Hartenrod ist ein Ortsteil der Gemeinde Wald-Michelbach im südhessischen Landkreis Bergstraße.

Geographie Hartenrod liegt auf im Norden des Gemeindegebiets von Wald-Michelbach im Buntsandstein-Odenwald, ca. 14,5 km südöstlich von Heppenheim und 1,7 km nordöstlich der Gemeindeverwaltung in Wald-Michelbach. Das Gebiet des Ortsteils besteht aus der Gemarkung Hartenrod mit einer Fläche von 152 Hektar, davon sind 34 Hektar Wald. Die Ortslage befindet sich auf 370 bis und der höchste Punkt liegt mit 483 m im Nordwesten der Gemarkung. In der Gemarkung liegt die ehemalige Heckenmühle, heute ein Ausflugslokal. Durch Hartenrod fließt der Gritzenbach, der in der Kerngemeinde in den Ulfenbach mündet, der in Hirschhorn den Neckar erreicht. Hartenrod wie Wald-Michelbach gehören zum Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald und sind touristisch gut erschlossen.

An den Ortsteil Hartenrod grenzen, von Norden und Osten beginnend, im Uhrzeigersinn, die Wald-Michelbacher Ortsteile Kocherbach und Affolterbach, im Süden und Westen Aschbach und die Kerngemeinde. Der Ortsteil wird durch eine Stichstraße (Kreisstraße 30) erschlossen, die in der Kerngemeinde von der Landesstraße 3120 Richtung Norden abzweigt.

Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Die erste urkundliche Erwähnung für Hartenrod findet sich aus dem Jahr 1437 unter dem Namen Herten Rode in einer Urkunde des Ortes Ober-Schönmattenwag, heute im Staatsarchiv Darmstadt. Es gibt zwei Deutungen zum Ortsnamen: abgeleitet von hartes Roden, nämlich der Urbarmachung, roden auf der Hart, einer Gemarkungsbezeichnung.

Aus dem Jahr 1480 ist überliefert, dass der Ort jährlich 37½ fl Bede an die Kurmainzer Kellerei in Heppenheim abzuführen hatte. Auch für das Jahr 1654 wurde noch der Betrag von 37 fl genannt.

Die Gerichtsbarkeit über den Ort wurde anfangs durch die „Zent Heppenheim“ und später durch die „Zent Abtsteinach“ ausgeübt. Innerhalb der Zent bildete Hartenrod zusammen mit sechs weiteren Orten (Gadern, Kocherbach, Aschbach, Dürr-Ellenbach, Lützelbach, Buchklingen) und neun Höfen in Wald-Michelbach das „Hartenroder Gericht“, ein gemeinsames Schultzengericht. Appellationsgericht und Oberhof waren das Zentgericht in Abtsteinach und bis 1782 der Oberhof in Heppenheim. Zeitweise wurde der Status des „Hartenroder Gerichts“ wohl aufgewertet, denn 1654 wurde von einem „Ganz Gericht“ berichtet.

Für das Jahr 1568 ist belegt, dass Hartenrod zum Kurmainzer „Amt Starkenburg“ und dort zur „Zent Abtsteinach“ zählte. Schon seit der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde 1461/62 war das Amt Starkenburg allerdings an die Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet, und es blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich hatte sich für seine Unterstützung von Erzbischof Diether im durch die beiden Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ das Amt Starkenburg verpfänden lassen, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen.

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen und calvinistischen Konfession. Die Orte der „Zent Abtsteinach“ gehörten 1568 zur reformierten bzw. calvinistischen Pfarrei Waldmichelbach.

Als im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region eroberten, wurde 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder hergestellt und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück, aber nach der Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben.

Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordneten Amtsvogteien Heppenheim, Bensheim, Lorsch und Fürth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. Die Zente Mörlenbach, Fürth und Abtsteinach, in der Nieder-Liebersbach lag, wurden der Amtsvogtei Fürth unterstellt und mussten ihre Befugnisse weitgehend abgeben. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstift“ des Kurfürstentums Mainz.

Vom 19. Jahrhundert bis heute Mit dem Reichsdeputationshauptschluss erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Fürstbistums Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Starkenburg, und mit ihm Hartenrod, kam an Hessen-Darmstadt. Die „Amtsvogtei Fürth“ wurde vorerst als hessisches Amt weitergeführt, während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“, der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.

In Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.

Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen deren Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum.

Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues über Hartenrod als Ort des „Hartenroder Gerichts“ der „Zent Abtsteinach“:

Nach der endgültigen Niederlage Napoleons regelte der Wiener Kongress 1814/15 die territorialen Verhältnisse neu. Daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet, wobei das bisher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt wurde. 1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Hartenrod zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Gadern auch für Aschbach, Dürrellenbach und Hartenrod zuständig. Nun gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.

1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Hartenrod zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken, und für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Gadern war auch für Aschbach, Dürrellenbach und Hartenrod zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtete 1829 über Hartenrod:

1832 wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Gadern gehörte.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 findet sich folgender Eintrag:

Infolge der Märzrevolution 1848 wurden die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben. Darüber hinaus wurden die Kreise und die Landratsbezirke am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Hartenrod wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Hartenrod:Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 343 (online bei Google Books) Katholisches Filialdorf mit 151 Einwohnern mit einer Heckenmühle. Die Gemarkung besteht aus 608 Morgen, davon 312 Morgen Ackerland, 127 Morgen Wiesen und 148 Morgen Wald.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Hartenrod, die Bürgermeisterei Gadern, 16 Häuser, 125 Einwohner, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelische Pfarrei Wald-Michelbach mit dem Dekanat in Lindenfels und die katholische Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Heppenheim, angegeben. Zur Gemarkung gehörten außerdem die Hartenroder Ziegelhütte (1 Haus, 4 Einw.) und die Hecken-Mühle (1 Haus, 16 Einw.).Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, S. 36 (online bei Google Books)

Das Großherzogtum Hessen wurde 1871 Teil des Deutschen Reiches und 1874 wurde eine Anzahl von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung Hartenrods in den Kreis Heppenheim.Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3. K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7.

Im Jahr 1927 wurde die Gemarkungsgröße mit 152,3 ha angegeben.