mini|hochkant=1.9|Die 13 Regionen mit ihren Hauptstädten und die 325 Gemeinden Griechenlands (2011) Die politische Gliederung Griechenlands kennt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 drei Verwaltungsebenen.
Die Verwaltung auf staatlicher Ebene wird durch sieben Dezentrale Behörden (Singular ) ausgeübt, denen ein durch die griechische Regierung ernannter Generalsekretär () vorsteht.
Auf regionaler Ebene ist Griechenland in dreizehn Regionen (Einzahl ) eingeteilt, die von einem Gouverneur () und einem Regionalrat () regiert werden. Die bis 2010 bestehende Einteilung der Regionen in 54 Präfekturen ist abgeschafft.
Die kommunale Ebene bilden 332 Gemeinden (Singular ), in denen ein Bürgermeister () und ein Gemeinderat () alle fünf Jahre direkt gewählt werden. In den Gemeinden, die in Größe und Aufbau teils deutschen Landkreisen ähneln, werden auch Belange entschieden, die zuvor den Präfekturen zugeordnet waren. Innerhalb der Gemeinden gibt es die Unterteilung in Gemeindebezirke (Singular , wörtlich „Gemeindeeinheit“), die exakt den Gemeindegrenzen bis 2010 entsprechen. Gleichzeitig untergliedern sich die Gemeinden in Stadtbezirke (Singular ) bzw. Ortsgemeinschaften (), die ihrerseits aus den vorherigen Gemeindebezirken entstanden sind und weiterhin durch einen lokalen Rat und einen Vorsteher repräsentiert werden.
Außerhalb der eigentlichen Verwaltungsgliederung steht der Berg Athos ( „Heiliger Berg“). Griechenland übt (durch einen ernannten Gouverneur) über das Territorium die volle Souveränität aus, gewährt jedoch ein traditionelles Recht auf vollständige innere Autonomie. Alle Einwohner des Gebiets erwerben automatisch die griechische Staatsbürgerschaft, die Jurisdiktion unterliegt direkt dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel.
Politische Gliederung seit 2011 Nationale Ebene mini|Die Gebiete der Dezentralen Behörden Griechenlands mit ihren Verwaltungssitzen Die Dezentralen Behörden (Singular ) dienen der Organisation der staatlichen Verwaltung. Ihnen steht ein von der griechischen Zentralregierung ernannter Generalsekretär () vor. Sie erstrecken sich auf das Gebiet von einer bis drei Regionen; die Regionen Nördliche und Südliche Ägäis werden von der Dezentralen Behörde Ägäis verwaltet, die ihren Sitz in Piräus, also außerhalb ihres eigentlichen Gebietes, hat.
Dezentrale Behörde Sitz Attika Athen Thessalien-Mittelgriechenland Larisa Epirus-Westmakedonien Ioannina Peloponnes-Westgriechenland-Ionio Patras Ägäis Piräus Kreta Iraklio Makedonien-Thrakien Thessaloniki
Regionale Ebene mini|Regionen und Regionalbezirke
Die 13 Regionen haben eine eigene Verwaltung sowie einen Gouverneur () als Regierungschef, der zusammen mit dem Regionalrat () direkt vom Volk gewählt wird. Zur Zusammensetzung der Präfekturräte und zu den Gouverneuren siehe Regionalwahlen in Griechenland 2010. Die 74 Regionalbezirke entsprechen grob den ehemaligen Präfekturen, die jedoch in den Inselregionen um zahlreiche Bezirke erweitert wurden. Sie spielen unter anderem eine Rolle bei der Zuweisung der Sitze in den Regionalräten, die proportional zur Einwohnerzahl auf die Regionalbezirke aufgeteilt werden.
Regionalbezirke Die griechischen Regionen gliedern sich in Regionalbezirke (Singular ); auf diese Einheiten werden die Sitze im Regionalrat nach Einwohnerzahl der Wohnbevölkerung () proportional verteilt.Griechisches Gesetzesblatt vom 29. März 2019 S. 13160–13162. PDF online; 273 kB, (griechisch) Sie entsprechen in vielen Fällen den Gebieten der bis 2010 bestehenden Präfekturen, allerdings wurden – insbesondere im Bereich der Inselregionen und im Fall der dicht besiedelten Region Attika – auch zahlreiche kleinere Regionalbezirke geschaffen.
