Die Grundschule war bis 1959 innerhalb des Bildungssystems der DDR eine einheitliche, achtjährige Gemeinschaftsschule, de facto ohne äußere Differenzierung, sodass der Klassenverband von der ersten bis zur achten Klasse erhalten blieb.

Mit dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule wurde die Grundschule 1946 als zweite Stufe oder Grundstufe der demokratischen Einheitsschule verankert. In der reformintensiven Phase der 1950er Jahre wurden Kontrollarbeiten und Versetzungsprüfungen geschrieben. Zum Ende der achten Klasse erfolgte die Abschlussprüfung bzw. der Schulabschluss, der heute einem qualifizierenden Hauptschulabschluss der neunten Klasse entspräche. Der erfolgreiche Abschluss der Grundschule berechtigte zur Aufnahme einer Lehre und erlaubte nach der Berufsausbildung und zusätzlicher fachlicher Eignungsprüfung ein einschlägiges Fachschulstudium. Gute Leistungen im Abschluss der Grundschule waren eine Voraussetzung für den Übertritt in die zweijährige Mittel- oder vierjährige Oberschule. Die achtjährige Grundschule und die daran anschließende Mittelschule gingen 1959 als erneuerte Form der Einheitsschule in der zehnjährigen, allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (POS) auf. Im Rahmen der POS gab es eine von der Lehrerausbildung ausgehende Differenzierung in eine vierjährige Unterstufe mit Unterstufenlehrern und eine daran anschließende Oberstufe. Unterstufenlehrer hatten eine abgeschlossene Fachschulausbildung, Lehrer ab der 5. Klasse verfügten i. d. R.Anfang der 1960er Jahre waren an den POS auch noch Neulehrer in der Oberstufe tätig, die sich Ende der 1940er Jahre in besonderen Ausbildungskursen für den Schuldienst qualifiziert hatten. über eine fächerbezogene, pädagogische Hochschulausbildung mit dem Diplom einer Universität oder Pädagogischen Hochschule.

Der historische Weg der Grundschule Der Aufbau der Grundschule als Grundstufe der Einheitsschule Mit dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule ersetzte die achtjährige Grundschule zum 1. September 1946 das alte gegliederte Schulsystem aus Grundschule, Volksschule, Mittelschule, höherer Schule und Aufbauschule, und avancierte somit zum Kernbestandteil der neu geschaffenen Einheitsschule. Des Weiteren wurden am 1. September 1946 durch die SMAD völlig neue Lehrpläne sowie neue Stundentafeln in Kraft gesetzt. Gemessen an der Schwierigkeit der Aufgabe, für das ganze Schulsystem angemessene Lehrpläne aufzustellen, war die zur Verfügung stehende Zeit vom Herbst 1945 in den Sommer 1946 nur kurz.

Dennoch sollten der Entstehungsprozess an sich, die strukturpolitische Philosophie dahinter und der systemische Ansatz der Lehrplangestaltung richtungsgebend für die Bildungspolitik der DDR werden:

Grundlage der Schulpolitik waren die bereits vor Kriegsende in Moskau erarbeiteten schulpolitischen Konzepte der KPD. In der von Anton Ackermann Ende Oktober 1944 fertiggestellten Fassung des Aktionsprogramms des Blocks der kämpferischen Demokratie der KPD entfielen 35 von 124 Punkten auf den Sachbereich Volksbildung und Kultur. Darin wurde die achtjährige Einheitsschule (in Form einer vierjährigen Grundschule mit anschließender vierjährigen einheitlichen Volksschule) erstmals als Ziel der KPD definiert. Damit war die KPD von weit radikaleren Forderungen aus der Weimarer Republik abgerückt und hatte sich sozialdemokratischen Positionen angenähert.Gert Geißler: Geschichte des Schulwesens. S. 37–41 Damit bereitet die KPD bereits einen möglichen Kompromiss mit der SPD in Schulfragen vor und orientierte sich gleichzeitig am sowjetischen Modell, ohne es zu kopieren (in der Sowjetunion galt seit 1942 auf dem Lande eine siebenjährige und in der Stadt eine neunjährige Grundschule).Gert Geißler: Geschichte des Schulwesens. S. 42–46

Nicht die Kultusministerien der neu geschaffenen Länder, sondern eine Zentralinstanz, die Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung (DZfV) in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands – das spätere Ministerium für Volksbildung der Deutschen Demokratischen Republik – war bei der Erstellung der Lehrpläne federführend. Auf diese Weise war eine Mitwirkung der oder Kontrolle durch die Landtage verhindert worden.

