mini|Georg Friedrich von Baden Durlach um 1620 Georg Friedrich (* 30. Januar 1573; † 24. September; in Straßburg wurde der gregorianische Kalender erst 1682 eingeführt, weshalb in der Literatur öfter das Todesdatum 14. September zu finden ist; siehe z. B. Obser "Gedächtnisrede" 1638 in Straßburg) war 1604–1622 Markgraf von Baden-Durlach und protestantischer Heerführer im Dreißigjährigen Krieg. Da er die von seinem Bruder Ernst Friedrich eingeleitete oberbadische Okkupation fortsetzte, regierte er de facto auch die Markgrafschaft Baden-Baden und war bis zur badischen Wiedervereinigung unter Markgraf Karl Friedrich 1771 der letzte Markgraf, der alle badischen Stammlande regierte.
Leben Er war der dritte Sohn des Markgrafen Karl II. von Baden-Durlach und der Anna von Veldenz, der zweiten Frau Karls II., und das jüngste von insgesamt acht Kindern seines Vaters. Als der Vater 1577 starb, war Georg Friedrich erst vier Jahre alt. Seine Brüder waren 13 bzw. 11 Jahre älter als er, aber beim Tod des Vaters ebenfalls noch unmündig, so dass eine Vormundschaftsregierung eingesetzt wurde.
Die Tatsache, dass seine Großeltern Ernst I. von Baden-Durlach und Ursula von Rosenfeld eine morganatische Ehe eingegangen waren, schwächte Georg Friedrichs Position bei der Anfechtung der Erbberechtigung der Kinder Eduard Fortunats von Baden-Baden im Rahmen der Auseinandersetzungen um die Oberbadische Okkupation.
Die vormundschaftlichen Regierungen 1577–1595 Seit dem Tod seines Vaters nahm eine Vormundschaftsregierung mit seiner Mutter Anna, Kurfürst Ludwig VI. von der Pfalz (bis 1583), Herzog Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg und Herzog Ludwig von Württemberg („der Fromme“) die Regierungsgeschäfte wahr.
1584 übernahm Ernst Friedrich zusammen mit seinem Bruder Jakob († 1590) und seiner Mutter († 1586) die Vormundschaft für seinen jüngsten Bruder Georg Friedrich, bis dieser 1595 für volljährig erklärt wurde und die Regierung des baden-durlachischen Oberlandes antrat.
Ausbildung und Reisen Georg Friedrich lernte die lateinische, französische und italienische Sprache und erhielt seine höhere Ausbildung in Straßburg, wo zuvor auch sein Bruder Jakob studiert hatte. Er begab sich sodann auf Reisen, wobei er Besançon, Dole, Basel und Siena besuchte.
Die Landesteilung der Markgrafschaft Baden-Durlach Seine Brüder wurden 1584 für volljährig erklärt. Da Ernst Friedrich und Jakob eigene Herrschaftsgebiete wollten und das Testament Karl II., das eine Landesteilung untersagte, nicht unterschrieben und besiegelt war, kamen die verbliebenen Vormünder den Forderungen der Söhne nach. Ernst Friedrich erhielt die untere Markgrafschaft mit den Hauptorten Durlach und PforzheimWerner Baumann: Ernst Friedrich von Baden-Durlach, S. 21/22 und Jakob die Markgrafschaft Hachberg. Georg Friedrich erhielt die südlichen Landesteile, die Herrschaften Rötteln und Badenweiler sowie die Landgrafschaft Sausenburg. So war das Land über die bestehende Teilung in Baden-Durlach und Baden-Baden hinaus weiter aufgeteilt. Die Markgrafschaft Baden-Hachberg fiel 1590 nach dem Tod Jakobs an Ernst Friedrich zurück, der diese dann 1595 an Georg Friedrich übergab. Georg Friedrich konnte nach Ernst Friedrichs Tod (1604) wieder die gesamte Markgrafschaft Baden-Durlach vereinigen.
