Die Landeshauptleutekonferenz ist ein informelles – das heißt von der österreichischen Bundesverfassung nicht vorgesehenes – Treffen der neun Landeshauptleute.Solche nicht staatsgesetzlich geregelte Institutionen haben in Österreich eine lange Tradition und bedeutende Stellungen. Dazu gehören auch die Sozialpartnerschaft gesamtstaatlich oder die Raumordnungskonferenz (ÖROK) der Landesebene.Vergl. Sie ist neben dem Bundesrat, der zweiten österreichischen Parlamentskammer, das politisch wichtigste Gremium der Länderzusammenarbeit wie auch des Föderalismus im österreichischen politischen System (in der modernen österreichischen Staatsrechtslehre/Bundesstaatstheorie kooperativer Bundesstaat genannt). Dabei erachtet man die Landeshauptleutekonferenz als Zitat und ,Zitat nach der Bundesrat selbst gilt in Österreich als wenig einflussreich.vergl. Ihre Bedeutung zeigt sich auch darin, dass, obwohl sie formell nicht existiert, zahlreiche Rechtstexte auf sie verweisen.

Arbeitsweise Bei Landeshauptleutekonferenzen wird versucht, eine gemeinsame Linie zur Vertretung der Interessen der einzelnen Bundesländer festzulegen, um dann mit dieser gemeinsamen Position gestärkt dem Bund in Verhandlungen gegenübertreten zu können. Sie entwickelten sich in den 1960er-Jahren und tagten ab 1970 regelmäßig zweimal pro Jahr.Markus Böhm (Red.): Landeshauptleutekonferenz. Amt der Kärntner Landesregierung, Landespressedienst.

Vorbereitet werden sie von den Landesamtsdirektoren (Wien: Magistratsdirektor),Die selbst eine Ebene tiefer, zusammen mit der hohen Bundesbeamtenschaft, die Landesamtsdirektorenkonferenz abhalten. Daneben gibt es auch angelagerte Expertenkonferenzen. die dann gemeinsam mit den Landeshauptleuten und in der Regel auch mit einem Vertreter der Bundesregierung – der fallweise der Bundeskanzler oder ein Bundesminister ist – an den Konferenzen teilnehmen. Auch Gespräche mit dem Bundespräsidenten finden wiederholt statt.vergl. Meinungsaustausch mit dem Vorsitzenden der österreichischen Landeshauptleutekonferenz, bundespraesident.at Der Vorsitz zwischen den Ländern wechselt nach herausgebildeter Praxis halbjährlich und nach alphabetischer Reihenfolge der Länder parallel zum Wechsel des Präsidenten des Bundesrates. Neben diesen halbjährlichen Sitzungen wird die Landeshauptleutekonferenz bei dringenden Anliegen auch zu außerordentlichen Sitzungen einberufen. Als Geschäftsstelle der Konferenz fungiert die Verbindungsstelle der Länder. Eine schriftlich fixierte Geschäftsordnung fehlt.

Die Landeshauptleutekonferenz fasst Beschlüsse nur einstimmig. Sie werden aufgrund des informellen Charakters der Treffen nicht veröffentlicht, sondern nur den Teilnehmern und der Bundesregierung, soweit sie davon betroffen ist, zugänglich gemacht. Diese Beschlüsse sind rechtlich unverbindlich, entfalten aber eine beachtliche politische Wirkung. Sie stellen aufgrund der Einstimmigkeit einen verlässlichen – wenn auch unter Umständen geringsten – gemeinsamen Standpunkt der Landesebene dar.Daneben gibt es das Konsultationsgremium und die Integrationskonferenz der Länder (IKL) für die Europaebene. Beide sind aber von geringer Bedeutung.

Besondere Bedeutung hat die Konferenz etwa beim Finanzausgleich Bund–Länder–Gemeinden und der „ewigen Baustelle“ Reform des Bundesstaats.Zitat nach

Vorsitzende Im ersten Halbjahr 2024 ist Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) Vorsitzende der LHK. 2023 hatten zunächst Hans Peter Doskozil (SPÖ),Kärnten hat mit 1. Juli 2023 vom Burgenland den Vorsitz in der Landeshauptleutekonferenz übernommen. dann Peter Kaiser (ebenfalls SPÖ) diese Position inne. Anfang Januar 2026 folgte auf den Steiermärkischen Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) der Tiroler Anton Mattle.

Geschichte Im Jahr 1968 erklärte der damalige Landeshauptmann von Salzburg, Hans Lechner (ÖVP; bis 1977 LH), die Funktionsweise der Landeshauptleutekonferenz in der ORF-Sendung Österreich-Bild.

Zum Jubiläum „100 Jahre Gründung der Republik Österreich“ fand 2018 eine außerordentliche Konferenz der Landeshauptleute statt, bei der es auch um das Verhältnis Bundesländer – Regionen in der Europäischen Union ging.

Die Landeshauptleutekonferenz wurde bisher nicht formal eingerichtet. Sie findet sich aber mittlerweile in mehreren Bundesgesetzen, wo ihr vor allem Nominierungsrechte für Beratungsgremien zukommen. Mit ihrer Erwähnung in einer Verfassungsbestimmung im Versöhnungsfonds-Gesetz findet die Landeshauptleutekonferenz mittlerweile auch Erwähnung in der Bundesverfassung.

Amtierende Landeshauptleute und deren Stellvertreter

Siehe auch Ministerpräsidentenkonferenz – Deutsches Äquivalent Europäischer Rat Europa der Regionen

Literatur

Weblinks Landeshauptleutekonferenz 2013 Landeshauptleutekonferenz, in politik-lexikon.at Ergebnisse der Landeshauptleute-Konferenz (November 2021) Österreichische Delegation beim Ausschuss der Regionen

Einzelnachweise

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