miniatur|Der Bodensee Das Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung ist ein multilaterales Umweltabkommen mit dem Ziel, den Bodensee vor Gewässerverschmutzung zu schützen. Mit ihm wurde die Gründung der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) beschlossen.Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung (Abgerufen am 2. Januar 2020) Deren konstituierende Sitzung fand im November 1959 im schweizerischen St. Gallen am Bodensee statt.IGKB Gründung (Abgerufen am 2. Januar 2020) Das Übereinkommen wurde am 27. Oktober 1960 in Steckborn (Kanton Thurgau) beschlossen und trat am 10. November 1961 in Kraft.

Mitglieder Unterzeichner sind das Land Baden-Württemberg, der Freistaat Bayern, die Republik Österreich sowie die Schweizerische Eidgenossenschaft durch die Kantone Thurgau, St. Gallen und Graubünden. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden unterstützen die Gewässerschutzmaßnahmen ebenfalls.IGKB Mitglieder (Abgerufen am 2. Januar 2020) Die Bundesrepublik Deutschland, welche die Gründung der IGKB unterstützt hat, entsendet einen Beobachter. Ebenfalls ist ein Beobachter des Fürstentums Liechtenstein in der Kommission vertreten.

Organisation Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee findet sich einmal jährlich im Mai zu einem Treffen zusammen.IGKB Arbeitsweise (Abgerufen am 2. Januar 2020) Bei diesem Treffen, dessen Ort zwischen den Mitgliedsstaaten rotiert, werden einstimmig Entscheidungen getroffen.IGKB Kommission (Abgerufen am 2. Januar 2020) Der Vorsitz der Kommission rotiert im zweijährigen Rhythmus zwischen den beteiligten Staaten. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Fachbereichen, deren Vertreter der IGKB beratend zur Seite stehen und sich mehrmals jährlich untereinander abstimmen. Im Übereinkommen ist außerdem eine Zusammenarbeit mit der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR) vorgesehen.

miniatur|Die Entwicklung der Phosphorkonzentration des Bodensees Erfolge Durch den Bau und die technische Verbesserung von Kläranlagen rund um den Bodensee konnte die Phosphorbelastung des Wassers deutlich reduziert werden, womit den Algen ein wichtiger Nährstoff entzogen wurde.IGKB Reduktion von Phosphor, dem wichtigsten Algennährstoff (Abgerufen am 2. Januar 2020) Des Weiteren versucht die IGKB die Beeinträchtigung des Ökosystems durch Aufschüttungen, Hafenanlagen sowie die Nutzung durch Wassersport und Schifffahrt zu minimieren und verbaute Uferzonen zu renaturieren.IGKB Uferrenaturierung (Abgerufen am 2. Januar 2020) Auch die Bekämpfung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen wie beispielsweise Öl zählt zum Aufgabenspektrum der IGKB.IGKB Schadensabwehr (Abgerufen am 2. Januar 2020) Zudem sind Netzgehege im Bodensee laut den Richtlinien nach wie vor verboten.

Weblinks Website der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) Bodensee-Richtlinien 2005 (mit Änderung des Kapitels 5 vom 13. Mai 2014 und des Kapitels 6 vom 9. Mai 2018)

Einzelnachweise

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