miniatur|Hauptfassade der Synagoge in Saarbrücken Die Synagogengemeinde Saar ist die jüdische Gemeinde in Saarbrücken und Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie entstand nach dem Zweiten Weltkrieg als Ersatz für die ehemals 26 jüdischen Gemeinden des Saarlandes und ist mit ca. 750 Mitgliedern (Stand: 2023) eine der großen jüdischen Gemeinden in Deutschland und zugleich einer der jüdischen Landesverbände des Zentralrats. Vorsitzende des Landesverbandes war bis zum 15. Februar 2025 Ricarda Kunger. Zuvor hatte Richard Bermann den Verband 24 Jahre lang geleitet.
Geschichte Entstehung der jüdischen Gemeinde Fürst Ludwig von Nassau-Saarbrücken gestattete erstmals die Ansiedlung von Juden in seinem Herrschaftsbereich. In Ottweiler und Neunkirchen wurden gegen Entrichtung einer jährlichen Gebühr von 20 Gulden sogenannte Schutzjuden aufgenommen, die von Illingen, Münchweiler und Kusel kamen. Die angesiedelten Juden mussten einen untadeligen Lebenswandel und 1500 Gulden Barvermögen aufweisen können sowie ein Haus mit Garten, Wiesen- und Ackerland erwerben. Dafür waren sie von Leibzoll, Frondiensten und sonstigen Lasten befreit. Fürst Ludwig gab den Juden die Erlaubnis, Handel zu betreiben, Vieh zu schlachten, ihre Toten auf besonderen Friedhöfen zu begraben und in ihren Privathäusern Gottesdienst abzuhalten. Später erlaubte ihnen Ludwig, dass man bei jüdischen Hochzeiten mit Musik über die Straße ziehen durfte. Am Ende der 1780er Jahre wohnten in Ottweiler 9 jüdische Familien, in Neunkirchen 16, in Uchtelfangen 2, in Spiesen und Wiebelskirchen je eine.
Ludwigs Vater, Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken, hatte noch im Jahr 1754 kategorisch jegliche wirtschaftliche Aktivität von Juden aus Lothringen, der freien Reichsherrschaft Illingen und der Herrschaft Von der Leyen zu Blieskastel verboten. Darüber hinaus war den Nassau-Saarbrückischen Untertanen jede Kreditaufnahme bei Juden durch den Fürsten verboten worden. Ab dem Jahr 1764 mussten alle Kontrakte mit Juden verwaltungsmäßig gemeldet werden. Zur Kreditvergabe wurden ebenfalls strenge Bestimmungen erlassen.
Die Niederlassungsfreiheit von Juden durch Fürst Ludwig blieb allerdings nicht lange bestehen. Die Saarbrücker Kaufmannschaft opponierte gegen die judenfreundliche Politik des Fürsten und zahlte eine beträchtliche Summe an die fürstliche Kasse, was zur Folge hatte, dass alle Juden aus dem fürstlichen Herrschaftsbereich wieder ausgewiesen wurden.
Entwicklung der jüdischen Gemeinde im Vormärz Erst durch die französische Besetzung der Saarbrücker Herrschaft durften sich Juden wieder ansiedeln. Im Jahr 1808 lebten 58 Juden in Saarbrücken, im Jahr 1830 etwa 90. Bis zum Jahr 1848 fiel die Zahl der jüdischen Einwohner auf 34. Diese Zahlenentwicklung stand im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht für Juden, das wiederum mit der Vergabe einer Handelserlaubnis in Verbindung stand. Napoleon Bonaparte hatte im Jahr 1808 gesetzmäßig die Handelstätigkeit von Juden von einer Patentvergabe abhängig gemacht. Auch nach der Übergabe Saarbrückens an das Königreich Preußen blieb diese Verordnung in Kraft. Jeder handeltreibende Jude musste dieses Patent in jedem Jahr neu erwerben. Im Jahr 1817 lehnte der Saarbrücker Stadtrat das Gesuch eines Juden um Niederlassung als Handelsmann ab, da es vor Ort bereits mehr handeltreibende Juden, als es zumutbar wäre, gäbe. So kam es, dass zahlreiche Söhne der in Saarbrücken ansässigen Juden nach Frankreich oder ins Rheinland abwanderten.
In der Phase des Vormärz begann ein Wandel der Einstellung der Kommunalverwaltung hinsichtlich der Judenfrage. Am 11. Dezember 1844 wandte sich der Saarbrücker Bürgermeister Ludwig Wagner an den Landrat Christian Salomon Friedrich Hesse mit dem Anliegen, sich bei der preußischen Regierung für die Abschaffung des jährlichen jüdischen Gewerbepatentes zu verwenden. Hintergrund dieser Entwicklung war, dass St. Johann zunehmend zu einem Handelszentrum der umliegenden Region avancierte und Juden aus der Region bedeutende Geschäfte vor Ort gründeten. Oft waren Saarbrücken und St. Johann jedoch nur Stationen innerhalb des Lebens der handeltreibenden Juden und es kam zu keiner dauerhaften Ansiedlung von generationsübergreifender Art.
