Affäre Conti bezeichnet die in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) kriminalisierte Aufteilung der Deutschen Continental-Gas-Gesellschaft AG (Contigas, auch DCGG) mit Firmensitz in Dessau in ein Ost- und ein Westunternehmen und das Verschieben von Vermögenswerten im Wert von angeblich 98 Millionen Reichsmark aus der sowjetischen Besatzungszone nach Westdeutschland seit 1945.
Die Affäre Conti mündete im Dessauer Schauprozess vom April 1950 und dem Verhängen hoher Haftstrafen für die angeklagten Manager und Politiker. Dieser Schauprozess unter dem Vorsitz von Hilde Benjamin diente neben der Ablenkung von wirtschaftspolitischen Missständen auch als ein Instrument der SED zur Disziplinierung der Blockparteien und SED-Mitgliedern mit liberaleren Ansichten.
Vorgeschichte Nachkriegssituation der Deutsche Continental-Gasgesellschaft in der Sowjetischen Besatzungszone Die Deutsche Continental-Gasgesellschaft (Contigas) mit Stammsitz in Dessau verfügte über ein weitverzweigtes Netz von Beteiligungen mit 21 Eigenbetrieben und 33 TochtergesellschaftenWolfgang Mittmann: Tatzeit – Große Fälle der Volkspolizei, Verlag Das Neue Berlin, 2000, ISBN 3-360-00895-2, Seite 56. Dessau lag gemäß der Vereinbarungen von Jalta in der sowjetischen Besatzungszone und wurde am 3. Juli 1945 von der Roten Armee besetzt. Durch die Aufteilung Deutschlands 1945 in vier Besatzungszonen wurde die Contigas von ihren Beteiligungen in anderen Besatzungszonen getrennt. Einige Vorstandsmitglieder, so der Vorstandsvorsitzende Eduard Schalfejew, Johannes Darge und der Prokurist Wolfgang Glatzel setzten sich nach der Übergabe der Stadt an die Rote Armee nach Westdeutschland ab und leiteten von der Frankfurter Zentrale der Tochtergesellschaft Voigt & Haeffner AG aus die westdeutschen Unternehmensteile.W. Mittmann, Seite 54André Gursky: „Die Vorgeschichte der Dessauer Schauprozesses“, Teil 13 der Reihe Sachbeiträge, Hrsg.: Die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt, Seite 16f Andere Manager wie der kaufmännische Direktor Friedrich Methfessel, der technische Direktor Hermann Müller (beide CDU) und Firmenjustiziar Paul Heil blieben in der Konzernzentrale in Dessau und leiteten nun den Mutterkonzern treuhänderisch.Nils Klawitter: Die Rolle der ZKK bei der Inszenierung von Schauprozessen in der SBZ/DDR: Die Verfahren gegen die “Textilschieber” von Glauchau-Meerane und die “Wirtschaftssaboteure” der Deutschen Continental-Gas-AG1, In: Die Hinterbühne politischer Strafjustiz in den frühen Jahren der SBZ/DDR . Band 4 der Reihe Schriftenreihe des Berliner Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Seite 36
Die Politik der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) bestand in der Demontage der Industriebetriebe in der sowjetischen Besatzungszone zwecks Reparationen, aber auch in dem Aufbau einer kommunistischen Gesellschaftsstruktur, für die eine basale Infrastruktur erhalten bleiben sollte. Als Energie- und Wasserversorger sah sich die Contigas keiner unmittelbaren Gefahr ausgesetzt,Bescheinigung der Wirtschaftskommission der Stadt Dessau von Ernst Pauli, ausgestellt am 12. August 1946 war aber doch bestrebt, das Firmenvermögen, das zu 75 % in der sowjetischen Besatzungszone lag,Der belastende Brief von Friedrich Methfessel an Eduard Schalfeljew nennt diese Zahl zu erhalten. Bereits am 9. Juli 1945 schrieb Methfessel diesbezüglich den abwesenden Vorstandsvorsitzenden Schalfejew an. Die Privatkopie dieses Schreibens sollte später als ein wichtiges Beweisstück im Prozess verwendet werden.W. Mittmann, Seite 58