Bei der DZfV wurde die Schulreform seit dem 29. September 1945 im Ausschuss für die Einheitsschule vorbereitet. Die zehn Mitglieder (bis auf Kurt Landsberg (CDU, später zur SPD gewechselt) alles Sozialdemokraten und Kommunisten) sprachen sich (bis auf Landsberg und Erich Thaus (SPD), die eine sechsjährige Grundschule wünschten) gemäß der Programmatik ihrer Parteien für die achtjährige Einheitsschule aus. Die SMAD legte daraufhin im Dezember 1945 einen Entwurf des „Gesetzes zur Demokratisierung der deutschen Schule“ vor, dass den Vorstellungen von SPD und KPD entsprach. Am 5. Februar 1946 wurde der Entwurf den Landes- und Provinzialverwaltungen und den Parteien zugeleitet. Insbesondere die CDU kritisierte den Entwurf. Trotz des massiven Druckes der Besatzungsmacht weigerte sich z. B. die CDU Thüringen das Gesetz zu befürworten. Ungeachtet der Kritik wurde das Gesetz im Mai/Juni 1946 in Kraft gesetzt.Gert Geißler: Geschichte des Schulwesens. S. 85–91

Die aufgestellten Lehrpläne sah man als eine erste Zusammenfassung des neuen Unterrichts, die später verbessert werden müsse. Deswegen wurden die Schulverwaltungen und alle Vertreter der Lehrerschaft dazu aufgerufen, ihre Erfahrungen mit den Sachbearbeitern der Zentralverwaltung auszutauschen und mit ihnen über die Vervollkommnung der Lehrpläne zu beraten. Diese Art der Rückkopplung, vom Schulalltag mit den im Schulleben tätigen Lehren zurück ins Ministerium, würde ein kontinuierliches Element ostdeutscher Bildungspolitik werden.

Die Lehrpläne des Frühjahres 1946 waren planungstechnisch schon erstaunlich nahe am späteren Lehrplanwerk der DDR-Schule. Die Linienführung einer kommentierten, erläuternden, allgemeinverbindlichen und planmäßigen Vorgabe des Unterrichts war klar hervorgehoben und zeigte die Zukunft ostdeutscher Didaktik. Die Lehrpläne bestimmten die Kenntnisse und Fertigkeiten, die der Schüler auf der jeweiligen Klassenstufe erreichen musste, um seine Fähigkeiten möglichst allseitig auszubilden. Das Konstrukt der Allseitigkeit und des extrem hohen Stellenwerts umfassender Allgemeinbildung ist damit bereits aufgezeigt.

Die Lehrpläne hatten insbesondere die Einheit der Lehrziele in allen Grundschulen und auf allen Unterrichtsgebieten zu sichern. Sie waren kein starres Schema, das dem Unterricht von außen aufgezwungen wurde, sondern sollten Ausdruck der inneren Gegebenheiten des Lehrens und Lernens in der Grundschule sein. Ihr Zweck war es, dem Unterricht die Richtung zu weisen und ihn nach Zielsetzung, Ablauf und Zeitmaß so zu regeln, wie es vornehmlich dem Aufbau des Schulwesens, dem Lehrstoff und der Entwicklung des Schülers am besten entsprach. Den Lehrplänen gestand man daher Gesetzmäßigkeit zu, so dass sie für alle Lehrer und Schüler verpflichtend waren. Die Verankerung eines solchen Anspruchs, der Lehrplan eines Faches müsse nicht nur auf das Heranwachsen des Kindes, sondern passend auf Struktur und Bedürfnisse des Schulsystems sowie Eigenheiten des vermittelten Wissens ausgerichtet werden, hob sich wesentlich von der westdeutschen Curricula-Politik der Rahmenpläne und Kompetenzen ab. Auf diese Weise rückte der Lehrplan in eine Vormachtstellung auf, aus die er erst zur politischen Wende 1989/90 gerissen werden würde. Die Einführung der Einheitsschule leitete demzufolge auch den Wandel des ostdeutschen Lehrers vom Didaktiker zum Methodiker ein, denn die Didaktik – Was wird gelehrt? – war von den Lehrplänen bestimmt.

