250px|mini|Lancaster House in South London (2008) Zonenprotokoll ist der umgangssprachliche Begriff für drei Protokolle () der Sitzungen britischer, sowjetischer und US-amerikanischer Vertreter der alliierten Beratenden Kommission für Europa (European Advisory Commission EAC), bei denen ab 1944, somit noch während des Zweiten Weltkrieges, über die Planung von Besatzungszonen in Deutschland, deren geografische, insbesondere administrative Zuweisung sowie besatzungsrechtliche Fragen beraten wurde. Der Inhalt dieser drei Niederschriften gehörte wie auch die in anderen EAC-Sitzungsprotokollen ausgearbeiteten Einzelheiten zur Planung einer Nachkriegsordnung einschließlich der Kapitulation Deutschlands.
Die trilateralen Gespräche fanden während bzw. nach Ende des Krieges in Europa im Lancaster House in London statt, jeweils im Spätsommer und im Herbst 1944 sowie im Frühsommer 1945. Da in London sowohl Treffen der alliierten Außenminister und auch der EAC stattfanden, kam es zu irreführenden Überschneidungen der Begriffsbezeichnungen. Londoner Konferenz bezeichnet dementsprechend ein Außenminister- wie ein EAC-Treffen.
Die EAC war zwar eine beratende Kommission, und bei den Protokollen handelte es sich weder um Abkommen noch um bindende Beschlüsse. Weil die Zonenprotokolle aber von den Drei Mächten ratifiziert wurden, ihr Inhalt bei Treffen ihrer Regierungschefs bzw. ihrer Außenminister weiterverwendet wurde und in die Vereinbarungen der Konferenz von Jalta und der Potsdamer Konferenz einfloss, können die Protokolle als offiziell gebilligt angesehen werden.Gerhard Wettig: Das Viermächte-Abkommen in der Bewährungsprobe. Berlin Verlag, Berlin 1981, ISBN 3-87061-216-9, S. 13.Boris Meissner: Rußland, die Westmächte und Deutschland. In: Abhandlungen der Forschungsstelle für Völkerrecht an der Universität Hamburg. Band 5. Nölke Verlag, Hamburg 1953, S. 35 ff.
Gemäß der letzten Fassung des Protokolls vom 13. August 1945 wurde Deutschland zum Zwecke der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine einer der vier Mächte zugewiesen wurde. Berlin wurde unter die gemeinsame Besatzungshoheit der vier Mächte gestellt.
Ab dem Beginn der Besatzungszeit und der Besetzung durch die entsprechenden alliierten Streitkräfte galten die Zonenprotokolle als unumstritten umgesetzt. Mit den in das Potsdamer Abkommen übernommenen EAC-Vorschlägen zum Verlauf der westlichen Grenze der sowjetischen Besatzungszone und vor allem zum vorgesehenen Besatzungsplan für Berlin waren jedoch Konfliktlinien vorgezeichnet, die zur Entwicklung des Kalten Krieges in Europa beitrugen.
Im Unterschied zu provisorischen Absprachen zur Vertreibung bzw. Aussiedlung der deutschen Bevölkerung und der provisorischen Festlegung der Oder-Neiße-Linie durch die Alliierten, die vorläufig bis zu einem Friedensvertrag gelten sollten, wurden die in den Zonenprotokollen vorgeschlagenen Grenzverläufe zwischen den Besatzungszonen sowie die besatzungsrechtlichen Aspekte für Berlin unabhängig von einem späteren Friedensvertrag festgelegt.
Prozess des Entstehens der Protokolle Vor der Niederlegung der Protokolle gab es bereits verschiedene Vorstellungen zur Teilung Deutschlands, so z. B. die Pläne von Henry Morgenthau (Morgenthau-Plan) oder von Franklin Delano Roosevelt. Die Szenarien der drei Staaten zur Neuordnung der Nachkriegszeit in Deutschland enthalten in den Zonenprotokollen sowohl politische wie strategisch-militärische Überlegungen.
