mini|hochkant=1.5|Gesandtenempfang in der Sala del Collegio des Dogenpalasts, Francesco Guardi, 1770–1775

Der Schweizer Historiker Johannes von Müller gilt als Entdecker der Relazioni der venezianischen Gesandten. Berühmt wurden sie jedoch erst durch die Arbeiten Leopold von Rankes, der 1830 fünf Monate im Staatsarchiv arbeiten durfte.

Die Wurzeln der Diplomatie Venedigs lassen sich allerdings erheblich weiter zurückverfolgen, wenn sich Aussagen auch nur über die bedeutenderen Gesandtschaften und die ebenfalls im Verhandlungsverkehr auftretenden Leiter der Kaufmannskolonien machen lassen. Die Abstufung vom einfachen Überbringer eines Briefes zum dauerhaft etablierten Botschafter war noch durchlässig, wobei man von Botschaftern oder gar eigenen Botschaften erst im 15. Jahrhundert sprechen kann. Die Aufgabe wurde ausschließlich von Adligen wahrgenommen.

Entsprechend der venezianischen Verfassungsentwicklung beschlossen kleine, mündlich verhandelnde Gremien um den Dogen lange über Gesandtschaften, doch zog der Große Rat, später der Senat diese Zuständigkeit an sich. Damit wurde auch das Berichtssystem um eine schriftliche Komponente erweitert, aus der später die Relazioni hervorgingen. Ähnliches gilt für die Comissio, die die Verhandlungsbefugnisse des Gesandten schriftlich festhielt.

Da Gesandte mit Potentaten verhandelten, mussten sie eine angemessene, ostentative Freigebigkeit zur Schau tragen, was Venedig dazu veranlasste, Obergrenzen zu bestimmen, auf Reisen Sparsamkeit zu verordnen, zu kontrollieren und die Auslieferung aller Gegengeschenke zu verlangen. Zum Teil wurde die Finanzierung mittels Krediten erzielt, zum Teil wurden die Kosten auf die Amtsträger abgewälzt.

Besonders kompliziert war das Verhältnis zum Kaiser von Byzanz, der theoretisch und symbolisch immer noch die Weltherrschaft beanspruchte, was die Venezianer unterliefen, indem sie – entsprechend den guten oder schlechten Beziehungen – Teile der Rituale verweigerten.

Ständige Vertreter und Gesandtschaftswesen im 13. und 14. Jahrhundert

Rhetorik und Eloquenz Wie in den meisten politischen Feldern, so gab es in Venedig auch für einen Gesandten oder Unterhändler keinerlei vorgeschriebene Ausbildung. Die üblichen Kriterien, wie langjährige Erfahrung, persönliche Beziehungen am Tätigkeitsort, Loyalität und Eloquenz dürften ausschlaggebend gewesen sein.

Diese Eloquenz erwarb jeder Adlige in der Praxis, doch unterlag der Schriftverkehr strengen Regeln, die durch Briefsteller (artes dictaminis oder dictandi) vermittelt und beeinflusst wurden.

Zudem mussten die Unterhändler die am Verhandlungsort gebräuchlichen Regeln der Rhetorik, insbesondere die stark zeremoniell strukturierte Rhetorik beim Sprechen vor dem byzantinischen Kaiser, berücksichtigen. Oftmals stieß die in ihren Augen übermäßige Rhetorisierung der Rede und des gesamten Gebarens am Kaiserhof auf Ablehnung.

Die richtige Mischung aus (nicht zu) unterwürfiger Bitte und klarer Forderung, meist juristischer Argumentation, auch gegen den jeweiligen Herrscher, unter gleichzeitiger Anerkennung der Ehre des Herrschers und des Reiches, erforderten zahlreiche Fertigkeiten und Kenntnisse.

In der Geschichtsschreibung erscheint Eloquenz und geschulte Briefrhetorik vielfach als Charakteristikum des Adels. Umgekehrt stilisiert sich die Ars dictaminis als Mittel des gesellschaftlichen Aufstiegs auf dem Festland. Damit identifizierte man dort zunehmend, vor allem ab der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts, die daraus gezogenen Fertigkeiten als Signum der Herrschaftsgruppe.

