mini|Das ehemalige Landschaftliche Haus in Braunschweig

Der Braunschweigische Landtag, auch als Braunschweigische Landschaft und im 19. Jahrhundert als Braunschweigische Landesversammlung bezeichnet, stellte das Braunschweigische Ständeparlament im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel und seit 1814 im Nachfolgestaat Herzogtum Braunschweig dar. Im 1918/22 begründeten Freistaat Braunschweig war der Landtag das Parlament der demokratisch gewählten Abgeordneten. Der im April 1933 von den Nationalsozialisten gleichgeschaltete Landtag wurde 1934 aufgelöst. Am 21. November 1946 wurde der letzte tagende Braunschweigische Landtag aufgelöst, nachdem der Freistaat Braunschweig am 1. November im neu geschaffenen Land Niedersachsen aufgegangen war.

Geschichte Ursprünge im Mittelalter Die Vorrechte der Landstände im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel entwickelten sich in Form von Privilegien, die der welfische Landesherr gewährte. Der Grund zu einer landständischen Verfassung wurde bereits im Mittelalter gelegt. Während des 13. und 14. Jahrhunderts schlossen sich die Prälaten der Stifte und Klöster, die Ritter und die Städte des Herzogtums zu einer Art Genossenschaft zusammen, um gemeinsame Rechte gegenüber dem Landesfürsten zu verteidigen. Wichtigstes Recht der Stände war die Bewilligung von Abgaben und Steuern. Diese wurden den häufig verschuldeten Landesherren unter schriftlich fixierten Bedingungen, den Landesverträgen, zugestanden. Der Begriff Landschaft in der Bedeutung einer politischen Vereinigung der Prälaten, Ritter und Städte findet sich bereits 1488 in einem Reverse Herzog Wilhelms II. († 1503) an die Prälaten. Unter Herzog Heinrich dem Älteren († 1514) wurden die Landstände auch zur Gesetzgebung hinzugezogen. Neue Gesetze bedurften nun der Zustimmung durch die Stände.Carl von Rotteck, Carl Welcker (Hrsg.): Staats-Lexikon oder Encyklopädie der Staatswissenschaften, Zweiter Band. Altona 1835, S. 734. Der seit 1514 regierende Herzog Heinrich der Jüngere († 1568) rief 1530 die Landstände in Salzdahlum zusammen, um über die Verringerung seiner Schuldenlast zu verhandeln.Horst-Rüdiger Jarck, Gerhard Schildt (Hrsg.): Die Braunschweigische Landesgeschichte Jahrtausendrückblick einer Region. Braunschweig 2000, S. 470. In den drei ständischen Kurien waren 22 Stifte und Klöster, 66 Adelsherren, zehn Städte und drei Flecken vertreten. Zu letzteren zählten Alfeld, Bockenem, Braunschweig, Gandersheim, Helmstedt, Holzminden, Königslutter, Schöningen, Schöppenstedt, Seesen, Stadtoldendorf, Calvörde, Heinrichstadt und Lamspringe. Die Stände gewährten 1530 eine sechsjährige Steuer. In einem der folgenden Landtage wurde eine „Türkensteuer“ für das Reich verhandelt, nachdem die Türken 1529 erstmals Wien belagert hatten.

Im Zeitraum von 1568 bis 1807 sind 59 Landtage an neun verschiedenen Orten nachweisbar.Uwe Ohainski: . Göttingen 1999. Eine weitere Statistik zählt 55 Landtage für die Zeit von 1500 bis 1621.Horst-Rüdiger Jarck, Gerhard Schildt (Hrsg.): Die Braunschweigische Landesgeschichte Jahrtausendrückblick einer Region. Braunschweig 2000, S. 471. Zwischen 1585 und 1615 nahm die Stadt Braunschweig zur Demonstration ihrer Unabhängigkeit nicht an den landständischen Versammlungen teil. Die Stände traten jeweils für ein bis zwei Tage zusammen, was mit einem hohen Aufwand verbunden war. Zur Vereinfachung der Verhandlungen mit dem Herzog wurden bevollmächtigte Ausschüsse geschaffen. So ist für das Jahr 1505 ein „Ausschuss der Sechs“ belegt. In den 1580er Jahren wurden ein „Kleiner Ausschuss“ und ein „Großer Ausschuss“ der Landstände mit festen Aufgabenbereichen ins Leben gerufen.

