mini|Die Angeklagten, von links nach rechts: Heinz Pernet, Friedrich Weber, Wilhelm Frick, Hermann Kriebel, Erich Ludendorff, Adolf Hitler, Wilhelm Brückner, Ernst Röhm, Robert Wagner (1. April 1924) Als Hitler-Prozess oder Hitler-Ludendorff-Prozess wird das Gerichtsverfahren wegen Hochverrats bezeichnet, das im Frühjahr 1924 vor dem bayerischen Volksgericht in München gegen Adolf Hitler, Erich Ludendorff und weitere Rädelsführer des gescheiterten Putschversuchs vom 9. November 1923 durchgeführt wurde.

Die Prozessführung durch den Vorsitzenden Richter Georg Neithardt, der den Angeklagten größtes Wohlwollen entgegenbrachte und sie zu weitaus milderen Strafen verurteilte als geltendes Recht und Gesetz es vorsahen, wurde bereits von Zeitgenossen als Justizskandal gewertet. Hitler wurde in dem Verfahren erlaubt, sich als selbstloser, von edelsten patriotischen Zielen motivierter Politiker zu stilisieren. Dies steigerte auch außerhalb Bayerns seine Popularität in antidemokratischen, republikfeindlichen Kreisen und trug wesentlich dazu bei, dass er sich später als unumstrittener Anführer der Völkischen Bewegung durchsetzen konnte.

Hitlers Festnahme Nach dem gescheiterten Putsch vom 9. November 1923 flüchtete Hitler. Er wurde von Helene Hanfstaengl, deren Ehemann Ernst Hanfstaengl ebenfalls am Putsch beteiligt war, als Gast in Uffing am Staffelsee aufgenommen. Am nächsten Tag besuchte ihn Walter Schultze, um zusammen mit einem Assistenten Hitlers Arm einzurenken, der bei dem Putschversuch in München ausgerenkt worden war.

Am Sonntag, dem 11. November erhielt der Standortkommandeur der Landespolizei Weilheim in Oberbayern, Oberleutnant Rudolf Belleville, um 16:20 Uhr telefonisch den Befehl, Hitler in der Villa Hanfstaengl festzunehmen. In Uffing durchsuchte er mit zehn Landespolizeibeamten und einem Gendarmen zunächst eineinhalb Stunden die Villa von Hanfstaengls Mutter Katharina. Erst nach einem direkten Telefongespräch mit Helene Hanfstaengl wandte er sich zu deren Villa. Laut Hanfstaengls Memoiren entwand Helene dabei Hitler die bereits zur Selbsttötung an die Schläfe gehaltene Pistole.

Hitler ließ sich schließlich widerstandslos von Belleville, mit dem er persönlich bekannt war, verhaften. Das Kommando fuhr mit Hitler nach Weilheim zurück, und um 10:45 Uhr des nächsten Tages wurde Hitler, begleitet von 39 Wachmännern, in das Festungsgefängnis Landsberg eingeliefert.

Vorbereitung des Prozesses Hitler hatte die Zelle Nr. 7, in der zuvor bereits Anton Graf von Arco auf Valley inhaftiert war. Dort wurde er am nächsten Tag von dem Hilfsstaatsanwalt Hans Ehard verhört und war erst zum Sprechen bereit, nachdem der Protokollführer den Raum verlassen hatte. Hitler leugnete, Hochverrat begangen zu haben, mit dem Argument, dass das „Verbrechen“ der Novemberrevolution noch ungesühnt sei. Gustav von Kahr, Otto von Lossow und Hans von Seißer hätten über Monate hinweg mit ihm den Umsturz vorbereitet. Ehards Aufzeichnungen aus dem Gedächtnis heraus wurden Grundlage der Anklage.

„In der Haft versank Hitler in Depression, trat in Hungerstreik und hegte Selbstmordgedanken, ausgelöst vom Scheitern seines Unternehmens. Sein triumphaler Aufstieg zum Anführer des rechtsextremen Lagers, so schien es, war im Fiasko des 9. November jäh zu Ende gegangen. Ihm drohte der Absturz in die Bedeutungslosigkeit. Wäre es in Bayern nach Recht und Gesetz gegangen, wäre Hitlers politische Karriere tatsächlich vorbei gewesen.“

Die bayerischen Behörden sorgten dafür, dass das Verfahren in ihrer eigenen Regie blieb, damit nicht bekannt wurde, welche Rolle das Regierungstriumvirat im Vorfeld des Umsturzversuchs gespielt hatte. Die Anklage wurde deshalb nicht vor dem Reichsgericht in Leipzig verhandelt, das nach dem Republikschutzgesetz für Hochverrat zuständig war, sondern der Prozess fand vor dem noch bestehenden bayerischen Volksgericht beim Landgericht München I statt, das zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht mehr verfassungsgemäß war; eine von der bayerischen Regierung bewusst in Kauf genommene Rechtsbeugung.Otto Gritschneder, Bewährungsfrist für den Terroristen Adolf H. : Der Hitler-Putsch und die bayerische Justiz, S. 16. Es wurden vier Verfahren eingeleitet: 1.) gegen Hitler und die anderen Spitzen des Putsches, 2.) gegen den Stoßtrupp, 3.) gegen Karl Beggel und Hans Knauth wegen des Diebstahls von Banknoten aus den Druckereien und 4.) gegen die Schuldigen des Überfalls auf das St.-Anna-Kloster.

