Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+), einer der fünf Europäischen Struktur- und Investitionsfonds, ist das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration seiner Bürger in Europa. Er fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit; er verbessert die Beschäftigungschancen durch Ausbildung und Qualifizierung und er trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Mit dem ESF soll jeder Mensch die Chance erhalten, seine berufliche Zukunft zu gestalten – auch unter schwierigen Umständen oder bei einem zweiten Anlauf. Jeder Bürger soll eine berufliche Perspektive erhalten, insbesondere Arbeitslose und Arbeitsuchende, Schüler beim Übergang in Ausbildung und Beruf, Arbeitnehmer, Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
Außerdem hilft er den Mitgliedsstaaten gerade in einer globalisierten Wirtschaft, Arbeitsmarktentwicklungen vorausschauend aufzugreifen und bestmöglich zu steuern. Im Sinne der Nachhaltigkeit konzentriert sich der ESF auf besonders erfolgversprechende Projekte, um die Wirksamkeit der Maßnahme durch höhere finanzielle Zuwendungen zu steigern. Seine Förderkriterien richten sich dabei an den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt aus.
Besonderes Gewicht legt der ESF auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die Vermeidung von Diskriminierung und die Nachhaltigkeit. Daher unterstützt der ESF Menschen, die Gefahr laufen, aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt zu werden, wie z. B. benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose sowie Migranten.
Der ESF ist keine Arbeitsvermittlung und schreibt daher auch keine Stellen aus. Vielmehr fördert er EU-weit Zehntausende arbeitsmarktbezogene Projekte, die direkt vor Ort Wirkung entfalten. Seit 2014 wurden damit in der EU rund 20 Millionen Menschen, die ohne Beschäftigung oder inaktiv waren, unterstützt. Über 10 Millionen Angehörige benachteiligter Gruppen wurden unterstützt und 520.000 kleine und mittelständische Unternehmen gefördert. Der ESF ist der älteste der fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) der EU, die ab 2014 unter einem gemeinsamen strategischen Rahmen zusammengefasst werden und einander ergänzende Ziele verfolgen. Sie werden zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der wirtschaftlichen Entwicklung in den Regionen der Union eingesetzt. Die ESI-Fonds sind Instrumente zur Umverteilung von Finanzmitteln, insbesondere in den weniger entwickelten Regionen, um den Zusammenhalt innerhalb der EU zu fördern. Das Ziel der ESF-Finanzierung ist die Schaffung neuer und qualitativ besserer Arbeitsplätze in der EU, was durch die Kofinanzierung nationaler, regionaler und lokaler Projekte erfolgt, die auf die Erhöhung der Beschäftigungsquote, die Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze und eine stärkere Integration auf dem Arbeitsmarkt in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen abzielen.
Geschichte Der Europäische Sozialfonds erfuhr mehrfach inhaltliche und strukturelle Neuausrichtungen.Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 60 Jahre Europäischer Sozialfonds - Die Geschichte des ESF Gegenwärtig befindet er sich in seiner achten Förderperiode 2014–2020.
Erste Förderperiode: 1958–1971 Ausgleich zwischen den Mitgliedstaaten schaffen
Gegründet durch die Römischen Verträge am 25. März 1957 ist der Europäische Sozialfonds eines der ältesten Instrumente der Gemeinschaft. Damals war das Beschäftigungsniveau in der EWG hoch – mit Ausnahme von Süditalien. Der ESF hatte die Reduktion bzw. Beseitigung von Arbeitslosigkeit in den am stärksten betroffenen Regionen zum Ziel. Er förderte die Wiedereingliederung Erwerbsloser, Unterbeschäftigter und Menschen mit Behinderung durch Umschulung und Beihilfen sowie den beruflich bedingten Ortswechsel. Am stärksten begünstigt wurden Italien bezüglich der Umsiedlungsförderung und Deutschland bezüglich der Umschulungsförderung. Der ESF iunterstützte damit bereits früh die Arbeitsmigration. Die finanzielle Ausstattung betrug von 1961 bis 1972 etwa 420 Mio. Rechnungseinheiten. Der ESF entstand als Ausgleichsfonds, wobei die Länder Maßnahmen nach eigener Entscheidung durchführten und danach eine Rückerstattung (50 % Kostenübernahme) beim ESF beantragten. Bedingung war eine erneute Beschäftigung spätestens sechs Monate nach Erhalt der Maßnahme. Eine Steuerung durch die Kommission gab es nicht. Jugendliche, Selbständige und Ausbildungslose wurden anfangs nicht unterstützt. Der frühe ESF wurde von einer marktaffinen Sichtweise und einer Weigerung der Übertragung von Zuständigkeiten an die Gemeinschaft bestimmt. Demnach würden Marktmechanismen selbstregulierend Vollbeschäftigung und Lohnsteigerungen fördern. Die Aufgabe umfassender sozialer Sicherung sollte weiterhin den Nationalstaaten obliegen. Der ESF sollte nur eine Beschleunigung der qualifikatorischen Anpassung der Arbeitskräfte an den Markt bewirken.
