Ein Pfarrverband (et al.; siehe auch Synonyme in der römisch-katholischen Kirche) ist ein Zusammenschluss mehrerer kirchen- und vermögensrechtlich selbständig bleibender Pfarreien bzw. Kirchengemeinden, die ein gemeinsames Seelsorge-Team, das von einem Pfarrer geleitet wird, besitzen. Gründe für die Errichtung von Pfarrverbänden sind die sich stetig verringernde Zahl der Priester bzw. Pfarrer aufgrund des Priester- bzw. Pfarrermangels und die drastisch geringer werdende Zahl an praktizierenden Gläubigen. Auf einen Pfarrverband folgt oft eine Pfarrfusion, die noch mehr positive Synergieeffekte hat. Zum Beispiel ist dann nur noch eine Kirchengemeindeleitung erforderlich.

Die hier beschriebene Reaktion auf fehlendes Personal oder/und geringerer Anzahl von Gläubigen betrifft zwar alle christliche Kirchen im deutschsprachigen Raum, die Bezeichnung Pfarrverband ist jedoch neben anderen Begriffen nahezu ausschließlich für die betroffenen Pfarreien der römisch-katholischen Kirche in Deutschland in Gebrauch.

Römisch-katholische Kirche Im Unterschied zu der schon seit längerer Zeit üblichen Mitverwaltung mehrerer Pfarreien durch einen Priester stellt das Konzept der Pfarrverbände eine grundlegende Weiterentwicklung der kirchlichen Struktur dar: der Pfarrverband löst die Pfarreien als untere pastorale Ebene ab; innerhalb der Pfarrverbände bleiben die Pfarreien zwar juristisch erhalten, sind jedoch in den „pastoralen Räumen der ‚Kirche am Ort’“ zu umfassender Kooperation verpflichtet, so dass nicht mehr jede einzelne Pfarrei, sondern der Pfarrverband als Ganzes die Fülle der kirchlichen Dienste (Liturgie, Verkündigung, Diakonie) bereitstellen muss. Die Pfarreien eines Pfarrverbandes besitzen keinen eigenen Pfarrgemeinderat mehr. Stattdessen gibt es ein vergleichbares Gremium auf der Ebene des Pfarrverbandes. Das Konzept der Pfarrverbände löst in der Pastoraltheologie eine neue Debatte um den Begriff der Gemeinde und der kirchlichen Basis aus.

Auf weltkirchlicher Ebene äußerte sich erstmals das „Direktorium zum Hirtendienst der Bischöfe“ zu den Seelsorgeeinheiten:

Synonyme In der Römisch-katholischen Kirche ist eine genaue Bezeichnung für die Zusammenlegung von Pfarreien nicht verbindlich festgelegt, da eine solche im Kirchenrecht nicht ausdrücklich erwähnt wird. und für die Leitung und Verwaltung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland In der 1974 beschlossenen Rahmenordnung für die pastoralen Strukturen und für die Leitung und Verwaltung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland wird der Begriff „Pfarrverband“ verwendet.Rahmenordnung für die pastoralen Strukturen (PDF; 203 kB) und für die Leitung und Verwaltung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland

Daher werden in den deutschsprachigen Diözesen folgende synonyme Begriffe verwendet: Pfarrverband im Bistum Eichstätt, Erzbistum Köln, Erzbistum München und Freising, Bistum Passau, Bistum Speyer, Erzbistum Luxemburg, Gemeindeverbund im Bistum Magdeburg, Gemeinschaft der Gemeinden bis 2024 im Bistum Aachen, Kirchengemeindeverband im Erzbistum Köln, Kooperationseinheit im Bistum Essen, Pastorale Einheit im Erzbistum Köln, Pastoraler Raum im Bistum Aachen, Erzbistum Berlin, Bistum Eichstätt, Erzbistum Hamburg, Bistum Limburg, Bistum Trier,Pastorale Räume im Bistum Trier Bistum Würzburg, Pastoralraum im Bistum Eichstätt, Bistum Mainz, Pastoralverbund im Bistum Fulda, Erzbistum Paderborn, Pfarreiengemeinschaft im Bistum Augsburg, Erzbistum Bamberg, Erzbistum Köln, Bistum Trier, Bistum Würzburg, Pfarreienverbund im Erzbistum Bamberg, Bistum Mainz, Pfarrgruppe im Bistum Mainz, Seelsorgebereich im Erzbistum Bamberg, Erzbistum Köln, Seelsorgebezirk im Bistum Fulda, Seelsorgeeinheit im Bistum Augsburg, Bistum Eichstätt, Erzbistum Freiburg, Bistum Münster, Bistum Osnabrück, Bistum Regensburg, Bistum Rottenburg-Stuttgart, Bistum St. Gallen und Seelsorgeverband in den Schweizer Bistümern Die mehrfache Nennung von Bistümern rührt daher, dass in den betreffenden Bistümern mehrere Begriffe gleichzeitig oder nacheinander verwendet werden bzw. wurden.