Absolutismus Die Landstände traten 1682 zur Beratung über die Landesfinanzen zusammen. In der Folgezeit ersetzte das Schatzkollegium sowie der „Engere Ausschuss“ die Landschaft, so dass für mehr als 80 Jahre kein Landtag mehr einberufen wurde. Der folgende Landtag tagte erst wieder 1768, als durch ererbte Landesverschuldung und die verschwenderische Hofhaltung Herzog Karls I. († 1780) ein Staatsbankrott drohte. Dieser machte den Ständen erhebliche Zugeständnisse, woraufhin der „Landtagsabschied“ von 1770 eine kurzzeitige Linderung der Finanzkrise erbrachte. Die gestiegene politische Bedeutung des Landtags fand ihren Ausdruck im Neubau des 1793 bis 1798 durch Christian Gottlob Langwagen an der Martinikirche errichteten Landschaftlichen Hauses. Herzog Karl Wilhelm Ferdinand († 1806) übernahm die Hälfte der Baukosten. Der Herzog erließ am 1. Mai 1794 ein Schuldenedikt, wonach ohne Zustimmung der Landstände keine Anleihen aufgenommen werden durften. Dies wurde von den Zeitgenossen als Beginn einer konstitutionellen Ära gefeiert.Gerd Biegel (Hrsg.): Herzöge, Revolution und Nierentisch. 1200 Jahre Braunschweigische Landesgeschichte. Braunschweig 1992, S. 101. Der letzte Landtag vor der napoleonischen Besatzung des Herzogtums tagte im Januar 1801.

Napoleonische Besatzung 1806–1813 Der regierende Herzog Karl Wilhelm Ferdinand wurde 1806 in der Schlacht bei Jena und Auerstedt tödlich verwundet. Als Folge des sich daran anschließenden Friedens von Tilsit wurde das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel kampflos von den Franzosen besetzt und war vom Juli 1807 bis Oktober 1813 mit dem Département Oker Teil des neu gegründeten napoleonischen Königreiches Westphalen. Dieses verfügte auf Ebene des Départements über einen Départementrat und auf Ebene des Königreichs über die Reichsstände des Königreichs Westphalen als Parlament.

Herzogtum Braunschweig 1814–1918 mini|Bundesakte von 1815 Mit der Gründung des Deutschen Bundes hatten sich die Staaten in § 13 der Deutschen Bundesakte verpflichtet, landständige Verfassungen zu erlassen und dort Landtage vorzusehen.

Am 12. Oktober 1819 traten die Landstände im Residenzschloss zur Beratung der Erneuerten Landschaftsordnung zusammen, die gemeinsam mit dem vormundschaftlich regierenden König Georg IV. vereinbart und am 25. April 1820 verabschiedet wurde. Der neue Landtag zählte 130 Abgeordnete. Erstmals waren die freien Bauern mit 20 Abgeordneten vertreten. Der faktisch seit 1826 regierende Herzog Karl II. erkannte die Erneuerte Landschaftsordnung nicht an, entmachtete die Stände und installierte eine Günstlingsherrschaft. Der wachsende Unmut der Bevölkerung eskalierte und führte im September 1830 zur Flucht Herzog Karls II. Infolge der Revolution trat Karls Bruder Wilhelm am 20. April 1831 offiziell die Regentschaft an.

Am 30. September 1831 trat die Landschaft zur Beratung der Neuen Landschaftsordnung zusammen, die am 12. Oktober 1832 erlassen wurde. Mit diesem Braunschweigischen Staatsgrundgesetz wurde ein Ausgleich zwischen Herzog, Rittergutsbesitzern, städtischen Besitzbürgern und freien Bauern geschaffen. Mit dem steuerabhängigen Zensuswahlrecht war der Großteil der Bevölkerung jedoch von der Wahl ausgeschlossen. Die Abgeordnetenzahl des Landtags wurde von 130 auf 48 verringert.

Die 48 Abgeordneten der Ständeversammlung wurden in vier Kurien gewählt, und zwar 10 Abgeordneten der Ritterschaft, 12 Abgeordneten der Städte, 10 Abgeordneten der Fleckenbewohner, Freisassen und Bauern, und 16 Abgeordneten, welche gemeinschaftlich von diesen drei Standesklassen gewählt werden.§ 60 Neue Landschaftsordnung In der Kurie der Ritterschaft waren die Besitzer der in die Rittermatrikel eingetragenen landtagsfähigen Güter des Herzogtums wahlberechtigt.§ 61–62 Neue Landschaftsordnung Für die landtagsfähigen Rittergüter siehe die Liste der Rittergüter im Herzogtum Braunschweig.

