Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung, die seit ihrer Neufassung von 2016 der Umsetzung des Pakets zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts dient. vom 20. Januar 2016 Dieses umfasst die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU),. In: ABl. L, Nr. 94, 28. März 2014, S. 65–242. die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU). In: ABl. L, Nr. 94, 28. März 2014, S. 243–374. und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU).. In: ABl. L, Nr. 94, 28. März 2014, S. 1–64. Die Ermächtigung für den Erlass der Vergabeverordnung ergibt sich seitdem aus und Abs. 2 GWB.Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO) vom 12. April 2016,
Die Vergabeverordnung regelt das einzuhaltende Verfahren bei der dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber.Anja Falkenstein: Gesetzesänderung seit Mitte April in Kraft: Das neue Vergaberecht 2016 1. Juni 2016 Sie ist nicht anzuwenden auf die Vergabe durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung einer Sektorentätigkeit, die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen Aufträgen und die Vergabe von Konzessionen ( VgV), die in eigenen Verordnungen geregelt sind.
Anwendungsbereich Die VgV ist anwendbar auf die dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) unterliegende Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber. In der §78 VgV ist als Sonderfall der Vergabe von Planungsleistungen der Planungswettbewerb verankert.
Als Richtlinie für die konkrete Planung der Durchführung von Planungswettbewerben in Deutschland wird auf die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) verwiesen, die regelmäßig angewendet wird. Sie konkretisiert insbesondere die Wahl der Art des Verfahrens, die Zusammensetzung des Preisgerichts sowie die Grundsätze der anonymen Beurteilung, ergänzt insoweit die vergaberechtlichen Vorgaben der Vergabeverordnung und bildet den Rahmen für das Wettbewerbsmanagement. Dafür ist der nach VgV geschätzte Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer maßgeblich. Dieser muss die jeweils festgelegten Schwellenwerte erreichen oder überschreiten (sog. Oberschwellenbereich, Abs. 1 GWB).Höhe der Schwellenwerte Deutsches Ausschreibungsblatt, Glossar, abgerufen am 2. Dezember 2019 Für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt die Unterschwellenvergabeordnung.
Der jeweilige Schwellenwert ergibt sich gem. Abs. 2 GWB aus bestimmten EU-Richtlinien. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt sie im Bundesanzeiger bekannt ( Abs. 3 GWB).
Der Schwellenwert beträgt danach seit dem 1. Januar 2024:Bekanntmachung der ab dem 1. Januar 2024 geltenden EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge. vom 28. November 2023. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, BAnz AT 28.11.2023. Auf Bundesanzeiger.de (PDF; 197,5 kB), abgerufen am 22. Juli 2022. 143 000 Euro bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von den in Anhang I der Richtlinie 2014/24/EU genannten zentralen Regierungsbehörden als öffentlichen Auftraggebern vergeben werden, 221 000 Euro bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die von anderen als den in Anhang I der Richtlinie 2014/24/EU genannten öffentlichen Auftraggebern vergeben werden, 5 538 000 Euro bei öffentlichen Bauaufträgen, 143 000 Euro bei Wettbewerben, die von öffentlichen Auftraggebern durchgeführt werden, die zentrale Regierungsbehörden im Sinne des Anhangs I der Richtlinie 2014/24/EU sind und 221 000 Euro bei Wettbewerben, die von anderen als den in Anhang I der Richtlinie 2014/24/EU genannten öffentlichen Auftraggebern durchgeführt werden.
Die VOL/A, 2. Abschnitt für Ausschreibungen nach europäischem Recht oberhalb der Schwellenwerte und die VOF sind in der VgV aufgegangen. Bei der Vergabe von Bauaufträgen ist die VOB/A nach Maßgabe des VgV weiterhin anzuwenden.Öffentliche Aufträge und Vergabe: Übersicht und Rechtsgrundlagen auf Bundesebene Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, abgerufen am 2. Dezember 2019
Vergabeverfahren
In Deutschland war das Vergaberecht traditionell als Teil des Haushaltsrechts mit dem Ziel geregelt, bei Beschaffungen die sparsame Verwendung der Haushaltsmittel zu sichern. Das EU-Vergaberecht verfolgt dagegen vor allem das Interesse, die nationalen Beschaffungsmärkte dem grenzüberschreitenden Wettbewerb innerhalb der EU zu öffnen. Es soll vor allem die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter bei einer Auftragsvergabe und zugleich die Möglichkeit ausschließen, dass ein öffentlicher Auftraggeber sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt.Angela Dageförde, Oliver Hattig: (ohne Jahr)
Die Grundsätze der Vergabe sind in GWB normiert.Alexander Seyferth: Verfahrensgrundsätze nach § 97 GWB 31. Mai 2018 Dazu zählen das Transparenz-, das Gleichbehandlungs- und das Wirtschaftlichkeitsgebot, außerdem sollen Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die beispielsweise ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Referenzen nachweisen müssen.
Rechtsschutz Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden ( Abs. 6 GWB). Die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern des Bundes für die dem Bund zuzurechnenden öffentlichen Aufträge und Konzessionen und die Vergabekammern der Länder für die diesen zuzurechnenden öffentlichen Aufträge und Konzessionen (, Abs. 1, GWB).
Die Vergabekammern des Bundes sind beim Bundeskartellamt eingerichtet.Die Vergabekammern des Bundes Website des Bundeskartellamts, abgerufen am 2. Dezember 2019 Die Länder regeln die Zuordnung ihrer Vergabekammern eigenständig.Bundeskartellamt: Informationsblatt zum Rechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Stand Juni 2019Vergabekammern der Länder Website des Bundeskartellamts, abgerufen am 2. Dezember 2019
Gegen Entscheidungen der Vergabekammern ist die sofortige Beschwerde zulässig, über die ausschließlich das für den Sitz der Vergabekammer zuständige Oberlandesgericht durch einen Vergabesenat entscheidet ( GWB).Georg Weißenfels: Das Beschwerdeverfahren vor dem OLG. Abgerufen am 3. Dezember 2019.
Literatur Malte Müller-Wrede: VgV/UVgO einschließlich VergStatVO, Kommentar, 5. Auflage, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2017, ISBN 978-3-8462-0556-3
Weblinks Text der Text der Vergabeverordnung bei C. H. Beck
Einzelnachweise
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