mini|Ulrike Guérot (2026) Ulrike Beate Guérot ([], geb. Hammelstein; * 1964 in Grevenbroich) ist eine deutsche Politikwissenschaftlerin und Publizistin. Von 2021 bis 2023 war sie Professorin für Europapolitik an der Universität Bonn. Einer ihrer Forschungsschwerpunkte war die Entwicklung von Konzepten zur Zukunft des europäischen Integrationsprozesses.
Ende Februar 2023 wurde ihr Arbeitsverhältnis wegen Verletzung wissenschaftlicher Standards durch die Universität Bonn gekündigt. Diese Entscheidung wurde von Guérot vor Gericht angefochten, jedoch sowohl vom Arbeitsgericht Bonn als auch vom Landesarbeitsgericht Köln bestätigt. Eine Revision wurde nicht zugelassen; eine Beschwerde Guérots verwarf das Bundesarbeitsgericht im März 2026.
Leben und Wirken
Jugend, Studium und Familie Guérot wurde 1964 in Grevenbroich geboren und wuchs als eines von zwei Kindern in einem konservativ geprägten Familienhaushalt am Niederrhein auf. Ihr Vater Johann „Hans“ Hammelstein (1936/1937–2023) stammte aus einer Arbeiterfamilie und war von 1964 bis zu seinem Parteiaustritt 2020 Mitglied der CDU sowie für diese von 1971 bis 1989 Stadtrat für die Grevenbroicher Stadtteile Orken und Elsen. Guérot selbst war ebenfalls seit ihren Jugendjahren Mitglied der CDU, aus der sie nach eigenen Angaben im Jahr 2001 ausgetreten ist. 2015 gab sie an, die CDU bereits seit dem Jahr 2000 nicht mehr gewählt zu haben.
Nach dem Abitur am Grevenbroicher Pascal-Gymnasium studierte Guérot zunächst in Frankreich am Institut d’études politiques de Paris (Sciences Po). Bis 1989 studierte sie zudem Politikwissenschaft an der Universität Bonn. Während dieser Zeit engagierte sie sich im Ring Christlich-Demokratischer Studenten. 1995 wurde sie an der Universität Münster mit einer Arbeit über „Europapolitische Programmatik der französischen Sozialisten“ promoviert. Am Sciences Po lernte sie den späteren französischen Diplomaten Olivier Guérot kennen. Sie heirateten, und Guérot war mit 24 Jahren Mutter zweier Söhne, Félix und Maxime; als sie Mitte 30 war, zerbrach die Ehe.
Akademische Laufbahn 1992 bis 1995 war Guérot parlamentarische Assistentin im Abgeordnetenbüro des außenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Lamers, und wirkte an dem Schäuble-Lamers-Papier von 1994 zur Vertiefung der Europäischen Union mit. 1995 bis 1996 war sie Direktorin für Kommunikation der Association for the Monetary Union of Europe. 1996 bis 1998 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin beim ehemaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, Jacques Delors, bei der Organisation Notre Europe in Paris. Von 1998 bis 2000 war sie Assistant Professor an der Paul H. Nitze School for Advanced International Studies der Johns Hopkins University in Washington. 2000 bis 2003 leitete sie die Programmgruppe Europa bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Berlin. Zudem unterrichtete sie 2003 bei INSEAD in Singapur. 2004 bis 2007 arbeitete sie als Direktorin Foreign Policy & Senior Transatlantic Fellow beim German Marshall Fund. 2007 bis 2013 leitete Guérot wiederum das Berliner Büro des European Council on Foreign Relations. Von dort wechselte sie im Oktober 2013 als Seniorpartner Deutschland (Senior Associate Germany) zur Stiftung Open Society Initiative for Europe.
Im Frühjahr 2012 war Guérot Gastwissenschaftlerin am Deutschen Haus der New York University (NYU). Im Herbst 2013 begleitete sie Bundespräsident Joachim Gauck auf seinem Staatsbesuch in Frankreich als Teil seiner offiziellen Delegation. Im Herbst 2014 hatte sie einen Gastaufenthalt als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB). Von 2013 bis 2014 unterrichtete sie an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Im März 2014 gründete sie das European Democracy Lab (EuDemLab), eine in Berlin ansässige Denkfabrik (Thinktank) an der European School of Governance (EUSG).
