Bundesautobahn 84 (Abkürzung: BAB 84) – Kurzform: Autobahn 84 (Abkürzung: A 84) – wie die BAB 86 auch Schwarzwaldautobahn genannt, war der Projektname einer geplanten Autobahn in Baden-Württemberg, die aus dem Raum nördlich Straßburg über Freudenstadt, Tübingen, Reutlingen nach Kirchheim unter Teck bis zur A 8 verlaufen und damit den Schwarzwald in Ost-West-Richtung queren sollte.
Planungsgeschichte Bereits während der Weimarer Republik wurde über die Schwarzwaldquerung bei Freudenstadt im sogenannten „Spitzennetz“ nachgedacht.Vorentwurf zu einem Kraftwagenstraßennetz Deutschlands – Spitzennetz In den Netzplänen der Nationalsozialisten fand sich jedoch die Planung einer Reichsautobahn für diese Strecke zunächst bis Ende 1940 nicht. Im Jahre 1941 änderte sich dies: nunmehr war an eine Reichsautobahn von Mutzig im Elsaß – Straßburg – Raum Horb am Neckar gedacht. 1941 wurde die Linienführung der Strecke Stuttgart – Donaueschingen dahingehend modifiziert, dass die Autobahn nunmehr über den Raum Freudenstadt verlaufen sollte. Hier war ein Abzweig für die Schwarzwaldquerung nach Straßburg vorgesehen.
Der Ausbauplan für die Bundesfernstraßen des Gesetzes vom 27. Juli 1957Bundesgesetzblatt, Jg. 1957, Teil I, S. 1189 sah zwar den Bau einer Bundesautobahn noch nicht vor. Doch wurde die Bundesstraße 28 Kehl – Freudenstadt – Herrenberg – Tübingen in das Blaue Netz der auszubauenden Bundesstraßen aufgenommen.Ausbauplan für die Bundesfernstraßen. Aufgestellt vom Bundesminister für Verkehr. Bundesdruckerei, Bonn 1957, Anlage 1
Der Bedarfsplan des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971Bundesgesetzblatt Jg. 1971, Teil I, S. 873 enthielt nun den vierstreifigen Neubau der B 28n und der B 297 von der Bundesgrenze Deutschland/Frankreich südlich Rheinau über Renchen (Kreuz mit der A 5), nördlich Oberkirch, südlich Freudenstadt, Dornstetten, nördlich Horb (Kreuz mit der heute als A 81) bezeichneten Strecke an der AS Rottenburg am Neckar, nördlich Rottenburg, südlich Tübingen (Kreuz mit der B 27/A 83), Kreuz mit der B 28 südlich Wannweil, nördlich Reutlingen (Kreuz mit der B 312), nördlich Metzingen (Kreuz mit der A 85) nach Kirchheim unter Teck (Kreuz mit der A 8 – nördlich Weiterführung als „Autobahn 13“ bzw. A 45 nach Dortmund). Das Vorhaben gliederte sich in folgende Teilprojekte:
Kurzbezeichnung Abschnitt Ausbau StandB 28nBundesgrenze D/F – südwestlich Freudenstadt vierstreifig Stufe IIIB 28nsüdwestlich Freudenstadt – Kreuz Rottenburg am Neckar vierstreifig1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe I, 2. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe IIIB 28nKreuz Rottenburg am Neckar – Kreuz mit der B 28 südlich Wannweil vierstreifigStufe IIB 297Kreuz mit der B 28 südlich Wannweil – Kreuz mit der B 312 nördlich Reutlingen vierstreifigStufe IIIB 297Kreuz mit der B 312 nördlich Reutlingen – Kreuz mit der A 8 bei Kirchheim unter Teck vierstreifig, Stufe II
Mit der Neustrukturierung des Netzes der Bundesautobahnen, die mit Wirkung ab 1. Januar 1975 eingeführt wurde, wurde der Streckenzug unter der einheitlichen Bezeichnung als „Bundesautobahn 84“ zusammengefasst.
In der Netzkarte der Bundesregierung vom 1. Januar 1976 war die A 84 unverändert enthalten.
Der Bedarfsplan des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 5. August 1976Bundesgesetzblatt Jg. 1976, Teil I, S. 2093 wies zwar die A 84 unverändert aus, doch wurde die Dringlichkeit einzelner Strecken abgestuft:
Abschnitt Ausbau StandBundesgrenze D/F – südwestlich Freudenstadtvierstreifigmöglicher weiterer Bedarfsüdwestlich Freudenstadt – nördlich Horbvierstreifig1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ib, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer Bedarfnördlich Horb – Bondorfvierstreifig1. Fahrbahn in Dringlichkeitsstufe Ia, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer BedarfBondorf – Rottenburg am Neckar: vierstreifig1. Fahrbahn als laufendes Vorhaben, 2. Fahrbahn als möglicher weiterer BedarfRottenburg am Neckar – Kirchheim unter Teckvierstreifigmöglicher weiterer Bedarf
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 25. August 1980Bundesgesetzblatt Jg. 1980, Teil I, S. 1614 kam das Aus für die A 84. Im Bedarfsplan waren noch folgende Bundesstraßenneubauprojekte auf der bisher für die A 84 vorgesehenen Trasse enthalten: B 28: südwestlich Freudenstadt – Bondorf (zweistreifig, Dringlichkeitsstufe I) B 28: Rottenburg am Neckar – Tübingen (zweistreifig, Dringlichkeitsstufe II)
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen vom 21. April 1986Bundesgesetzblatt Jg. 1986, Teil I, S. 557 führte zu keiner Wiederaufnahme der A 84 in den Bedarfsplan. Folgende Bundesstraßenneubauprojekte im Zusammenhang mit der aufgegebenen Planung zur A 84 waren noch vorgesehen:
Kurzbezeichnung Abschnitt Ausbau StandB 28OU Freudenstadt ?modifiziertB 28aDornstetten – Schopfloch (modifiziert) zweistreifigStufe IB 28aSchopfloch – Horb zweistreifig, Stufe IIB 28aHorb – Bondorfzweistreifiglaufendes VorhabenB 28Rottenburg am Neckar – Tübingen zweistreifigStufe II
Im Bedarfsplan des Vierten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 15. November 1993Bundesgesetzblatt Jg. 1993, Teil I, S. 1877 war die A 84 weiterhin nicht enthalten. Von der einstigen Planung blieben folgende Bundesstraßenneubauvorhaben übrig: B 28a: Aach – Dornstetten – Schopfloch – Horb – Bondorf (tlw. modifiziert, zweistreifig, tlw. laufendes Vorhaben, tlw. vordringlicher Bedarf) B 28n: Rottenburg am Neckar – Tübingen (modifiziert, zweistreifig, vordringlicher Bedarf)
Der Bedarfsplan des Fünften Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 4. Oktober 2004Bundesgesetzblatt Jg. 2004, Teil I, S. 2574 brachte im Hinblick auf die A 84 keine Neuaufnahme. Die Bundesstraßenneubauvorhaben waren nahezu durchgängig gegenüber der alten A 84-Planung modifiziert. Es wurden noch ins Auge gefasst:
Kurzbezeichnung Abschnitt Ausbau StandB 28aSchopfloch – Grünmettstetten zweistreifigvordringlicher BedarfB 28aGrünmettstetten – westlich Horb zweistreifigweiterer BedarfB 28aOU Horb zweistreifigvordringlicher BedarfB 28aOU Ergenzingen zweistreifigvordringlicher BedarfB 28nöstlich Rottenburg am Neckar – Tübingen zweistreifigvordringlicher Bedarf
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Einzelnachweise
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