Mit dem deutschen Wort Rückverfolgbarkeit werden je nach Kontext zwei verschiedene Begriffe bezeichnet:

Die Möglichkeit, den Werdegang, die Verwendung oder den Ort eines Objekts zu verfolgen: Rückverfolgbarkeit (Produktionswirtschaft), die Rückverfolgbarkeit von Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Verbrauch und Entsorgung von Produkten oder Handelswaren Rückverfolgbarkeit (Anforderungsmanagement), die Verfolgbarkeit von Anforderungen über den gesamten Entwicklungsprozess

Im Messwesen die Eigenschaft eines Messergebnisses: Rückverfolgbarkeit (Messwesen), gemäß ISO 9000:2015 (Definition 3.6.13, Anmerkung 2) im Kontext der Messtechnik: die Eigenschaft eines Messergebnisses, eine Relation zu einem Standard aufzuweisen (auch gleichwertig mit dem Wort „Rückführbarkeit“ bezeichnet)