Von April 2016 bis August 2021 war Guérot Professorin an der Universität für Weiterbildung Krems und leitete dort das Departement Europapolitik und Demokratieforschung (DED).Ulrike Guérot als Professorin berufen – Europaexpertin übernimmt Professur für Europapolitik und Demokratieforschung an der Donau-Universität Krems. Universität Krems, 4. Mai 2016 (Presseinformation).„Europa zwischen Geist und Ungeist. Nationalismus und Konzepte europäischer Föderation in historischer Perspektive“ – Antrittsvorlesung Ulrike Guérot, Offizielle Eröffnung des Departements für Europapolitik und Demokratieforschung, Universität Krems, 28. April 2017.donau-uni.ac.at/ded – Department für Europapolitik und Demokratieforschung / Department for European Policy and the Study of Democracy (DED), Donau-Universität Krems Bei ihrer Ernennung erkannte die Universität Krems ihre kumulierten Publikationen als eine habilitationsäquivalente Leistung an. Für das Wintersemester 2017/18 erhielt sie die Alfred-Grosser-Gastprofessur der Goethe-Universität Frankfurt.Grosser-Gastprofessur: Vortrag von Prof. Ulrike Guérot. Deutsch-Französische Gesellschaft Frankfurt am Main e. V. Zum September 2021 wurde sie auf eine W2-Professur für „Politik in Europa unter besonderer Berücksichtigung der Deutsch-Französischen Beziehungen“ berufen und im Zuge dessen Co-Leiterin des Centre Ernst Robert Curtius (CERC) an der Universität Bonn.Wahlkampf: Kleine Fehltritte, großer Fokus?. deutschlandfunkkultur.de, abgerufen am 12. September 2021. Da eine Verbeamtung aus Altersgründen nicht möglich war, war sie Professorin im Angestelltenverhältnis.
Kündigung nach Plagiatsvorwürfen; Urteile von Arbeitsgerichten Bereits im Rahmen des Berufungsverfahrens an der Universität Bonn gab es in einem der externen Gutachten Zweifel an der Wissenschaftlichkeit Guérots hinsichtlich der im Rahmen des Bewerbungsprozesses eingereichten Publikationen; so schrieb einer der professoralen Gutachter: „Eine nähere Durchsicht ausgewählter Veröffentlichungen lässt dazu erkennen, dass Frau H. [gemeint ist Guérot, geb. Hammelstein] eher den Stil von breit angelegten Essays mit einer starken Ausrichtung auf reflektierte Plädoyers als Ansätze von theoriebasierten, methodengeleiteten Analysen pflegt. Überraschenderweise greift sie kaum auf die vielfältigen und kontroversen Debatten einschlägiger akademischer Netzwerke und Veröffentlichungen zurück. Ihre Argumentation zu den Begriffen ‚Nation‘ und ‚Europa als Republik‘ bietet anregende Ausgangspunkte, die aber wissenschaftlich vertieft werden könnten.“
Guérot wurde Ende Februar 2023 durch die Universität Bonn gekündigt, weil sie sich fremdes geistiges Eigentum „während ihrer Dienstzeit an der Universität Bonn“ und in einer früheren Publikation, „die für die Berufung von Relevanz war“, widerrechtlich zu eigen gemacht habe.Universität Bonn kündigt Ulrike Guérot. Kölner Stadt-Anzeiger. 24. Februar 2023. Letztlich sah die Universität Bonn es als erwiesen an, dass Guérot in einem Text, der für ihre Berufung als Professorin von Belang gewesen sei, plagiiert und sich auch „während ihrer Dienstzeit an der Universität Bonn fremdes geistiges Eigentum angeeignet“ habe, „ohne dies als solches kenntlich zu machen“. Dabei soll es sich um ihre populären Sachbücher Warum Europa eine Republik werden muss (2016), Der neue Bürgerkrieg (2019) und Wer schweigt, stimmt zu (2022) handeln. Klage vor dem Arbeitsgericht Bonn und Berufung Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage Guérots wurde die Kündigung vom Arbeitsgericht Bonn überprüft. Nach einer erfolglosen Güteverhandlung im April 2023 erkannte das Gericht im April 2024 die Kündigung für rechtmäßig. In ihrem 2016 erschienenen Buch Warum Europa eine Republik werden muss habe sie an mehreren Stellen Aussagen anderer zitiert und dies nicht richtig kenntlich gemacht. Dies entspreche einem wissenschaftlichen Fehlverhalten und auch einem Plagiat.Jochen Zenthöfer: Die Kehrseite des Grundrechts. Auch volkstümliche Wissenschaft muss redlich sein: Das Bonner Arbeitsgericht setzt Maßstäbe mit seinem Urteil im Fall Guérot. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28. August 2024, S. 11. Vor dem Arbeitsgericht berief Guérot sich u.a darauf, dass sie als noch „unerfahrene Buchautorin“ vor einer Buchmesse zeitlich keine Gelegenheit gefunden habe, Fehler im Manuskript zu korrigieren, und dass mehrere Stellen im Verlauf der Publikation (sie nannte ihren Taschenbuchverlag, „übersetzende Verlage“ und die an einer Lizenzausgabe interessierte Bundeszentrale für politische Bildung) das Buch insgesamt hätten überprüfen können, es aber nicht getan hätten. Sie bat das Gericht zu prüfen, ob die bemängelten Textstellen alleine ihr anzulasten seien. Das Gericht hielt dem entgegen, dass Autoren gemeinhin Druckfahnen überprüfen könnten; sie selbst habe in einer späteren Auflage eine Endnote korrigiert, folglich müsse es eine Verbesserungsmöglichkeit gegeben haben. Die Beachtung von Zitierregeln sei ihre Aufgabe gewesen, nicht die Dritter. Dass es sich nicht um Nachlässigkeiten, sondern Plagiate handle, sah das Arbeitsgericht als gegeben an, dafür spreche, dass Guérot längere Passagen gar nicht belegt habe. Ihre Erklärung, sie habe allgemein paraphrasiert, akzeptierte das Gericht nicht; gerade paraphrasierte Gedankengänge müssten zuzuordnen sein. Das Gericht sah „mit Hinblick auf die Bedeutung der wissenschaftlichen Redlichkeit“ es nicht mehr für möglich an, dass sie in ihrer Lehrtätigkeit gegenüber Studenten und Nachwuchswissenschaftlern glaubwürdig auftreten könne, es sei daher die Kerntätigkeit einer Professorin und damit der vertraglich geschuldeten Arbeit betroffen. Da Guérot unter anderem dieses Buch ihrer Bewerbung für die Professur an der Universität Bonn zugrunde gelegt habe, liege ein Täuschungsversuch vor. Sie sei kein Neuling im akademischen Betrieb, sondern jemand, der sich auf höchster akademischer Ebene bewege; die Täuschung sei darum als besonders schwerwiegend zu werten und rechtfertige eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung.
Guérot teilte im Anschluss an die Verhandlung mit, sie werde in Berufung gehen und Recht bekommen, da sie sich mit einem „195-seitigen Dossier, in dem sie neun Bücher und etwa 800 wissenschaftliche Artikel aufgeführt habe“, beworben habe, das die Gremien akzeptiert hätten. Es habe „vielfältige Möglichkeiten, in den Arbeiten meines Dossiers Fehler zu finden“, gegeben. Einzelne „problematische Passagen aus dem Europa-Buch habe sie schon Jahre zuvor öffentlich eingestanden“, so dass die Universität davon hätte Kenntnis haben können. Im Mai 2025 ergab eine mündliche Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Köln, dass beiden Parteien ein Vergleichsvorschlag vorliege und bei Nichtannahme ein Urteil verkündet werde. Da keine Einigung zustande kam, erging im September 2025 ein Urteil, das die Entscheidung der Vorinstanz bestätigte und die Kündigung für wirksam erklärte; die Revision wurde nicht zugelassen. Zur Begründung nannte das Gericht das Verhalten von Guérot, der Klägerin, im Bewerbungsverfahren. Durch „Vorlage einer mit Plagiaten behafteten Veröffentlichung“ habe sie Pflichten verletzt, diese Verletzung „betreffe den Kernbereich des Selbstverständnisses einer wissenschaftlich Tätigen“ und rechtfertige eine Kündigung ohne Abmahnung.
Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 19. März 2026 (Aktenzeichen: 2 AZN 536/25) zurückgewiesen, da kein Zulassungsgrund vorliege.BAG, B. v. 19. März 2026, AZ: 2 AZN 536/25. Im April 2026 legte Guérot gegen diese Entscheidung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Positionen