Die Geschichte der Straßenverkehrssicherheit befasst sich mit der historischen Entwicklung des Gefahrenpotenzials und entsprechender Gegenmaßnahmen zum Schutze der Teilnehmer am Straßenverkehr und des Warenverkehrs. Die Maßnahmen werden in stetiger Beobachtung ihrer Auswirkungen und unter statistischer Aufarbeitung besonders auf verkehrspolitischem, städtebaulichem, fahrzeugtechnischem, rechtlichem und verkehrspädagogischem Gebiet permanent weiterentwickelt und an die neuen Erkenntnisse angepasst. Die historische Darstellung beginnt in dieser Auflistung mit dem Einsetzen der Motorisierung und bezieht sich im Wesentlichen auf das deutsche Staatsgebiet der Jahre 1900 bis 2015.
Darstellung in Dekaden Vor 1900 mini|Prellstein mit Metallstange, rechteckige Ausführung 1881/82 mini|150px|Warnungstafel zur Sicherung von Bahnübergängen der Königlich privilegierte Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft aus dem 19. Jahrhundert
Die Regelung des Straßenverkehrs durch zahlreiche Rechtsnormen und eine umfassende Rechtsprechung, begleitet durch konkrete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, hat sich im Wesentlichen erst im Laufe des zwanzigsten Jahrhunderts herausgebildet; der Prozess dauert bis heute an. Zuvor herrschte auf den Straßen weitestgehende Bewegungsfreiheit, obwohl es seit Menschengedenken zu Unfällen gekommen ist. Dies beruht vor allem darauf, dass mit der zunehmenden Technisierung die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu erleiden, und die Wahrscheinlichkeit, dabei schweren Schaden zu nehmen, drastisch angestiegen sind. Waren es zunächst nur Fußgänger, die gegeneinander oder gegen Hindernisse prallen konnten, wurden später Pferde als Reit- oder Zugtiere genutzt und bildeten somit potenzielle Gefahrenquellen. Die dampfgetriebene Eisenbahn war das erste Verkehrsmittel, das die Geschwindigkeit von Fußgängern und Pferden (sogenannte „biogene Geschwindigkeit“) wesentlich überschreiten konnte und so beim Überqueren der Gleise ein oft schwer zu kalkulierendes Risiko bildete. Mit der Erfindung des Automobils weitete sich die Gefahr auf einen Großteil der Verkehrswege aus.
1900 mini|150px|Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftwagen; ab 1906 in Schleswig-Holstein gültige Tafel mini|150px|Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftwagen; ab 1906 in Preußen verordnete Tafel mini|Grabstein von 1909 auf dem vormaligen Friedhof Gotlindestraße in Berlin-Lichtenberg Das Automobil eröffnete die Möglichkeit für motorisierten Individualverkehr, an dem nach und nach immer größere Teile der Bevölkerung partizipieren konnten. Bereits im Jahre 1938 waren im Deutschen Reich 1,2 Millionen Pkw, 1,6 Millionen Kräder und 400.000 Lkw zugelassen. Durch die massenhafte Verbreitung motorisierter Fahrzeuge, die sich in demselben Verkehrsraum wie Fußgänger, Radfahrer, Pferde und Fuhrwerke bewegten, stieg die Unfallwahrscheinlichkeit stark an. Auch die hohen Geschwindigkeiten der motorbetriebenen Verkehrsmittel erhöhten die Unfallwahrscheinlichkeit und zudem die Gefahr schwerer Schäden. La Jamais Contente erreichte bereits 1899 über 100 km/h. Zwischen 1900 und 1903 wurden im kaiserlichen Deutschland in Ministerialerlassen und Oberpräsidialverordnungen erste länderspezifische Festlegungen für Warnungstafeln getroffen. Durch die dramatischen Unfallschäden im Straßenverkehr wurden daher sehr früh Überlegungen geweckt, die Unfallgefahr zu senken und damit den Automobilverkehr zu normieren und damit zu regulieren. Der Staat selbst sah in Deutschland zunächst keinen Handlungsbedarf und überließ die Regelungen den Ländern. Die Vielzahl der dort ergriffenen Maßnahmen erwies sich auf lange Sicht als erfolgreich. Trotzdem war im Jahr 1907 das Risiko, bei Unfällen im Straßenverkehr zu sterben, in Relation zum Kraftfahrzeugbestand 62-mal so hoch wie hundert Jahre später.Statistisches Bundesamt, Fachserie 8, Reihe 7, Verkehrsunfälle 2007, abgerufen am 13. Juni 2017.