Herr der oberen Markgrafschaft 1595–1604 mini|Georg Friedrich von Baden-Durlach – 1603 Mit Erreichen der Volljährigkeit übernahm Georg Friedrich die Herrschaft über die obere Markgrafschaft Baden-Durlach und regierte zunächst von der Burg Rötteln. 1599 verlegte er seine Residenz und die gesamte Landesverwaltung nach SulzburgJost Grosspietsch: Sulzburg. Ehemalige Markgräfliche Residenz. In: Das Markgräflerland. Heft 2/1991, S. 6; K. F. Ledderhose: Aus dem Leben …. S. 19.. Nach dem Übertritt seines Bruders Ernst Friedrich zum Calvinismus errichtete der strenge Lutheraner Georg Friedrich in seiner kleinen Residenz Sulzburg sogar ein eigenes Gymnasium,E. Gothein: Die badischen Markgrafschaften …. S. 50. um bei der Ausbildung der Pfarrer von dem nunmehr reformierten Gymnasium in Durlach unabhängig zu sein. Seine Bautätigkeit in Sulzburg hinterließ auch einen Saalbau, ein BallhausEs handelt sich hierbei nicht um einen Tanzpalast, sondern um ein Haus für das Ballspiel, das dem heutigen Tennis ähnlich war; s. Wolfgang Stopfel: Neue Erkenntnisse zur Gestalt des Sulzburger Renaissanceschlosses – und zur Geschichte des Tennisspiels in Sulzburg. In: Das Markgräflerland. Heft 2/2006, S. 45–50. Digitalisat der UB Freiburg und einen Dienerbau.Jost Grosspietsch: Sulzburg. Ehemalige Markgräfliche Residenz. In: Das Markgräflerland. Heft 2/1991, S. 9. Digitalisat der UB Freiburg Zwischen 1600 und 1610 ließ Georg Friedrich auch die Schlosskirche in Sulzburg erbauen.Wolfgang Kaiser; Gitta Reinhardt-Fehrenbach: Kulturgeschichtliche und architektonische Ansichten aus Sulzburg. In: Das Markgräflerland. Heft 2/2006, S. 17. Digitalisat der UB Freiburg 1603 erließ er für die Landgrafschaft Sausenberg und die Herrschaft Rötteln eine Forstordnung.Forstordnung Der Landtgraffeschafft Sausenberg unnd Herrschafft Rötteln Forschungsbibliothek Gotha » Drucke des 17. Jahrhunderts
Der Prediger auf dem Fürstenstuhl Bereits kurz nach seinem Regierungsantritt im Oberland hielt Georg Friedrich zur Einführung des neuen Generalsuperintendenten Johann Weininger vor der Röttler Landessynode eine Rede, die einer Predigt glich.K. F. Ledderhose: Aus dem Leben …. S. 17;E. Gothein: Die badischen Markgrafschaften …. S. 45. Sein Leben war durch Askese geprägt. Aus den handschriftlichen Eintragungen in seiner Bibel ist abzulesen, dass er sie 58 Mal vollständig durchgelesen hat.E. Gothein: Die badischen Markgrafschaften …. S. 45 1601 versprach er den Pforzheimer Bürgern, die sich gegen die Einsetzung reformierter Geistlicher durch seinen Bruder Ernst Friedrich wehrten, Unterstützung vor dem Reichskammergericht. 1613 bahnte er mit Franz von Lothringen eine religiöse Disputation an, die er selbst bestreiten wollte. Das Vorhaben scheiterte daran, dass Franz entgegen der Absprache Jesuiten für die katholische Sache aufbot.
Verwaltungsreform und Gesetzgebung Georg Friedrich schuf die Grundlagen einer geordneten Verwaltung und etablierte den Geheimrat, dem er selbst präsidierte. Zudem wurde ein Hofgericht geschaffen und dem Kirchenrat eine feste Ordnung gegeben. Mit dem Landrecht schuf Georg Friedrich das „eingehendste, das ein deutscher Territorialstaat besessen“E. Gothein: Die badischen Markgrafschaften …. S. 47 hat. Dieses Gesetzeswerk, das 1622 erschien, wurde jedoch wegen des Dreißigjährigen Krieges erst unter seinem Sohn und Nachfolger Friedrich im Jahre 1654 in Kraft gesetzt und galt dann bis 1809.Inhaltsverzeichnis des Landrechts
Der Bankier und Wirtschaftspolitiker Bereits 1603Generallandesarchiv gründete Georg Friedrich zusammen mit den Landschaften der oberen Markgrafschaft eine Wechselbank, die die Waisengelder verwaltete und sich auch zur Depositenbank entwickeln sollte. Zudem war beabsichtigt, mittels dieser Institution den Wein- und Kornhandel unter Ausschaltung der jüdischen Händler zu organisieren.E. Gothein: Die badischen Markgrafschaften …. S. 49. Das Institut half der Markgrafschaft, die Geldkrise der Kipper- und Wipperzeit zu bewältigen.
Der Militärtheoretiker Georg Friedrich sah die sich zuspitzende Lage im Reich und insbesondere für sein Fürstentum und befasste sich nicht nur mit theologischen, sondern auch mit militärischen Themen. Er stützte sich dabei auch auf die ritterliche Kriegsschule, die 1616 durch Johann VII. (Nassau-Siegen) in Siegen gegründet wurde.K. von Reitzenstein: Der Feldzug …. II. Heft, S. 172. Für seine Söhne Friedrich, Karl und Christoph schrieb Georg Friedrich 1614–1617 ein eigenes kriegswissenschaftliches Werk, das er aber nie im Druck veröffentlichte.K. F. Ledderhose: Aus dem Leben …. S. 79–81.
