Großen-Buseck ist mit rund 5400 Einwohnern und einer Gemarkung von 16 Quadratkilometern der größte Ortsteil der Gemeinde Buseck im mittelhessischen Landkreis Gießen und zugleich Sitz der Gemeindeverwaltung. Bekannt ist der Ortsteil durch Schloss Großen-Buseck, das seit 1981 als Rathaus genutzt wird.
Ortsgeschichte Mittelalter Der Siedlungsname Buseck wird historisch zunächst undifferenziert gebraucht: So datiert ein Eintrag aus dem 9. Jahrhundert, überliefert in einem Kopiar aus der Zeit um 1150: „... In pago Loganinse: In villa Eihloha et Ewilzdorf et in Lundorf et in Amana, Crisenbuhil et in buocheswilccul ...“Hans Weirich: Hersfelder Urkundenbuch. Marburg 1936. Nr. 38, S. 73. 802/803 wird der Ort als Bucheseicheche im Codex Eberhardi genannt: „... bona sua in Bucheseicheche et in Bramaren ... (Seine Güter in Buseck und in Bramaren)“Ernst Friedrich Johann Dronke: Traditiones et antiquitates Fuldenses. Fulda 1844. Kap. 6, Nr. 66. = StAM, K 425, fol. 156 r. Die Kopie einer Papsturkunde, verfasst zwischen 1145 und 1153 nennt „... Predia in Buchesecke ...“ (Besitz in Buseck)Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1–3. Leipzig 1879–1899. Band III. Nr. 1335, S. 310. Erst im 13. und 14. Jahrhundert wird zwischen Alten- und Großen-Buseck unterschieden.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 73–75, S. 75. 1210 wird „Harloppo de Aldenbuchesecho“ (Harlopp von Alten-Buseck) erwähnt.Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. = AUB. Darmstadt 1851. Nr. 10, S. 7. Dies ist die erste Erwähnung von Alten-Buseck. In einem Konzept wird 1326 erstmals Grozinbucheske als Siedlung erwähnt.Arthur Wyss: Deutscher Orden. II, Nr. 489, S. 370.
Die Unterscheidung zwischen den beiden Ortsnamen ist siedlungsgeschichtlich begründet. Alten-Buseck ist die ältere Siedlung, Großen-Buseck die jüngere, aber größere Siedlung. Zweifelsfrei handelt es sich bei dem Ortsnamen Buseck um ein Kompositum im Genitiv. Das setzt sich zusammen aus dem mhd. buch = Buchenwald sowie dem mhd. Wort ecke, das nhd. Ecke, Kante, Winkel bedeuten kann.Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Auflage Berlin 1967. bearbeitet von Walther Mitzka. S. 151. Deshalb wird Buseck als „Siedlung an der vorspringenden Ecke des Buchenwalds“ gedeutet.Lutz Reichardt: Siedlungsnamen, S. 74. Sicher ist der Ortsnamen durch den Gewässernamen Buseck beeinflusst und weist in der Wortbildung Parallelen zum Namen Wieseck auf.Lutz Reichardt: Siedlungsnamen, S. 74.
Vom Ort sind vier Adelssitze bekannt. Zuerst die Wasserburg, „Perch“ in alten Urkunden benannt (erstmals 1355), der von Trohe, die auch Ganerben der Gerichtsbarkeit des Busecker Tals waren. Es war der Vorgängerbau des Busecker Schlosses. Den ersten Schlossbau errichten die Herren von Trohe 1580. Über die Familie von Zwierlein (verwandt mit der Adelsfamilie von Buseck) kam das Schloss durch Heirat an die Nordeck zur Rabenau und besitzt seit ca. 1860 seine heutige Gestalt als neugotischer Bau. Anfang der 1970er Jahre konnte der Abriss des Schlosses mehrfach verhindert werden, doch erst mit Übernahme durch die Gemeinde und bedingt durch die Gebietsreform in Hessen und Gründung der Gemeinde Buseck wurde der geschichtsträchtige Bau restauriert und ist seit 1981 Sitz der Gemeindeverwaltung. Parallel dazu bestand von etwa 1400 bis ins 18. Jahrhundert die Südliche Burg Großen-Buseck der von Buseck, wohl als Ausgleich der Ganerbenschaft des Busecker Tals. Daneben gab es noch weitere Adelssitze.vgl. bei auf www.buseck.de, jedoch nicht ganz mit der Literatur (Rudolf Knappe: Mittelalterliche Burgen in Hessen: 800 Burgen, Burgruinen und Burgstätten. 3. Auflage. Wartberg-Verlag, Gudensberg-Gleichen 2000, ISBN 3-86134-228-6, S. 303 und Rolf Müller (Hrsg.): Schlösser, Burgen, alte Mauern. Herausgegeben vom Hessendienst der Staatskanzlei, Wiesbaden 1990, ISBN 3-89214-017-0, S. 68 f.) konsistent Neuzeit Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Großen-Buseck:
Hessische Gebietsreform (1970–1977) Zum 1. Januar 1977 wurde die bis dahin selbstständige Gemeinde Buseck im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz durch den Zusammenschluss der bisherigen Gemeinden Alten-Buseck, Beuern und Großen-Buseck (mit den am 1. Oktober 1971 eingegliederten Orten Oppenrod und Trohe) unter dem Namen Buseck neu gebildet. Für die ehemals eigenständigen Gemeinden von Buseck wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Großen-Buseck angehört(e):