In den preußischen Provinzen wurde am 6. September 1906 eine Polizei-Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen erlassen,Polizei-Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. In: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel 38, Mittwoch, den 19. September 1906, S. 313–326; hier: S. 313. in der die Aufstellung von Tafeln zur Geschwindigkeitsbegrenzung ermöglicht wurde. Diese Verordnung trat am 1. Oktober 1906 in Kraft und löste eine bereits bestehende Verordnung vom 13. November 1901 ab.Polizei-Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. In: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Cassel 38, Mittwoch, den 19. September 1906, S. 313–326; hier: S. 318. Eine Sonderstellung nahm Schleswig-Holstein ein, dort wurden am 26. Januar 1906 die ersten „modernen“ Verkehrszeichen gültig.Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3-8100-2386-8, S. 167.
mini|150px|Tafel 1: Gefährliche Linkskurve. Eine der 1908 erlassenen Warnungstafeln
Auf Initiative der deutschen Automobilklubs hin wurden nach einem Probelauf im Jahr 1907 durch kaiserlichen Erlass ab 1908 erstmals sieben einheitliche Warnungstafeln mit Sinnbildern reichsweit gültig, die von den Automobilklubs finanziert werden mussten. Ebenfalls 1908 hatte der Leipziger Arzt Paul Streffer im Rahmen des 1. Internationalen Kongresses für Rettungswesen in Frankfurt am Main die ärztliche Begleitung von Krankentransporten und den Einsatz von Rettungsärzten zur medizinischen Erstversorgung vor Ort und während des Transportes gefordert.
1910 Am 1. April 1910 trat das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen in Kraft. Zudem wurde nun das in Paris beschlossene und vom Deutschen Reich ratifizierte Internationale Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 eingeführt, das unter anderem die erst 1908 erlassenen Tafeln durch eine erste internationale Regelung ersetzte. Auch diese neuen Zeichen wurden zumeist von den örtlichen Automobilklubs finanziert, aufgestellt und gewartet.
Durch die ebenfalls am 1. April 1910 in Kraft getretene Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen (Vorläufer der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung) wurden im Deutschen Reich drei neue Tafeln eingeführt. Eine schwarz-blaue rechteckige Tafel für Geschwindigkeitsbegrenzungen und zwei weitere für Verkehrsverbote.Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Ebenfalls durch diese Verordnung wurde für Kfz innerorts eine deutschlandweit einheitliche zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr von 15 km/h eingeführt (vorher bestanden je nach Gemeinde z. T. strengere Regelungen). Für Fahrzeuge über 5,5 Tonnen galt eine Begrenzung auf 12 km/h (inner- und außerorts). Für gummibereifte Kfz waren bis zu 16 km/h erlaubt.Weitz: Die Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 (Reichsgesetzblatt S. 389 ff.). Automobil-Rundschau des Mitteleuropäischen Motorwagen-Vereins 5 (1910), S. 103 ff.; hier: S. 110.
mini|150px|Ortstafel mit Warnhinweis des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs
Neben diesen offiziellen Tafeln stellten die Automobilklubs vor dem Ersten Weltkrieg auch eigene Warnungstafeln auf. Darunter waren auch selbstgestaltete Ortstafeln.
Gleichfalls 1910 begann in den Vereinigten Staaten von Amerika die Entwicklung der angewandten Verkehrspsychologie, indem ein Eignungstest für Straßenbahnfahrer etabliert wurde. Nach und nach wurden in den USA weitere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit ergriffen. So wurde 1912 das erste elektrische Verkehrssignal mit roten und grünen Lampen installiert. Die am 5. August 1914 aufgestellte Lichtsignalanlage in Cleveland gilt als erste reguläre Verkehrsampel der Welt. 1917 wurde das erste automatische Verkehrssignal in den USA patentiert und in Detroit der erste Turm zur Verkehrsregelung an einer Kreuzung aufgestellt.