Am 30. Oktober 1945 erließ die sowjetische Militäradministration den Befehl Nr. 124, zur Enteignung („Sequestration“) von Vermögen des „Dritten Reichs“, der so genannte Sequesterbefehl. Es wurden umfangreiche Enteignungsaktionen eingeleitet, damit verbunden war die Einziehung des gesamten Firmenvermögens der betroffenen Unternehmen. Die jeweiligen Provinz- und Landesregierungen waren für die Überführung der Vermögenswerte in das „Volksvermögen“ zuständig. Bei der DCGG waren zunächst unmittelbar nur die Betriebsstätten betroffen, die als „Rüstungsbetrieb“ oder „Gemischtes Werk“ angesehen wurden. Inventar der Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) 1945–1949. Im Auftrag des Instituts für Zeitgeschichte zusammengestellt und bearbeitet von Jan Foitzik. - München; New Providence; London; Paris: Saur, 1994. ISBN 3-598-11261-0
Auflösungs- und Enteignungsbeschluss mini|Der Enteignungsbeschluss vom 30. September 1946 mini|Bescheinigung der Wirtschaftskommission der Stadt Dessau über die Freistellung von der Sequestration Am 11. Dezember 1945 erklärte der Präsident der Provinz Sachsen (am 20. Oktober 1946 in Provinz Sachsen-Anhalt umbenannt, ab dem 10. Januar 1947 in das Land Sachsen-Anhalt) den bisherigen Vorstand der Contigas für aufgelöst und setzte am 14. Januar 1946 den Minister für Arbeit und Soziales Leo Herwegen (CDU) als neuen Aufsichtsratsvorsitzenden ein. Zu weiteren Aufsichtsräten wurden Leopold Kaatz (Präsident der Industrie- und Handelskammer und gleichzeitig Treuhänder der Dessauer Zuckerraffinerie) und Heinrich Scharf (Direktor der Landeskreditbank Sachsen-Anhalt) ernanntAnhang des Präsidenten der Provinz Sachsen-Anhalt zur Verfügungsgewalt Nr. 49 (Sequestration der DCGG). Da der sachsen-anhaltische Wirtschaftsminister Willi Dieker auf die fachliche Kompetenz der bisherigen Führungskräfte nicht verzichten wollte, bestätigte die Provinzregierung Methfessel am 14. Februar 1946 als treuhänderischen Vorstandsvorsitzenden. Hermann Müller übernahm ebenfalls treuhänderisch einen Vorstandsposten. Beide Vorstände legten gegen den Auflösungsbeschluss Widerspruch ein und argumentierten, die Contigas würde nicht unter die Kategorie von Unternehmen fallen, die mit den SMAD Befehlen Nr. 124/126, 97 und 154/181 gemeint seienVierseitiger Protest und Einspruch von Friedrich Methfessel, datiert vom 24. September 1946. Die Wirtschaftskommission der Stadt Dessau, die sich aus Vertretern der Parteien und des FDGB zusammensetzte, unterstützte diese PositionA. Gursky, Seite 20. Der Leiter der Wirtschaftskommission Ernst Pauli bestätigte im Auftrag des Oberbürgermeisters, dass die Contigas nicht unter die Sequestration gestellt würdeFreistellungsbescheinigung vom 12. August 1945. Auch Minister Herwegen stellte ein Gutachten aus, in dem die Contigas zur Fachgesellschaft erklärt wurde, die nicht den Charakter einer Monopolgesellschaft besitzeW. Mittmann, Seite 62ff.
Am 30. September 1946 erging der Enteignungsbeschluss des Präsidenten der Provinz Sachsen, Erhard Hübener. Die offizielle Zustellung des Beschlusses oder seine Durchsetzung erfolgte aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Besitzer der Contigas sollte laut Anweisung die neugegründete Energie-Verwaltungs-Gesellschaft mbH (EVG) der Provinz Sachsen-Anhalt werden, die als Dachgesellschaft für alle Versorgungsunternehmen der Provinz vorgesehen warA. Gursky, Seite 19Franz-Josef Kos: Politische Justiz in der DDR. Der Dessauer Schauprozeß vom April 1950 in: VfZG 7/1996, S. 395–429. Es begann ein Schwebezustand, der über zwei Jahre anhalten sollteA. Gursky, Seite 18.
