mini|Die Bornplatzsynagoge Hamburg aufgenommen von der Beneckestraße
Die Jüdische Gemeinde Hamburg ist mit 2238 Mitgliedern (Stand 2025) eine der größeren jüdischen Gemeinden Deutschlands. Sie bildet innerhalb des bundesweiten Zentralrats der Juden in Deutschland einen eigenständigen Landesverband. Vorsitzender der Gemeinde ist Philipp Stricharz.
Neben der Jüdischen Gemeinde Hamburg gibt es noch die „Liberale Jüdische Gemeinde Hamburg“ mit über 300 Mitgliedern und das „Jüdische Bildungszentrum Chabad Lubawitsch Hamburg e. V.“.
Geschichte der jüdischen Gemeinde(n) Sephardim von 1590 bis 1939 in Hamburg und Altona mini|Die Synagoge Neweh Schalom in Altona Aus Portugal stammende Sephardim ließen sich ab 1590 in Hamburg nieder, zunächst ohne eine Gemeinde zu gründen. Zu Beginn praktizierten viele Sephardim, deren Familien unter Todesdrohung zum Katholizismus übergetreten waren, ihr Judentum nicht öffentlich. Im Jahre 1612 stellte der Hamburger Rat sephardische Juden in kommerziellen Dingen den anderen Hamburger Bürgern per „Kaufmannshantierung“ gleich.Arno Herzig: Frühe Neuzeit. In: Das Jüdische Hamburg. (Hg. Institut für die Geschichte der deutschen Juden), Göttingen 2006, S. 82. Sephardim gründeten drei Synagogengemeinden namens Kether Thorah (כתר תורה), Neweh Schalom (נוה שלום) und Thalmud Thorah (תלמוד תורה), die sie im Jahre 1652 zur Heiligen Gemeinde der Sephardim Beith Israel (בית ישראל) vereinigten. Bekannt wurde ihr Mitglied Herbert Pardo, der bis 1933 mehrfach auch ihr Vorsitzender war. Die sephardische Gemeinde bestand selbständig bis zu ihrer Zwangseingliederung in den Jüdischen Religionsverband in Hamburg im Juli 1939.
Im seit 1937 zu Hamburg gehörenden Altona wohnten Sephardim seit der Zeit vor 1647. Sie gründeten erst 1770 die Heilige Gemeinde Neweh Schalom (נוה שלום), die die wenigen verbliebenen Mitglieder 1887 wegen zu geringer Mitgliederzahl auflösten.
Aschkenasim von 1610 bis 1945 Hamburg bis 1812 Aschkenasim erlangten ca. 1610 erstmals Aufenthaltsmöglichkeit in Hamburg, sofern sie als Personal in sephardischen Haushalten oder Unternehmen Anstellung hatten. Die Sephardim nannten die aschkenasischen Juden Tudescos (portugiesisch für 'Deutsche'). Um 1661/1662 gründeten sie die Deutsch-Israelitische Gemeinde zu Hamburg (DIG). Die Stadt Hamburg gewährte Aufenthaltsgenehmigungen sehr restriktiv, daher war die DIG in Hamburg kleiner als ihre Filialgemeinden in Altona und Wandsbek (seit 1937 zu Hamburg). Aschkenasim ohne Aufenthaltsgenehmigung mussten i. d. R. außerhalb Hamburgs übernachten und wählten daher offiziell ihren Wohnsitz in den genannten, damals dänisch-holsteinischen Städten. Da sie aber ihren Lebensunterhalt überwiegend in Hamburg verdienten, brachten sie die Tage meist in Hamburg zu. Die DIG bildete von 1671 bis 1812 einen Teil der so genannten Dreigemeinde AHU (אה“ו) (Altona, Hamburg, Wandsbek).Der hebräische Buchstabe Waw (ו), der am Anfang der hebräischen Schreibung des Namens Wandsbek steht, gilt als Halbvokal und kann daher je nach Stellung im Wort als 'w' (bzw. 'v') oder 'u' ausgesprochen und transliteriert werden. Von 1812 bis 1938 bestand die DIG selbständig und ging dann im Jüdischen Religionsverband in Hamburg auf.