Bezeichnung und Befugnisse Die später bedeutende Unterscheidung zwischen nuncii, procuratores, legati und ambaxatores, die die ganze Bandbreite zwischen dem mit einem spezifischen Verhandlungsauftrag ausgestatteten Unterhändler und einer dauerhaft ansässigen Botschaft abdecken, war im 13. Jahrhundert noch nicht sehr ausgeprägt. So nannte ein Beschluss des Großen Rates von 1283 die Reise eines „nuncius“ nach Tunis eine „ambaxata“Roberto Cessi (Hg.): Deliberazioni del Maggior Consiglio, Bd. III, n. 108, 39f., 3. August 1283., 1284 wurde ein „tractator“ nach Padua entsandt, 1285 ein „nuncius“ nach Almissa, 1286 ein „ambaxator“ nach OrtonaRoberto Cessi (Hg.): Deliberazioni del Maggior Consiglio, Bd. III, 12. April 1284, 17. Januar 1285, 17. Dezember 1286. entsandt, ohne dass zu erkennen wäre, worin jeweils der Unterschied lag. In allen drei Fällen sollten die Entsandten Schädigungen regulieren, die Venezianern am Ort entstanden waren. Der 1224 in ähnlicher Mission nach Durazzo entsandte Marino Tiepolo wurde als „legatus“ bezeichnet.Roberto Cessi (Hg.): Deliberazioni del Maggior Consiglio, Bd. I, n. 74, S. 67

Schon um diese Zeit hatte sich die Vorstellung entwickelt, dass ein nuncius oder ein legatus einen Brief zu übergeben hatte und ihn gegebenenfalls mündlich erläuterte, ein procurator hingegen volles Abschlussrecht für jede Vertragsart besaß. Er erhielt dazu Weisungen und Befugnisse, um seinen Verhandlungsspielraum abzugrenzen. Die erste Gruppe von Prokuratoren, die mit plena potestas oder voller Entscheidungsfreiheit ausgestattet war, ist aus dem Jahr 1201 bekannt. Es war die Kommission, die mit den in Venedig versammelten Kreuzfahrern Ort, Zeit, Umfang und Kosten der Überfahrt von Venedig ins Heilige Land aushandelte. Ihre Abmachungen beanspruchten volle Gültigkeit, auch ohne Rücksprache mit den höchsten Gremien.

Daher haben wir es in Venedig in den meisten Fällen diplomatischer Kontakte mit ambaxatores zu tun, die normalerweise keine Verträge abschließen durften. Dieses Recht konnte ihnen zwar übertragen werden, doch behielt sich Venedig eine Ratifizierung oder Anerkennung der von ihnen ausgehandelten Abmachungen vor.

Auslöser für die Entsendung Amaxatores oder zuweilen Tractatores wurden offenbar nur dann ausgesandt, wenn besondere Probleme oder Aufgaben auftauchten, nicht, um diplomatische Kontakte dauerhaft zu halten. Allgemein wurden diese Reisen dann mit „wegen der Paduaner Angelegenheit“ (pro facto Padue) oder etwas konkreter mit „weil eine Genugtuung (satisfactio) für die Schäden unseren Getreuen nötig ist“. Letzteres geschah häufig. Zahlreiche Fälle von Schädigungen venezianischer Kaufleute sind überliefert.Eine Gesandtschaft ging nach Padua (5. August 1288), „in Lombardiam“ (in die Lombardei, 21. September 1288), nach Piacenza (13. März 1295), nach Ortona (2. Oktober 1285, 17. Dezember 1286), nach Sizilien (6. Mai 1285, 22. März 1287, 25. Januar 1289, 30. März 1297), ins Königreich Raszien (29. Juli 1287, 19. Juni 1296), nach Durazzo (19. Juni 1296), nach Tragurium (22. März 1295), nach Tunis (3. März 1293). Dabei konnte es sich um Piraterie, Raub (z. B. von Seide), Zollvergehen, aber auch um pogromähnliche Vorgänge wie in Trani handeln, wo die ansässigen Venezianer aus Sicherheitsgründen aufgefordert wurden, den Ort zu verlassen. Bezeichnenderweise erhielt der Konsul von Trani bereits 1272 das Recht, Waffen zu tragen, um sich und seine Familie verteidigen zu können.Nicolini 255. Ein weiterer Grund für eine Entsendung war der Abschluss eines Vertrags, wie etwa mit Bologna am 24. März 1286. Eine Sonderrolle spielte die römische Kurie, bei der gelegentlich um die Lösung vom Interdikt ersucht werden musste, was zu komplizierten Verhandlungen führte, deren Details allerdings nur äußerst selten und bruchstückhaft greifbar sind.

Lokale Strukturen Bei weniger bedeutsamen Verhandlungen traten die Vicedomini als Beauftragte in ganz Oberitalien und auf Istrien auf. Darüber hinaus bewältigten zahlreiche Konsuln rund ums Mittelmeer den diplomatischen Verkehr, insbesondere mit Alexandria, Tunis, aber auch, wenn es die Umstände erforderten, zu den mongolischen Herrschern.Zu den diplomatischen Verbindungen zu Khan Nogai, der in Venedig mit „imperator“ tituliert wurde, liegt ein entsprechender Beschluss des Großen Rates vor: Roberto Cessi (Hg.): Deliberazioni del Maggior Consiglio, Bd. III, 10. und 17. April 1292.