Zweite Förderperiode: 1972–1983 Anpassung an Umstrukturierungen fördern
Der Strukturwandel der 1970er Jahre führte zu erhöhter Arbeitslosigkeit, besonders stark in einzelnen Branchen, bei gleichzeitigem Mangel an Fachkräften. So gingen zwischen 1974 und 1976 in der Textilindustrie der EWG durchschnittlich 200.000 Arbeitsplätze pro Jahr verloren. Am stärksten davon betroffen waren Ältere, Jugendliche, Menschen mit Behinderung und Frauen. Daher wurde der ESF reformiert. Neben einer enormen Erhöhung der Fondssumme wurde bestimmt, dass Förderkriterien von der Gemeinschaft festgelegt werden, die Zielgruppen ausgeweitet werden und dass die förderfähigen Maßnahmen erweitert werden. Dies stärkte die Rolle der europäischen Gemeinschaft, verschachtelte aber die Förderschwerpunkte. In der Reform gab es verschiedene Interessenlagen. Die Länder Südeuropas und Irland strebten eine stärker regionale Ausrichtung (Förderung strukturschwacher Regionen) an, Frankreich dagegen eine stärker personengruppen-orientierte Ausrichtung. Andere Länder wie Deutschland und Dänemark wollten eine Machtzentralisierung in Brüssel vermeiden. Das Ergebnis war ein Kompromiss, der sich in den vier Förderarten Bildungsmaßnahmen (ca. 90 % der Mittel), Ortswechsel, Zugangserleichterung zum Arbeitsmarkt für bestimmte Arbeitnehmer und Beschäftigungsförderung für Regionen niederschlug. Ab 1976 legte sich der Fokus des ESF auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, die durch die Wirtschaftskrisen (Ölkrisen) der 70er Jahre anstieg.
Dritte Förderperiode: 1984–1988 Weichenstellung für Strukturveränderungen
Krisenbedingt stiegen ab 1978 die ESF-Ausgaben für Jugendarbeitslosigkeit (besonders in Großbritannien) und Strukturbeihilfen für Regionen (besonders in Italien) stark. Dies überforderte den ESF. Außerdem war offenkundig, dass der Markt die Beschäftigung nur unzureichend selbst regulierte. Seit 1972 war ohnehin eine Revision des ESF für 1982 vorgesehen. Wieder trat der Zielkonflikt zwischen regionaler oder personengruppenbezogener Förderung auf, der erneut mit einem Kompromiss beendet wurde. Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) existierte bereits seit 1975 ein Strukturfonds für regionale Förderung. Gefördert wurden Qualifizierungsmaßnahmen für das Erreichen dauerhafter Beschäftigungen, Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose und Regionalförderung. Die vorrangig regionale Förderung erstreckte sich auf Grönland, Griechenland, die französischen Überseedepartements, Irland, das italienische Mezzogiorno, Nordirland und später (ab 1986) auch Spanien und Portugal. Außerdem wurden Modellvorhaben und innovative Maßnahmen mit einem Anteil von 10 % des Fonds finanziert. Diese zielten mehr auf die Förderung von Personengruppen ab. Ein Effekt der Regionalisierung der Mittelvergabe war die Notwendigkeit eines Gebietsverzeichnisses nach sozioökonomischen Kriterien. Die Förderregionen wurden nach der Arbeitslosenquote und dem BIP pro Kopf bestimmt.
