Die Polizei Nordrhein-Westfalen ist die Landespolizei des deutschen Landes Nordrhein-Westfalen und wurde zum 1. Oktober 1953 aus den bisherigen Kommunalpolizeien des Landes heraus gegründet. Polizeibehörden sind die 47 Kreispolizeibehörden sowie das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste und das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei§ 2 POG NRW mit zusammen mehr als 60.000 Mitarbeitern, davon über 41.000 Polizeivollzugsbeamte.
Auftrag mini|hochkant|Polizeistern
Rechtlicher Rahmen
Zu den landesrechtlichen Vorschriften zählen: das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen das Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen (POG NRW)Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen (POG NRW) das Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW)Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen
Aufgaben Auftrag ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde geht sie gegen ordnungswidrige und strafbare Handlungen vor, ermittelt Täter und analysiert Tatmuster. Eine weitere Aufgabe ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt, die Verhütung oder Unterbindung von rechtswidrigen Handlungen jeder Art. Im Rahmen der Verkehrsüberwachung regelt sie Verkehrsströme und hat eine tragende Rolle in der Notfallhilfe (Notruf). Ferner sorgt die Polizei in enger Kooperation mit Behörden für die Verbrechensprävention, um bereits im Vorfeld mögliche Straftaten zu erkennen und zu verhindern.
Rechtsgrundlagen Für den Bereich der Gefahrenabwehr ergeben sich die Eingriffsbefugnisse der Polizei grundsätzlich aus dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW). Abgerufen am 11. April 2014.
Die Ermächtigung für das Einschreiten zur Strafverfolgung ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO).
Organisation Die Polizei ist nach dem Grundgesetz grundsätzlich Ländersache. Die rechtlichen Grundlagen für die Organisation der nordrhein-westfälischen Polizei ergeben sich aus dem Landesorganisationsgesetz (LOG NRW) und dem Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW). Seit dem 1. Oktober 2020 ist die nordrhein-westfälische Polizei dreistufig organisiert. Auf der untersten Ebene bilden 47 Kreispolizeibehörden die Basis der polizeilichen Arbeit vor Ort. Von diesen sind 18 als Polizeipräsidien in kreisfreien Städten eingerichtet, während 29 Landratsbehörden die polizeilichen Aufgaben in den Kreisen wahrnehmen. Soweit Landrätinnen oder Landräte als Kreispolizeibehörden tätig werden, handeln sie im Wege der Organleihe als untere staatliche Landesbehörde gemäß § 9 Abs. 2 LOG NRW in Verbindung mit § 58 Abs. 1 Kreisordnung NRW. Einzelne Polizeipräsidien sind dabei für mehrere Städte zuständig – so ist etwa das Polizeipräsidium Köln auch für die Stadt Leverkusen, das Polizeipräsidium Essen auch für Mülheim an der Ruhr zuständig. Zur koordinierten Bekämpfung schwerer Kriminalität sind 16 der 47 Kreispolizeibehörden zudem Kriminalhauptstellen bestimmt. Von diesen sind wiederum 6 Kriminalhauptstellen in Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster für besonders schwere Delikte qualifiziert. Diese Polizeibehörden verfügen über Spezialeinheiten und spezielle Führungsstäbe.
Auf der mittleren Ebene sind dem Innenministerium drei Landesoberbehörden nachgeordnet: das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) und das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW). Diese drei Oberbehörden fungieren in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen als Zentralstellen und nehmen Aufgaben für das gesamte Land wahr. Ihre sachlichen Zuständigkeiten ergeben sich aus §§ 13, 13a und 13b POG NRW sowie ergänzenden Verordnungen und Erlassen.
Den Landesoberbehörden kommt eine zentrale Rolle in der Aufsichtsstruktur zu. Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 POG NRW führen sie die Fachaufsicht über die Kreispolizeibehörden und Polizeieinrichtungen. Das LAFP NRW nimmt darüber hinaus nach § 5 Abs. 4 POG NRW die Dienstaufsicht über die Kreispolizeibehörden in dienstrechtlichen Angelegenheiten wahr, soweit es sich um Angelegenheiten des Dienst- und Arbeitsrechts handelt.