Sollte eine Gesandtschaft ausgeschickt werden, was immer einen hohen materiellen und personellen Aufwand in der dünnen venezianischen Führungsschicht verursachte, so verband man gern die beiden Positionen des Gesandten mit der des für ein Jahr ortsansässigen Konsuls. So entsandte der Große Rat am 27. April 1281 einen erfahrenen Mann nach Tunis, der dort für ein Jahr Konsul sein sollte, und er sollte Nuncius beim König Tunesiens sein. Dazu sollte er einen Presbyter, vier Gehilfen und zwei Pferde erhalten. Am 16. Mai wurde sein Konsulat auf zwei Jahre verlängert.Roberto Cessi (Hg.): Deliberazioni del Maggior Consiglio, Bd. II, S. 128f.

Damit war offenbar eine dauerhafte Vertretung am Königshof intendiert. Deutlicher wird dies beim Konsul von Apulien. Er war der Generalvertreter aller venezianischen Händler im Reich Karls von Anjou und seiner Nachfolger. Dabei hielt er sich offenbar längere Zeit am Königshof auf, doch zwangen die enormen Kosten zur zeitlichen Beschränkung dieses Aufenthalts.Roberto Cessi (Hg.): Deliberazioni del Maggior Consiglio, Bd. III, 25. Juni 1283. Seine Verhandlungsfreiheit war offenbar so groß, dass mindestens zwischen 1282 und 1299 keine einzige Gesandtschaft vonnöten war,Für 1277 ist eine dreiköpfige Gesandtschaft überliefert (Carabellese: Carlo I d’Angiò nei rapporti poltici e commerciali con Venezia e l’Oriente, Bari 1911, 117f.) Allerdings waren 1283 mehrere Gesandtschaften aus Neapel in Venedig (Roberto Cessi (Hg.): Deliberazioni del Maggior Consiglio, Bd. III, 6. März, 12. und 18. Mai, 25. und 28. November und 2. Dezember 1283) was angesichts der turbulenten politischen Verhältnisse nach der Sizilianischen Vesper (1282) überrascht.

Noch weiter gingen die Rechte des Bailò in Konstantinopel. Er stand nicht nur der venezianischen Kolonie vor, sondern war maßgeblich an allen politischen Entscheidungen zwischen 1204 und 1261 beteiligt. Daher hören wir nur selten von Gesandtschaften, wie 1237 von der unter Leitung von Marco Bembo. Im Gegensatz dazu mussten nach 1265, als Konstantinopel von den Griechen zurückerobert worden war (1261), wieder Gesandtschaften ausgestattet werden. Der Bailò, der die nun wieder eingerichtete, verkleinerte Handelskolonie in Konstantinopel leitete, hatte nur noch vergleichsweise geringe diplomatische Kompetenzen.

Die Auswahl der Gesandten, Weisungsbefugnis (commissio) Nur ein kleiner Kreis von Adligen kam für die strengen Ritualen unterworfenen und politisch komplizierten Verhandlungen einer Gesandtschaftsreise in Frage. Insbesondere bei Gesandtschaften an Königshöfe tauchten immer wieder dieselben Namen auf: Tiepolo, Dolfin, Ziani, Gradenigo, Zeno, Bembo usw. Neben Erfahrung und Zugehörigkeit zum Adel – schon um Männer von den Königen gleichrangiger Geburt einsetzen zu können – gehörte eine rhetorische Befähigung zum Amt sowie ausgeprägte Sachkenntnis. So wurde etwa Marco Bembo, der sich in Byzanz auskannte, häufig dorthin entsandt.

Ein weiteres Kriterium war die Ausstattung der Gesandtschaft, denn diese geschah nur zum Teil auf Staatskosten. So heiß es 1292, dass es schwer sei, jemanden für die Gesandtschaft an den Despoten von Epirus zu finden – wegen der Ärmlichkeit der Entlohnung („propter paucitatem salarii“).Roberto Cessi (Hg.): Deliberazioni del Maggior Consiglio, Bd. III, 10. Mai 1292. Die Teilnahme an einer Gesandtschaft war sicherlich eine große Ehre und ein Mittel des politischen Aufstiegs, aber auch eine mit hohen Kosten belastete, oftmals gefährliche Aufgabe.

Innerhalb des venezianischen Kolonialreichs und der von Venedig abhängigen Gebiete kamen Gesandte hinzu, die nur zum Überbringen einer Anweisung oder eines Befehls an die lokalen Amtsträger geschickt wurden. Formulierungen wie „dass jemand an den Duca di Candia und die Räte von Kreta gesandt wird, um zu befehlen …“ tauchen häufig auf.