mini|Gedenktafel zur Gemeinsamen Erklärung an der Augsburger St.-Anna-Kirche Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (abgekürzt GER oder GE; englisch: Joint Declaration on the Doctrine of Justification, abgekürzt JD, JDDJ oder selten JDDE) ist ein zentrales Dokument der Ökumenischen Bewegung, das einen „Konsens in Grundwahrheiten“ der Rechtfertigungslehre enthält. Diese Erklärung wurde 1999 von Repräsentanten des Lutherischen Weltbunds (LWB) und der Römisch-katholischen Kirche unterzeichnet. Mit dieser Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre und den vereinbarten Zusatzdokumenten (der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung und dem Annex) wurde feierlich bekundet, dass die gegenseitigen Lehrverurteilungen von Lutheranern und Katholiken aus dem 16. Jahrhundert zurückgenommen werden und heute nicht mehr gelten. 2006 trat der Weltrat methodistischer Kirchen der Erklärung bei, 2017 die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen. Ebenfalls 2017 verkündete die Anglikanische Gemeinschaft ihre Zustimmung, so dass die Gemeinsame Erklärung von fünf großen Kirchen bzw. Kirchenfamilien anerkannt wird.
Otto Hermann Pesch macht auf die Besonderheiten eines solchen kirchenamtlichen Konsenstextes aufmerksam: Während einzelne ökumenisch interessierte Theologen sich durchaus die Denk- und Sprachmuster anderer Konfessionen aneignen können, stellen zwischenkirchliche Erklärungen die jeweils eigene, als verbindlich geltende konfessionelle Tradition grundsätzlich nicht zur Disposition. „Dies v. Gesprächspartner nicht zu verlangen, ist ein ungeschriebenes Gesetz allen ökum. Dialogs“. Angestrebt wird ein „differenzierter Konsens“, d. h. man stellt fest, dass die unterschiedlichen Traditionen und Sprachregelungen beider Seiten, die gewahrt bleiben sollen, sich in der Sache nicht vollkommen widersprechen müssen.
Entstehungsgeschichte hochkant|mini|Gunnar Stålsett Die direkte Vorgeschichte der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre beginnt in Deutschland im 20. Jahrhundert. Hier hatte der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen die Studie Lehrverurteilungen – kirchentrennend? erstellt, die sich mit den Themenfeldern Rechtfertigungslehre, Sakramenten- und Ämterlehre befasst. Im Jahr 1986 lag diese Studie in der Evangelischen Kirche in Deutschland vor, und die (lutherischen, reformierten und unierten) Gliedkirchen sollten auf Grundlage dieses Dokuments dazu Stellung beziehen, ob die in ihren jeweiligen Bekenntnisschriften formulierten Verurteilungen des Katholizismus in den behandelten Themenfeldern die Römisch-katholische Kirche der Gegenwart noch träfen. Der Lutherische Weltbund (LWB) wurde von diesen Entwicklungen unterrichtet; sein Exekutivausschuss regte an, das weltweite Luthertum an diesem ökumenischen Prozess zu beteiligen. Die Evangelical Lutheran Church in America (ELCA) plante daraufhin, das Thema Rechtfertigung von der Sakramenten- und Ämterfrage zu trennen und eine eigene Erklärung abzugeben, dass die Lehrverurteilungen der Reformationszeit, die Rechtfertigungslehre betreffend, die heutige römisch-katholische Kirche nicht mehr träfen. Der Lutherische Weltbund machte sich das Projekt der amerikanischen Lutheraner 1993 zu eigen. Der damalige LWB-Generalsekretär Gunnar Stålsett hielt es nämlich für wichtig, dass das weltweite Luthertum Lehrpositionen einnehmen und ökumenische Vereinbarungen schließen könnte. Das war neu.Dorothea Wendebourg: Zur Entstehungsgeschichte der »Gemeinsamen Erklärung«. In: Zeitschrift für Theologie und Kirche, 1998, S. 153.