Im Jahre 1710 erließ die Stadt Hamburg das Reglement der Judenschaft in Hamburg Sowohl Portugiesischer als Hochdeutscher Nation.Arno Herzig: "Frühe Neuzeit". In: Das Jüdische Hamburg (Hg. Institut für die Geschichte der deutschen Juden), Göttingen 2006, S. 81f Dieses entstand durch Vermittlung Kaiser Josephs I., der somit das alte kaiserliche Judenregal nicht aufgeben wollte.Arno Herzig: "Frühe Neuzeit". In: Das Jüdische Hamburg (Hg. Institut für die Geschichte der deutschen Juden), Göttingen 2006, S. 83
In Altona bis 1938 Schon vor 1611 sind vier Aschkenasim in Altona nachgewiesen. Eine Gemeinde, die Hochdeutsche Israeliten-Gemeinde in Altona (HIG), wurde nach 1611 gegründet. In den Jahren 1621 bis 1812 betrieb die HIG eine Filiale in Hamburg für Aschkenasim, die in Hamburg keine Aufenthaltsgenehmigung erlangen konnten und deshalb formell ihren Wohnsitz im liberalen holstein-pinnebergischen Altona (ab 1640 zum dänisch regierten Holstein-Rendsburg) hatten. Die HIG war von 1671 bis 1812 das führende Mitglied der Dreigemeinde AHU (Altona, Hamburg, Wandsbek). Von 1812 bis 1938 bestand sie selbständig und ging dann im Jüdischen Religionsverband in Hamburg auf.
In Wandsbek bis 1938 In Wandsbek wurde die Israelitische Gemeinde zu Wandsbek (IGW) in der Zeit nach 1621 und vor 1650 gegründet. Von 1688 bis 1812 unterhielt die IGW eine Filiale in Hamburg für Aschkenasim, die in Hamburg keine Aufenthaltsgenehmigung bekamen und deshalb formell im liberalen dänisch-holsteinischen Wandsbek Wohnsitz genommen hatten. Auch die IGW war von 1671 bis 1812 Mitglied der Dreigemeinde AHU (Altona, Hamburg, Wandsbek). Von 1812 bis 1938 bestand sie selbständig und ging dann im Jüdischen Religionsverband in Hamburg auf.Astrid Louven: Die Juden in Wandsbek. 1604–1940. Spuren der Erinnerung, Verlag Otto Heinevetter, Hamburg 1989, ISBN 3-8747-4979-7.
Die „Dreigemeinde Altona-Hamburg-Wandsbek“ von 1671 bis 1812 Die DIG, die HIG und die IGW gründeten 1671 durch Vertrag ein Gemeindebündnis, die so genannte Dreigemeinde Altona-Hamburg-Wandsbek (AHU אה“ו). Der Dachverband erbrachte Leistungen für alle drei Gemeinden und ihre jeweiligen Filialgemeinden. So bestand ein gemeinsames Religionsgericht (Beth Din בית דין), gemeinsame Friedhöfe, Spitäler und andere Einrichtungen. Durch die napoléonische Eroberung 1806 und die Annexion Hamburgs als Teil des ersten Französischen Kaiserreichs in den Jahren 1811 bis 1814 erlangten alle Hamburger, auch die jüdischen, die französische Staatsbürgerschaft und damit gleiche Bürgerrechte. Im Kaiserreich unterstanden alle jüdischen Gemeinden dem zentralen jüdischen Konsistorium Frankreichs. Daher musste die DIG das Gemeindebündnis mit den nicht-französischen Gemeinden HIG und IGW aufgeben, weshalb die drei Gemeinden die Dreigemeinde 1812 durch Vertrag auflösten.
Ab 1812 waren die Aufenthaltsbeschränkungen, die die in Hamburg beruflich tätigen Aschkenasim zu formellen Wohnsitzen in Altona oder Wandsbek zwangen, aufgehoben. Die Filialgemeinden der HIG und IGW in Hamburg übernahm die nunmehr wieder eigenständige DIG.
In Harburg bis 1938 In Harburg an der Elbe (seit 1937 zu Hamburg) lebten Aschkenasim ab 1610. Sie gründeten vor 1718 eine Gemeinde. Im Gegensatz zu den drei Städten Altona, Hamburg und Wandsbek, die füreinander sogar zu Fuß oder zumindest mit Fuhrwerk ohne weiteres erreichbar waren, konnte man von den dreien aus nach Harburg nur per Schiff gelangen. Entsprechend war die Harburger Gemeinde nicht an den gemeinsamen Institutionen der Dreigemeinde beteiligt. Durch die napoléonische Eroberung 1803 und die Annexion des Kurfürstentums Hannover (1807), zu dem Harburg gehörte, zunächst durch Jérôme Bonapartes Königreich Westphalen und dann als Teil von Napoléon Bonapartes erstem Französischem Kaiserreich in den Jahren 1810 bis 1814 erlangten alle Harburger, auch die jüdischen, gleiches Bürgerrecht. Mit der Niederlage der Bonapartes wurde der vorherige Zustand wieder hergestellt. Neue Gesetze stellten 1842 Juden im Königreich Hannover (wie es seit 1814 hieß) andern Bürgern gleich und verpflichteten Juden zugleich, jüdische Gemeinden zu bilden, wo das nicht schon geschehen war. Diese Gemeinden hatten dann die staatlichen Auflagen für jüdischen Religionsunterricht in privaten oder öffentlichen Schulen zu erfüllen und alle anderen religiösen Aufgaben (Unterhalt von Friedhöfen und Synagogen, Abhalten von Gottesdiensten, Durchführen von Hochzeiten und Bar Mizwahs) zu gewährleisten. Für das ganze Königreich wurden vier Landrabbinen bestellt, die jeweils einen eigenen Bezirk zu versorgen hatten. Harburg gehörte zum Landrabbinat Hannover.
