miniatur|hochkant=1.7|Die alte Diözesangliederung (schwarze Grenzlinien) und die Neuumschreibung nach dem Wiener Kongress (Farbflächen) thumb|Zirkumskriptionsbulle Provida solersque, 1821 (Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 100 Nr. 489) Die Zirkumskriptionsbulle Provida solersqueDer korrekte lateinische Titel lautet Provida sollersque, doch scheint der Schreibfehler schon im Original zu stehen, vermutlich durch Analogie zu it. solerte. von Papst Pius VII., datiert auf den 16. August 1821, regelte im Rahmen der Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress die Bistumsgrenzen sowie die kirchlichen Instanzen im südwestdeutschen Raum und in Hessen.
Grundlage Anlass dieser päpstlichen Bulle waren die Ergebnisse des Wiener Kongresses von 1815, auf dem die seit dem Reichsdeputationshauptschluss schwebenden kirchlichen Angelegenheiten nicht eindeutig geregelt worden waren. So war es dem Papst wie den neuen Staaten wichtig, die kirchlichen Grenzen an die territorialen Grenzen anzugleichen.
Erzbistum Freiburg Das Erzbistum Freiburg wurde aus Teilen der Bistümer Konstanz, Mainz, Straßburg, Worms und Würzburg auf dem Territorium des Großherzogtums Baden sowie der Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen errichtet. Das Münster wurde zur Metropolitankirche erhoben. Als Suffraganbistümer wurden dem neuen Erzbistum die Bistümer Fulda, Limburg, Mainz und Rottenburg zugeordnet.
Bistum Mainz Die Grenzen des Bistums Mainz wurden zumeist übereinstimmend mit den Landesgrenzen des Großherzogtums Hessen gezogen. In Mainz wurde ein Kathedralkapitel errichtet. Das Bistum wurde aus dem Zuständigkeitsbereich des Metropoliten von Mecheln herausgelöst und als Suffraganbistum dem neuen Erzbistum Freiburg zugeordnet.
Bistum Fulda Das Bistum Fulda wurde ebenfalls als Suffraganbistum dem neuen Erzbistum Freiburg zugeordnet, gleichzeitig wurde es als kurhessisches Landesbistum umschrieben.
Bistum Rottenburg Rottenburg wurde zum bischöflichen Sitz erhoben und wurde ein eigenständiges Bistum, das dem Erzbistum Freiburg als Suffraganbistum zugeordnet wurde. Sein Gebiet wurde dem Königreich Württemberg angeglichen.
Bistum Limburg Limburg erhielt alle Rechte, Gerichtsbarkeiten, Vorzüge und Ehren eines bischöflichen Sitzes, der Dom wurde zur Kathedralkirche erhoben. Das Bistum umfasste im Wesentlichen das Herzogtum Nassau und die Freie Stadt Frankfurt. Es wurde als Suffraganbistum dem Erzbistum Freiburg zugeordnet.
Bistum Konstanz Das Bistum Konstanz und die Propstei in Ellwangen wurden unter Aberkennung aller Titel und Privilegien, einschließlich des Prädikats einer bischöflichen Kirche, aufgelöst. Die zu Deutschland gehörenden Gebiete gingen in den neu gegründeten Bistümern Freiburg und Rottenburg auf, die zur Schweiz gehörenden Gebiete wurden den Bistümern Chur und Basel zur Verwaltung unterstellt.
Fußnoten
Weblinks Deutschsprachiger Text der Bulle (PDF; 145 kB)
Kategorie:Päpstliche Bulle Kategorie:Pius VII. Kategorie:Geschichte der römisch-katholischen Kirche in Deutschland Kategorie:Religion 1821