Bis hierhin ging es nur um den Plan, Lehrverurteilungen aus der Reformationszeit zurückzunehmen. „Indessen – ein Jahr später war aus diesem Vorhaben etwas anderes geworden: eine … Erklärung, in der Katholiken und Lutheraner Übereinstimmung in der Rechtfertigungslehre … bekannten und dann, aufgrund des [neu erarbeiteten] Konsenses, die Lehrverurteilungen für gegenstandslos erklärten.“Dorothea Wendebourg: Zur Entstehungsgeschichte der »Gemeinsamen Erklärung«. In: Zeitschrift für Theologie und Kirche, 1998, S. 150. Geschehen war in der Zwischenzeit folgendes: Das Generalsekretariat des LWB nahm Kontakt mit dem Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen auf. Im Herbst 1993 beriefen beide Seiten eine Theologengruppe mit dem Auftrag, einen gemeinsamen Text zur Rechtfertigungslehre neu zu schreiben. Der Gruppe gehörten auf lutherischer Seite Harding Meyer, John Reumann und Eugene Brand, auf katholischer Seite Lothar Ullrich, George Tavard und Heinz-Albert Raem an. Diese Gruppe legte im März 1994 einen Text (deutsch/englisch) vor, der einen Konsens in der Rechtfertigungslehre und ein Votum betreffs der Lehrverurteilungen umfasste. Der Rat des LWB nahm diesen Text an und verschickte ihn nach Überarbeitung im Januar 1995 an die Gliedkirchen mit der Bitte um Stellungnahme. Bis Mai 1996 hatten nur 36 der 122 Mitgliedskirchen geantwortet. Davon bejahten sechs (darunter die ELCA) den Text so, wie er war. Sieben Kirchen (darunter die Evangelische Kirche A.B. in Österreich) lehnten den Text gänzlich ab. Mehrere Mitglieder (darunter das deutsche Nationalkomitee des LWB) machten ihre Zustimmung von Änderungen abhängig.Dorothea Wendebourg: Zur Entstehungsgeschichte der »Gemeinsamen Erklärung«. In: Zeitschrift für Theologie und Kirche, 1998, S. 157. Johannes Wallmann: Der Streit um die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“, 1998, S. 223f.
Daraufhin beauftragten das Generalsekretariat des LWB und das römische Einheitssekretariat eine neue Theologengruppe damit, den Text aufgrund der eingegangenen Änderungswünsche zu überarbeiten. Dieser Arbeitsgruppe, die im Juni 1997 in Würzburg zusammenkam, gehörten 14 Personen an:Dorothea Wendebourg: Zur Entstehungsgeschichte der »Gemeinsamen Erklärung«. In: Zeitschrift für Theologie und Kirche, 1998, S. 158. hochkant|mini|Paul-Werner Scheele, 1979–2003 Bischof von Würzburg hochkant|mini|Eero Huovinen, 1991–2010 Bischof von Helsinki römisch-katholisch: Paul-Werner Scheele, Lothar Ullrich, Joseph Fitzmyer, Jared Wicks, Karl Joseph Becker, Heinz-Albert Raem; lutherisch: Eero Huovinen, Meinrad Piske, Dorothea Wendebourg, John Reumann, Theodor Dieter, Harding Meyer, Michael Root, Eugene Brand.
Bemerkenswert ist, dass mit Fitzmyer und Reumann zwei Neutestamentler beteiligt waren, was die Bedeutung der Exegese für die Rechtfertigungslehre unterstreicht. Drei lutherische Theologen, nämlich Dieter, Meyer und Root, kamen aus dem Institut für Ökumenische Forschung (Straßburg). Die Entstehungsgeschichte der GER war also recht eng mit dem Straßburger Institut verbunden, dem später die Auswertung der Voten aus den LWB-Mitgliedskirchen übertragen wurde. Raem gehörte zum Stab des Päpstlichen Einheitsrats, Brand zum Stab des Lutherischen Weltbundes.
Der dabei entstandene Text („Würzburg I“) wurde verschiedenen Kirchenpolitikern und Theologen zur Prüfung vorgelegt.Nämlich Manas Buthelezi, Naozumi Eto, Niels Henrik Gregersen, Béla Hamarti, Horst Hirschler, Eero Huovinen, Simo Peura, Roger Nostbakken, Harold Skillrud und Christoph Stier. Auch von der römischen Glaubenskongregation und einigen Mitgliedern des LWB, darunter das deutsche Nationalkomitee, trafen Rückmeldungen ein. In weitgehend gleicher Besetzung traf sich die Arbeitsgruppe im Januar 1997 wiederum in Würzburg und erstellte eine überarbeitete Textfassung („Würzburg II“), die dem Päpstlichen Einheitsrat sowie dem Exekutivausschuss des LWB vorgelegt wurde. Im LWB-Exekutivausschuss konnte sich der leitende Bischof der VELKD, Horst Hirschler, nicht mit erneuten Überarbeitungswünschen durchsetzen; sowohl der Exekutivausschuss des LWB als auch der Päpstliche Einheitsrat nahmen die Textfassung von Würzburg II als verbindlich an, um sie den lutherischen Mitgliedskirchen bzw. den betreffenden römisch-katholischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen (Februar 1997).Dorothea Wendebourg: Zur Entstehungsgeschichte der »Gemeinsamen Erklärung«. In: Zeitschrift für Theologie und Kirche, 1998, S. 160f.