Die Städte wählten in sieben Stimmbezirken: Erster Bezirk – Braunschweig (6 Mandate) Zweiter Bezirk – Wolfenbüttel (1 Mandat) Dritter Bezirk – Helmstedt (1 Mandat) Vierter Bezirk – Königslutter, Schöningen und Schöppenstädt (1 Mandat) Fünfter Bezirk – Gandersheim und Seesen (1 Mandat) Sechster Bezirk – Holzminden und Stadtoldendorf (1 Mandat) Siebenter Bezirk – Blankenburg und Hasselfelde (1 Mandat) Die Wahl erfolgte in indirekter Wahl. Die städtischen Urwähler wählten Wahlmänner, diese dann die Abgeordneten.§ 63–65 Neue Landschaftsordnung Die Fleckenbewohner, Freisassen und Bauern wählten in zehn Ein-Personen-Stimmbezirken: Erster Bezirk – die Ämter Vechelde und Riddagshausen, Zweiter Bezirk – die Ämter Wolfenbüttel und Salder, Dritter Bezirk – die Ämter Helmstedt, Schöningen und Schöppenstedt, Vierter Bezirk – die Ämter Königslutter, Vorsfelde und Calvörde, Fünfter Bezirk – die Ämter Harzburg, Seesen und Lutter a. B., Sechster Bezirk – die Ämter Gandersheim und Greene, Siebenter Bezirk – die Ämter Holzminden und Stadtoldendorf, Achter Bezirk – die Ämter Eschershausen und Ottenstein, Neunter Bezirk – das Amt Thedinghausen, Zehnter Bezirk – die Ämter Blankenburg, Hasselfelde und Walkenried. Die Wahl erfolgte in indirekter Wahl. Die Urwähler wählten Wahlmänner, diese dann die Abgeordneten.§ 66–68 Neue Landschaftsordnung

Seit 1833 führte der Holzmindener Advokat Karl Steinacker († 1847) die liberale Opposition im Landtag an, dessen Präsident er von 1842 bis 1846 war.

1848 Nach der Revolution von 1848/1849 auch in Braunschweig wurde ein außerordentlicher Landtag (in alter Zusammensetzung) zum 31. März 1848 einberufen. Dieser verabschiedete unter anderem eine provisorische Wahlordnung für eine Landesversammlung, die die Verfassung ändern und ein endgültiges Wahlgesetz beschließen sollte. Das Wahlrecht war nun insgesamt direkt (ohne Wahlmänner) und ohne Vorrechte für Geistliche. 10 städtische und 16 ländliche Bezirke wählten je zwei Abgeordnete, von denen je einer den Höchstbesteuerten angehören musste (die Reichen behielten also ein Privileg); hinzu kamen zwei ländliche Bezirke mit je einem Abgeordneten (54 insgesamt). Wählen und gewählt werden durften alle männlichen Einwohner des Landes, die über 25 Jahre alt waren, unbescholten und ohne Unterstützung von Armenmitteln.Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 280. Nun wurden die Landtagssitzungen öffentlich, wofür im Landschaftlichen Haus Zuhörertribünen eingebaut wurden.

Die Landesversammlung wurde am 18. Dezember 1848 eröffnet. Es wurde auch eine Neufassung des Wahlgesetzes (22. und 23. November 1851) beschlossen. Im Sinne der Reaktion wurden wieder ständische Elemente eingeführt und die Reichen bevorteilt. Demnach wählten die Stadtgemeinden 10 Abgeordnete, die Landgemeinden 12, die Höchstbesteuerten 21 und die evangelische Geistlichkeit drei Abgeordnete. Dabei gab es Sonderbestimmungen für die Wahlgremien, unter anderem mit einem Dreiklassenwahlrecht in den Städten. Strenger wurde ferner das passive Wahlrecht geregelt, mit einer Anhebung des Mindestalters auf 30 Jahre und einem Mindestaufenthalt im Lande von 12 Monaten. Dieses Wahlrecht blieb in Braunschweig im Wesentlichen bis 1899 in Kraft.Manfred Botzenhart: Deutscher Parlamentarismus in der Revolutionszeit 1848–1850. Droste Verlag, Düsseldorf 1977, S. 280/281.

Nach dem Tod des kinderlosen Herzogs Wilhelm 1884 wählte die Landesversammlung 1885 Albrecht von Preußen zum Regenten des Herzogtums.

Landtagspräsidenten Hans von Veltheim, 1837 Karl Steinacker, 1842–1846 August Hollandt († 1882), 1850–1851 Franz Ernst Christian Schaper († 1852), 1852 Heinrich Caspari († 1880) Karl Friedrich Hilmar von Veltheim († 1896), 1881–1896 Wilhelm Pockels († 1904), 1898–1904 Wilhelm Semler († 1929), 1904–1909 Hugo Retemeyer († 1931)

Weimarer Republik Von der Novemberrevolution zur Staatsverfassung 1922