Bereits seit der napoleonischen Zeit mussten die Juden ihre Familiennamen festlegen. Dabei wurden von vielen die jüdischen Namen abgelegt. Im Jahr 1837 hatte das Saarbrücker Mitglied des Preußischen Provinziallandtages der Rheinprovinz, Johann Carl Schmidtborn, zusammen mit insgesamt acht Abgeordneten der Ständeversammlung in Düsseldorf einen Antrag für die Emanzipation der Juden gestellt. Der Antrag fand zwar insgesamt keine Mehrheit, doch blieb das Thema auf der politischen Agenda-Liste.
Wenige Jahre später, im Mai 1843, reichten 181 Saarbrücker Bürger eine Sammelpetition an den Rheinischen Provinziallandtag zur staatsbürgerlichen Gleichstellung der Juden. In dem Schreiben argumentierte man, dass seit dem nassauischen Ansiedlungsverbot des 18. Jahrhunderts ein grundlegender Zeitenwandel vonstattengegangen sei. „Der große Gedanke des angebornen Menschenrechts, den die Zeit zum Bewußtsein gebracht (habe)“, habe jetzt Gültigkeit erlangt. Das Rechtsgefühl verbiete es, Menschen mit gleichen Fähigkeiten und Ansprüchen halb ehr- und rechtlos leben zu lassen. Das Anliegen wurde in verschiedenen Artikeln des Saarbrücker Anzeigers besprochen und diente dem Landtagsabgeordneten Ludwig Heinrich Röchling (1796–1870) am 26. Mai 1843 als Vorlage. Röchling setzte sich auf dem 7. Provinziallandtag in Düsseldorf mit liberalen Politikern anderer rheinischer Städte für die Emanzipation der Juden ein. So stimmten am 16. Juli 1843 54 gegen 19 Abgeordnete für die Vorbereitung der völligen Gleichstellung der Juden. Im Jahr 1845 wurde schließlich die neue Gemeindeordnung für die Rheinprovinz verabschiedet.Fritz Jacoby: Jüdische Familien in den Saarstädten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, in: Saarländische Familienkunde, Bd. 5, 1984–1987, S. 229–240.Fritz Jacoby: Zwei Stellungnahmen zur Judenemanzipation aus den Saarstädten, Die Petition der Bürger von Saarbrücken, St. Johann und Umgebung von 1843 In: Zeitschrift für die Geschichte der Saargegend, 33, 1985, S. 122–147.Albert Marx: Die Geschichte der Juden im Saarland vom Ancien Régime bis zum Zweiten Weltkrieg. Saarbrücken 1992, S. 85f.Dieter Kastner: Der Rheinische Provinziallandtag und die Emanzipation der Juden im Rheinland 1825–1845. (Dokumente und Darstellungen zur Geschichte der Rheinischen Provinzialverwaltung und des Landschaftsverbandes Rheinland, 2/2), Düsseldorf 1989, S. 43, 45, 246–249, 827–829, 849.
Die jüdische Gemeinde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Im Jahr 1860 zählte die jüdische Gemeinde 18 Familien, im Jahr 1877 gab es 60 Familien, im Jahr 1890 waren es 90 jüdische Familien. Der ganze Kreis zählte 550 Juden. Vor dem Ersten Weltkrieg wohnten im Stadtkreis Saarbrücken 250 jüdische Familien mit 1250 Menschen und im Landkreis 25 Familien mit 100 Menschen. Ihren Gottesdienst hielten die Juden in einem Betsaal ab.Albert Ruppersberg: Geschichte der ehemaligen Grafschaft Saarbrücken. Nach Friedrich und Adolf Köllner neubearbeitet und erweitert. 3 Teile in 4 Bänden. III. Teil, 2. Band: Geschichte der Städte Saarbrücken und St. Johann von 1815 bis 1909, der Stadt Malstatt-Burbach und der vereinigten Stadt Saarbrücken bis zum Jahre 1914, S. 554–555 sowie Bd. II, S. 261 und S. 304, III, 1, S. 280.