In den Tagungen zur Aufstellung der Lehrstoffpläne bekräftigte man, dass die Jugend nach dem Wissensverfall unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unbedingt gesichertes und geordnetes Können erwerben müsse, überdies aber nicht vergessen werden dürfe, dass im Bildungsgang des Schülers die Weckung und Steigerung seiner geistigen Kräfte ebenso notwendig sei wie der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten. Das heißt, das spätere wichtige Element der DDR-Schule von der Hinwendung zum breiten, anwendungsbereiten Wissen und zur Fähigkeit, Wissen übergreifend in Wissenssysteme einordnen zu können, ist vom Schulgesetz 1946 begründet worden.

Dennoch standen die Lehrpläne mehrheitlich für sich allein, obschon mit viel Anstrengung versucht wurde, die Fächer aufeinander abzustimmen. Der Zeitrahmen entpuppte sich jedoch als viel zu kurz und es mangelte an konkreten Vorstellungen, wie planmäßiger Unterricht überhaupt didaktisch übergreifend gestaltet werden könnte. Diese Problematik sollte sich als langwieriger Prozess herauskristallisieren und konnte erst 1959 mit dem ersten Lehrplanwerk der Polytechnischen Oberschule gelöst werden.

Grundzüge des Unterrichts, Stundentafel 1949 Die erste Stundentafel der Grundschule ließ dem Schüler viele Freiheiten. So konnte die in Klasse 5 begonnene Fremdsprache Russisch, Englisch oder Französisch sein. Im siebten und achten Schuljahr erweiterte und vertiefte außerdem ein differenzierendes Kurssystem die Vorgaben der Stundentafel:

für die sprachlich Begabten (sogenannte A-Klassen) wurden jeweils sechs Stunden in der zweiten Fremdsprache erteilt; dafür entfielen zwei Stunden Deutsche Sprache und zwei Stunden Werken

für die mathematisch-naturwissenschaftlich Begabten (sogenannte B-Klassen) wurden jeweils zwei Stunden naturwissenschaftlicher Unterricht mehr und an Stelle der fünf Stunden Mathematik des Kernunterrichts fünf Stunden Mathematik im Kursunterricht nach besonderen Lehrplänen erteilt

für die Schüler mit dem Streben auf alte Sprache (sogenannte C-Klassen) galt dasselbe wie in den A-Klassen, wobei die zweite Fremdsprache verpflichtend Latein sein musste

Naturkunde wurde nicht interdisziplinär unterrichtet, sondern die Naturkundestunden wurden den Fächer Physik, Chemie und Biologie nach Vorgaben in den Lehrplänen zugeeignet. Bereits an dieser Stelle prägte sich die Tradition aus, dass für alle Kinder Biologie in der fünften Klasse begann, gefolgt von Physik in der sechsten Klasse und Chemie in der siebten Klasse. Erdkunde galt als Naturwissenschaft, da die Elemente der physischen Geographie überwogen. Heimatkunde als Fach existierte nicht, sondern war als Weg der Unterrichtsgestaltung gedacht. Die Schüler sollten mit ihrer Heimat auf verschiedene Weise vertraut gemacht werden. Zu diesem Zweck war heimatkundlicher Lehrstoff in mehrere Fächer, vor allem in das Fach Deutsche Sprache, eingebettet.

Stundentafel Sie wurde im Gesetz von 1946 angeordnet.Deutsche Zentralverwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule Absatz 1: Vorwort zum Gesetz; Absatz 2: Gesetzestext; Anlage: Lehrpläne mit Stundentafeln 1. Juli 1946

Klasse 1 2 3 4 5 6 7 8 Deutsche Sprache 8 12 13 14 6 6 6 6 Fremdsprache – – – – 6 6 5 5 Rechnen/Mathematik 4 4 6 6 6 6 5 5 Naturkunde (Physik-Chemie-Biologie) – – – – 3 3 3 3 Erdkunde – – – – 2 2 2 2 Werken Handarbeit Zeichen } – – 3 3 3 3 4 4 Geschichte – – – – 2 2 3 3 Musik 2 2 2 2 2 2 2 2 Körperliche Erziehung 2 2 2 2 2 2 2 2 Pflichtwochenstunden 16 20 26 27 32 32 32 32

Formen der Grundschule