miniatur|200px|Wappen von Papst Sixtus IV. Mit der päpstlichen Bulle Ad decorem militantis Ecclesiae („Zur Zierde der streitenden Kirche“) vom 15. Juni 1475 promulgierte Papst Sixtus IV. die juristischen Grundlagen zur heutigen Vatikanischen Apostolischen Bibliothek. Mit dieser Gründungsbulle erhielt die von Papst Nikolaus V. zunächst als „Leseraum“ gegründete Institution die Stellung einer Einrichtung päpstlichen Rechts.
Vorgaben miniatur|300px|Die „Große Bibliothekshalle“ in der Vatikanischen Apostolischen Bibliothek I. Die Bibliothek soll in drei Räumen untergebracht werden, zwei Räume bilden die „Bibliotheca publica“ oder „communis“, die in die „Bibliotheca latina“ für lateinische und die „Bibliotheca graeca“ für griechische Texte aufgeteilt werden. Der dritte Raum soll die „Bibliotheca secreta“ oder Privatbibliothek beinhalten.
II. Es soll ein Personalstab bereitgestellt werden, dieser soll als Leitungs- und Funktionspersonal fungieren und entsprechend honoriert werden; zum ersten Bibliothekar bestellt er Bartolomeo Platina.
III. Die Bibliothek soll den eingeschriebenen Studenten und Scholaren offenstehen, den Gelehrten zugänglich gemacht werden und ebenfalls den öffentlichen Zugang für Besucher gewähren.
Bedeutung Papst Benedikt XVI. führte anlässlich seines Besuchs der Bibliothek und des Geheimarchivs aus:
Weblinks Geschichte der Vatikanischen Apostolischen Bibliothek (italienisch)
Einzelnachweise
Kategorie:Päpstliche Bulle Kategorie:Geschichte (Vatikanstadt) Kategorie:Historisches Dokument (Mittelalter) Kategorie:Religion 1475