Die Teilnahme der Betriebe an der Berufsausbildung wird als betriebliche Ausbildungsbeteiligung bezeichnet. Die betriebliche Ausbildungsbeteiligung kann anhand zweier Indikatoren betrachtet werden.

Die Ausbildungsbetriebsquote misst den Anteil der Betriebe mit Auszubildenden an allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich der Ausbildungsbetriebe. Bei der Berechnung der Ausbildungsbetriebsquote wird nicht zwischen Betrieben mit und ohne Ausbildungsberechtigung differenziert.

Die Ausbildungsquote bezeichnet den Anteil der Auszubildenden an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einschließlich Auszubildender.

Beide Quoten werden im Datenreport zum Berufsbildungsbericht des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in Kapitel A7.1 anhand aktueller Daten der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit berechnet und nach Betriebsgrößenklassen, Bundesländern und Wirtschaftszweigen differenziert dargestellt. Im Berufsbildungsbericht der Bundesregierung wird in Kapitel 2 auf der Grundlage der Berechnungen des BIBB ebenfalls über die betriebliche Ausbildungsbeteiligung (konkret: Ausbildungsbetriebsquote) berichtet.

Ausbildungsbetriebsquoten in der Beschäftigtenstatistik

Betriebe, Ausbildungsbetriebe, Beschäftigte und Auszubildende werden von der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig in der Beschäftigtenstatistik erfasst.BIBB: Die nachstehende Tabelle stellt die qualitative AusbildungsbeteiligungDie betriebliche Ausbildung ist qualitativ, weil Betriebe nur ausbilden (1) oder nicht ausbilden (0) können. der Betriebe in Form der Ausbildungsbetriebsquote und deren quantitativen Ausbildungsleistungen, die Ausbildungsquote dar. Beide Quoten werden nach Betriebsgrößenklassen aufgeschlüsselt und sind dem Berufsbildungsbericht 2007 zu entnehmen.BMBF:

Tabelle der Ausbildungsbetriebsquoten im Jahr 2005

Bemerkenswert ist zunächst die gegenläufige Entwicklung von Ausbildungsbetriebsquoten (Übersicht: Teil I a) und Ausbildungsquoten (Übersicht: Teil I b). Mit wachsender Betriebsgröße nehmen die Ausbildungsquoten ab, während die Ausbildungsbetriebsquoten deutlich ansteigen. Bei Großbetrieben mit mehr als 500 Beschäftigten erreicht die Ausbildungsbetriebsquote knapp 91 Prozent. Bei Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten beträgt sie gut 17 Prozent. Der Eindruck, Großbetriebe seien in der betrieblichen Berufsausbildung besonders engagiert, weil sie beinahe alle Ausbildungsbetriebe sind, wird von den Ausbildungsquoten, die quantitativen Ausbildungsleistungen messen, nicht bestätigt.Auch die Ausbildungsquote ist nicht ganz unproblematisch, weil die Auszubildenden zu den Beschäftigten zählen. Das wirkt sich umso stärker auf die Quote aus, je größer die Zahl der Auszubildenden im Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten ist. Die ohnehin hohen Ausbildungsquoten der Kleinbetriebe werden dadurch geschmälert. Sie müssten eigentlich noch höher sein. Die Ausbildungsquote kann auch prinzipiell nicht über 1 steigen, was unter gewissen Bedingungen angemessen wäre. Im Gegenteil, während auf 100 Beschäftigte bei Kleinbetrieben im Schnitt 8,2 Auszubildende entfallen, sind es bei Großbetrieben nur 5,6 (Übersicht: Teil I b). – Unter Berücksichtigung der Betriebsgröße gilt: daher: je höher die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe, desto geringer der Anteil der von ihnen ausgebildeten Jugendlichen.

Die neuen Bundesländer stellen hier eine bemerkenswerte Ausnahme dar. Denn nur für die alten Bundesländer ist die Verlagerung eines gewichtigen Teils der Nachwuchsausbildung auf Klein- und Mittelbetriebe typisch (Übersicht: Teil III). Für die neuen Bundesländer gilt das Gegenteil. Dort tragen Großbetriebe weit überproportional zur Berufsausbildung bei. Ursache der Unterschiede zwischen alten und neuen Ländern dürfte vor allem die Finanzierung von Ausbildungsplätzen durch die öffentliche Hand sein.Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.), Berufsbildungsbericht 2006, S. 143. - Die Förderung vollzieht sich im Rahmen des „Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs“. Sie wird etwa zu gleichen Teilen vom Bund und von den Ländern getragen.