Vierte Förderperiode: 1989–1993 Engagement für wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt stärken, benachteiligte Regionen unterstützen
In den 1980er Jahren stiegen Arbeitslosen- und Antragszahlen weiter. Auch institutionelle Änderungen der Europäischen Gemeinschaft machten eine ESF-Neuauflage notwendig. Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) setzte unter anderem die Vollendung des Binnenmarktes für 1992 und die Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes unter Nutzung der Strukturfonds fest. Die Strukturfonds sollten in einer gemeinsamen Gesamtreform erneuert werden. Strukturschwächere Länder hatten Bedenken gegenüber dem Binnenmarkt und forderten eine stärkere regionale Begünstigung über die StrukturfondsTanja Malek: Die Entwicklung der Strukturfonds als kumulativer Politikprozess In: Beate Kohler-Koch (Hrsg.) (2005): Regieren in Europa. Bd. 8. Baden-Baden., was die Verdoppelung der Fördersumme auf 63,2 Mrd. ECU (davon 20 Mrd. ECU für ESF) zur Folge hatte. Die Grundsätze der Strukturfondsreform unter Kommissionspräsident Jacques Delors waren Konzentration, Programmplanung, Partnerschaft und Additionalität. Die Konzentration sah fünf Ziele vor: 1. rückständige Regionen, 2. Regionen im industriellen Abschwung, 3. Langzeitarbeitslosigkeit, 4. Jugendarbeitslosigkeit, 5a Agrarwirtschaft und 5b ländlicher Raum. Die Programmplanung war eine Verwaltungserleichterung, nach der keine Einzelvergabe für Projekte mehr geschah, sondern das Geld an nationale oder regionale Programme anhand von gemeinschaftlichen Förderkonzepten und Operationellen Programmen floss. Der Grundsatz Partnerschaft beinhaltete die Zusammenarbeit der Kommission bei der Durchführung und Überwachung der Programme sowie die Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialakteuren in den Förderregionen. Die Additionalität besagt, dass die Förderung nicht als Ersatz für nationale Förderung, sondern als Ergänzung dieser hinzu addiert wird. Zudem konnte die Kommission nun Gemeinschaftsinitiativen in eigener Verantwortung einrichten. Für diese spezifischen Maßnahmen überregionaler Ordnung waren etwa 5 % des Fonds vorgesehen.
Mit dem Maastrichter Vertrag von 1993, der die Gründung der Europäischen Union beinhaltete, wurde eine weitere Stufe des Zusammenwachsens der Mitgliedsstaaten erreicht. In diesem Rahmen war in Deutschland die Lancierung von Gemeinschaftsinitiativen ein Beispiel für die Verstärkung der transnationalen Zusammenarbeit. In den Jahren 1991 bis 1994 wurden die Gemeinschaftsinitiativen EUROFORM, NOW und HORIZON aufgelegt. EUROFORM – Entwicklung und Umsetzung von Qualifikationsmaßnahmen für neue Technologien NOW – Förderung von Frauen zur Anpassung an Strukturveränderungen im Arbeitsmarkt HORIZON – Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung und anderen soziokulturell benachteiligten Gruppen Durch die deutsche Wiedervereinigung entstand 1990 ein großer Bedarf an Modernisierung und Umstrukturierung der Wirtschaft in Ostdeutschland. Circa 30 % der Fördermittel, die Ostdeutschland bis zum Ende der Förderperiode erhielt, kamen aus dem ESF. Diese Gelder wurden von der Gemeinschaft zusätzlich bereitgestellt, da die Finanzierungsmittel der Förderperiode 1989 bis 1993 bereits verplant waren. Im Bereich des ESF wurden die für den Bund vorgesehenen Mittel der Bundesanstalt für Arbeit für Maßnahmen zugewiesen, die nach dem Arbeitsförderungsgesetz nicht förderfähig gewesen wären. Die den neuen Ländern direkt zugewiesenen ESF-Mittel unterstützten eine speziell auf Bedürfnisse im jeweiligen Land zugeschnittene Arbeitsmarktpolitik.
Fünfte Förderperiode: 1994–1999 Strukturpolitisches Förderinstrument schaffen, benachteiligte Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren