Als Vier-Prozent-Hürde wird bei Verhältniswahlen eine Sperrklausel in Höhe von 4 % bezeichnet. Sie wird unter anderem in folgenden Staaten benutzt: Bulgarien, siehe Narodno Sabranie Norwegen, siehe Storting (nur für Ausgleichsmandate) Österreich, wo sie 1992 eingeführt wurde, siehe Vier-Prozent-Hürde (Österreich) Osttimor, wo die Hürde im Jahr 2017 auf 4 % erhöht wurde, siehe Nationalparlament Osttimors Schweden, siehe Reichstag (Schweden) Slowenien, siehe Politisches System Sloweniens
Kategorie:Wahlrecht