Kommunale Ebene
Die 332 griechischen Gemeinden wählen – proportional zur Einwohnerzahl – alle fünf Jahre einen Gemeinderat () und einen Bürgermeister (). Für die Zahl der Ratsmandate gilt folgender Schlüssel (Gemeinden, die sich aus mehr als sechs Vorgängergemeinden zusammensetzen, erhalten die Zahl der Mandate der nächsthöheren Stufe):
Einwohnerzahl Mandate 1–2.000 13 2.001–5.000 17 5.001–10.000 21 10.001–30.000 27 30.001–60.000 31 60.001–100.000 41 100.001–150.000 45 > 150.000 49
Gemeindebezirke Die Gemeindebezirke (Singular ) sind Untereinheiten der Gemeinden, die keine eigene Vertretung wählen; sie dienen ausschließlich der Verteilung von Zuständigkeiten auf der Ebene der Gemeinde selbst. So können stellvertretende Bürgermeister mit der Zuständigkeit für einen oder mehrere Gemeindebezirke betraut werden. Die Gemeindebezirke entsprechen den Gebieten der Gemeinden vor 2011. Ehemalige Gemeinden, die keine weitere Unterteilung besaßen, sind gleichzeitig Stadtbezirke oder Ortsgemeinschaften der neuen Gemeinden.
Stadtbezirke und Ortsgemeinschaften (2011–2019) Als Untereinheiten mit Selbstverwaltung dienen Stadtbezirke (Singular ) bzw. Ortsgemeinschaften (Singular ). Diese entsprechen den Gebieten der Gemeinden, wie sie bis 1997 bestanden und die von 1997 bis 2010 ihrerseits Gemeindebezirke (Singular ) bildeten. Zusammen mit der Wahl der Gemeinderäte wurden in diesen lokalen Einheiten einzelne Vertreter (Singular ) oder Räte (Singular ) gewählt. Den Räten steht ein Vorsitzender () vor, der von der Liste bestimmt wird, die die meisten Stimmen erhalten hat. Die Volkszählung 2011 weist auch Ortsgemeinschaften ohne Bewohner aus.Ergebnisse der Volkszählung 2011, Nationaler Statistischer Dienst Griechenlands (ΕΛ.ΣΤΑΤ) ELSTAT (Excel-Dokument, 3,1 MB)
Stadtbezirke waren: alle Gebiete mit mehr als 2000 Einwohnern alle Gebiete auf Inseln mit über 1000 Einwohnern alle Gebiete, die sich auf die gesamte Fläche einer Insel erstrecken. alle Gebiete in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern Ortsgemeinschaften waren alle übrigen Gebiete.
Kinotita (2019–2021) Mit dem „Kleisthenis-I-Programm“, das zum 1. September 2019 in Kraft trat, entfiel die Unterscheidung zwischen dimotikí und topikí kinótita. Wie bereits vor 1998 wurde für diese Verwaltungsebene der Begriff kinótita erneut eingeführt.Kleisthenis I-Programm, Gesetz 4555/2018, Griechisches Gesetzesblatt vom 19. Juli 2018, , S. 8958. PDF online 992 kB (griechisch)
Dimotiki Kinotita (seit 2021) Das Gesetz 4804 aus dem Jahr 2021 zu neuen Bestimmungen von Regional- und Kommunalwahlen () ersetzt den Begriff kinótita zugunsten von Dimotiki Kinotita. Neben dem Vorsitzenden folgt die Anzahl der Versammlungsmandate abhängig von der Anzahl ihrer Einwohner.Griechisches Gesetzesblatt vom 5. Juni 2021 ( A90/05.06.2021), Νόμος 4804/2021, «Διοίκηση των Δήμων και Κοινοτήτων» S. 7805 f. PDF Online;421 kB (griechisch)
Einwohnerzahl Mandate < 300 nur Vorsitzende 301–2.000 3 2.001–10.000 5 10.001–50.000 11 > 50.000 15
Geschichte Das moderne Griechenland steht – ganz im Gegensatz zum antiken – in einer starken zentralistischen Tradition. Noch unter dem ersten griechischen Gouverneur Ioannis Kapodistrias wurde das griechische Territorium in dreizehn Bezirke (Singular ) und diese weiter in Provinzen () eingeteilt, die jedoch zentral durch den Nationalstaat regiert werden sollten. Wesentliches Ziel Kapodistrias’ war die Entmachtung der lokalen Herrscherfamilien, die in ihrem Bereich über nahezu absoluten Einfluss verfügten – dem Spross einer dieser Familien fiel er bei einem Attentat 1831 zum Opfer.
Der Britische Geheimdienst (Naval Intelligence Division) merkte in seinem umfangreichen Werk zur Landeskunde Griechenlands im März 1944 zur Bedeutung des Begriffs Dezentralisierung in Griechenland an:
1833–1955 mini|Die zehn ersten Präfekturen von 1833 mini|Griechenland mit 26 Präfekturen nach 1899 Die mit König Otto I. nach Griechenland gelangten bayerischen Verwaltungsbeamten hielten am zentralistischen Prinzip fest. 1833 wurde der Staat in nunmehr zehn Präfekturen (nomí) mit 47 kleineren Einheiten gegliedert. Außerdem wurde unter dem Begriff dímos das kommunale Organ der Stadt bzw. Gemeinde geschaffen. 1912 entstand unter dem Begriff Gemeinschaft oder Landgemeinde (kinótita) ein zweites kommunales Organ für kleinere, dörfliche Siedlungen. Spätere Verfassungen (1927, 1952, 1968 und 1974) legten die Bestimmung lokaler und regionaler Belange in die Hand der Bürger, ohne dies jedoch je mit entsprechenden Gesetzen real umzusetzen.
