100px|right Der Hohe Militärverwaltungsgerichtshof () ist eines der obersten Gerichte der Türkei und wurde am 4. Juli 1972 gegründet. Die heutigen Funktionen des Hohen Militärverwaltungsgerichtshofs wurden bis dahin vom Staatsrat wahrgenommen.

Funktion Das Gericht ist gemäß Artikel 157 der türkischen Verfassung die erste und letzte Instanz, welche

Mitglieder Die Wahl und die Amtszeit der Mitglieder ist in Art. 157 Abs. 2, 3, 4 der türkischen Verfassung geregelt. Diese lauten:

Organisation Das Gericht besteht aus zwei Senaten mit je sieben – fünf Militärrichter und zwei Offiziere – Mitgliedern. Zudem gehören den Senaten jeweils drei Berichterstatter aus den Reihen der Militärrichter an, die jedoch keine Mitglieder des Gerichts sind. Die Anzahl der Senate kann bei großer Auslastung – mit Zustimmung des Generalstabschefs – vom Verteidigungsministerium auf drei erhöht und auf selbem Wege wieder auf zwei reduziert werden.

Zudem gibt es den ebenfalls sieben Mitglieder umfassenden Senatsausschuss. Dieser besteht unter dem Vorsitz des Präsidenten aus den Senatspräsidenten und je einem Militärrichter und einem Offizier aus beiden Senaten, die jeweils von den übrigen Senatsmitgliedern für ein Jahr gewählt werden.

Der Vorsitzendenrat besteht aus dem Präsidenten, den Senatspräsidenten und den jeweils dienstältesten Senatsmitgliedern, also insgesamt fünf Mitgliedern.

Daneben bilden der Präsident, der Generalanwalt, die Senatspräsidenten und das dienstälteste Mitglied des Gerichts den Hohen Disziplinarausschuss.

Treten alle Mitglieder des Gerichts zusammen, so entsteht der Generalausschuss.

Ein Mitglied aus den Reihen der Militärrichter wird vom Vorsitzendenrat zum Generalsekretär gewählt.

Siehe auch Gerichtsbarkeit der Türkei

Weblinks Internetpräsenz des Hohen Militärverwaltungsgerichtshofs (englisch)

Anmerkungen

Kategorie:Gericht (Türkei) Kategorie:Militärgericht Kategorie:Gerichtsgründung 1972 Kategorie:Organisation (Ankara)