Georg Friedrich und die Volksvertretung Georg Friedrich war sich bewusst, dass er sein Ziel einer vereinigten lutherischen Markgrafschaft Baden nur mit Unterstützung des Volkes erreichen konnte. Im Gegenzug zur Bewilligung von Steuern zur Finanzierung seiner Rüstungspolitik räumte er den Landschaften Mitwirkungsrechte ein.Siehe Eberhard Gothein: Die badischen Markgrafschaften im 16. Jahrhundert, Heidelberg 1910, S. 47 Internet Archive
Der Dreißigjährige Krieg mini|Georg Friedrich von Baden Durlach um 1630; Georg Friedrich wurde in der Schlacht bei Wimpfen am 6. Mai 1622 durch einen Lanzenstich am Kopf verletzt Dass ein wegen der andauernden oberbadischen Okkupation vor dem Reichskammergericht geführter Prozess unter katholischem Einfluss gegen ihn entschieden zu werden drohte, sollte Georg Friedrich im Jahre 1622 zum bewaffneten Eingreifen in den Böhmisch-pfälzischen Krieg (1618–1623) bewegen, der den Dreißigjährigen Krieg eröffnete.
Vor der Schlacht bei Wimpfen Bereits am gelang es Georg Friedrich, auf zwölf Jahre ein Verteidigungsbündnis mit den protestantischen Städten Bern und Zürich abzuschließen,Anton Philipp von Segesser: Amtliche Sammlung der ältern Eidgenössischen Abschiede. 5,1,b. Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register. Beilage 22. S. 1946–1950 (Wortlaut des Bündnisses, digital.ub.uni-duesseldorf.de).Anton Philipp von Segesser: Amtliche Sammlung der ältern Eidgenössischen Abschiede. Band 5, Abtheilung 1. I. Allgemeiner Theil. S. 1100 (digital.ub.uni-duesseldorf.de). womit er seine von Vorderösterreich umschlossene obere Markgrafschaft schützen wollte. Eine Bündnishilfe durch Zürich und Bern erfolgte 1620/1621 trotz mehrfacher Anmahnung durch Georg Friedrich nicht, wobei sich Bern und Zürich auf einen Vertrag mit den Habsburgern beriefen.Anton Philipp von Segesser: Amtliche Sammlung der ältern Eidgenössischen Abschiede. Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648. Band 5, Abtheilung 2, S. 122 (Conferenz der IV evangelischen Städte am in Basel, digital.ub.uni-duesseldorf.de).Anton Philipp von Segesser: Amtliche Sammlung der ältern Eidgenössischen Abschiede. Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648. Band 5, Abtheilung 2, S. 124 (Conferenz von Zürich, Bern und Basel am in Zürich, digital.ub.uni-duesseldorf.de). Georg Friedrich durfte jedoch 1621/22 in der Schweiz Söldner anwerben.K. F. Ledderhose: Aus dem Leben …. S. 63/64. Das Bündnis wurde nicht erneuert und daher lehnten Zürich und Bern im April 1627 ein erneutes Hilfeersuchen des Markgrafen Friedrich – Georg Friedrichs Sohn – ab.Anton Philipp von Segesser: Amtliche Sammlung der ältern Eidgenössischen Abschiede. Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648. Band 5, Abtheilung 2, S. 504 (Conferenz der evangelischen Städte und Orte, digital.ub.uni-duesseldorf.de).
1615 begann der Bischof von Speyer, Philipp Christoph von Sötern, seine Residenz in Udenheim zu einer Festung auszubauen, da er sich durch die umliegenden protestantischen Mächte bedroht fühlte. Er benannte Udenheim in Philippsburg um und führte den Bau der Festung Philippsburg trotz der Proteste der Reichsstadt Speyer, der Kurpfalz und Badens fort. 1618 beschlossen Friedrich V. von der Pfalz und Georg Friedrich zusammen mit Speyer die im Bau befindliche Festung zu schleifen.Die Festung wurde 1623 gleichwohl fertiggestellt.
Markgraf Georg Friedrich wurde 1608 Mitglied der protestantischen Union und zählte zu den bestallten Generalen des Unionsheeres, bis der Sonderbund sich im Mai 1621 auflöste.
mini|Befestigtes Lager des Markgrafen Georg Friedrich bei Ihringen