mini|Blick aus nordöstlicher Richtung über die Roonstraße von der Himpfelshofstraße her (März 2011) Das Arbeitsgericht Nürnberg ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und eines von elf Arbeitsgerichten im Freistaat Bayern.

Gerichtsbezirk Der Gerichtsbezirk des ArbG Nürnberg umfasst das gesamte Gebiet des Bezirkes Mittelfranken, also die kreisfreien Städte Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg, Schwabach und folgende Landkreise: Ansbach Erlangen-Höchstadt Fürth Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Nürnberger Land Roth Weißenburg-Gunzenhausen

Sitz und Gerichtsgebäude Sitz des Gerichtes ist Nürnberg. Das Gericht befindet sich in der Roonstraße 20 in Nürnberg.

Instanzenzug Rechtsmittelgericht für das Arbeitsgericht Nürnberg ist das Landesarbeitsgericht Nürnberg.

Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Nürnberg entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Nürnberg als eines von 23 Landesarbeitsgerichten in Bayern. In Nürnberg entstand das Arbeitsgericht Nürnberg als eines von zwölf Arbeitsgerichten des Landesarbeitsgerichts. Sein Sprengel umfasste den Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Nürnberg. Es bestand eine allgemeine Kammer für Arbeiter und Angestellte und eine Kammer für das Handwerk. Daneben bestand eine Kaufmännische Angestelltenkammer für den Landesarbeitsamtsbezirk, eine Angestelltenkammer für den Landesarbeitsamtsbezirk, eine Eisenbahnfachkammer für den Direktionsbezirk der Reichsbahndirektion Nürnberg und eine Hausgeh.-Kammer für den Arbeitsgerichtsbezirk.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 28. April 1927, GVBl S. 117.

Bereits 1929 wurde die Zahl der Arbeitsgerichte deutlich reduziert. Der Sprengel des Arbeitsgericht Nürnberg vergrößerte sich um die Gebiete des Amtsgerichtes Hilpoltstein, da das Arbeitsgericht Hilpoltstein aufgehoben wurde.Verordnung über die Einrichtung der Arbeitsgerichtsbehörden vom 29. November 1929, GVBl S. 139.

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Mit dem bayerischen Vollzugsgesetz vom 6. Dezember 1946 richtete das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung am 30. Januar 1947 die Arbeitsgerichte wieder ein. Das Arbeitsgericht Erlangen entstand dabei neu.

Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Freistaats Bayern

Weblinks

Internetpräsenz des Arbeitsgerichtes Nürnberg Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichtes Nürnberg

Einzelnachweise

Nurnberg, Arbeitsgericht Kategorie:Gericht (Nürnberg) Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945 Kategorie:Gerichtsgründung 1947