Situation in Deutschland Bistum Aachen Das Bistum Aachen hat unter Bischof Heinrich Mussinghoff einen Fusionsprozess in vielen Kirchengemeinden des Bistums eingeleitet.Rheinische Post: Wenn Pfarren verschwinden 2010 wurde bekannt, dass die Kleruskongregation den Inhalt und die Umsetzung des Aachener Modells bereits 2009 kritisiert hatte. Zwischenzeitlich wurden von 2010 bis 2024 im ganzen Bistum 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdG) eingerichtet; in 27 dieser Gemeinschaften kam es zu einer Fusion der beteiligten Pfarreien, in den übrigen zu einer verbindlichen Zusammenarbeit weiter selbständiger Pfarreien mit einer gemeinsamen Leitungsstruktur. Schließlich wurden die GdGs im Jahr 2024 in 44 Pastorale Räume umstrukturiert.

Bistum Augsburg Im Bistum Augsburg hat Bischof Konrad Zdarsa am 13. Juli 2012 die Pastorale Raum- und Personalplanung 2025 für die Diözese in Kraft gesetzt.Informationen zur Raumplanung 2025 der Diözese Augsburg Die Zahl der Dekanate ist bereits auf 23 reduziert worden. Bis 2025 sollen für die 1.335.486 Katholiken (Stand 2013) in 998 Pfarreien insgesamt 211 Seelsorgeeinheiten gebildet werden.

Erzbistum Bamberg Die 310 Pfarreien des Erzbistums Bamberg sind in 96 Seelsorgebereiche eingeteilt. Ein Seelsorgebereich ist ein „Zusammenschluss mehrerer Pfarreien und soll im Idealfall rund 8.000 Katholiken umfassen, in ländlichen Regionen können es aber auch weniger sein.“ Es gibt auch Einzelpfarreien, die aufgrund ihrer Größe ein eigener Seelsorgebereich sind.

Im Erzbistum Bamberg existieren drei mögliche Kooperationsformen zur Bildung von Seelsorgebereichen. Der Pfarreienverbund ist die lockerste Form des Zusammengehens, die mittlere Variante ist die der Pfarreiengemeinschaft, die weitreichendste die Fusion zu einer Pfarrei. In jedem Fall besitzen die Einheiten einen leitenden Pfarrer und weitere Seelsorger nach einem diözesanweiten Personalschlüssel. Die Pfarreien, Kuratie- und Filialkirchengemeinden in einem Seelsorgebereich „können sich mit Hilfe der Bistumsleitung und in Abstimmung mit ihr die Form ihrer Zusammenarbeit unter Wahrung ihrer Identität selbst erarbeiten.“Pastoralplan für das Erzbistum Bamberg vom 10. Januar 2005, Abschnitt 3.2.2 (PDF; 279 kB) Bisher werden ausschließlich die Kooperationsformen Pfarreienverbund und Pfarreiengemeinschaft praktiziert.

Erzbistum Berlin Zur Sanierung des Finanzhaushaltes des Erzbistums Berlin wurden im Rahmen des „Planes 2009“ ab dem Jahr 2003 die Anzahl der Kirchengemeinden durch Zusammenlegung von 207 auf 108 reduziert.

Im Dezember 2012 gab Kardinal Woelki in Form eines Hirtenbriefes bekannt, dass die Pfarrgemeinden im Erzbistum Berlin sich unter Einbezug von „Orten kirchlichen Lebens“ – katholischen Einrichtungen, Diensten und Verbände, Angeboten der Caritas, muttersprachliche Gemeinden usw. – zu „pastoralen Räumen“ zusammenschließen sollen, innerhalb derer kooperiert wird. Der Prozess unter dem Motto „Wo Glauben Raum gewinnt“ diente der pastoralen Neuorientierung im Erzbistum Berlin. Er hatte organisatorisch zum Ziel, bis 2022 die Zahl der rechtlich selbständigen Pfarreien durch Fusion auf etwa 30 zu reduzieren. Auf einem Pfarrgebiet sollten dann mehrere Gemeinden unter dem Dach einer Pfarrei bestehen.erzbistum-berlin.de: Wo Glauben Raum gewinnt Bis zum 1. Januar 2026 waren die meisten Pfarreien im Erzbistum zu 34 neuen, größeren Pfarreien fusioniert. In zwei Pastoralen Räumen und einer Pfarrei ist der Prozess noch nicht abgeschlossen.erzbistum-berlin.de: Pastorale Räume und Pfarreien.

Bistum Eichstätt

Das Bistum Eichstätt gliedert sich in acht Dekanate. 245 Pfarreien gehören einem der 63 Pfarrverbände an. 11 Pfarreien gehören zu keinem Pfarrverband. Statt „Pfarrverband“ werden auch die Begriffe „Seelsorgeeinheit“, „Pastoraler Raum“ und „Pastoralraum“ verwendet.