Die Struktur der Ausbildungsbetriebsquote und ihre Mängel

Eine Eigentümlichkeit der Quote und ein erster Hinweis auf ihre besondere Struktur ist ihre unmittelbare Abhängigkeit von der Größe der Betriebe. Im Gegensatz zur Ausbildungsquote hat die Ausbildungsbetriebsquote noch eine weitere bemerkenswerte Eigenschaft: Sie lässt alle quantitativen Komponenten der Ausbildungsleistung außer Acht. Sobald ein Betrieb ausbildet, spielt für die Ausbildungsbetriebsquote weder die Zahl der ausgebildeten Jugendlichen, noch die Zahl der Beschäftigten eine Rolle.Es bedarf nur eines Auszubildenden, um die Einstufung eines Betriebes, und zwar unabhängig von dessen Größe, als Ausbildungsbetrieb zu rechtfertigen. Das ist zwar ein Mangel, weil die vorhandenen Informationen nicht ausgeschöpft werden. Es sagt aber nichts über den mit wachsender Betriebsgröße zunehmenden Anteil von Ausbildungsbetrieben aus.

Ob ein Betrieb ausbildet oder nicht, so wird meist angenommen, hänge von dessen Nachwuchsbedarf, seiner Wirtschaftskraft, der Konjunktur oder anderen Faktoren ab, aber schwerlich von dessen Größe. Doch unter identischen Bedingungen ist der Anteil der ausbildenden Betriebe unter Großbetrieben notwendig deutlich höher als unter Kleinbetrieben.

Folgendes Beispiel (I) belegt diesen Zusammenhang. Wenn drei Betriebe – die alle ausbilden – sich aus je 1000 Beschäftigten zusammensetzen, darunter pro Betrieb 70 Auszubildende, dann haben die drei Betriebe insgesamt 3000 Beschäftigte und 210 Auszubildende. Die Ausbildungsbetriebsquote beträgt unter dieser Voraussetzung in der Betriebsgrößenklasse mit 1000 Beschäftigten und drei Betrieben, da alle ausbilden, 100 Prozent. Werden die insgesamt 3000 Beschäftigten der drei Ausbildungsbetriebe in einem ersten Schritt auf 300 kleinere Betriebe mit je 10 Beschäftigten aufgeteilt, dann können unter den 300 Betrieben im günstigsten Falle 210 Ausbildungsbetriebe sein (70 × 3 = 210), und das ergibt eine Ausbildungsbetriebsquote von 70 Prozent (210 / 300 = 0,7). Werden die 3000 Beschäftigten in einem weiteren Schritt nicht auf 300, sondern auf 600 Betriebe mit jeweils fünf Beschäftigten aufgeteilt, dann können unter den 600 Betrieben wiederum höchstens 210 Ausbildungsbetriebe sein. Die Ausbildungsbetriebsquote sinkt unter diesen Voraussetzungen auf 35 Prozent (210 / 600 = 0,35).

Obgleich die Zahl der Beschäftigten wie der Auszubildenden unverändert bleiben, nimmt die Ausbildungsbetriebsquote allein wegen der abnehmenden Betriebsgrößen deutlich ab.

Woran das liegt, soll durch ein weiteres Beispiel (II) erklärt werden. Angenommen alle Betriebe bilden Jugendliche im Umfang der durchschnittlichen Ausbildungsbeteiligung von etwa sieben Prozent der Beschäftigten aus. Die durchschnittliche Ausbildungsquote beträgt derzeit knapp 7 % der Beschäftigten. Vgl. die Angabe in der Tabelle. Unter dieser Bedingung müssen Großbetriebe mit 1000 Beschäftigten jährlich 70 Jugendliche ausbilden, während Kleinbetriebe mit nur sieben Beschäftigten 7 × 0,07 = 0,5 Jugendliche auszubilden hätten. Da dies nicht möglich ist, muss – bei einer im Schnitt dreijährigen Ausbildungszeit – statt eines halben Jugendlichen in drei Jahren, ein Jugendlicher innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren ausgebildet werden.Es gibt hier auch andere Kombinationen, also beispielsweise zwei Jugendliche gleichzeitig in 12 Jahren. Das bedeutete aber ein weiteres Absinken der Ausbildungsbetriebsquote. Das hat aber zur Folge, dass bei der jährlichen Erfassung der Ausbildungsbetriebe im Schnitt nur noch die Hälfte der ihren Nachwuchsbedarf ausbildenden Kleinbetriebe gezählt wird. Die andere Hälfte bildet gerade nicht aus. Die entsprechende Ausbildungsbetriebsquote beträgt daher nur noch 50 Prozent. Das gilt, obgleich gemessen an der Beschäftigtenzahl dieselben quantitativen Ausbildungsleistungen erbracht werden wie von den als Beispiel genannten Großbetrieben mit 70 Auszubildenden.