Inhalt der Erklärung Präambel Die Rechtfertigungslehre wurde in der lutherischen Reformation des 16. Jahrhunderts als „Hauptartikel“ des eigenen Bekenntnisses bezeichnet.Schmalkaldische Artikel 2,1; BSLK 215. „Hier lag aus reformatorischer Sicht der Kernpunkt aller Auseinandersetzungen.“ Aufgrund unterschiedlicher Konzeptionen der Rechtfertigungslehre formulierten die lutherischen Bekenntnisschriften und das Konzil von Trient Lehrverurteilungen der jeweils anderen Seite, die bis heute gültig sind.
Entsprechend dem Stellenwert der Rechtfertigungslehre in der lutherischen Theologie hatte dieses Thema im lutherisch-katholischen Dialog des 20. Jahrhunderts große Bedeutung. Besonders wird auf die verbindliche Stellungnahme (1994) der VELKD und der anderen Gliedkirchen der EKD zu der Studie Lehrverurteilungen – kirchentrennend? verwiesen. Die ökumenischen Gespräche in verschiedenen Ländern gehen in die gleiche Richtung. Es ist Zeit, „Bilanz zu ziehen“ und einen „Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre“ vorzulegen, so dass die lutherischen Kirchen weltweit und die Römisch-katholische Kirche sich verbindlich dazu äußern können.Die ekklesiologische Problematik verschwindet in der Gemeinsamen Erklärung in Fußnote 9: „In dieser Erklärung gibt das Wort Kirche das jeweilige Selbstverständnis der beteiligten Kirchen wieder, ohne alle damit verbundenen ekklesiologischen Fragen entscheiden zu wollen.“
Biblische Rechtfertigungsbotschaft Dass Gott den Menschen durch Jesus Christus das Heil gibt, wurde in der Reformationszeit besonders in der Form rezipiert, wie Paulus von Tarsus dies im Römerbrief formuliert: als Rechtfertigung des Sünders durch Gottes Gnade im Glauben (Röm 3,23–25). Gemeinsames Bibelstudium zeigt aber, dass Paulus selbst auch andere Formulierungen für die Gabe des Heils gebraucht: „Befreiung zur Freiheit“, „Versöhnung mit Gott“, „neue Schöpfung“, „Heiligung in Christus Jesus.“ Erst recht vielstimmig ist das Zeugnis des gesamten Neuen Testaments und der ganzen Bibel.
Das gemeinsame Verständnis der Rechtfertigung
Der Glaube ist selbst ein „Geschenk Gottes durch den Heiligen Geist, der im Wort und in den Sakramenten in der Gemeinschaft der Gläubigen wirkt“ (GER 16). Die Rechtfertigungslehre ist innerhalb der christlichen Theologie kein Einzelthema, sondern „ein unverzichtbares Kriterium, das die gesamte Lehre und Praxis der Kirche unablässig auf Christus hin orientieren will“ (GER 18).
Die Entfaltung des gemeinsamen Verständnisses der Rechtfertigung
Scheinbar gegensätzliche Positionen katholischer und lutherischer Theologie lassen sich so interpretieren, dass sie mit diesem Konsens übereinstimmen: Katholiken können sagen, dass der Mensch durch seine Zustimmung bei der Rechtfertigung „mitwirke“; diese Zustimmung ist aber selbst eine Wirkung der Gnade Gottes und kein Tun aus eigenen Kräften (GER 20). Lutheraner betonen demgegenüber, dass der Mensch die Rechtfertigung rein passiv empfängt; damit verneinen sie, dass er einen eigenen Beitrag dazu leisten kann, aber nicht „sein volles personales Beteiligtsein im Glauben.“ (GER 21)
Rechtfertigung als Sündenvergebung und Gerechtmachung Gottes Gnadenhandeln am Menschen hat zwei Aspekte, die nicht getrennt werden dürfen: die Sündenvergebung und die Lebenserneuerung (GER 22). Lutheraner betonen, dass die Lebenserneuerung (= Heiligung) nicht Bedingung für die Sündenvergebung ist, die vielmehr ein Geschenk Gottes bleibt (GER 23). Auch Katholiken halten fest, dass Gottes Gnadengabe unabhängig von menschlicher Mitwirkung ist, betonen aber, dass dem Menschen dadurch eine Lebenserneuerung geschenkt wird, die sich in seinem Handeln auswirkt (GER 24).
Rechtfertigung durch Glauben und aus Gnade
Lutheraner betonen, dass Gott den Sünder allein aus Glauben (sola fide) rechtfertigt. „Weil diese Tat Gottes eine neue Schöpfung ist, betrifft sie alle Dimensionen der Person“; sie ist der Grund, aus der eine neue Lebensführung hervorgeht (GER 26).