Die Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO, kurz Technische Anforderungen oder TA genannt, sind 34 Anlagen zum Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

Darin sind die Prüfbedingungen und -vorschriften für die, die Prüfzeichen vergebenden Ingenieure festgelegt.

Bestandteile Teil I definiert mit zwei TA die Prüfverfahren und allgemeinen Anforderungen. Teil II definiert im Abschnitt A in zweiundzwanzig TA die Anforderungen an lichttechnische Einrichtungen an Straßenfahrzeugen. Im Abschnitt B werden in zehn weiteren TA unter anderem die Anforderungen für Sicherheitsgurte, Sicherheitsglas, Anhängerkupplungen, Motorrad-Beiwagen, Fahrtenschreiber, Fahrzeugheizungen und Kindersitzen festgelegt.

Literatur

Weblinks

Kraftfahrtbundesamt: Typgenehmigung

Kategorie:Straßenverkehrszulassungsrecht (Deutschland) Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)