Vorgeschichte Konzepte eines künftigen Europa begannen mit den alliierten Erfolgen in der Schlacht von Stalingrad, El Alamein (zweite Schlacht) und Tunis („Tunisgrad“), Ende 1942 Anfang 1943 zu reifen. Von mehreren zivilen wie militärischen Gremien Großbritanniens, der Sowjetunion und der USA wurden verschiedene Vorstellungen der Teilung Deutschlands bzw. einer Nachkriegsordnung diskutiert und entworfen.
Großbritannien Den ersten Teilungsplan legte das britische Military Sub-Committee (MSC) vor. Das 1942 vom Churchill war ministry (Winston Churchills Kriegskabinett) initiierte und dann durch das Chiefs of Staff Committee (CSC) angeleitete Gremium MSC, arbeitete dem Ministerial Committee on Reconstruction Problems zu.Chris Madsen: The Royal Navy and German naval disarmament 1943–1947. In: Cass series naval policy and history. Frank Cass publishers, London 1998, ISBN 0-7146-4373-4, S. 3 ff.Tony Sharp: The Wartime Alliance and the Zonal Division of Germany. Oxford University Press, Oxford 1975, ISBN 0-19-822521-0, S. 3 ff.
Sowjetunion mini|Curzon-Linie und polnische Landgewinne 1919–1922
Zur gleichen Zeit (Anfang 1943) lag die Prämisse der sowjetischen Politik nicht wie auf britischer Seite in der Teilung Europas bzw. Deutschlands, sondern in Planungen zur Sicherung ihrer eigenen Westgrenze. Die Botschafter der UdSSR in Washington und London Maxim Maximowitsch Litwinow und Iwan Michailowitsch Maiski vermeldeten, dass die Westmächte die frühere Curzon-Linie als Westgrenze der Sowjetunion akzeptieren könnten. Die London ansässige Polnische Exilregierung war damit nicht einverstanden und beharrte auf der Rückgabe der polnischen Landgewinne im polnisch-litauischen Krieg 1920 und im polnisch-sowjetischen Krieg 1919–1921. Am 25. April brach daraufhin die Sowjetunion ihre diplomatischen Beziehungen zu dieser Regierung ab. Die sowjetische Verantwortung für das Massaker von Katyn von 1943 wurde im Westen erst in den 1950er Jahren bekannt. Zu den sowjetischen Planungen ihrer Nachkriegspolitik gehörte auch die Schaffung eines Sicherheitskorridors vor ihrer Westgrenze.Boris Meissner, ebenda, S. 16 f.
Verlauf der EAC-Gespräche für die Protokolle Das erste Protokoll vom September 1944 entstand, nachdem die drei Mächte eine Einigung über den Verlauf der Grenze zwischen den westlichen Zonen und der sowjetischen Zone erzielten.
Die einzelnen Protokolle Das 1. EAC-Zonenprotokoll mini|1. EAC-Zonenprotokoll September 1944 (map „A“)
Das erste Zonenprotokoll wurde auf der Sitzung des EAC am 12. September 1944 in London abgefasst und beschreibt die ersten Vorstellungen der Grenze zwischen der zu schaffenden Östlichen Nordwestlichen Südwestlichen Zone in Deutschland und der zu schaffenden drei Teile des Gebietes von Groß-Berlin. Grundlage der Vorstellungen sind die Grenzen Deutschlands vom 31. Dezember 1937 sowie Berlins vom 27. April 1920.
Eine Zuordnung der nordwestlichen bzw. südwestlichen Zonen in Deutschland bzw. Groß-Berlins jeweils als britische oder amerikanische Teilgebiete fand noch nicht statt. Die dafür vorgesehenen betreffenden Textstellen sind lediglich mit Leerzeichen dokumentiert, wohingegen die Ostzone und die nordöstliche Zone Groß-Berlins bereits direkt mit „U.S.S.R.“ vermerkt sind.
Bei den Grenzen wird von den Westgrenzen Thüringens, Anhalts und der preußischen Provinz Sachsen gesprochen. Das heißt, dass die Gebiete östlich der Werra und westlich der Elbe nicht – wie häufig publiziert wurde – „gegen West-Berlin getauscht“ wurden, sondern die westelbischen Gebiete bereits als Teile der Östlichen Zone vorgesehen waren.
