Oblation ist ein Begriff des Rechtswesens und bezeichnet die freiwillige Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung oder Übergabe eines Rechtstitels.
Bei der mittelalterlichen „oblatio feudi“ – der sogenannten Lehnsauftragung – übertrug jemand, um sich unter den Schutz eines mächtigeren Lehnsherrn zu begeben, diesem sein Allod zum Eigentum, um es dann von jenem als Lehen zurückzuempfangen.
Von einer „oblatio litis“ spricht man, wenn jemand einen Rechtsstreit als Beklagter übernimmt, ohne der eigentliche Beklagte zu sein, beispielsweise bei der Prozessführung für einen Schutzbefohlenen (lege agere pro tutela).Salvatore Sciortino: Lege agere pro tutela. In: Iuris Antiqui Historia. An international Review of ancient Law, 1/2009, S. 159 ff.; Pisa / Rom; academia.edu
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Römisches Recht Kategorie:Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland) Kategorie:Lehnswesen