1502: Amt Gießen (bezogen auf die Eigenleute des Landgrafen im Busecker Tal) 1508 und später: Heiliges Römisches Reich, Gericht Busecker Tal (Ganerbschaft des „Busecker Tals“ der Freiherren zu Buseck) vor 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Gericht Busecker Tal (die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Landeshoheit endeten erst 1726) ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Gericht Busecker Tal 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Oberamt Gießen (ab 1789), Gericht Busecker Tal ab 1806: Großherzogtum Hessen,Mediatisierung infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Oberhessen, Landamt Gießen, Gericht Busecker Tal ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landamt Gießen, Gericht Busecker Tal ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk Gießen1857: Trennung zwischen Justiz (Landgericht Gießen) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1837: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1867: Norddeutscher Bund,Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied. Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis GießenIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Gemeinde Buseck ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Gemeinde Buseck ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Gemeinde Buseck
Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Großen-Buseck das „Patrimonialgericht der Freiherren zu Buseck“ in Großen-Buseck zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen, aber erst ab 1827 wurde die Patrimonialgerichtsbarkeit durch das „Landgericht Gießen“ im Namen der Freiherren ausgeübt. Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden die bisherigen Land- und Stadtgerichte im Großherzogtum Hessen aufgehoben und durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt, ebenso verfuhr man mit den als Obergerichten fungierenden Hofgerichten, deren Funktion nun die neu errichteten Landgerichte übernahmen. Die Bezirke des Stadt- und des Landgerichts Gießen wurden zusammengelegt und bildeten nun zusammen mit den vorher zum Landgericht Grünberg gehörigen Orten Allertshausen und Climbach den Bezirk des neu geschaffenen Amtsgerichts Gießen, welches seitdem zum Bezirk des als Obergericht neu errichteten Landgerichts Gießen gehört. Zwischen dem 1. Januar 1977 und 1. August 1979 trug das Gericht den Namen „Amtsgericht Lahn-Gießen“ der mit der Auflösung der Stadt Lahn wieder in „Amtsgericht Gießen“ umbenannt wurde.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Großen-Buseck 5478 Einwohner. Darunter waren 231 (4,2 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 906 Einwohner unter 18 Jahren, 2229 zwischen 18 und 49, 1167 zwischen 50 und 64 und 1167 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 2421 Haushalten. Davon waren 825 Singlehaushalte, 660 Paare ohne Kinder und 687 Paare mit Kindern, sowie 198 Alleinerziehende und 54 Wohngemeinschaften. In 528 Haushalten lebten ausschließlich Senioren/-innen und in 1641 Haushaltungen lebten keine Senioren/-innen.
Einwohnerentwicklung • 1577: 102 Hausgesesse • 1630: 3 dreispännige, 31 zweispännige, 11 einspännige Ackerleute, 12 Witwen, 16 Vormundschaften • 1669: 463 Seelen • 1742: 5 Geistliche/Beamte, 168 Untertanen, 22 Junge Mannschaften, 14 Beisassen/Juden • 1806: 1241 Einwohner, 179 Häuser • 1829: 1360 Einwohner, 227 Häuser • 1867: 1478 Einwohner, 247 Häuser
Historische Erwerbstätigkeit • 1961: Erwerbspersonen: 410 Land- und Forstwirtschaft, 671 Produzierendes Gewerbe, 337 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 298 Dienstleistungen und Sonstiges.
Religion Die Mehrheit der Bevölkerung ist evangelisch. Ihnen steht inmitten des Ortes die Evangelische Kirche Großen-Buseck als Gotteshaus zur Verfügung, deren bauliche Anfänge in die Zeit um 1200 n. Chr. zurückreichen. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstand für die zahlreichen schlesischen und ostpreußischen katholischen Vertriebenen in Großen-Buseck die Pfarrei St. Marien, die allen Katholiken der Gemeinden Buseck, Reiskirchen, Fernwald und Allendorf (Lumda) als Gotteshaus zur Verfügung steht.
Historische Religionszugehörigkeit • 1830: 1240 evangelische (= 91,9 %), 2 katholische (= 0,1 %), 102 jüdische (= 7,6 %), 6 mennonitische (= 0,4 %) Einwohner • 1961: 2691 evangelische (= 77,5 %), 707 katholische (= 20,4 %) Einwohner
Wappen Am 28. November 1966 wurde der Gemeinde Großen-Buseck im Landkreis Gießen ein Wappen mit folgender Blasonierung verliehen: Schild oben von Gold und Schwarz gespalten, unten eine geschweifte schwarz-silberne Spitze, belegt mit einem Herzdreipaß in verwechselter Tinktur, die Spitze besteckt mit je einem Widderhorn in Schwarz bzw. Gold. Das Wappen wurde nach der Gebietsreform von der Gemeinde Buseck übernommen.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Verkehr Straßenverkehr mini|Zugkreuzung in Großen Buseck
Südlich der Ortslage Großen-Buseck verläuft die B 49 Alsfeld–Limburg.