt es aufgrund der massiven staatlichen Förderung immer mehr gewerblich-private Anbieter. Betriebstagesstätten werden meist von betriebsfremden Trägern an einem Firmenstandort betrieben. Elterninitiativen und Kinderläden gibt es seit den 60er Jahren.

Reformpädagogische Einrichtung wie Waldorf-Kindergärten und Montessori-Häuser gibt es seit Jahrzehnten in Vereinsform.

Für Kitas für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gibt es in der Regel dieselben Träger.

Pädagogisches Personal in Kindertagesstätten In Kindertagesstätten arbeiten pädagogische Fachkräfte wie Erzieher, Kindheitspädagogen, Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger, ausgebildete Ergänzungskräfte wie Kinderpfleger und Sozialassistenten und teilweise fachfremde oder ungelernte Hilfskräfte oder Seiteneinsteiger und Praktikanten.

Der Ausbau der Kita-Betreuungsplätze stockt. Als Gründe für den schleppenden Ausbau der Betreuungsplätze gelten neben fehlendem politischen Willen auch der Mangel an qualifiziertem Personal. Zwar sei laut einer Umfrage unter den zuständigen Landesministerien die Zahl der Erzieher-Ausbildungsplätze zwischen 2007 und Anfang 2013 um rund 35 Prozent gesteigert worden, jedoch sei dies nicht ausreichend, um die Nachfrage zu decken. Fast 20.000 Mitarbeiter kamen aus fachfremden Bereichen (beispielsweise aus der Kinderkrankenpflege) oder hatten eine Schnellausbildung erhalten. Im Frühjahr 2012 arbeiteten in deutschen Kindertagesstätten mehr als 9.300 Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Rund 1.000 Beschäftigte hatten ein Hochschulstudium der Studienrichtung Kindheitspädagogik absolviert. Von den Beschäftigten sind im Jahr 2016 insgesamt 15 % befristet beschäftigt gewesen. Rund 60 % der Mitarbeitenden arbeiten in Teilzeit.

Zum Stichtag 1. März 2017 zählten 692.643 Personen zum pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungspersonal in Tageseinrichtungen. Nach höchstem Berufsausbildungsabschluss aufgeschlüsselt sind davon rund 401.188 Erzieher, 5.572 Kindheitspädagogen, 17.230 Diplom-Sozialpädagogen (FH) / Diplom-Sozialarbeiter (FH), 7.460 Diplom-Pädagogen, Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Erziehungswissenschaftler mit einem Universitätsabschluss sowie 65.980 Kinderpfleger.

Der Anteil männlicher Erzieher lag in deutschen Kindertagesstätten im Jahr 2016 bei 5,0 %; der niedrige Männeranteil ist relativ konstant und lag 1997 bei 3 %. Das Bundesfamilienministerium gibt 20 % als Zielforderung vor. Aktivitäten zur Erhöhung des Männeranteils beruhen zu oft nur auf dem persönlichen Engagement Einzelner. „Sie brauchen gesellschaftliche und politische Unterstützung.“Tim Rohrmann: Männer in Tageseinrichtungen für Kinder werden zum Thema in Switchboard, Ausgabe 188, Frühjahr 2009 (Link geprüft am 7. Oktober 2024)

Im Frühjahr 2015 gab es in Deutschland 69 Bachelor- und 11 Master-Studiengänge mit dem Schwerpunkt „Frühpädagogik“/ „Kindheitspädagogik“. 2015 waren in Deutschland 2.365 Absolventen kindheitspädagogischer Bachelor-Studiengänge genannt: „Nach einem rasanten Anstieg seit 2004 stagniert die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger früh- bzw. kindheitspädagogischer Bachelor-Studiengänge seit 2013 auf hohem Niveau.“

Hauswirtschaft Anlässlich des 16. Kinder- und Jugendhilfetages 2017 in Düsseldorf wurde eine Erklärung zur Forderung von einheitlichen Qualitätsstandards für Kitas veröffentlicht. Der Deutsche Hauswirtschaftsrat sieht es als zwingend erforderlich an, bei Qualitätsstandards für Kindertagesstätten sowohl ein pädagogisches Konzept als auch ein Hauswirtschaftskonzept zu erarbeiten.Kitas brauchen ein Hauswirtschaftskonzept, Artikel auf www.hcm-magazin.de vom 21. November 2017 (Link geprüft am 21. Mai 2018)