Viele Bereiche, darunter die Verkehrssicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsbelastung, waren bereits vor dem Ersten Weltkrieg Themen in Reichstagssitzungen. So stellte der Zentrumspolitiker Michael Krings im März 1912 eine Anfrage zur gesundheitsgefährdenden Staubbelästigung durch den Bahn- und Autoverkehr. Der damalige Direktor im Reichsamt des Inneren, Theodor Lewald antwortete auf die Frage, dass die Hauptursache die schlechten deutschen Straßenverhältnisse seien und durch Baumaßnahmen eine Verbesserung erzielt werden könne. Außerdem wolle er bei einem der nächsten internationalen Verkehrskongresse eine Diskussion anstoßen, um dieses Thema zu erörtern.Reichstagsprotokoll, 14. Legislaturperiode, Band 284. S. 875.
Im Jahr 1919 wurde in Deutschland festgestellt, dass gummibereifte Lastwagen mit Verbrennungsmotoren eine Höchstgeschwindigkeit von 15 bis 16 km/h nicht überschreiten sollten. Für LKW als Zugwagen waren 12 bis 14 km/h anzuvisieren.Die Aufhebung der Gummi-Zwangswirtschaft. In: Allgemeine Automobil-Zeitung 39, 27. September 1919, S. 17–18; hier: S. 18. Für gummibereifte Lastwagen mit Elektroantrieb hatte die Praxis im selben Jahr ergeben, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h realistisch war.Elektrotechnik und Maschinenbau 31, 37. Jahrgang, 1919 S. 349.
1920 Die Idee, Straßen mit Fahrbahnmarkierungen zu versehen, ist erstmals 1921 in der englischen Kleinstadt Sutton Coldfield umgesetzt worden und diente zur Entschärfung eines Unfallschwerpunktes. Die ersten dreifarbigen Ampeln (rote, gelbe und grüne Signallampen) wurden 1920 in New York City und Detroit in Betrieb genommen. Frankreich und Deutschland übernahmen die Idee nur wenig später. 1922 wurden in Paris die ersten europäischen Verkehrsampeln installiert.
Berühmtheit erlangte der am 15. Dezember 1924 in Betrieb genommene Verkehrsturm am Potsdamer Platz in Berlin mit Deutschlands erster Lichtzeichenanlage.15. Dezember 1924: Abnahme des Verkehrsturms durch die städtische Baupolizei, der erste Beamte besteigt den Turm. In: Vossische Zeitung, 3. Januar 1925, Auslandsausgabe, S. 1, abgerufen am 6. Juli 2019. Die Lichtzeichen wurden zunächst noch manuell bedient, aber schon 1926 zentral vom Polizeipräsidium gesteuert und in eine koordinierte Lichtzeichenfolge („Grüne Welle“) eingereiht. Ab 1925 wurden an vielen Kreuzungen zentral aufgehängte vierseitige Ampeln mit automatisch geschaltetem Rot-Gelb-Grün-Signal installiert. Das Überqueren der Fahrbahn für Fußgänger wurde an Kreuzungen mit weißen Fahrbahnmarkierungen unterstützt.
Ab März 1923 war per Reichsverordnung innerorts eine Geschwindigkeit von 30 km/h erlaubt. Allerdings konnte die höhere Verwaltungsbehörde das Limit auf 40 km/h erhöhen.Österreichische Nationalbibliothek: Reichsgesetzblatt 1923 I, S. 180. (Abgerufen am 19. Oktober 2008)
Im Jahr 1924 wurde die Deutsche Verkehrswacht gegründet, ein Verein, der sich bis heute mit Unterstützung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Wirtschaft bemüht, die Verkehrssicherheit zu fördern. Zu diesem Zweck betreibt er Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung.
Es zeigte sich jedoch bald, dass diese ersten Entwicklungen im Bereich der Verkehrssicherheit nicht ausreichend waren. Die Zahl der Verkehrstoten stieg noch immer stark an. Waren es in Preußen im Jahre 1910 noch 223, verzeichnete man 1927 bereits 2376 Unfallopfer.
mini|150px|Unbewachter Eisenbahnübergang, eingeführt 1927Die Tafel findet sich in einer sehr frühen Veröffentlichung auch in: Carl Marcussen (Hrsg.): Die für den Kraftfahrzeugführer maßgebenden gesetzlichen und polizeilichen Bestimmungen vom 28. Juli 1926. Marcussen, 1927 mini|150px|Gefährliche Stelle anderer Art, eingeführt 1927