Im Dezember des gleichen Jahres beteiligte sich die Contigas aus taktischen Gründen an der Provinzialen Energieversorgungs-Aktiengesellschaft (PREVAG), ein von der Provinzregierung am 6. März 1946 angeordneter Zusammenschluss der maßgeblichen Energieversorgungsunternehmen in der Provinz Sachsen-Anhalt. Ziel der Contigas war, sich der Zerschlagung und der Unterstellung unter die EVG zu entziehen und vorerst als selbstständige Rechtspersönlichkeit mit quasi privatwirtschaftlicher Betriebsführung bestehen zu bleiben. Die Contigas erhöhte weiterhin die Beteiligung an der PREVAG durch Einbringung weiterer Betriebe auf 62 % und erwarb somit die Aktienmehrheit an der PREVAG. Diese auf aktienrechtlicher Basis durchgeführte Mehrheitsbeteiligung erfolgte -trotz des Enteignungsbeschlusses- mit ausdrücklicher Zustimmung des Wirtschaftsministers Willi Dieker. Aufsichtsratsvorsitzender der PREVAG wurde der stellvertretende Wirtschaftsminister Willi Brundert (SED, vormals SPD). Methfessel und Müller nahmen ebenfalls Sitze im Aufsichtsrat der PREVAG ein und begannen die Zentralisierung der provinzialen Energieversorgung. Durch dieses Manöver war die Gefahr der Unterstellung der Contigas unter die EVG gebannt, da die PREVAG nun den Zweck erfüllte, für den die EVG gegründet worden war.
Diversifizierung der Ost- und Westbetriebe der Contigas Am Rande der Aufsichtsratssitzung der Contigas vom 14. Februar 1946, in der auch Friedrich Methfessel als treuhänderischer Vorstandsvorsitzender berufen wurde, kam es zu einem Zusammentreffen des neuen Vorstandes mit den in den Westen übergesiedelten Alt-Vorständen Johannes Darge und Wolfgang Glatzel. Diese hatten mit Eduard Schalfejew in der Zentrale der Tochtergesellschaft Voigt & Haeffner AG in Frankfurt am Main eine westdeutsche Vertretung der Contigas aufgebaut und wollten nun das Verhältnis der westdeutschen Betriebe (unter anderem das Gaswerk in Hagen-Eckesey, das Gaswerk in Lemgo und die Beteiligung an der Voigt & Haeffner AG) zu dem Mutterkonzern und dessen durch die Situation eingeschränkte Geschäftsfähigkeit klären. Mit dem SMAD-Befehl Nr. 154 vom 21. Mai 1946 verfügte die sowjetische Militäradministration den baldigen Übergang derjenigen Betriebe in Sequestration an die Provinzialregierungen, die nicht von der Besatzungsmacht selbst beansprucht wurden. Herwegen versicherte aber, dass eine Entscheidung über die Contigas sich noch hinziehen würde. Da eine Vereinigung der Besatzungszonen in immer weitere Ferne rückte und auch das Schicksal der Contigas nach wie vor ungeklärt war, beschloss der Vorstand -mit Zustimmung der Provinzialregierung- nunmehr die Gründung einer Deutschen Continental-Gas-Gesellschaft mbH (DCGG mbH) mit Sitz in Hagen, die diese westdeutschen Betriebe unter gemeinsamen Dach zukünftig weiterführen sollteDie West-Gründung geschah mit Zustimmung der Provinzialregierung. Nach einem späteren Bericht der Generalstaatsanwaltschaft hatten Brundert und Dieker die Genehmigung erteilt, BAP DC-1-266, unpag.. Letztlich war das Ziel dieser westdeutschen Gründung, die Nachfolge des Contigas antreten zu können und so viele Vermögenswerte zu sichern, wie es möglich war. Die späteren Handlungen der ostdeutschen Vorstände Methfessel und Müller lassen darauf schließen, dass sie dieses Bestreben aktiv unterstützten.
Weiterhin baten Darge und Glatzel um Zahlungen in Höhe von 700.000 Reichsmark aus dem Vermögen der Muttergesellschaft zur Befriedigung von Pensionsansprüchen der in den Westen abgewanderten Mitarbeitern der Contigas, die unter anderem wegen der zerstörten Produktionsstätte der Askania Werke AG in Berlin von den Westbetrieben alleine nicht mehr aufgebracht werden konnten. Methfessel sah die Forderungen als berechtigt an und beschloss die Einrichtung eines Pensionsfonds aus dem Gesamtvermögen der Contigas.