mini|Rom mini|Toronto mini|La Paz mini|Kairo mini|Jericho, die tiefstgelegene Stadt der Welt mini|Jerewan mini|Hongkong mini|Mumbai mini|San Francisco mini|Berlin mini|Wien
Eine Stadt (von ‚Standort‘, ‚Stelle‘; etymologisch eins mit Statt, Stätte; vgl. dagegen Staat) ist eine größere, zentralisierte und abgegrenzte Siedlung im Schnittpunkt größerer Verkehrswege mit einer eigenen Verwaltungs- und Versorgungsstruktur. Damit ist fast jede Stadt zugleich ein zentraler Ort.
Städte sind aus kulturwissenschaftlicher Perspektive der Idealfall einer Kulturraumverdichtung. Aus Sicht der Soziologie sind es vergleichsweise dicht und mit vielen Menschen besiedelte, fest umgrenzte Siedlungen (Gemeinden) mit vereinheitlichenden staatsrechtlichen oder kommunalrechtlichen Zügen wie eigener Markthoheit, eigener Regierung, eigenem Kult und sozial stark differenzierter Einwohnerschaft. Letzteres unterscheidet sie von Lagern wie Arbeitslagern, Straflagern, Winterquartieren von Heeren, das Erstere zum Beispiel vom Dorf.
Aus politischer Sicht sind Städte vor allem in Demokratien eine politische Ebene und Verwaltungseinheit, mit einem eigenen Stadtrat und einem Bürgermeister als Vertreter. Sie sind somit Teil der Kommunalpolitik.
Die Wissenschaft, die sich mit der Erforschung der Stadt in ihren Facetten befasst, ist die Urbanistik.
Form und Entwicklungen mini|Hum, das als kleinste Stadt der Welt gilt
Stadtgröße und Stadttyp Je nach Größe, Bedeutung, Verbund oder Funktion einer Stadt werden Städte unterschieden nach: der Ortsgröße in: Landstadt, Kleinstadt, Mittelstadt, Großstadt, Millionenstadt, aber auch in Weltstadt, Megastadt, Metastadt, Stadtregion oder Ballungsraum, Megalopolis, Global City, Megaplex, der Bedeutung: Hauptstadt, der Entwicklung und Art unter anderem in: Landstadt, Ackerbürgerstadt, Bürgerstadt oder Hansestadt, Residenzstadt oder Bischofsstadt, Universitätsstadt, Festungsstadt, Burgstadt, Seebäderstadt (Kurstadt), Industriestadt, Kreisstadt, Bergstadt, Fachwerkstadt, Trabantenstadt, Grenzstadt, Satellitenstadt, Planstadt.
Definition nach Einwohnerzahl
Während etwa in Dänemark die Untergrenze der Bevölkerungszahl bei einer städtischen Siedlung bei 200 Einwohnern liegt, sind es in Deutschland und Frankreich 2000, in Österreich 5000, in der Schweiz, Italien, Spanien und Großbritannien 10.000 und in Japan 50.000 Einwohner.
Der Begriff Stadt ist rechtlich nicht eindeutig definiert, so gibt es Gegenbeispiele: Die kleinste Stadt Deutschlands ist mit 278 Einwohnern (2014) Arnis. Arnis wurde 1934 zur Stadt ernannt, da die Ortsbezeichnung Flecken in Schleswig-Holstein abgeschafft wurde. Die kleinste Stadt mit altem Stadtrecht (verliehen 1326) ist Neumark in Thüringen mit 453 Einwohnern (2014). Andererseits haben unter anderem Haßloch mit über 20.000Joachim Maschke: Die Bedeutung des Kulturtourismus für städtische Destinationen. In: Kulturtourismus. Grundlagen, Trends und Fallstudien. R. Oldenbourg Verlag, München/Wien 1999, S. 83–104. und Seevetal mit über 40.000 Einwohnern kein Stadtrecht.Walter Marquardt: Harburg – Stadt und Land. Sutton Verlag, Erfurt 2012, S. 25. Hum in Kroatien ist pro forma eine Stadt, die nur etwa 30 Einwohner zählt.
Die Universität Münster gibt eine Übersicht zum Stadtbegriff und stellt fest: „Eine allgemeingültige epochen- und regionenübergreifende Definition für die Stadt existiert nicht.“Stadtbegriff, auf uni-muenster.de Ausführlich diskutiert wird der Begriff der Stadt von Michael Mitterauer.Michael Mitterauer: Markt und Stadt im Mittelalter. Stuttgart 1980, S. 24 ff; sowie im Zusammenhang mit der Unterscheidung von Dorf und Stadt bei Werner Bätzing: Das Landleben. Geschichte und Zukunft einer gefährdeten Lebensform. München 2020, ISBN 3-406-74825-2, S. 15–23.
