Lauten-Weschnitz ist ein Ortsteil der Gemeinde Rimbach im südhessischen Landkreis Bergstraße.
Geographie Das Straßendorf Lauten-Weschnitz liegt auf im Vorderen Odenwald, ca. 7,5 km östlich von Heppenheim und 3 km nordwestlich der Gemeindeverwaltung in Rimbach. Das Gebiet des Ortsteils besteht aus der Gemarkung Lauten-Weschnitz mit einer Fläche von 158 Hektar, davon sind 28 Hektar Wald. Die Ortslage befindet sich auf 194 bis und der höchste Punkt der Gemarkung liegt bei etwa 414 Metern im Norden der Gemarkung. Durch den Ort fließt der Seidenbach, der direkt nach der südlichen Gemarkungsgrenze in den Lörzenbach mündet, einem rechten westlichen Zufluss der Weschnitz. Die Gemarkungen Lauten-Weschnitz und Mitlechtern bilden zusammen einen schmalen, langgestreckten Zipfel, der sich zwischen die Stadt Heppenheim im Westen und die Gemeinde Fürth im Osten schiebt. Zwischen diesem Zipfel und dem Hauptteil des Rimbacher Gemeindegebiets erhebt sich als Barriere eine auf gut 300 Meter ansteigende, teils bewaldete Anhöhe.
An den Ortsteil Lauten-Weschnitz grenzen, von Norden beginnend, im Uhrzeigersinn, Heppenheim-Scheuerberg und Fürth-Seidenbach, im Osten Fürth-Erlenbach, Fürth-Linnenbach und die Kerngemeinde Fürth, im Süden und Westen Mitlechtern und Heppenheim-Mittershausen-Scheuerberg. Am südlichen Ortsrand verläuft die Bundesstraße 460 zwischen Heppenheim im Westen und Fürth im Odenwald im Osten. Von ihr führt eine Stichstraße in den Ort.
Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Der Ort entstand im Gebiet der ehemaligen „Mark Heppenheim“. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten „Mark Heppenheim“, dem Reichskloster Lorsch. Die erste Erwähnung findet sich 805, als parvum Ludenwiscoz auf der Steinurkunde im Untergeschoss des Nordturms von St. Peter in Heppenheim, wo sich eine Beschreibung des Heppenheimer Kirchspieles aus dieser Zeit befindet. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus der Lorscher Abtei einigen und die Pfälzer Teile, zu denen auch Lauten-Weschnitz gehörte, wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet. Bis 1737 unterstand Lindenfels dem Oberamt Heidelberg, danach wurde Lindenfels ein selbständiges Oberamt.
Am 29. September 1414 verlieh Pfalzgraf Ludwig III. dem Schenk Eberhard VII. von der Fürstenauer Linie den Zehnten zu Erlenbach und die Dörfer Siegelsbrunn, Ludewisches und sein Teil an Scharbach (Siedelsbrunn und Lauten-Weschnitz) mit Gericht Vogtei und anderem Zubehör zum Mannlehen. Dieses Lehen wurde 1509 an Kurpfalz gegen das Dorf Hetzbach bei Beerfelden zurückgetauscht. In der Urkunde wurde der Name Ludenweschenz verwendet.G.W. Wagner S. 38 Als Hochgericht für bestimmte Taten wie „Diebstahl, Mord, Mordgeschrei, Räuberei und Ketzerei“ war anfangs das Zentgericht der „Zent Heppenheim“ auf dem Landsberg zuständig, während die „Niedere Gerichtsbarkeit“ beim Halbgericht in Lauten-Weschnitz lag. Später (belegt ist 1613) war die Thalzent mit dem Oberhof in Lindenfels für Lauten-Weschnitz zuständig. Unter Kurpfälzer Herrschaft gehörte Lauten-Weschnitz bis 1803 zum Amt Lindenfels und dort zur Thalzent. Das Gericht hatte gemeinsam mit Lindenfels eine Richtstätte in den »Faustenbacher Hecken auf dem Bühel«. Für deren Unterhaltung musste die Thalzent die Hälfte der Kosten tragen. In seinem Siegel führte das Zentgericht ein Schild mit 3 Feldern. Im ersten Feld befand sich der Pfälzische Löwe, im zweiten die bayerischen Rauten und im dritten, untersten ein Knabe auf einem Hügel, über dessen Kopf eine Kugel schwebte.
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen, reformierten und calvinistischen Religion. Im Heidelberger Oberamtscompetenzbuch vom Jahr 1610 ist Lautern-Weschnitz als Filiale von Rimbach erwähnt.
Im Jahr 1613 wurden 5 Huben mit 5 leibeigenen Männern und 3 Frauen gezählt. Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie viele Gebiete der Kurpfalz fast menschenleer gewesen sein. Nach dem verheerenden Krieg betrieb die Kurpfalz auf ihrem Gebiet eine durch religiöse Toleranz geprägte Wiederansiedlungspolitik. Doch die in der unruhigen Folgezeit ausbrechenden Kriege wie der Pfälzische Erbfolgekrieg (1688–1697) und der Spanische Erbfolgekrieg (1701–1714) machten viele der Bemühungen wieder zunichte und Zehntausende Pfälzer emigrierten u. a. nach Nordamerika und Preußen.
