miniatur|hochkant=1.25|Kriegsverlauf 1943–1945Als Folge wurde im März 1944 das Konzept der „Festen Plätze“ entwickelt. Fester Platz hatte im älteren deutschen Wortgebrauch die Bedeutung von „Festung“.Siehe die zahlreichen Fundstellen für „fester Platz“ in den lexikalischen Artikeln bei Zeno.org. Als Schlagwort für ein Verteidigungskonzept der deutschen Wehrmacht gewann die Bezeichnung im Zweiten Weltkrieg eine spezifische Bedeutung. Nachdem ab 1943 die deutschen und ihre verbündeten Truppen durch die alliierten und hier vor allem die Offensiven der sowjetischen Roten Armee zum Rückzug gezwungen worden waren, und die sowjetischen Truppen immer weiter vorrückten, führten Adolf Hitler und die oberste militärische Führung als Gegenmaßnahme das Konzept der Festen Plätze ein. Als solche wurden Orte bezeichnet, die beim Rückzug wegen ihrer operativen Bedeutung als Verkehrsknotenpunkte von der Wehrmacht besonders hartnäckig verteidigt und auch im Falle feindlicher Übermacht nicht aufgegeben werden sollten, selbst wenn dies eine Einkesselung zur Folge haben könnte. Das im März 1944 eingeführte Konzept bewährte sich jedoch nicht und hatte größere Verluste als geordnete Rückzüge zur Folge.
Konzept Seit den großen Sommerschlachten des Jahres 1943 wurden die Verbände der Wehrmacht durch die Rote Armee zurückgedrängt.Für einen kurzen Überblick, siehe: Kurt von Tippelskirch: Geschichte des Zweiten Weltkrieges. Bonn 1956, S. 327–347, 370–389. Die Rote Armee stand an der Grenze zu Belarus und hatte auch den größten Teil der Ukraine zurückerobert. Damit näherte sie sich den Grenzen des „Generalgouvernements für die besetzten polnischen Gebiete“. Um den Vormarsch aufzuhalten, entwickelte Hitler Anfang März 1944 die Idee, „Feste Plätze“ einzurichten. Er meinte damit Orte, denen aufgrund ihrer Lage als logistische Verkehrsknotenpunkte eine operative oder gar strategische Bedeutung zukam. Diese Orte würde der Gegner erst einnehmen müssen, um seinen Vormarsch fortzusetzen, und so lange würden ihm wichtige Verkehrsverbindungen versperrt:
Ein anderer wichtiger, im Befehl aber nicht genannter Grund für die Einrichtung „Fester Plätze“ wurde später durch Generalfeldmarschall Ernst Busch (1885–1945) eingeräumt. So war es auch aus politisch-propagandistischen Gründen notwendig, größere in der Welt bekannte Städte zu halten, auch wenn das militärischer Logik widersprach. Die „Festen Plätze“ waren also gleichsam Prestigeobjekte.Karl-Heinz Frieser: Irrtümer und Illusionen – Die Fehleinschätzungen der deutschen Führung im Frühjahr 1944. In: Karl Heinz Frieser (Hrsg.): Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg. Teilband 8, Die Ostfront 1943/1944. München 2007, ISBN 978-3-421-06235-2, S. 524.
Organisation Organisatorisch unterstanden die „Festen Plätze“ den Oberbefehlshabern der an dem Frontabschnitt eingesetzten Heeresgruppen. Diese Befehlshaber durften die „Festen Plätze“ taktisch gegebenenfalls dem Stab einer Armee unterstellen. Bei allen übrigen Entscheidungen war zuvor die Genehmigung des Oberkommandos der Wehrmacht einzuholen. So konnte ein „Fester Platz“ nur auf Befehl des Oberbefehlshabers einer Heeresgruppe aufgegeben werden, und dann auch nur mit Hitlers ausdrücklicher Zustimmung.
Der Kommandant eines „Festen Platzes“ sollte im Generalsrang stehen und „ein besonders ausgesuchter, harter Soldat“ sein, dessen Aufgabe darin bestand „den Ortsstützpunkt mit allen Mitteln zäh zu verteidigen und dadurch die Voraussetzungen für erfolgreiche Weiterführung des Kampfes in seinem Frontabschnitt zu schaffen.“ Weiter hieß es: „Der Kommandant des festen Platzes haftet mit seiner Soldatenehre für die Erfüllung seiner Aufgaben bis zum letzten.“ Ihm unterstanden alle Personen, Soldaten wie auch Zivilisten, die sich im Ort befanden. Zudem verfügte er über die militärgerichtliche Strafgewalt, wozu ihm fliegende Militär- und Standgerichte zugeteilt wurden.
Ein Beispiel für die Haftung des Kommandanten stellt General der Infanterie Otto Lasch (1893–1971) dar. Er hatte als Kommandant der „Festung“ Königsberg am 10. April 1945 ohne Erlaubnis kapituliert (→ Schlacht um Ostpreußen). Er wurde daraufhin in Abwesenheit zum Tod durch den Strang verurteilt und seine Familie zur Sippenhaft herangezogen. Die Tochter des Generals wurde umgehend verhaftet.Percy E. Schramm: Das Kriegstagebuch des OKW (Einleitung), Bd. 4/1. Bonn 2002, S. 53 f.
Jeder „Feste Platz“ wurde mit einer ständigen Sicherheitsbesatzung versehen, die für die Instandhaltung der Verteidigungsanlagen sorgte und die Objekte vor überraschenden Angriffen schützte. Im Falle einer Bedrohung des Ortes wurden weitere Truppen zur Verteidigung abgestellt, womit die Gesamtbesatzung erreicht wurde. Die Truppenstärke richtete sich nach der militärischen Lage sowie den Aufgaben des Kommandanten und lag im Ermessensspielraum des Oberbefehlshabers der jeweiligen Heeresgruppe.
Umsetzung des Konzeptes Der Führerbefehl vom 8. März 1944 bestimmte in einer Anlage sogleich 29 Orte zu „Festen Plätzen“. Außerdem wurden darin die Generalstäbe der vier Heeresgruppen, in deren Bereich diese Orte lagen, dazu aufgefordert, weitere Vorschläge für mögliche „Feste Plätze“ einzureichen. Im Durchschnitt erhielten diese eine Sicherheitsbesatzung von einem verstärkten Bataillon sowie eine vorgesehene Gesamtbesatzung von zwei Divisionen (im Falle Witebsk drei Divisionen). Allein im Bereich der Heeresgruppe Mitte waren durch diese Maßnahmen 21 Divisionen gebunden.Siehe die Übersichtstabelle für die Heeresgruppe Mitte, in: Karl-Heinz Frieser: Irrtümer und Illusionen – Die Fehleinschätzungen der deutschen Führung im Frühjahr 1944. S. 520.
Dies führte zu Kontroversen innerhalb der Stäbe der Frontbefehlshaber. Der Chef des Stabes der Heeresgruppe Mitte, Generalleutnant Hans Krebs (1898–1945), wandte sich in einer Denkschrift schon am 15. März gegen die Einrichtung „Fester Plätze“. Er führte an, dass die dafür benötigten Verbände, Baumaterialien und Pionierkräfte an der Front fehlen würden, es die angespannte Munitionsversorgung nicht gestatte, Vorräte in den „Festen Plätzen“ anzulegen, es an Offizieren mangele, um die Festungsstäbe zu bilden, und schließlich, dass so Kräfte gebunden würden, die zur Partisanenbekämpfung gebraucht würden. Auch sonst bezweifelten viele Befehlshaber die Annahme, dass die „Festen Plätze“ tatsächlich nennenswerte Feindkräfte binden würden. Diese Befehlshaber setzten sich für Frontverkürzungen ein, um mit Schaffung beweglicher Reserven und flexibler Abwehr die gegnerischen Angriffe mithilfe freier Operationen im Raum auszumanövrieren. Letztere Idee tat Hitler jedoch als „Quatsch“ ab.Karl-Heinz Frieser: Irrtümer und Illusionen – Die Fehleinschätzungen der deutschen Führung im Frühjahr 1944. S. 520–523. Er erklärte, die Zeit der Operationen größeren Stils im Osten sei abgeschlossen; nun käme es „nur noch auf ein starres Festhalten an.“Erich von Manstein: Verlorene Siege. München 1976, S. 615.
Der Führerbefehl vom 8. März 1944 bestimmte die folgenden 29 Orte zu „Festen Plätzen“ (Schreibweise der Ortsnamen im Original des Führerbefehls Nr. 11): Reval Wesenberg Jewi Dorpat Pleskau Ostroff Opotschka Rositten Polozk Witebsk Orscha Mogilew Borissoff Minsk Bobruisk16. Sslusk 17. Luniniec 18. Pinsk 19. Kowel 20. Brody 21. Tarnopol 22. Proskuroff 23. Shmerinka 24. Winniza 25. Uman 26. Nowo Ukrainka 27. Perwomaisk 28. Wosnessensk 29. Nikolajew mini|Lage der 29 von Hitler am 8. März 1944 bestimmten „Festen Plätze“.