Originaltext: Eastern Zone (as shown on the annexed map „A“): The territory of Germany (including the province of East Prussia) situated to the East of a line drawn from the point on Lubeck Bay where the frontiers of Schleswig-Holstein and Mecklenberg meet, along the western frontier of Mecklenberg to the frontier of the province of Hanover, thence, along the eastern frontier of Brunswick; thence along the western frontier of Anhalt; the western frontier of the Prussian province of Saxony and the western frontier of Thuringia to where the latter meets the Bavarian frontier; thence eastwards along the northern frontier of Bavaria to the 1937 Czechoslovakian frontier, will be occupied by the armed forces of the U.S.S.R., with the exception of the Berlin area, for which a special system of occupation is provided below.Vgl. dazu die Fassung vom 13. August 1945 (deutsche Übersetzung, Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern, abgerufen am 4. November 2025).
Die sowjetische Zone sollte also den östlichen Teil Deutschlands einschließlich des explizit erwähnten Ostpreußen umfassen, eine Abtretung von Gebieten an Polen war nicht vorgesehen.
Die Grenze zwischen den beiden westlichen (und hier noch keiner Besatzungsmacht zugeteilten) Zonen wurde wie folgt festgelegt:
Northwestern Zone (as shown on the annexed map „A“): The territory of Germany situated to the west of the defined above, and bounded on the south by a line drawn from the point where the western frontier of Thuringia meets the frontier of Bavaria; thence westwards along the southern frontiers of the Prussian provinces of Hessen-Nassau and Rheinprovinz to where the latter meets the frontier of France will be occupied by the armed forces of ------.
Southwestern Zone (as shown on the annexed map „A“): All the remaining territory of Western Germany situated to the south of the line defined in the description of the North-Western zone will be occupied by the armed forces of ------. des 9. EAC-Treffens (das sogenannte 1. Zonenprotokoll – 12. September 1944 in London)
Dies hätte bedeutet, dass die heutigen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg sowie die bisher zu Bayern gehörende Pfalz und der südliche Landesteil des Volksstaats Hessen zur südwestlichen (das heißt später amerikanischen) Zone gekommen wären, die zu Preussen gehörende Rheinprovinz und die Provinz Hessen-Nassau sowie der nördliche Teil des Volksstaats Hessens (Provinz Oberhessen) zur nordwestlichen, also britischen. Der Volksstaat Hessen wäre also durch den Zuschnitt der Besatzungszonen geteilt worden. Dies hätte den Raum Frankfurt am Main zerschnitten.
Das (ergänzende) 2. EAC-Zonenprotokoll mini|2. EAC-Zonenprotokoll November 1944 (map „C“)
Die Hauptpunkte dieses kleineren, am 14. November 1944 ebenfalls in London abgefassten Protokolls sind: Zuordnung der Nord-West-Zone Deutschlands und der Gebiete Berlins zur britischen Besetzung (Ersetzung der erwähnten Leerstriche) Zuordnung der Süd-West-Zone Deutschlands und der Gebiete Berlins zur amerikanischen Besetzung (Ersetzung der erwähnten Leerstriche) Erste Vorstellungen über die gemeinsame Nutzung der Häfen Bremens und Bremerhavens Genauere Beschreibung der vorgesehenen Grenzen zwischen den einzelnen Zonen
Die Grenzziehung zwischen den beiden Westzonen wurde wie folgt korrigiert:
North-Western Zone (as shown on the annexed map “C”): The territory of Germany situated to the west of the line defined in the description of the Eastern zone, and bounded on the south by a line drawn from the point where the frontier between the Prussian provinces of Hanover and Hessen-Nassau meets the western frontier of the Prussian province of Saxony; thence along the southern frontier of Hanover; thence along the north-western, western and southern frontiers of Hessen-Nassau to the point where the River Rhine leaves the latter; thence along the center of the navigable channel of the River Rhine to the point where it leaves Hessen-Darmstadt; thence along the western frontier of Baden to the point where this frontier becomes the Franco-German frontier will be occupied by armed forces of the United Kingdom. […]
South-Western Zone (as shown on the annexed map “C”):