Stadtplanung, Städtebau
Mit der Planung von Städten beschäftigt sich die Stadtplanung und der Städtebau. Essenziell für das Funktionieren einer Stadt sind die Stadt- und Verkehrsplanung. Bebauungs- und Flächennutzungspläne beschäftigen sich mit der optimalen Abstimmung von privat, kommerziell und öffentlich genutzten Flächen, Gebäuden und Einrichtungen. Stadtentwicklungspläne geben die Richtung der Stadtentwicklung vor und können negative Auswirkungen gegenwärtiger Probleme und Trends wie Urbanisierung und Suburbanisierung durch geschickte Planung für die Zukunft minimieren.
Stadt und Verstädterung
Die Zahl der Städte nimmt zu, dies kann durch Neugründungen oder Verleihung des Stadttitels geschehen. Typische Gründungsphasen sind Hochmittelalter, Barock (Residenz-/Festungsstädte) und das Industriezeitalter (Wolfsburg, Eisenhüttenstadt). Um 1800 lebten nur etwa 5 % der deutschen Bevölkerung in Städten, 2005 wohnten 76 % der Bevölkerung in der Stadt. Eine ähnliche Entwicklung ist in allen Industrienationen zu verzeichnen, in denen im Jahr 2005 zwischen 61 % (Irland) und 97 % (Belgien) der Bürger in der Stadt wohnten. Weitere Angaben (Stand 2005): Japan: 66 %, Österreich: 66 %, Italien: 68 %, Russland: 73 %, Schweiz: 75 %, Frankreich: 77 %, Vereinigte Staaten: 81 %, Vereinigtes Königreich: 90 %.
Ausgesprochen niedrig ist der Anteil an der städtischen Bevölkerung in einigen Entwicklungsländern, auch hierzu einige Daten (2005): Afghanistan: 23 %, Äthiopien: 16 %, Bangladesch: 25 %, Eritrea: 19 %, Kenia: 21 %, Demokratische Republik Kongo: 32 %, Laos 25 %, Niger 17 %, Ruanda 19 %, Sri Lanka 15 %, Tansania: 24 %, Uganda: 13 %, Vietnam: 28 %.
Folgende Anteile der städtischen Bevölkerung in % und im Vergleich dazu folgendes Bruttonationaleinkommen (BNE) in US-$ pro Kopf waren 2004 in den Weltregionen zu verzeichnen:Der Fischer Weltalmanach. 2007, S. 525 und 537.
Weltregionen Bevölkerung in % BNE in US-$ Afrika südl. der Sahara 36 601 Vorderasien und Nordafrika 56 1971 Südostasien 28 594 Ostasien und Pazifik 41 1416 Lateinamerika 77 3576 Europa und Zentralasien 64 3295 Unterentwickelte Welt 27 333 Welt 49 6329
Der Hauptgrund der Verstädterung ist der sich verändernde Anteil der Wertschöpfung in den einzelnen Wirtschaftssektoren und damit der Menschen, die dafür tätig sind (siehe Tabelle). Dazu folgende ausgewählte Länder im Vergleich:Der Fischer Weltalmanach. 2008, S. 688.
Wirtschaftssektor USA Deutschland Indien Tansania I. Primär: Landwirtschaft 1,6 % 2,3 % 59 % 80 % II. Sekundär: Industrie, Bergbau 22 % 30 % 22 % 9 % III. Tertiärer: Dienstleistung, Handel 77 % 68 % 19 % 11 % mini|Urbanisierung in Europa 2010 mini|Basel
Der Anteil der in Städten lebenden Einwohnern ist in Deutschland größer als im weltweiten Durchschnitt. Die Liste der Städte in Deutschland enthält eine vollständige Auflistung aller 2059 Städte in Deutschland. 2004 lebten 25,3 Millionen Einwohner (= 30 %) in 82 Großstädten über 100.000 Einwohner. Die elf Agglomerationsräume mit mehr als einer Million Einwohnern (davon drei mit je mehr als drei Millionen Einwohnern) zählen allein rund 25,6 Millionen Menschen.
In Österreich existierten im Jahr 2004 über 200 Städte, darunter fünf Großstädte einschließlich Wien, das als Agglomeration fast zwei Millionen Einwohner aufweist, sowie 72 Städte, mit mehr als 10.000 Einwohnern (dazu Liste der Städte in Österreich).
In der Schweiz gab es 2010 rund 230 Städte, darunter sechs Großstädte und 139 Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern (dazu Liste der Städte in der Schweiz). Zu den Großstädten der Schweiz zählen Basel, Bern, Genf, Lausanne, Winterthur und Zürich.
In Europa (bis zum Ural) befanden sich (2004) etwa 17 Agglomerationen mit mehr als drei Millionen Einwohnern und etwa 35 Städte mit mehr als einer Million Einwohnern (dazu Liste der größten Städte der Europäischen Union).
