lang=de|mini|hochkant=1.5|Deutsche Staatsgrenzen im 20. Jahrhundert: In Hellblau die Gebiete des 1990 wiedervereinigten Deutschlands, in Hellgrün und Violett die Ostgebiete des Deutschen Reiches Als Ostgebiete des Deutschen Reiches oder auch ehemalige deutsche Ostgebiete werden die Territorien östlich der Oder-Neiße-Linie bezeichnet, die am 31. Dezember 1937 zum Gebiet des Deutschen Reiches gehört hatten,Wichard Woyke: Staatsgebiet/Grenzen. In: Uwe Andersen, Wichard Woyke (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, Leske + Budrich, Wiesbaden 1995, S. 548 f.; Patrick Lehn, Deutschlandbilder. Historische Schulatlanten zwischen 1871 und 1990. Ein Handbuch, Böhlau, Köln 2008, S. 493; Otto Kimminich, Deutsche Verfassungsgeschichte, 2. Aufl., Baden-Baden 1987, S. 640 ff. nach Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 von Deutschland faktisch abgetrennt wurden und heute zu Polen und Russland gehören. Diese Gebiete machten etwa ein Viertel der Fläche, ein Siebtel der Bevölkerung und einen deutlich unterdurchschnittlichen Anteil an der Industrieproduktion Deutschlands aus.Werner Abelshauser: Deutsche Wirtschaftsgeschichte seit 1945. Beck, München 2004, S. 62.

Zu den Ostgebieten des Deutschen Reiches im weiteren Sinne werden auch Gebiete gezählt, die Deutschland bereits nach dem Ersten Weltkrieg im Jahre 1920 aufgrund des Versailler Vertrages von 1919 abtreten musste: die Großteile der preußischen Provinzen Posen und Westpreußen, das vormals ostpreußische Soldauer Gebiet und das oberschlesische Industriegebiet (an Polen) sowie das Hultschiner Ländchen (an die Tschechoslowakei) und das Memelland (an die alliierten Mächte, 1923 von Litauen annektiert), außerdem die Stadt Danzig als Freie Stadt Danzig.

Vorgeschichte des Begriffs „Ostgebiete“ Nach der Annexion von Gebieten der Zweiten Polnischen Republik im Rahmen der Teilung Polens 1939 wurden die in die preußischen Provinzen Ostpreußen, Schlesien sowie die Reichsgaue Wartheland und Danzig-Westpreußen, also die in das Staatsgebiet des nationalsozialistischen Deutschen Reiches inkorporierten Gebiete amtlich als „eingegliederte Ostgebiete“ bezeichnet (siehe „Germanisierungspolitik“).Seite mit Beispielen aus dem Reichsgesetzblatt 1941 Teil I, Inhaltsverzeichnis, S. 4, digitalisiert bei alex.onb.ac.at.Oliver Dörr: Die Inkorporation als Tatbestand der Staatensukzession, Duncker & Humblot, Berlin 1995, S. 344. Von diesem bis 1945 gültigen, räumlich anders definierten Begriff ist die Bezeichnung Ostgebiete des Deutschen Reichs zu unterscheiden.

Umfang der Ostgebiete Definition mini|hochkant=1.5|Ausschnitt aus der Sprachenkarte Deutschlands in Andrees Handatlas von 1881 mini|hochkant=1.5|Das deutsche Sprachgebiet 1910 nach V. Schmidt und J. Metelkaum. Im Dezember 1910 hatten in Deutschland, Österreich-Ungarn, der Schweiz und in Luxemburg Volkszählungen stattgefunden.

Im Einzelnen umfassen die Ostgebiete die preußischen Territorien: Provinz Ostpreußen: 36.966 km², die Provinz Ober- und Niederschlesien ohne deren westlich der Neiße liegenden (heute zu Sachsen gehörenden) Teil um Görlitz: 34.529 km², Provinz Pommern östlich der Oder (das historische Hinterpommern) sowie Stettin und die Odermündung: 31.301 km², den Regierungsbezirk Frankfurt der Provinz Brandenburg ohne seinen westlich von Oder und Neiße gelegenen Teil: 11.329 km², sowie den Teil des Landes Sachsen östlich der Neiße bei Zittau um die Stadt Reichenau i. Sachsen: 142 km².

Die preußische Grenzmark Posen-Westpreußen (die 1919 bei Deutschland verbliebenen Restgebiete der Provinz Posen und Westpreußens) mit einem Gebiet von 7.695 km² wurde 1938 unter ihren drei Nachbarprovinzen aufgeteilt und ist in den obigen Zahlen mit eingerechnet. Der Gesamtumfang der Ostgebiete beträgt ca. 114.267 km² (die Differenz zu 114.269 km² ist rundungsbedingt), was etwa einem Viertel Deutschlands in den Grenzen von 1937 entsprochen hat.Bertelsmann Lexikon-Redaktion (Hrsg.): Bertelsmann Weltatlas, 36. Aufl., Gütersloh 1960, S. 73.

In den Ostgebieten des Deutschen Reiches lebten 1939 etwa 9.620.800 Menschen (davon ca. 45.600 ohne deutsche Staatsangehörigkeit). Von diesen entfielen auf Ostpreußen: 2.488.100 Einwohner (davon 15.100 ohne deutsche Staatsangehörigkeit), Schlesien: 4.592.700 Einwohner (davon 16.200 ohne deutsche Staatsangehörigkeit; Zahlen der Bevölkerung des sächsischen Gebietszipfels bei Zittau enthalten), Pommern: 1.895.200 Einwohner (davon 11.500 ohne deutsche Staatsangehörigkeit), Ost-Brandenburg: 644.800 Einwohner (davon 2.800 ohne deutsche Staatsangehörigkeit).Aufgrund der 1938 durchgeführten Grenzänderungen bei der Auflösung der Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen weicht der Gebietsstand von 1939 bei Schlesien, Pommern und Brandenburg von dem 1937 bestehenden ab.

Die Bevölkerungsdichte betrug 1939 ca. 84 Einwohner pro km².Abweichungen der Bevölkerungsdichten von den rechnerischen Ergebnissen der Einzelwerte (Einwohner/Fläche) sind quellenbedingt. Ostpreußen: 67 Einwohner/km² Schlesien: 132 Einwohner/km² Pommern: 60 Einwohner/km² Ost-Brandenburg: 52 Einwohner/km²

Wichtige Städte in den deutschen Ostgebieten waren unter anderem Breslau (1925: 614.000 Einwohner), Königsberg i. Pr. (372.000)Lexikon der Vertreibungen, Böhlau, Wien 2010, S. 497., Stettin (270.000), Hindenburg O.S./Zabrze (132.000) und Gleiwitz (109.000).

Erweiterte Definition Nach Auffassung mancher Politiker werden analog zu dem einheitlichen Vertreibungsgebiet nach dem Bundesvertriebenengesetz auch die Regionen den deutschen Ostgebieten (nicht allein des Reiches) zugerechnet, die bis ca. 1918 beziehungsweise 1919 Teil des Deutschen Reichs oder Österreich-Ungarns waren, in der Zwischenkriegszeit an das Deutsche Reich oder die Republik Österreich grenzten und von 1938/39 bis 1945 wieder zum deutschen Hoheitsgebiet gehörten. Hier lebten viele Deutsche nach Eigenidentifikation, Sprache und Kultur, für die häufig der Terminus Volksdeutsche gebräuchlich war und die meistens nicht die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft besaßen.

Folgende Gebiete, die bis 1919 Teil des Deutschen Reiches waren, hatten bis Ende der 1940er-Jahre einen überwiegenden oder hohen deutschen Bevölkerungsanteil:Lexikon der Vertreibungen, Böhlau, Wien 2010, S. 160. Memelgebiet (bis 1920 Teil der Provinz Ostpreußen) Provinz Westpreußen (1939–1945 zum großen Teil den Reichsgau Danzig-Westpreußen bildend) Freie Stadt Danzig (bis 1919 Teil der Provinz Westpreußen) Provinz Posen (die historische Landschaft Großpolen) Ostoberschlesien (bis 1919 Teil der Provinz Schlesien und 1919–1922 Teil der Provinz Oberschlesien)

Abtrennung von Deutschland mini|hochkant=1.3|Westverschiebung Polens: Kompensation für Gebietsverluste östlich der Curzon-Linie durch deutsche Gebiete im Norden und Westen

Vorgeschichte und Entscheidungsfindung Entsprechend dem geheimen Zusatzprotokoll des Hitler-Stalin-Pakts hatte die Sowjetunion 1939 die polnischen Gebiete östlich der Flüsse Narew, Weichsel und San besetzt. Die Woiwodschaft Wilna hatte sie 1939 der Republik Litauen angegliedert. Auf der Konferenz von Teheran 1943 erreichte Josef Stalin die grundsätzliche Zustimmung des britischen Premiers Winston Churchill und des US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt zur Westverschiebung Polens: Die Gebietsverluste des Landes sollten durch deutsche Gebiete östlich der Oder kompensiert werden. Den Norden Ostpreußens mit Königsberg beanspruchte Stalin für die Sowjetunion, die inzwischen Teil der Anti-Hitler-Koalition war, selbst.Gerhard L. Weinberg: Eine Welt in Waffen. Die globale Geschichte des Zweiten Weltkriegs, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1995, S. 669. Die polnische Exilregierung war damit nicht einverstanden: Sie bestand auf der Grenze, wie sie nach dem polnisch-sowjetischen Krieg im Frieden von Riga 1920 vereinbart worden war. Im Westen strebte sie nur den Erwerb Ostpreußens, Danzigs, Oberschlesiens und kleinerer Teile Pommerns an, denn die bei größerem Territorialerwerb notwendige Umsiedlung der acht bis zehn Millionen Deutschen, die diese Gebiete bewohnten, hielt sie für undurchführbar. Diese Haltung wurde von Amerikanern und Briten geteilt.Dieter Blumenwitz: Oder-Neiße-Linie. In: Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999. Campus, Frankfurt am Main/New York 1999, S. 586. Doch auch auf der Konferenz von Jalta vom Februar 1945 konnten sich Churchill und Roosevelt nicht mit Stalin einigen. Man bestätigte zwar die polnische Ostgrenze, wie sie in Teheran festgelegt worden war, im Westen wurde Polen aber nur vage eine Entschädigung auf Kosten Deutschlands zugesagt.Norman Davies: Im Herzen Europas. Geschichte Polens. C.H. Beck, München 2006, S. 73.

Faktische Abtrennung Nach dem Einmarsch der Roten Armee schuf Stalin noch vor Kriegsende Fakten: In einem Dekret des sowjetisch kontrollierten Landesnationalrats vom 2. März 1945 hieß es, alles deutsche Vermögen in den Ostgebieten sei „aufgegeben und verlassen“, weshalb es eingezogen wurde. Am 14. und 20. März wurden die Wojewodschaften Masuren, Oberschlesien, Niederschlesien, Pommern und Danzig gegründet.Dieter Blumenwitz: Oder-Neiße-Linie. In: Werner Weidenfeld, Karl-Rudolf Korte (Hrsg.): Handbuch zur deutschen Einheit 1949–1989–1999. Campus, Frankfurt am Main/New York 1999, S. 586 f. Am 21. April 1945 schloss die Sowjetregierung einen Vertrag mit der von ihr installierten provisorischen Regierung Polens, in dem sie ihr die Verwaltungshoheit über die unter sowjetischer Besatzungsgewalt stehenden Gebiete östlich der Oder und der Lausitzer Neiße übertrug.Alfred Grosser: Geschichte Deutschlands seit 1945, dtv, München 1987, S. 55–57. Am 24. Mai 1945 unterstellte die Sowjetregierung diese Gebiete offiziell dem polnischen Staat, wobei sie am 5. Juni 1945 noch als Teil der sowjetischen Besatzungszone verstanden wurden.Jochen Abr. Frowein: Die Entwicklung der Rechtslage Deutschlands von 1945 bis zur Wiedervereinigung 1990, in: Ernst Benda, Werner Maihofer, Hans-Jochen Vogel (Hrsg.): Handbuch des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., de Gruyter, Berlin 1994, S. 19–34, hier S. 21, Rn. 5. Die Rechtswissenschaftlerin Susanne Hähnchen schreibt, dass nach der Berliner Erklärung Susanne Hähnchen: Rechtsgeschichte. Von der Römischen Antike bis zur Neuzeit, 5. Aufl., C.F. Müller, Heidelberg 2016, S. 405, Rn. 879. Laut dem Historiker Gerrit Dworok spielten diese Grenzen in der staatsrechtlichen Praxis indes keine Rolle mehr.Gerrit Dworok: „Historikerstreit“ und Nationswerdung. Ursprung und Deutung eines bundesrepublikanischen Konflikts. Böhlau, Wien 2015, ISBN 978-3-412-50238-6, S. 117.