Die Landrabbinen erfüllten zugleich religiöse und staatliche Aufgaben. Hannover war damit eines der wenigen Länder im Deutschen Bund, wo das Judentum gleich den christlichen Konfessionen eine staatlich anerkannte und überwachte Organisation hatte. Die Landrabbinen standen zu den jüdischen Gemeinden und ihren Mitgliedern und Mitarbeitern in einem ähnlichen halbstaatlichen autoritären Verhältnis wie damals noch lutherische Konsistorien zu ihren Gemeinden in Hannover. Die Organisation der Landrabbinate blieb auch nach der preußischen Annexion 1866 erhalten, obwohl die preußischen Behörden in den altpreußischen Gebieten alles daran setzten, zentrale jüdische Verbände zu verhindern, und ihnen jede staatliche Anerkennung verweigerten. Durch die Trennung von Staat und Religion gemäß der Reichsverfassung von 1919 wurden die halbstaatlichen Aufgaben der Landrabbinen (Schulaufsicht) abgeschafft und ihre Funktion auf das rein Religiöse beschränkt. Seit der Vereinigung der Städte Harburg und Wilhelmsburg im Jahre 1927 führte die jüdische Gemeinde den Namen Synagogengemeinde Harburg-Wilhelmsburg (SHW). Sie ging 1938 im Jüdischen Religionsverband in Hamburg auf.
In Hamburg 1815 bis 1938 Nach dem Ende des ersten Französischen Kaiserreichs wurde die Freie und Hansestadt Hamburg als Staat restituiert und das Juden-Reglement von 1710 für die Deutsch-Israelitische Gemeinde zu Hamburg (DIG) wieder eingeführt. Dies wurde möglich, weil auf dem Wiener Kongress in der letzten Beratungssitzung zur Deutschen Bundesakte bei der Regelung über die Rechte der Juden der Text „Es werden den Bekennern des jüdischen Glaubens die denselben in den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten“ geringfügig, aber folgenschwer geändert wurde in: „Es werden den Bekennern des jüdischen Glaubens die denselben von den einzelnen Bundesstaaten bereits eingeräumten Rechte erhalten.“Heinrich Graetz, Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart: 11 Bde., Leipzig: Leiner, 1900, Bd. 11: 'Geschichte der Juden vom Beginn der Mendelssohnschen Zeit (1750) bis in die neueste Zeit (1848)', p. 317. Fettsatz nicht im Original. Nachdruck der Ausgabe letzter Hand: Berlin: arani, 1998, ISBN 3-7605-8673-2. Da der französische und nicht der hamburgische Staat die Juden Hamburgs emanzipiert hatte, widerrief Hamburg 1815 die Emanzipation und erklärte das Juden-Reglement für weiterhin gültig. Die Emanzipation in Hamburg erfolgte dann am 21. Februar 1849 in Vollzug eines Beschlusses der Frankfurter Nationalversammlung. In den Städten Altona und Wandsbek erfolgte die Emanzipation der Juden wie in ganz Holstein durch Gesetz am 14. Juli 1863.
1860 wurde in der Hamburger Verfassung die Glaubensfreiheit eingetragen.Ortwin Pelc: "Kaiserreich und Weimarer Republik (1871-1933)". In: Das Jüdische Hamburg (Hg. Institut für die Geschichte der deutschen Juden), Göttingen 2006, S. 153 Ab dem Jahr 1865 gab es keine Zwangsmitgliedschaft in der jüdischen Gemeinde mehr. 1867 wurde die neue Deutsch-Israelitische Gemeinde als Religionsgemeinschaft freiwilliger Mitgliedschaft gegründet. Die DIG war nun eine Dachorganisation für zwei selbstständige Kultusverbände, der dritte 1894 gegründete Verband Neue Dammtor-Synagoge wurde nach dem Ersten Weltkrieg auch statutarisch als gleichrangig anerkannt. Die DIG war in Kultusfragen nicht auf eine Tradition festgelegt, sondern bot allen Aschkenasim die Möglichkeit der Mitgliedschaft in der einen Gemeinde, die verschiedene Kultustraditionen durch intern autonome Kultusverbände pflegte (sog. Hamburger System). Andere deutsche jüdische Gemeinden waren oft nach Kultustraditionen getrennt organisiert, so dass mehrere jüdische Gemeinden unterschiedlicher Ausrichtung an einem Ort nebeneinander bestanden.