Weltweit existieren (2006) über 134 Agglomerationen mit mehr als drei Millionen Einwohnern, mehr als 62 Städte mit mehr als 3 Millionen Einwohnern und über 310 Städte mit mehr als einer Million Einwohnern. Seit dem Jahr 2006 wohnt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten, während 1950 noch 70 % auf dem Land lebten. Nach Prognosen der UNO wird der weltweite Anteil der städtischen Bevölkerung bis 2030 auf über 60 % steigen (siehe Liste der größten Metropolregionen der Welt). Ihre Einwohnerschaft ist oftmals ethnisch, sprachlich, sozial, kulturell, konfessionell sehr vielfältig.
Stadtrecht
mini|Hauptmarkt in Trier mit Marktkreuz; Trier erhielt im Jahr 958 das Marktrecht.
Der historische Stadtbegriff, der sich in Europa aus dem mittelalterlichen Stadtrecht herleitet, hatte als wesentliche Merkmale das Marktrecht, das Recht auf Selbstverwaltung, die Freiheit der Stadtbürger, das Recht auf Besteuerung, der Gerichtsbarkeit, die Aufhebung der Leibeigenschaft, das Zollrecht, das Recht zur Einfriedung und Verteidigung sowie das Münzrecht.
Im heutigen deutschen Sprachraum gibt es kein Stadtrecht mehr im eigentlichen Sinne, d. h. die Selbstverwaltung in den Städten regeln staatliche Grundsätze und Ländergesetze. Bei den Gemeindeordnungen in Deutschland handelt es sich um Landesgesetze, die jeweils vom Parlament eines Bundeslandes erlassen werden. Die Gemeindeordnung ist die „Verfassung“ einer Gemeinde. Die Bezeichnung Stadt ist ein Titel.
Titularstadt nennt man eine Gebietskörperschaft, die formell den Titel Stadt trägt und in der Regel eine eigenständige Gemeinde ist, der jedoch mehrere Elemente einer Stadt fehlen. Titularstadt wird gelegentlich – in Nichtübereinstimmung mit der historischen Bedeutung – ein Ort genannt, der im Zuge einer kommunalen Neugliederung das Stadtrecht verloren hat, z. B. im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt.Kommunalverfassungsgesetz und Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, S. 12 f. (PDF; 682 kB) mi.sachsen-anhalt.de, abgerufen am 10. September 2016. In Einzelfällen wird der Zusatz aus historischen Gründen oder zur Differenzierung von anderen Orten als Teil des Namens geführt.
Auch heute noch ist das Überschreiten einer bestimmten Einwohnerzahl in den meisten Ländern nicht automatisch mit der Erhebung zur Stadt verbunden, sondern es bedarf eines ausdrücklichen Beschlusses einer höherrangigen Gebietskörperschaft – in Deutschland und Österreich ist dies das jeweilige Bundesland. Im Bundesland Oberösterreich wird seit 2002 als einziges Kriterium eine Bevölkerungszahl von über 4500 gefordert. In Deutschland gibt es mit dem Deutschen Städtetag eine eigene Organisation,Siehe Die Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetages in Österreich wird mit der Statutarstadt auch eine Verwaltungsfunktion festgelegt.
In den USA erfolgt der Erwerb von Stadtrechten über die Anerkennung einer eigenständigen Stadtverwaltung durch die nächsthöhere Verwaltungsorganisation. Eine Gemeinde gründet sich hierbei selbst und meldet die Selbstverwaltung als Municipal Corporation an.
Stadtstatus In Deutschland unterscheidet man rechtlich kreisangehörige Städte, die ebenso wie sonstige Gemeinden Träger der kommunalen Selbstverwaltung sind. Die Aufgaben und Rechte und Kompetenzen kreisangehöriger Städte unterscheiden sich nicht von denen der Gemeinden ohne Stadtrecht. Die Stadt, in deren Sitz die Kreisverwaltung (Landratsamt) liegt, wird auch als Kreisstadt bezeichnet. In einigen Bundesländern gibt es kreisangehörige Städte und Gemeinden mit bestimmten Sonderrechten (Sonderstatusstadt, Große Kreisstadt, Große kreisangehörige Stadt oder selbständige Gemeinde). Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind im Deutschen Städte- und Gemeindebund organisiert. kreisfreie Städte, das sind solche Städte, die keinem Landkreis angehören. Sie bilden sozusagen einen eigenen Kreis. Im Gegensatz zu kreisangehörigen Städten haben kreisfreie Städte zusätzliche Aufgaben. So sind sie unter anderem untere staatliche Aufsichtsbehörde oder Aufgabenträger für den öffentlichen Nahverkehr. Diese Aufgaben werden bei Gemeinden (und damit auch kreisangehörigen Städten) von den Landkreisen wahrgenommen. Alle zusammen, auch die kreisfreien Städte, sind Gemeinden.