Auch in religiöser Hinsicht war die Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg von großer Unruhe geprägt. 1685 starb die reformierte Linie Pfalz-Simmern aus und die katholischen Vettern der Linie Pfalz-Neuburg traten mit Kurfürst Philipp Wilhelm die Regierung in der Kurpfalz an. Dieser ordnete die Gleichstellung des katholischen Glaubens, in der mehrheitlich evangelisch bevölkerten Pfalz, an. Schon während des Pfälzischen Erbfolgekriegs hatte Frankreich versucht, in den eroberten Gebieten die Gegenreformation voranzutreiben, und etliche katholische Pfarreien gegründet. Der Krieg endete 1697 mit dem Frieden von Rijswijk, der die Stellung des zu diesem Zeitpunkt regierenden katholischen Kurfürsten Johann Wilhelm stärkte. Dies führte am 26. Oktober 1698 zum Erlass des Simultaneum. Danach waren die Katholiken berechtigt, alle reformierten Einrichtungen wie Kirchen, Schulen und Friedhöfe mitzunutzen, während dies umgekehrt nicht erlaubt wurde. Weiterhin wurde die bis dahin selbständige reformierte Kirchenverwaltung dem Landesherren unterstellt. Erst auf Betreiben Preußens kam es 1705 zur sogenannten Pfälzische Kirchenteilung in der das Simultanum rückgängig gemacht wurde und die Kirchen im Land wurden mitsamt Pfarrhäusern und Schulen zwischen den Reformierten und den Katholiken im Verhältnis fünf zu zwei aufgeteilt. Sonderregelungen gab es für die drei Hauptstädte Heidelberg, Mannheim und Frankenthal sowie die Oberamtsstädte Alzey, Kaiserslautern, Oppenheim, Bacharach und Weinheim. In den Städten mit zwei Kirchen sollte die eine den Protestanten und die andere den Katholiken zufallen; in den anderen, wo nur eine Kirche bestand, der Chor vom Langhaus durch eine Mauer geschieden, und jener den Katholiken, dieses den Protestanten eingeräumt werden. Den Lutheranern wurden nur jene Kirchen zugestanden, die sie im Jahr 1624 besaßen oder danach gebaut hatten.
Im Jahr 1784 wird Lauten-Weschnitz als Ort mit 12 Häusern und einer Mühle, darin 22 Familien mit 81 Seelen beschrieben. Die Gemarkung enthielt 98 Morgen Ackerland, 32 Morgen Wiesen, 5 Morgen Gärten, und 23 Morgen Wald. Der „Ganzen Zehnt“ bezog das adlige Geschlecht der Wambolt von Umstadt zur einen, und der lutherische Pfarrer des gräflich erbachischen Dorfes Rimbach zur anderen Hälfte. Die Gerichtsbarkeit und die hoheitliche Verwaltung über Lauten-Weschnitz lag bei der Thal-Zent des Oberamts Lindenfels der Pfalzgrafschaft bei Rhein (im Kurfürstentum Pfalzbayern ab 1777).
19. Jahrhundert bis heute Lauten-Weschnitz wird hessisch Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil der Kurpfalz durch Frankreich annektiert. In der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags in Regensburg wurde im Februar 1803 der Reichsdeputationshauptschluss verabschiedet, der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Lindenfels und mit ihm Lauten-Weschnitz kamen an Hessen-Darmstadt. Dort wurde das Oberamt vorläufig als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die „Zent Heppenheim“ und die mit ihr verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.
Unter Druck Napoléons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone, womit das alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion. 1812 wurde der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ aufgeteilt und Lauten-Weschnitz dem ehemals mainzischen „Amt Fürth“ zugewiesen. Die Übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deütschland seit hundert jahren: abth. Deütschland vor fünfzig jahren. Voigt & Günther, 1862, S. 358ff (online online bei Google Books) Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben.
Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen und bestätigte die Grenzen des Fürstentums Starkenburg. Darüber hinaus wurden dem Großherzogtum Hessen durch Artikel 47 weitere Gebiete zugewiesen, unter anderem Worms, Alzey, Bingen und Mainz, ein Gebiet, das als Rheinhessen bezeichnet wurde. 1815 trat das Großherzogtum dem Deutschen Bund bei. Durch das Traktat von Frankfurt vom 30. Juni 1816 trat Großherzog Ludwig infolge des Deutschen Kriegs das schon vor dem Reichsdeputationshauptschluss am 6. September 1802 besetzte Herzogtum Westfalen an den König von Preußen ab.
1816 wurden im Großherzogtum Provinzen gebildet und das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Am 17. Dezember 1820 wurde das Großherzogtum mit der Einführung der „Verfassung des Großherzogtums Hessen“ eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtum aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Lauten-Weschnitz zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Ellenbach auch für die Orte Erlenbach, Eulsbach, Lauten-Weschnitz und Linnenbach zuständig.