mini|Relief auf einem Sarkophag des frühen 4. Jahrhunderts, Archäologisches Museum, Mailand: Ein Sklave bringt seinem Herrn eine Tafel zum Schreiben.

Die Sklaverei im Römischen Reich bestand zunächst vor allem aus Schuldsklaverei, während die Versklavung von Kriegsgefangenen anfangs nur eine geringe Rolle spielte. Die Schuldsklaverei wurde im 2. Jahrhundert v. Chr. verboten, offiziell auf Druck der Bevölkerung. Tatsächlich kamen zu jener Zeit wegen der Eroberungsfeldzüge der Römer immer mehr Kriegsgefangene als Sklaven nach Rom. Dadurch wurde die Schuldsklaverei zunehmend überflüssig.

Willkür und Grausamkeit v. a. im Umgang mit den meist kriegsgefangenen Feldsklaven auf den Latifundien und den für die römische Wirtschaft wichtigen Bergbausklaven oder in den Steinbrüchen führten mehrfach zu Sklavenaufständen, von denen der Spartakus-Aufstand bis in die Neuzeit der bekannteste wurde. Nach Beginn des Aufstandes 73. v. Chr. erhielt der Gladiator Spartakus auch aus den Reihen der verarmten, landlosen Freien erheblichen Zulauf. Nach der Zweiten Schlacht am Silarus im Jahr 71. v. Chr., bei der auch Spartakus fiel, wurden sämtliche ca. 6000 Sklaven des Spartacus-Aufstandes als Kriegsgefangene entlang der Via Appia gekreuzigt.

Anzahl Wie viele Sklaven im Römischen Reich lebten, lässt sich anhand der überlieferten Quellen nur schwer schätzen. Man nimmt an, dass die Zahl vor allem in Phasen kriegerischer Expansion recht hoch war: So berichten die Quellen, dass in den anderthalb Jahrhunderten vor der Schlacht von Pydna 168 v. Chr., in denen Rom Karthago bezwang und Griechenland eroberte, etwa 700.000 Menschen versklavt worden sein sollen.

In der Kaiserzeit schätzt man den Anteil der Unfreien auf rund ein Viertel der Bevölkerung Italiens. Für die frühe Kaiserzeit berichten Plinius der Ältere und Tacitus von einzelnen Haushalten, in denen Sklaven in drei- und sogar vierstelliger Zahl gehalten wurden. Der österreichische Althistoriker Walter Scheidel schätzt, dass im römischen Italien eine bis anderthalb Millionen Sklaven lebten, was einem Bevölkerungsanteil von 15 bis 25 Prozent entspräche.Walter Scheidel: Demographie. In: Heinz Heinen (Hrsg.): Handwörterbuch der antiken Sklaverei. F. Steiner, Stuttgart 2011.

Wege der Versklavung mini|Relief aus Smyrna (heute Izmir, Türkei): Römischer Soldat führt Kriegsgefangene in Ketten

Es gab verschiedene Wege der Versklavung: Bei der Schuldsklaverei mussten Schuldner ihren Körper, ihre Arbeitskraft und ihre Freiheit verkaufen, um ihre Schulden zu begleichen. Diese Form der Sklaverei wurde im 2. Jahrhundert v. Chr. verboten. Im Zusammenhang mit den zahlreichen römischen Eroberungskriegen wurden Kriegsgefangene als Sklaven verkauft. Das war die Herkunft der meisten römischen Sklaven. Räuber oder Piraten entführten Reisende und Händler und verkauften sie auf Sklavenmärkten. Auch als Strafe für bestimmte Verbrechen wurde Versklavung eingesetzt. Kinder von Sklaven bekamen automatisch den Status ihrer Eltern. Diese geborenen Sklaven nannte man vernae.Vgl. zu diesen Elisabeth Herrmann-Otto: Ex ancilla natus. Untersuchungen zu den 'Hausgeborenen' Sklaven und Sklavinnen im Westen des romischen Kaiserreiches (= Forschungen zur antiken Sklaverei. Band 24.). Steiner, Stuttgart 1994, ISBN 3-515-06329-3, S. viii (8) + 512.