Schränken die besagten Kleinbetriebe ihr Ausbildungsengagement weiter ein – sei es aus Mangel an Aufträgen oder geeigneten Bewerbern – und bilden pro Betrieb nur noch einen Jugendlichen im Zeitraum von acht Jahren aus, dann sinkt die Ausbildungsbetriebsquote weiter. Doch selbst wenn die genannten Großbetriebe ihr Ausbildungsengagement halbieren und nur noch 35 Jugendliche ausbilden, so hat das keinerlei Einfluss auf die Ausbildungsbetriebsquote. Sie bleiben auch dann Ausbildungsbetriebe und ihre Ausbildungsbeteiligung beträgt daher weiterhin 100 Prozent.

Großbetriebe sind daher, solange sie ausbilden, unabhängig vom Umfang ihres Ausbildungsengagements, und damit auch gegen Schwankungen der Ausbildungsbetriebsquote gefeit. Sie beträgt stets 100 Prozent. Die Ausbildungsbetriebsquote von Kleinbetrieben sinkt demgegenüber sofort unter 100 Prozent, wenn nicht alle Betriebe kontinuierlich ausbilden. Es genügt, wenn einem der Betriebe der entscheidende Jugendliche fehlt, der ihn zum Ausbildungsbetrieb macht. Das gilt selbst dann, wenn dieser Betrieb sein Ausbildungsengagement durch eine überproportionale längerfristige Nachwuchsausbildung unter Beweis stellt. Je geringer die Größe der Ausbildungsbetriebe, desto sensibler reagiert ihre Ausbildungsbetriebsquote auf Schwankungen der Auszubildendenzahlen.Die unterschiedliche Sensibilität der Ausbildungsbetriebsquoten beruht darauf, dass ein Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt nur ausbilden oder nicht ausbilden kann. In den Zähler der Quote geht der Betrieb daher nur mit den ganzzahligen Werten 1 oder 0 ein. Es geht also letztlich stets um den Schwellenwert von einem Jugendlichen, der einen Betrieb zum Ausbildungsbetrieb macht oder nicht. Dabei ist die Zahl der Beschäftigten sowie die über einen Auszubildenden hinausgehende Zahl von Jugendlichen gleichgültig. - Das Problem einer adäquaten Bewertung von Ausbildungsbetriebsquoten tritt ganz überwiegend nur bei Kleinbetrieben auf (im Prinzip bei allen Betrieben, die diskontinuierlich ausbilden). Es ließe sich durch die Betrachtung eines Zeitraums statt eines Zeitpunktes lösen, indem beispielsweise nach der Ausbildungsbeteiligung eines Betriebes in den vergangenen zehn bis zwanzig Jahren gefragt wird. Je länger der Zeitraum, desto höher die Ausbildungsbetriebsquoten der diskontinuierlich ausbildenden Betriebe, und das sind vornehmlich Kleinbetriebe, während die von Großbetrieben nahezu konstant blieben. Damit schwände aber auch die auf den starken Unterschieden beruhende Faszination der Ausbildungsbetriebsquote.

Um die Eigenart der vor allem für Kleinbetriebe geltenden diskontinuierlichen Ausbildung, und ihre Auswirkung auf die Ausbildungsbetriebsquoten anschaulicher zu machen, soll hier als Beispiel (III) der elektrische Energiebedarf von Betrieben dienen. Diese Form der Energie ist praktisch beliebig teilbar. Es gibt daher nicht wie bei der betrieblichen Ausbildung einen Schwellenwert (ein Jugendlicher), der wenn er unterschritten wird, den Ausbildungs- zum Nichtausbildungsbetrieb macht. Alle Betriebe sind vielmehr nahezu ausnahmslos ständig Nutzer elektrischer Energie. Die Betriebsgröße hat unter diesen Voraussetzungen zwar Auswirkungen auf den Umfang des Energiebedarfs, nicht aber darauf, ob elektrische Energie genutzt wird oder nicht. Die „Energienutzungsquote“ der Betriebe, wie sie in Anlehnung an die Ausbildungsbetriebsquote genannt werden könnte, betrüge also unabhängig von der Beschäftigtenzahl in Groß- wie Kleinbetrieben jeweils 100 Prozent und wäre damit praktisch nichtssagend.

Der vermeintliche Nutzen der Ausbildungsbetriebsquote