Der Prozess mini|Die Infanterieschule, in der der Prozess stattfand (Februar 1924) mini|Passkontrollen in der Umgebung der Infanterieschule (Februar 1924) Der Hochverratsprozess begann am Morgen des 26. Februars 1924 im Hauptlesesaal der Infanterieschule mit 368 Zeugen, Korrespondenten aus aller Welt und Hunderten von Zuschauern mit reservierten Sitzen. Zwei Bataillone der Landespolizei riegelten mit Stacheldraht und Spanischen Reitern die Mars- und Blutenburgstraße ab.

Die zehn Angeklagten waren Adolf Hitler, Erich Ludendorff, Heinz Pernet, Friedrich Weber, Hermann Kriebel, Ernst Röhm, Ernst Pöhner, Wilhelm Frick, Wilhelm Brückner und Robert Wagner. Rudolf Heß war zunächst untergetaucht und stellte sich später dem Gericht; Hermann Göring hatte sich ins Ausland abgesetzt.

Als Staatsanwalt fungierte Ludwig Stenglein, mit dem Hilfsstaatsanwalt Hans Ehard und dem zweiten Staatsanwalt Martin Dresse. Den Gerichtsvorsitz übernahm der rechtsnational voreingenommene Georg Neithardt, mit dem Richter August Leyendecker und den Schöffen Philipp Herrmann, Christian Zimmermann und Leonhard Beck an seiner Seite. Hitlers Verteidiger war der Rechtsanwalt Lorenz Roder. Die Anklageschrift bezeichnete Hitler als „die Seele des ganzen Unternehmens“. Neithardt ersetzte eigenmächtig ein belastendes Protokoll von Ludendorffs Vernehmung durch ein anderes, das besagte, dass er von den Putschvorbereitungen nichts gewusst habe;Ian Kershaw: Hitler 1889–1936. 2. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1998, S. 272. Ludendorff saß dementsprechend auch nicht in Haft.

Neithardt vereidigte nur die Zeugen für die Verteidigung, nicht aber die Zeugen der Anklage. Die Angeklagten erklärten sich für „nicht schuldig“. Obwohl die Anklage „gegen Ludendorff et al.“ lautete, übernahm Hitler, der mit seinem Eisernen Kreuz Erster Klasse am Revers auftrat, die alleinige Verantwortung für den Putsch und behauptete unter stürmischem Klatschen der Zuschauer, es gäbe keinen Hochverrat gegen die „Landesverräter von 1918“. Den Verrat warf er Kahr, Lossow und Seißer vor, die eigentlich seit Wochen mit ihm den Putsch geplant, sich dann aber gegen ihn und das deutsche Volk gewandt hätten.

Die Zeugen Kahr, als verhinderter Diktator,Heinrich August Winkler: Geschichte des Westens, Die Zeit der Weltkriege 1914-1945. C.H. Beck, München 2011 (3. Auflage 2016), ISBN 978-3-406-59236-2, S. 313. und Lossow, der Kommandeur der bayerischen Bürgerkriegsarmee,Kai Uwe Tapken: Historisches Lexikon Bayerns – Reichswehr in Bayern, abgerufen am 13. August 2017. beide inzwischen aus ihren Ämtern entlassen, sowie Seißer wurden von Hitler hart angegriffen. Der Vorsitzende ließ es meist zu, dass Hitler sie wiederholt in der Art eines Anklägers verhörte und ihre Aussagen diskreditierte, so dass der Staatsanwalt sie in Schutz nehmen musste. Seißer bezichtigte Hitler der Alleinschuld an dem Unternehmen und bestätigte damit den von diesem selbst erhobenen Anspruch. Der Angeklagte Pöhner nannte die Einrichtungen und Gesetze der Weimarer Republik als für ihn nicht verbindlich. Lediglich der Staatsanwalt Hans Ehard schien ernsthaft auf eine Verurteilung hinzuarbeiten, doch seine Einsprüche und Anträge wurden immer wieder abgelehnt.