Während der 50 Jahre vor der sogenannten Machtergreifung Hitlers im Jahre 1933 hatte sich die Synagogengemeinde in St. Johann und Saarbrücken aus bescheidenen Anfängen zu einer Institution entwickelt, der mit über 2000 Mitgliedern am Ende der 1920er Jahre mehr als die Hälfte aller saarländischen Juden angehörten. Äußerliches Zeichen der errungenen Position stellte die in den Jahren 1888–1890 nach den Plänen des Saarbrücker Architekten Friedrich Mertz im maurischen Stil erbaute Synagoge der Saarbrücker Juden an der Ecke Futterstraße 25/Kaiserstraße in St. Johann dar.Albert Marx: Die jüdische Gemeinde Saarbrücken (1933–1945), in: Zehn statt tausend Jahre, Die Zeit des Nationalsozialismus an der Saar 1935–1945, Katalog zur Ausstellung des Regionalgeschichtlichen Museums im Saarbrücker Schloss, Saarbrücken 1988, S. 201–217
Zeit des Nationalsozialismus und Reichskristallnacht Die gewalttätigen Ereignisse der „Reichskristallnacht“ in Saarbrücken waren hauptsächlich das Werk der örtlichen SS-Einheiten der Standarte 85. Der Befehl zu gewaltsamen Übergriffen auf die jüdische Gemeinde kam recht kurzfristig am Abend des 9. November 1938. Die von ihren Führern für die Durchführung der Aktion ausgewählten Männer mussten Zivilkleidung anlegen und wurden anschließend in vier Trupps eingeteilt. Einer davon war für den Einsatz an der Synagoge in St. Johann bestimmt, die übrigen drei Trupps sollten Jagd auf jüdische Einwohner machen. Diese wurden anschließend aus den Betten gerissen, misshandelt und mit dem Tode bedroht. Ihre Wohnungseinrichtungen wurden verwüstet. Etwa 130–150 jüdische Männer wurden teilweise in leichter Bekleidung, teilweise in ihrer Schlafbekleidung durch die nächtliche Innenstadt getrieben, unterwegs angespuckt, beschimpft und mit Wasser des städtischen Sprengwagens nassgespritzt. In einer symbolischen Aktion wurden die Männer aufgefordert, an der damaligen Baustelle der neoklassizistischen Eisenbahndirektion beim Saarbrücker Hauptbahnhof ihr eigenes Grab zu schaufeln. Vom Schlossplatz aus, wo sich die Saarbrücker Gestapo-Behörde befand, ging der Zug schließlich zum Gefängnis auf der Lerchesflur.
Dort wurden den Männern am Folgetag mit Farbe Hakenkreuze ins Gesicht geschmiert und man drückte ihnen den Siegelstempel der Jüdischen Kultusgemeinde Saarbrücken ins Gesicht. Die meisten Männer der jüdischen Gemeinde wurden daraufhin für mehrere Wochen in das Konzentrationslager in Dachau verbracht.
In der Nacht der antijüdischen Übergriffe drang auch eine Gruppe von ca. 30 SS-Leuten in die Synagoge ein, verwüstete die Innenausstattung, zerriss die Gebetbücher und entweihte die Kultgegenstände. Die gefangenen jüdischen Männer wurden auf ihrem demütigenden Zug durch Saarbrücken auch an der Synagoge vorbeigeführt. Dort zwang man sie zu gestikulierend zu tanzen, wie zum Gebet niederzuknien und hebräische Lieder zu singen. Anschließend wurde das Sakralgebäude in Brand gesteckt. Die herbeigerufene Feuerwehr schützte nur die von den Flammen bedrohten Nachbarhäuser und ließ zu, dass die Synagoge niederbrannte.Archiv Yad Vashem, Jerusalem TR 10/361Albert Marx: Die jüdische Gemeinde Saarbrücken (1933-1945). In: Zehn statt tausend Jahre, Die Zeit des Nationalsozialismus an der Saar 1935–1945. Katalog zur Ausstellung des Regionalgeschichtlichen Museums im Saarbrücker Schloss, Saarbrücken 1988, S. 201–217 Die Saarbrücker Zeitung kommentierte die Brandstiftung der Synagoge folgendermaßen am 11. November 1938:Artikel "Die Saarbrücker Synagoge in Flammen", Saarbrücker Zeitung, 11. November 1938.
Nach dem Zweiten Weltkrieg Nachdem das jüdische Sakralgebäude den nationalsozialistischen Brandzerstörungen im Jahr 1938 zum Opfer gefallen und 1939 abgerissen worden war, gab es Bestrebungen der saarländischen Landesregierung unter Ministerpräsident Johannes Hoffmann (Politiker, 1890) und der französischen Besatzungsmacht unter dem jüdischstämmigen Bevollmächtigten der französischen Regierung, Gilbert Grandval, der am 2. Juni 1946 durch 40 überlebende Juden im Saarbrücker Rathausfestsaal neu gegründeten Synagogengemeinde Saar eine neue Synagoge zur Verfügung zu stellen.Hans-Peter Schwarz (Hrsg.): Die Architektur der Synagoge, Katalog zur Ausstellung vom 11. November 1988-12. Februar 1989, Deutsches Architekturmuseum Frankfurt am Main, Stuttgart 1988, S. 340.