Die größte administrative Gliederung in Griechenland war im 20. Jahrhundert das Diamerisma (). 10 Diamerismata, von denen jedes grob einem geographischen Gebiet entsprach, existierten seit 1913 mit dem Ende der Balkankriege. Geführt wurden die Diamerismata von je einem Generalgouverneur (Genikos Diikitis), der direkt von der Zentralregierung in Athen ernannt wurde und einen Ministerrang innehatte. Mit Ausnahme der vier nach dem Balkankrieg errichteten Diamerismata Thrakien und Ostmakedonien (bzw. Westthrakien), Westmakedonien, Kreta sowie Epirus hatten die verbleibenden sechs Diamerismata eher symbolischen Charakter; eine wesentliche Verwaltungstätigkeit entfalteten diese Diamerismata nicht. Athen erhielt kurz nach Beginn der Diktatur von Ioannis Metaxas 1936 ebenfalls einen Generalgouverneur.
Die Anzahl der Präfekturen (nomí) stieg seit Gründung des griechischen Staates 1830 bzw. Errichtung der Präfekturen 1833 ständig an. Für diese Entwicklung wesentlich verantwortlich war die Ausweitung des griechischen Staatsgebiets durch die Gebietszuwächse im ersten und zweiten Balkankrieg 1912 und 1913 (Epirus, Westmakedonien, Zentralmakedonien, Ostmakedonien, Westthrakien) sowie als Folge des Berliner Vertrages von 1878 samt Nachfolgeregelungen die 1881 in Kraft getretene Abtretung von Thessalien. Daneben erfolgte im 19. und 20. Jahrhundert auch die weitere Unterteilung bestehender Präfekturen sowie die Schaffung neuer Präfekturen aus vorhandenen Teilgebieten von bestehenden. Damit wuchs die Anzahl der Präfekturen kontinuierlich. 1896 hatte Griechenland 15 Präfekturen: Attika und Viotia, Achaia und Elis, Messenien, Larisa, Trikala, Ätolien-Akarnanien, Arkadien, Argolis und Korinthia, Fokida und Fthiotida, Lakonien, Kykladen, Korfu, Kefallinia sowie Arta und Zakynthos. 1928 waren es bereits 37 Präfekturen gegenüber den zehn Präfekturen von 1833. Im Vergleich zum gegenwärtigen Zustand waren folgende Präfekturen nicht existent: Thesprotia, Evrytania, Karditsa, Kastoria, Grevena, Fokida, Pieria, Imathia, Xanthi und Viotia (Böötien). Die Präfekturen der Halbinsel Peloponnes erfuhren keine Veränderung. 1936 wurden unter der Diktatur von Ioannis Metaxas Gebietskorrekturen an den bestehenden Präfekturen durchgeführt sowie die Präfektur Thesprotia neu geschaffen.
Die Nomarchen durften in den 1930er-Jahren vor ihrer Ernennung durch den griechischen Innenminister der Zentralregierung in Athen drei Jahre lang nicht Einwohner des Nomos sein, dem sie vorstehen sollten. Diese Regelung galt nicht nur für die Person des Nomarchen, sondern auch für dessen etwaige Ehefrau. Die Regelung erstreckte sich nicht nur auf den Einwohnerstatus, sondern auch auf die Ausübung politischer Rechte, beispielsweise das Wahlrecht. Hier galt – sowohl für Nomarchen als auch dessen Ehefrau – ebenfalls eine „Sperrfrist“ von drei Jahren. Diese Regelung sollte eine Interferenz der privaten Interessen mit der zu verwaltenden Präfektur verhindern. Der Nomarch hatte umfangreiche Aufgaben und Vollmachten, darunter Gesundheitswesen, öffentliche Ordnung, Unterhaltung von Verkehrswegen und öffentlichen Bauten, Einnahme und Verwaltung von Steuern und Abgaben sowie Überwachung der staatlichen Ausgaben. Die Macht der Nomarchen im zentralistischen Sinne stieg während der Metaxas-Diktatur weiter an, als 1938 die Nomarchen direkt den Generalgouverneuren und damit in direkter „Befehlsfolge“ dem König unterstellt wurden. Damit wurden die Nomarchen auch Befehlshaber aller Ordnungskräfte im betreffenden Nomos, ausgenommen der Armee.
1955–1981 mini|Die ehemaligen Provinzen Griechenlands