Die Sklavenausbildung Als pater familias oblag es dem Hausherrn, auch für die unfreien Mitglieder seiner familia zu sorgen, die als Familienmitglieder angesehen wurden.Elisabeth Hermann-Otto: Antike Sklaverei (= Neue Wege der Forschung. Alte Geschichte). Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2013, ISBN 978-3-534-23854-5, S. 188. Wenn dies im Sinne der Sklavenfürsorge geschah, wurde den Sklaven meist eine Ausbildung ermöglicht. So wurden im eigenen Haus geborene vernae, gekaufte novicii und aufgenommene expositi mit den freien Kindern des Hauses in eine Elementarschule geschickt, in der sie Lesen, Rechnen und Schreiben lernen konnten. Einige größere Hausstände besaßen sogar einen richtigen Ausbildungsapparat mit eigenen Pädagogen und Ammen, die sich um die Grundausbildung der Kinder kümmerten. Nach der Elementarausbildung erlernten die meisten Sklaven ein Handwerk, wenn sie nicht dafür vorgesehen waren, ihrem Herrn zu assistieren. Manche Sklaven hatten auch die Möglichkeit, auf dem Grundbaustein der Bildung, den der Herr gelegt hatte, aufzubauen und sich autodidaktisch weiterzubilden, sodass sie nach ihrer Freilassung eine Existenz mit Karrierepotential erwirkten.S. Koch: Sklavenfürsorge im Römischen Reich. Formen und Motive zwischen humanitas und utilitas. Hildesheim [u. a.] 2017, S. 177–185. Die Existenzsicherung in der späteren Freiheit durch eine Ausbildung war einer der Beweggründe eines Herren, seine Sklaven einen Beruf erlernen zu lassen; dazu war der Verkauf der Sklaven nach beendeter Ausbildung in Anbetracht der Wertsteigerung so rentabel, dass einige Herren, wie z. B. Cato, trotz des hohen Kostenaufwands während der Ausbildung ein Geschäftsmodell mit der Sklavenausbildung schufen und so ihr Vermögen deutlich vermehren konnten. Ein weiteres Motiv für die Sklavenausbildung war das Fakt, dass junge Sklaven aufgrund ihres Alters noch keine schweren körperlichen Arbeiten ausführen konnten und somit mit einer Schullehre sinnvoll beschäftigt waren, bis sie später auch ihre Herren bei Handelsgeschäften vertreten konnten. Auch bildeten Herren, die in den Ritterstand aufgenommen werden wollten oder das Senatorenamt zum Ziel hatten, ihre Sklaven zu Köchen oder Ärzten aus, um so die jeweiligen Voraussetzungen für das Amt zu erfüllen und nicht teure Sklaven mit ebendiesen Berufen kaufen zu müssen.

Für die Sklaven selbst bedeutete die Ausbildung meist eine bessere Behandlung, die auf ihre Wertsteigerung zurückzuführen war, und eine Unterhaltsmöglichkeit nach ihrer eventuellen Freilassung. Selbstverständlich erhielten die Sklaven durch das Lernen auch einen Wissenszuwachs und fühlten sich ihrer Berufsgruppe zugehörig, sodass sie das Berufsethos und die Arbeitsmoral der Berufsgruppe verinnerlichten und somit auch einen Anteil an der Welt der Freien genießen durften. Auch wirkte sich das Erlernen eines Berufes positiv auf das Selbstbewusstsein eines Sklaven aus, was zur Stabilisierung des Charakters führte. In der Sklavenhierarchie wurden Unfreie unter Anbetracht von ordo (Rang) und dignitas (Würde) geordnet. Je nach Art der Ausbildung hatte der Ausgebildete seinen Platz in der Hierarchie, stieg in dieser nach dem Abschluss einer Ausbildung auf und hatte damit z. B. die Befehlsgewalt über in der Hierarchie niedriger Platzierte. So gab es auch den Beruf des Villicus, in dem ein Sklave als Leiter eines Gutes sich klar äußerlich von den anderen unterscheiden und abheben sollte, weil er, sofern sein Herr nicht anwesend war, die Befehlsgewalt innehatte.

Rechtsstatus Unfreiheit war in Rom in erster Linie eine rechtliche Kategorie, die über die Lebensumstände des Betroffenen wenig aussagte. Der Sklave (lateinisch zumeist servus, neben anderen Bezeichnungen) war nach römischem Recht keine Person und besaß somit auch keine Rechtsfähigkeit. Vielmehr unterstand er wie die übrigen Mitglieder der familia dem Oberhaupt des Hauses, dem pater familias, und wurde von ihm rechtlich vertreten (patria potestas). Als bloße Sache war er auch Gegenstand des Handels. Die Tötung oder Verletzung von Sklaven anderer Eigentümer wurde seit der Lex Aquilia (286 v. Chr.) als Sachbeschädigung verfolgt.Herbert Hausmaninger: Römisches Privatrecht. 9., völlig neu bearbeitete Auflage, Böhlau, Wien 2001, S. 280 f. Sklavenkinder (vernae) waren von Geburt an Sklaven, die dem Besitzer der Mutter gehörten.Karl-Wilhelm Weeber: Alltag im alten Rom. Ein Lexikon. Artemis & Winkler, Düsseldorf / Zürich 1998, S. 328.