Bereits in den ersten Wochen nach Hitlers Anweisung erwies sich die Umsetzung des Konzeptes als fragwürdig. Am 9. März 1944 drangen sowjetische Truppen in die ukrainische Stadt Tarnopol ein, welche seit wenigen Tagen zur Verteidigung vorbereitet wurde. Diese Stadt wurde am folgenden Tag zum „Festen Platz“ erklärt. Die Verbände der Roten Armee konnten zwar zunächst wieder zurückgeworfen werden, gleichwohl wurde die Stadt am 23. März eingeschlossen. Noch am Morgen zuvor hatte ihr Kommandant Generalmajor Egon von Neindorff gemeldet: „Ferner melde ich, daß infolge unzureichender Munitionsbevorratung den an einen festen Platz zu stellenden Anforderungen nicht genügt. Desgleichen ist der Rundumausbau unvollendet […] Die Voraussetzungen für einen festen Platz treffen daher auf Tarnopol nicht zu.“Gerd Fricke: „Fester Platz“ Tarnopol 1944. Freiburg im Breisgau 1986, S. 70. Dennoch verweigerte Hitler die daraufhin von der Heeresgruppe Süd geforderte Aufgabe der Stadt. Die 4600 Mann zählende Besatzung konnte mangels ausreichender Kapazitäten seitens der deutschen Luftwaffe auch nicht aus der Luft mittels Lastenseglern versorgt werden, wie dies gleichzeitig im Falle der ebenfalls eingeschlossenen 1. Panzerarmee praktiziert wurde.Christer Bergström: Bagration to Berlin – The Final Air Battles in the East: 1944–1945. Hersham (Surrey) 2008, S. 42. Nach schweren Kämpfen mit Entsatz- und Ausbruchsversuchen, in deren Verlauf die Stadt nahezu komplett zerstört wurde, gelang es nur 55 der eingeschlossenen Soldaten, am 16. April 1944 zu den deutschen Linien zurückzukehren. Die örtlichen Befehlshaber waren der Ansicht, dass der Verlust der Besatzung und deren Material in keinem Verhältnis zum operativen Erfolg stand. Hitler hingegen vertrat die Meinung, dass sich das Konzept bewährt habe, da zeitweise bis zu vier sowjetische Divisionen gebunden worden waren. Daraufhin erst legte er fest, dass die anderen „Festen Plätze“ eine oder mehrere ganze Divisionen als Besatzung erhalten sollten.Dazu im Detail: Gerd Fricke: „Fester Platz“ Tarnopol 1944. Freiburg im Breisgau 1986; Einen Überblick bietet: Karl-Heinz Frieser: Die Rückzugoperationen der Heeresgruppe Süd in der Ukraine. In: ders. (Hrsg.): Die Ostfront 1943/44 – Der Krieg im Osten und an den Nebenfronten. München 2007, S. 424–431. Wie auch später in anderen Fällen gab die deutsche Propaganda den Kampf um Tarnopol als eigenen Erfolg aus. Der Völkische Beobachter schrieb: „In Panzerkämpfen von äußerster Härte wurde der Feind, der sich dem Entsatzangriff verzweifelt entgegenstemmte, geschlagen, so daß die aus der Stadt ausgebrochenen Teile der Besatzung aufgenommen werden konnten.“Zit. nach: Gerd Fricke: „Fester Platz“ Tarnopol 1944. Freiburg im Breisgau 1986, S. 131.
Später im Sommer 1944 war dieses operative Verhalten ein Hauptgrund für den völligen Zusammenbruch der Heeresgruppe Mitte (→ Operation Bagration). Dort wurden allein 13 deutsche Divisionen bei dem Versuch, die „Festen Plätze“ zu behaupten, innerhalb weniger Tage durch die Rote Armee eingeschlossen und aufgerieben. Die Verteidigung der westeuropäischen Atlantikhäfen wirkte sich dagegen erheblich erschwerend für die Versorgung der alliierten Streitkräfte aus, da das dortige Gelände eine Verteidigung begünstigte und die Überlegenheit der Alliierten gegenüber den Deutschen nicht so extrem war wie das Verhältnis zwischen Roter Armee und Wehrmacht an der Front in der Sowjetunion. Im weiteren Kriegsverlauf nahmen die zu „Festungen“ deklarierten Objekte immer größere Maßstäbe an. So wurden Kurland (1944) und Ostpreußen (1945) abgeschnitten und mit der Aufgabe, gegnerische Kräfte zu binden, in ihrer isolierten Lage belassen. Gegen fast alle diese Entscheidungen legten die Oberbefehlshaber der betreffenden Heeresgruppen erfolglos Beschwerden ein.Kurzer Überblick über die Operationen an der Ostfront in: Kurt von Tippelskirch: Geschichte des Zweiten Weltkrieges. Bonn 1956, S. 460–469, 487–491.
Eine Liste der später eingerichteten „Festen Plätze“ existiert nicht, da sie oft kurzfristig dazu erklärt wurden und auch unter der Bezeichnung „Festung“ firmierten. Bekannt sind jedoch die folgenden Orte: (Stand: 12. September 2008). Aschaffenburg Brest-Litowsk Belzig Berlin Breslau Brest Cherbourg Eichsfelder Pforte Elbing Fritzlar Gironde ’s-Hertogenbosch13. Karlsruhe 14. Kolberg 15. Korsika 16. Küstrin 17. Lublin 18. Nordhausen 19. Posen 20. Thüringen Ost 21. Königsberg 22. Olmütz 23. Brünn 24. Prag 25. Budapest 26. Vilnius Siehe auch: Festung (Wehrmacht)