Eine , zu Deutsch Berggemeinschaft, ist in Italien ein Verband mehrerer Berg- und Vorberggemeinden. Die einzelnen Gemeinden können hierbei auch in unterschiedlichen Provinzen liegen.
Eingeführt wurden die in den 1970er JahrenGesetz vom 3. Dezember 1971, Nr. 1102; heute Artikel 27 ff. des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 267 vom 18. August 2000 mit dem Stand einer lokalterritorialen Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Einrichtung der einzelnen Berggemeinschaften erfolgt durch Dekret des Präsidenten der Region. Den Berggemeinschaften gleichgestellt sind die Insel- bzw. Archipelgemeinschaften ( bzw. ).
Die hat die Aufwertung der Bergregionen zur Aufgabe und kann kommunale Funktionen, wie z. B. die Müllabfuhr, für die angeschlossenen Gemeinden übernehmen.
Berggemeinschaften existieren in allen Regionen, mit Ausnahme von Sizilien (1986 abgeschafft), Sardinien (2007 aufgehoben), Ligurien (2010 abgeschafft) (italienisch) und Trentino-Südtirol. Im Südtirol existieren stattdessen Bezirksgemeinschaften, im Trentino Talgemeinschaften, die aber weitergehende Funktionen als diejenigen der Berggemeinschaften ausüben.
Im französischsprachigen Aostatal wurden die Berggemeinschaften () von den Unionen Aostataler Gemeinden () abgelöst.Dekret des Präsidenten der Region vom 3. Dezember 2014, Nr. 481: https://www.celva.it/download.asp?file=/elementi/www2015/cpel/eell_associati/decreto_istituzione_presidente_regione.pdf
Kritik Die sind in Italien umstritten. Weil mit dem Status einer Berggemeinschaft auch großzügige Fördergelder einhergehen, wurden sogar Küstengemeinden zu zusammengeschlossen. Seitdem die Problematik in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde, hat sich deren Anzahl reduziert.
Weblinks UNCEM (Unione Nazionale Comuni, Comunità, Enti montani) (italienisch / englisch)
Einzelnachweise
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