Bistum Erfurt Zum 1. Januar 2005 begann eine Strukturreform im Bistum Erfurt, bei der die Anzahl die Pfarreien von 120 zunächst auf 95 reduziert wurde. 2008 wurde die Anzahl der Pfarrgemeinden weiter auf 74 gesenkt, aktuell (2014) hat sich die Zahl der Pfarreien mit 63 im Vergleich zu 2005 fast halbiert. Die aufgelösten Pfarreien bestehen weiter als Filialgemeinden einer größeren Pfarrei fort. Bis zum Jahr 2020 sollen die Pfarreien durch schrittweise Zusammenlegungen weiter auf 32 verringert werden. Dies ist vor allem den Priestermangel im Bistum geschuldet. Da dadurch allerdings viele Pfarreien sehr groß werden und ihnen teils mehrere Filialgemeinden zugeordnet sein sollen, setzt das Bistum verstärkt auf die Arbeit von Laien, unter anderem als Diakonatshelfer.

Bistum Essen Im Bistum Essen wird die Zusammenlegung „Kooperationseinheit“ genannt. Damit werden mehrere katholische Pfarreien innerhalb eines Dekanates bezeichnet. Zwei (v. a. Großpfarreien im Ruhrgebiet) oder mehr (im ländlichen Sauerland bis zu sieben Kirchen) Gemeinden sollen zusammenarbeiten, weil aufgrund des immer größer werdenden Priestermangels nicht mehr jede Gemeinde einen eigenen Pfarrer haben kann. Welche Gestalt Kooperationen von benachbarten Gemeinden annehmen können, sieht der Kooperationsplan für das Bistum Essen vor, den Bischof Hubert Luthe nach fünfjährigem Beratungsprozess 1997 in Kraft gesetzt hat. Jeder Kooperationseinheit werden – auf der Grundlage einer Pastoralplanung 2000 mit dem Blick auf das Jahr 2006 – hauptamtliche pastorale Kräfte (Priester, Diakone, Pastoral- und Gemeindereferenten) zugeordnet. Mit dem Kooperationsplan und der Pastoralplanung 2000 als Ausgangspunkt beraten nun die Gemeinden jeder Kooperationseinheit – unter Berücksichtigung örtlicher Begebenheiten – über die zukünftige Form und Qualität der engeren Zusammenarbeit. Dies kann auch Fusion von Pfarrgemeinden bedeuten.

Von 2006 bis 2008 wurde von der Bistumsleitung eine Zentrale Neuausrichtung des Bistums Essen mit weiteren Zusammenlegungen vorangetrieben. In diesem Zusammenhang ist die Propsteikirche St. Urbanus in Gelsenkirchen-Buer Pfarrkirche der größten Gemeinde im Bistum geworden.

Erzbistum Freiburg Im Erzbistum Freiburg bestehen Seelsorgeeinheiten aus je zwei bis siebzehn Pfarreien, die einem Pfarrer oder Pfarradministrator mit einem Seelsorgeteam (Vikar, Kooperator, Subsidiar, Diakonen, Pastoralreferent/-in, Gemeindereferent/-in) anvertraut sind. Dabei sollen möglichst homogene Lebensräume eine Einheit bilden: eine Stadt oder ein Raum mit ähnlicher soziologischer Struktur. Das Konzept wird mehrfach begründet, in erster Linie aber ist es aus der Notwendigkeit geboren, mit weniger Priestern zurechtzukommen.

Zwischen 2000 und 2009 wurden alle 1.075 Pfarrgemeinden im Bistum zu insgesamt 328 Seelsorgeeinheiten zusammengefasst. Da die Zahl der Priester im aktiven Dienst zur Leitung einer solchen Gemeinschaft auch künftig weiter zurückgehen wird (nach Angaben des Erzbischöflichen Ordinariats von 330 im Jahr 2010 auf 220 im Jahr 2030), wurde 2009 der Plan einer geographischen Weiterentwicklung der Seelsorgeeinheiten bekannt.

Diese Weiterentwicklung reduzierte zum 1. Januar 2015 die Anzahl der bisherigen Seelsorgeeinheiten von 328 (2010) auf 224 (2015)., Erzbistum Freiburg, online unter erzbistum-freiburg.de. Eine Seelsorgeeinheit besteht seither aus bis zu 17 Pfarreien (Seelsorgeeinheit Heidelberg) und umfasst in der Regel mindestens 10.000 Katholiken. Die neuen Seelsorgeeinheiten sind als „Römisch-katholische Kirchengemeinden“ die rechtsfähigen Kirchengemeinden im Sinne des Staatskirchenrechts; sie sind insoweit Rechtsnachfolger der bisherigen Pfarreien. Diese sind seither zwar staatskirchenrechtlich keine rechtsfähigen Einheiten mehr, bleiben aber nach (innerkirchlichem) Kirchenrecht „als pastorale Größe mit eigenen Aufgaben bestehen“ bestehen.Josef Jurina: , herausgegeben vom Erzbischöflichen Ordinariat Freiburg, Badenia Verlag, Karlsruhe 2014, S. 28, online unter erzbistum-freiburg.de.