Kosten Gesamtwirtschaftliche Kosten und Finanzierung Die öffentlichen Ausgaben für Kindertagesstätten beliefen sich im Jahr 2014 bundesweit auf 23,7 Milliarden Euro.Ausgaben und Einnahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Statistisches Bundesamt; abgerufen am 18. Mai 2016. Seit dem Jahr 2007 sind die Ausgaben über 80 % gestiegen. Die hohe Ausgabendynamik erklärt sich aus dem Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger Kinder, welcher im Jahr 2007 von Bund, Ländern und Kommunen beschlossen wurde. Kindertagesstätten werden in Deutschland außer in Bayern nicht als Bildung, sondern als soziale Leistung der Kommunen betrachtet. Dieser Umstand erklärt zum großen Teil den starken Anstieg im Bereich kommunale Sozialausgaben.Sozialausgaben belasten Haushalte der Kommunen. Bertelsmann Stiftung, abgerufen am 15. Mai 2016 Mit dem Beschluss zum Kita-Ausbau 2007 ging ebenso eine Kofinanzierung durch den Bund einher. Da direkte Finanztransfers vom Bund zu den Kommunen verfassungsrechtlich nicht statthaft sind, wurde ein Sondervermögen gegründet. Es umfasste für die Jahre 2008 bis 2013 vier Milliarden Euro für Bau und Betrieb. Die Bundesregierung stockte diese Mittel mehrfach auf. Seit 2015 werden jährlich 845 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer des Bundes an die Gemeinden umverteilt.Bund unterstützt Kommunen auf vielfältige Weise. Bundesministerium der Finanzen; abgerufen am 15. Mai 2016.Laura Dieckmann, Michael Thöne: Föderale Finanzierung des Kinderbetreuungsausbaus: Ermittlung der Lastenverteilung. Zwischenevaluierung im Auftrag des BMFSFJ. Köln 2011. Über die Finanzierungsanteile des Bundes hinaus werden Kita-Ausgaben in den meisten Flächenländern auch über die Länder direkt bezuschusst. Dies kann über Bedarfsfaktoren im allgemeinen Finanzausgleich oder über Förderprogramme der Ressorts erfolgen. Infolge unterschiedlicher Finanzierungsstrukturen ist der bei den Gemeinden verbleibende Kostenanteil überregional nicht vergleichbar.

Förderung

Privat-gewerbliche Träger von Kitas erhalten, je nach Bundesland, in der Regel eine geringere Förderung als öffentlich-kirchliche Träger. Lediglich das Land Hamburg unterscheidet nicht zwischen den Trägern: Zum Stichtag 1. März 2015 wurden über 98 % der Tageseinrichtungen in Hamburg von freien Trägern betrieben. Eine 2008 vom Bundesfamilienministerium geplante Gleichstellung aller Träger auf gesetzlicher Grundlage scheiterte.

Kita-Gutscheine Nach dem Scheitern des Gesetzesentwurfs führten die Länder Berlin und Hamburg Kita-Gutscheine für Kindertagesstätten ein. Ziel dieser Maßnahme ist die finanzielle Entlastung der Eltern und eine bedarfsgerechte Betreuung der Kinder. Im Unterschied zu Berlin ist in Hamburg ein gesetzlicher Anspruch auf eine Halbtagsbetreuung von der Geburt bis zur Einschulung des Kindes gegeben. Der Anteil des Beitrags, der von den Eltern zu entrichten ist, hängt im Wesentlichen vom Nettoeinkommen ab und wird als Elternbeitrag bezeichnet.Kita-Gutschein Hamburg

Kosten für die Eltern Die Kosten einer Kita hängen stark vom Wohnort, dem Träger, dem Alter des Kindes, dem Betreuungsangebot und den Betreuungszeiten ab und werden von sozialen Aspekten, wie dem Einkommen und der Kinderanzahl in den Familien, beeinflusst.

In vielen Bundesländern sind Kitas schlicht kostenlos, zum Teil jedoch erst ab 3 Jahren oder für die letzten 2 Jahre vor der Einschulung. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sind Kitas für Kinder jeden Alters kostenfrei. Im Saarland sind Kitas ab 2027 kostenfrei. Eltern, die Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB II oder Wohngeld beziehen, müssen generell keine Kita-Gebühren mehr zahlen.

Kosten für den Besuch von Kindertagesstätten können von den Eltern im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Kinderbetreuungskosten abgesetzt werden. Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rechtliche Verankerung

In Deutschland ist die Kindertagesbetreuung Teil der Kinder- und Jugendhilfe und findet ihre rechtliche Grundlage in den SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Die Ausgestaltung erfolgt für jedes Bundesland auf länderrechtlicher Ebene (für Berlin beispielsweise im Kindertagesförderungsgesetz – KitaFöG -).

Seit 2005 werden nach Abs. 3 SGB VIII Kinder erwerbstätiger oder arbeitsuchender Eltern bei der Zuteilung eines Kinderbetreuungsplatzes bevorzugt. Sofern jedoch nicht genug Plätze für alle erwerbstätigen Eltern zur Verfügung stehen, erhalten nach allgemein etablierter Regel Kinder von Alleinerziehenden Vorrang vor Kindern von Eltern, die eine Ausbildung absolvieren oder berufstätig sind, einen Betreuungsplatz.