Die Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (kurz RAA) sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk, welches mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS 7/2009 eingeführt wurde. Sie beschreiben die Planung und den Entwurf von Autobahnen und sind ein Arbeitsergebnis der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Aktuelle und zugleich erste Fassung ist die Ausgabe 2008.
Vorgänger Die RAA ersetzen für den Teil der Autobahnen und Stadtautobahnen folgende Regelwerke: RAS-L, Ausgabe 1995/1999 – Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Linienführung RAS-Q, Ausgabe 1996 – Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Querschnitte RAL-K-2, Ausgabe 1976, Berichtigter Nachdruck 1991 – Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 2: Planfreie Knotenpunkte AH-RAL-K-2, Ausgabe 1993 – Aktuelle Hinweise zur Gestaltung planfreier Knotenpunkte außerhalb bebauter Gebiete (Ergänzungen zu den RAL-K-2) RAS-K-2-B, Ausgabe 1995 – Entwurfshinweise für planfreie Knotenpunkte an Straßen der Kategoriengruppe B (Ergänzungen zu den RAL-K-2)
Regelquerschnitte Entwurfsklasse 1 (Fernautobahn/Überregionalautobahn) Alle Autobahnen der EKA 1 A werden hinsichtlich ihrer fahrdynamischen Dimensionierung auf 130 km/h trassiert. Alle Autobahnen der EKA 1 B werden hinsichtlich ihrer fahrdynamischen Dimensionierung auf 120 km/h trassiert.Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008, S. 17
RQ 43,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 18,25 Meter) Regelquerschnitt für neu zu bauende achtstreifige Autobahnstrecken. Anwendung ab 100.000 Fahrzeugen pro Tag. center|958px
RQ 36 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 14,5 Meter) Zweibahnige, sechsstreifige Autobahn für hoch belastete Autobahnstrecken. Geeignet für den Bereich zwischen 60.000 und 100.000 Fahrzeuge pro Tag und hohem Lkw-Anteil. center|810px
RQ 31 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 12 Meter) Standardquerschnitt für Autobahnen mit vier Fahrstreifen. Kapazität bis zu 70.000 Fahrzeuge pro Tag.
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Entwurfsklasse 2 (Autobahnähnliche Straße) Alle Autobahnen der EKA 2 werden hinsichtlich ihrer fahrdynamischen Dimensionierung auf 100 km/h trassiert.Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008, S. 17
RQ 28 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 10,5 Meter) Regelquerschnitt für autobahnähnliche Straßen. Kapazität bis zu 30.000 Fahrzeuge pro Tag. Bei höheren Prognoseverkehrsstärken wird eine 4+0-Verkehrsführung in Arbeitsstellen erforderlich, dann sollen Regelquerschnitte der Entwurfsklasse 1 zur Anwendung kommen. center|640px
Entwurfsklasse 3 (Stadtautobahn) Alle Autobahnen der EKA 3 werden hinsichtlich ihrer fahrdynamischen Dimensionierung auf 80 km/h trassiert.Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA), Ausgabe 2008, S. 17
RQ 38,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 16,5 Meter)
RQ 31,5 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 13 Meter)
RQ 25 (Breite der befestigten Fläche beträgt 2 × 9,75 Meter)
Siehe auch Liste der technischen Regelwerke für das Straßenwesen in Deutschland
Weblinks Inhaltsverzeichnis der RAA beim FGSV-Verlag (PDF-Datei; 904 kB) Englische Übersetzung der RAA beim FGSV-Verlag (PDF-Datei; 4,32 MB)
Einzelnachweise
Kategorie:Regelwerk (Straßenbau) Kategorie:Autobahn