Die oberste Aufsichtsstufe führt das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen als oberste Landesbehörde für den Bereich der Polizei im Sinne des § 3 LOG NRW. Das Innenministerium führt gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 POG NRW die Fachaufsicht über die drei Landesoberbehörden und nach § 5 Abs. 5 POG NRW die oberste Dienst- und Fachaufsicht über die Kreispolizeibehörden und Polizeieinrichtungen. Es kann zudem nach § 5 Abs. 4 POG NRW einer Polizeibehörde für einen im Einzelnen bestimmten Aufgabenbereich die Weisungsbefugnis gegenüber anderen Polizeibehörden übertragen, soweit eine einheitliche Handhabung erforderlich ist.
Die heutige Organisationsstruktur ist Ergebnis mehrerer Reformen. Die fünf Bezirksregierungen führten bis zum 30. Juni 2007 in ihrem Zuständigkeitsbereich die Aufsicht über die Kreispolizeibehörden. Mit der Gründung des LZPD NRW am 1. Juli 2007 wurden wesentliche Aufgaben der Bezirksregierungen auf diese neue Landesoberbehörde übertragen. Die Autobahnpolizei, die bis zum 31. Dezember 2006 zu den Bezirksregierungen gehörte, wurde den fünf Polizeipräsidien Köln, Bielefeld, Münster, Dortmund und Düsseldorf zugewiesen. Die Umstellung auf das dreistufige System mit gestärkter Fachaufsicht der Landesoberbehörden erfolgte zum 1. Oktober 2020 auf Grundlage entsprechender Änderungen des Polizeiorganisationsgesetzes.
Landeskriminalamt
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) mit Sitz in Düsseldorf hat sich aus kleinsten Anfängen zu einer modernen und leistungsfähigen Zentralstelle des Landes in der Kriminalitätsbekämpfung entwickelt. Waren es damals ganze fünf Kommissariate und eine Wirtschaftsabteilung mit 34 Beschäftigten, gliedert sich das Landeskriminalamt heute in sechs Abteilungen mit zurzeit 27 Dezernaten und über 1.500 Beschäftigten.
Bei allem Zuwachs an Aufgaben und Kompetenzen, den das LKA NRW im Verlaufe der Jahre erfahren hat, hat es sich seinen Charakter und sein Selbstverständnis als Dienstleister für Polizei- und Justizbehörden, aber auch für Bürger des Landes bewahrt.
Das LKA NRW ist eine dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen nachgeordnete Landesoberbehörde und Zentralstelle des Landes für kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Verbrechensbekämpfung.
Seine sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 13 Gesetz über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen – Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW), ergänzenden Verordnungen und Erlassen.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere kriminaltechnische und erkennungsdienstliche Untersuchungen, die Erstellung von Gutachten in Strafverfahren sowie die Sammlung und Auswertung der für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten bedeutsamen Nachrichten und Unterlagen, konzeptionelle Grundlagenarbeit und Unterrichtung der Kreispolizeibehörden. Darüber hinaus unterstützt das LKA NRW die Polizeibehörden bei der Kriminalitätsbekämpfung und Prävention durch ein spezialisiertes Serviceangebot.
In Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität, der Wirtschafts- und Computerkriminalität, bei Umwelt- und Korruptionsdelikten sowie Politisch motivierter Kriminalität werden, auf Anordnung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen oder auf Ersuchen einer Justizbehörde, Straftaten durch Ermittlungskommissionen des LKA NRW bearbeitet.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
mini|Das Zentrale Dienstgebäude des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste in Duisburg
Am 1. Juli 2007 wurde das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) als neue Landesoberbehörde gegründet. Wesentliche Teile der damaligen ZPD wurden mit diversen Aufgaben der Bezirksregierungen und Einsatzangelegenheiten des LKA NRW ergänzt. Zum Zeitpunkt dieser Neugründung waren 1022 Mitarbeiter beim LZPD beschäftigt, davon 62 bei der Polizeifliegerstaffel und mehr als 600 Mitarbeiter im zu dem Zeitpunkt überbelegten Haupthaus in Duisburg. Seit Dezember 2012 steht der Behörde ein weiteres Gebäude in Duisburg zur Verfügung. Dieser Neubau neben dem Duisburger Landesarchiv wurde nach dem Prinzip „Design-to-Cost“ errichtet, d. h. die maximale Baukostensumme wurde vorher festgelegt. Die Ausstattung innerhalb des Gebäudes passte sich diesem Rahmen an. Änderungen mit Zusatzkosten während der Bauphase mussten durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden, so dass die tatsächlichen Gesamtkosten bei der Fertigstellung dem geplanten Rahmen entsprachen. Die Funktion „Direktor des LZPD“ ist nach der Besoldungsgruppe B 3 bewertet. Die Funktion ist mit einem Polizeivollzugsbeamten besetzt.
Aufgaben des LZPD Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste ist die Service- und Technikbehörde der nordrhein-westfälischen Polizei. Das LZPD bietet mit seinen sechs Abteilungen den Kreispolizeibehörden jegliche Form von Unterstützung. Ob es sich um Kräfte- oder Einsatzkoordinierung bei besonderen Einsatzlagen und die dazu erforderliche Spezialausrüstung handelt oder es sich um die Beschaffung von Uniformen, Waffen, Streifenwagen, Computern und sonstiger Ausstattung jeglicher Art handelt. Es ist weiterhin zuständig für die freie Heilfürsorge sowie für die Wartung und Reparatur von eingesetzter Kfz- und Waffentechnik.
Die Landesleitstelle des LZPD mit Sitz im Duisburger Neubau von 2012 gewährleistet die behördenübergreifende Koordination von Einsatzkräften. Zudem sorgen zwei weitere Leitstellen im 24/7-Betrieb dafür, dass IT und Digitalfunk möglichst reibungslos funktionieren. Das LZPD ist außerdem für die landesweite Koordinierung von Einsatzkräften, insbesondere der Bereitschaftspolizei, der Landesreiterstaffeln und der Spezialeinheiten sowie des Einsatzes der Fluggeräte zuständig. Bei der Bewältigung von besonderen Einsatzlagen unterstützt sie Polizeibehörden durch die Beratergruppe für Fälle schwerster Gewaltkriminalität.
Geschichte des LZPD Das LZPD hat sich aus seinen Vorgängerbehörden und Einrichtungen stetig weiterentwickelt. 1989 wurde aus dem damaligen Fernmeldedienst (FMD) des Landes NRW und der damaligen Datenverarbeitungsabteilung 4 des Landeskriminalamtes NRW eine neue Einrichtung, die Zentralen Polizeitechnischen Dienste NRW (ZPD NRW) gegründet. Im Juli 2007 entstanden aus den ZPD NRW und der erneut vom LKA NRW ausgegliederten Abteilung 4 sowie aus weiteren Teilen der Bezirksregierungen das neue Landesamt. Bis zum 30. Juni 2007 gehörte die Polizeifliegerstaffel ebenfalls organisatorisch zum LKA NRW, durch die Neuorganisation der nordrhein-westfälischen Polizei wurde sie dann in das LZPD integriert.
Ausbildungsberufe beim LZPD Das LZPD bietet neben der Polizeiarbeit in Duisburg eine Berufsausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme, IT-Systemelektroniker, zum Fachinformatiker (sowohl Anwendungsentwicklung als auch Systemintegration), sowie in den verschiedenen Liegenschaften die Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker an. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, ein duales Studium, mit dem LZPD als Ausbildungsbehörde, zu absolvieren.
Polizeifliegerstaffel → Hauptartikel: Polizeifliegerstaffel Nordrhein-Westfalen
Vormals Hubschrauberstaffel Rheinland u. Westfalen, heißt die fliegende Einheit seit 1998 Polizeifliegerstaffel NRW. Standorte sind zwei Flugeinsatzgruppen in Dortmund und Düsseldorf mit eigener Luftfahrzeugwerft und Pilotentrainingsstätte.
Bereitschaftspolizei