25 Tage nahmen Zeugenaussagen und Diskussionen in Anspruch, von denen die Öffentlichkeit und die Presse großenteils „aus Gründen der Sicherheit“ ausgeschlossen waren. Am 27. März 1924 durften die Angeklagten abschließende Erklärungen geben. Hitler legte zuerst dar, dass er sich trotz seiner bescheidenen Herkunft berufen fühle, ein Volk zu regieren. Dann beschuldigte er Ebert und Scheidemann des Landes- und Hochverrats und verkündete seine Überzeugung von einer künftigen Vereinigung mit denjenigen, „die auf uns geschossen haben“. Zuletzt sprach er dem Gericht das Recht ab, einen Schuldspruch zu fällen:

Staatsanwalt Stenglein verband seinen Strafantrag mit vielen lobenden Worten an die Adresse Hitlers.

Die Laienrichter mini|Karikatur auf den gescheiterten Putsch und das vermeintliche glücklose Ende von Hitlers politischer Karriere aus der Zeit des Prozesses. Münchener Tageblatt vom 26. März 1924.

Die drei Laienrichter am Volksgericht, die am Hitler-Prozess mitwirkten, waren Leonhard Beck,Leonhard Maximilian Michael Beck (* 6. Mai 1867 in Schwandorn) war ein Buchbindergehilfe und Hilfsschutzmann, seit Dezember 1885 in München ansässig (zuletzt in der Schmellerstraße 32/0) und verzog im September 1943 nach Mittenwalde. Er war verheiratet mit Anna Frank (* 31. Januar 1863 in Oberviechtach). Philipp HermannFranz Rudolph Philipp Hermann (* 21. Oktober 1865 in Nürnberg; † 10. Januar 1930 in München) war ein Comptoirgehilfe und Versicherungsbeamter. Er war seit Oktober 1886 in München ansässig (zuletzt in Tumblingerstraße 7/I) und verheiratet mit Margaret Förtsch (* 15. Juli 1863 in Stadtsteinach). und Christian Zimmermann.Christian Anton Zimmermann, ursprünglich (bis 1886) Fratton (* 18. April 1858 in Tegernsee) war Versicherungsinspektor der Münchener Rückversicherung. Er lebte seit 1887 in München (zuletzt in der Humboldtstraße 9/3) und war verheiratet mit Maria Hierl (* 25. Juni 1866 in München). Den Forschungen von Andreas Stenglein zufolge spielten die drei Männer bei dem Prozess die „abwegigste Rolle“, indem sie dem vorsitzenden Richter gleich zu Prozessbeginn erklärten, dass sie einer Verurteilung Hitlers nur zustimmen würden, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt würde. Da das Gericht nur mit vier Stimmen Mehrheit entscheiden durfte, war der Vorsitzende kompromissbereit, um den Prozess nicht platzen zu lassen. Andernfalls wäre das Verfahren an das eigentlich zuständige Leipziger Reichsgericht übertragen worden, was die damalige bayerische Regierung unbedingt vermeiden wollte. Dementsprechend erhielt Hitler, wie von den Schöffen gewünscht, nur die Mindeststrafe von fünf Jahren mit Bewährungszugeständnis und nicht die vom Staatsanwalt beantragten acht Jahre. Auf diese Weise hätten die drei Laienrichter „wie niemand sonst“, so Stenglein, dem Angeklagten Hitler „als Schlüsselfiguren“ den Weg geebnet, der ihn neun Jahre später an die Macht führte. Ähnlich urteilte Lothar Gruchmann: „Entscheidend für den Beschluß des Gerichts, zusammen mit dem Urteilstenor Bewährungsfristen zu bewilligen, war die Haltung der Laienrichter.“ Die Laienrichter Philipp Hermann und Leonhard Beck bestätigten das in einem Brief vom 6. Juli 1924 an die Staatsanwaltschaft München I: „Nur unter der Bedingung überhaupt, daß allgemein eine Bewährungsfrist ausgesprochen wurde und bei Hitler […] in bestimmte Aussicht gestellt wurde, konnten sich die Laienrichter zu dem für sie außerordentlich schweren Entschluß verstehen, dem Schuldspruch zuzustimmen.“Lothar Gruchmann (Bearb.): Der Hitler-Prozess 1924: Wortlaut der Hauptverhandlung vor dem Volksgericht München, Teil 1, S. 365; auch Ders.: Justiz im Dritten Reich, 2001, S. 42 („bei der Urteilsberatung und dem Schuldausspruch und der Verhängung der Mindeststrafe gegen Hitler und die drei anderen Haupttäter nur unter der Bedingung zugestimmt, dass diesen eine Bewährungsfrist bestimmt in Aussicht gestellt werde.“). Alle drei Schöffenrichter wurden niemals Mitglieder der NSDAP und nach 1945 keinen Spruchkammerverfahren unterzogen.Andreas Stenglein: Der Hitler-Prozess 1924. Ludwig Stenglein, Ankläger im Hitler-Prozess 1924, und Hans Ehard, seine rechte Hand.

Das Urteil Verfahren gegen die Haupttäter mini|Schlagzeile der München-Augsburger Abendzeitung zum Urteilmini|Absperrungsmaßnahmen vor der Urteilsverkündung