Dem Herrn (dominus) stand das Entscheidungsrecht über Leben und Tod des Sklaven zu. Vergewaltigungen eigener Sklaven und Sklavinnen waren bis kurz vor Beginn der Kaiserzeit straffrei. Körperstrafen waren an der Tagesordnung, die Kastration von Sklaven aber wurde im 1. Jahrhundert verboten. Bei Brutalität im Übermaß konnte der Sklave staatliche Hilfe erlangen, wenn er etwa am Fuß einer Kaiserstatue um Asyl bat. Der Staat wiederum konnte in bestimmten Fällen die Folterung von Sklaven gerichtlich anordnen, die nach den Digesten als „effektivstes Mittel der Wahrheitsfindung“ galt.Karl-Wilhelm Weeber: Alltag im alten Rom. Ein Lexikon. Artemis & Winkler, Zürich 1995, S. 329.

Was der Sklave verdiente, war Eigentum des Herrn. Schon früh nachweisbar ist das Pekulienwesen, das dem Sklaven gestattete, aus seinem Nebenverdienst eigenes Vermögen zu bilden, das peculium. Gleichwohl handelte es sich juristisch um Eigentum des pater familias, der es seinem Sklaven lediglich freiwillig beließ.

Andererseits konnte die Unfreiheit, vor allem aber der anschließende Status als libertus, manchen Freien sogar erstrebenswert erscheinen. So gab es in der römischen Rechtsprechung den Begriff des Scheinsklaven (bona fide serviens), eines Freien, der sich als Sklave ausgab, um schlechten Lebensumständen oder dem Militärdienst zu entgehen.

Freilassung und Freigelassene

Es gab verschiedene Arten der Freilassung (manumissio) von Sklaven. Möglich waren unter anderem:

Letztwillige Verfügung im Testament (per testamentum) durch den Herrn Rechtsakt vor dem Magistrat (per vindictam) Eintragung durch den Zensor in die Bürgerrolle als freier Bürger (per censum) Zusendung eines Freibriefs durch den Herrn (per epistulam) oder durch eine einfache Willenserklärung des Herrn in Gegenwart Dritter (inter amicos, per mensam, per convivium).

Das peculium eröffnete dem Sklaven zudem die Möglichkeit, sich selbst freizukaufen.

In Rom konnten freigelassene Sklaven (liberti) zwar das Bürgerrecht erhalten – im Gegensatz zu vielen griechischen Staaten –, waren als Klienten aber immer noch vom Patron, der sie freigelassen hatte, abhängig und wurden von ihrem ehemaligen Herrn beschützt. Oft wurde bei der Freilassung ein Vertrag geschlossen, der die Pflichten des ehemaligen Sklaven festschrieb.

Für Rom ebenfalls überliefert ist, dass Freigelassene unter Trajan den Repressalien des Senatus consultum SilanianumHierzu Joseph Georg Wolf: Das Senatusconsultum Silanianum und die Senatsrede des C. Cassius Longinus aus dem Jahre 61 n. Chr. (vorgetragen am 17. Jan. 1987), Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse, Jg. 1988, Bericht 2, Heidelberg 1988, ISBN 978-3-533-04023-1, S. 48 f.; Max Kaser: Römisches Privatrecht. Kurzlehrbücher für das juristische Studium. München 1960. Ab der 16. Auflage 1992 fortgeführt von Rolf Knütel. 18. Auflage, ISBN 3-406-53886-X, I § 67 I S. 283, Anm. 3 und § 67 II 3, S. 285, Anmerkung 25. ausgesetzt sein konnten, dieses verschärft bereits zuvor unter Neros „Senatus consultum Neronianum“.Digesten 19,5,3,18 ff. / Ulpian, 50 ed., 29,5,25,2. / Gaius 17 ed. prov.

Entwicklung der Sklaverei

Auch in der Kaiserzeit hatten viele Freie Angst vor ihren Sklaven. So wurde noch unter Kaiser Nero (54–68) ein altes Gesetz angewendet: Wenn ein Sklave seinen Herrn tötete, waren sämtliche Sklaven umzubringen, die sich zur Tatzeit in der Nähe aufgehalten hatten, da sie mutmaßliche Mitwisser seien.

Zu den berühmtesten Schriften, welche die Sklaverei zum Thema haben, gehören Senecas Sklavenbriefe. Darin spricht er von Menschen (homines) und kann sich männliche Sklaven auch als Freunde vorstellen. Mehr als 200 Jahre zuvor hatte Cato maior Sklaven noch selbstverständlich zu den Dingen (res) gezählt.