Vermögensverwaltung (auch ) ist eine Finanzdienstleistung, die sich mit der Verwaltung von in Finanzinstrumenten angelegtem Vermögen befasst. Der Vermögensverwalter trifft dabei auch Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen für seine Kunden. Der Begriff genießt in Deutschland keinen gesetzlichen Schutz und wird auch von unregulierten Finanzdienstleistern verwendet.

Allgemeines Im Mittelpunkt dieses Geschäftsfeldes steht die Verwaltung bedeutender privater und institutioneller in- und ausländischer Finanzanlagevermögen () verschiedener Risikoklassen (Aktien, Renten, Immobilien, Kryptowährungen und Liquidität). Ziel der Vermögensverwaltung ist es dabei, das Vermögensportfolio des Kunden unter Berücksichtigung seiner spezifischen Risikosituation und -freudigkeit sowie seiner Lebensplanung zu optimieren.

Die bankaufsichtsrechtlich korrekte Bezeichnung der Dienstleistung lautet in Deutschland Finanzportfolioverwaltung ( Abs. 1a Nr. 3 KWG). Im Gegensatz zur Finanz- oder Anlageberatung werden bei der Vermögensverwaltung nicht nur Anlageratschläge (Beratung) erteilt, sondern Anlageentscheidungen auch eigenständig durch den Vermögensverwalter getroffen.

Im Jahr 2023 verwalteten die 500 größten Vermögensverwalter 113,7 Billionen US-Dollar an Vermögen (auch Assets under management, AUM) und damit 13,7 % weniger als im vorrangigen Jahr. Der Großteil dieser Vermögensverwalter hat ihren Firmensitz in Nordamerika (67,7 Billionen) und Europa (30,1 Billionen).The world’s 500 largest asset managers

Die 25 größten Vermögensverwalter der Welt waren im Jahr 2023 gemessen am verwalteten Vermögen: Rang Name Land Verwaltetes Vermögen (Mrd. USD)1 BlackRock 85942 Vanguard Group 72533 Fidelity Investments 36564 State Street Global Advisors 34815 JP Morgan Chase 27666 Goldman Sachs 25477 Allianz Group 22858Capital Group 21769 Amundi 203210 UBS 184511 Bank of New York Mellon 183612 Legal & General 144413 Invesco 140914 Franklin Templeton Investments 138815 Prudential Financial 137716 T. Rowe Price 127517 BNP Paribas 126918 Northern Trust 124919 Morgan Stanley 123420 Natixis Investment Managers 115121 Wellington Management 114922 Nuveen 109023 HSBC Holdings 108724 AXA Group 99525 Sun Life Financial 979

Weitere große Vermögensverwalter in deutschsprachigen Ländern sind (Stand: 2023): Rang Name Land Verwaltetes Vermögen (Mrd. USD)29 Deutsche Bank 87753 Credit Suisse 47759 Union Investment (Teil von DZ Bank) 44164Landesbank Baden-Württemberg 40571 MEAG (Teil von Munich Re) 32882 Swiss Life Asset Managers 27183 DekaBank Group 27194 Pictet-Gruppe 23797 Zurich Financial Services 23299 Zürcher Kantonalbank 226

Vermögensverwaltung für Institutionelle Institutionelle Anleger – beispielsweise Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen, Stiftungen, karitative Einrichtungen und staatliche Institutionen – können Vermögensverwalter damit beauftragen, ihr Vermögen zu optimieren. Dazu werden Investmentstrategien erarbeitet und umgesetzt, die sich an den jeweiligen Risiko-/Renditevorgaben ausrichten.

Vermögensverwaltung für Private Vermögensverwalter – viele davon Geschäftsbanken – bieten auch Privatpersonen ihre Dienste an. Sie verwalten das Kundenportfolio im Auftrag des Kunden. Anders als bei Fonds kann das Portfolio auf den persönlichen Bedarf und individuelle Kundenwünsche zugeschnitten werden.

In Deutschland gibt es etwa 700 bankenunabhängige Vermögensverwalter, die besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen müssen und die im Verband unabhängiger Vermögensverwalter organisiert sind. Ein Vermögensverwalter verwaltet mit eigenem Entscheidungsspielraum. Zur Verwaltung gehört ein Reporting: Das regelmäßige Reporting (jeden Monat bzw. jedes Quartal) und das unverzügliche Reporting bei wesentlichen Änderungen (so genanntes Verlustschwellenreporting).

Wohlhabende Privatpersonen engagieren einen Vermögensverwalter beispielsweise, um die Zeit für die Betreuung des Vermögens oder für die Aneignung der nötigen finanziellen Allgemeinbildung einzusparen. Viele Vermögensverwalter fordern Mindestanlagesummen als Einstiegskriterium. Gängige Kategorien sind in diesem Zusammenhang high-net-worth individual (HNWI, z. B. mindestens 5 Millionen Euro) und Ultra high-net-worth individual (UHNW, z. B. mindestens 30 Millionen Euro).

Interessenkonflikte der Vermögensverwaltung Bieten Banken Vermögensverwaltung an, so besteht die Gefahr von Interessenkonflikten: Zum Beispiel verdient die Bank beim Bestücken des Kundenportfolios mit eigenen Finanzprodukten sowohl an der Vermögensverwaltung als auch am Produkt. Unabhängige Vermögensverwalter beziehen teilweise Retrozessionen, welche denselben Effekt haben. Gegenmaßnahmen könnten Kostentransparenz und Kostengarantien sein, welche die maximalen Kosten begrenzen (Total Expense Ratio Warranty), oder eine Vereinbarung mit dem Vermögensverwalter, dass sämtliche Retrozessionen an den Kunden weitergereicht werden.

Zugang zu Vermögensverwaltung Privatbanken und größere Retail-Banken bieten in der Regel Vermögensverwaltungsmandate an. Hoch personalisierte Dienstleistungen erbringen vor allem die unabhängigen Vermögensverwalter.

Verschiedene Internet-Plattformen bieten Zugang zu Vermögensverwaltung: In Deutschland informiert z. B. der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. (VuV) über Vermögensverwalter. In der Schweiz listet u. a. der Verband Schweizerischer Vermögensverwalter, eine der Schweizer Selbstregulierungsorganisationen, seine Mitglieder auf. In sogenannten Family-Offices erfolgt die Vermögensverwaltung besonders großer Vermögen.

Zulassungspflicht für Vermögensverwalter Deutschland Aufsichtsrechtlich ist zu unterscheiden zwischen der „echten Vermögensverwaltung“, nämlich der in KWG geregelten Finanzportfolioverwaltung, wonach „die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum“ der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedarf, und der „unechten Vermögensverwaltung“, die sich häufig als bloße Anlageberatung darstellt. Jedoch unterliegt die Anlageberatung der gleichen Zulassungspflicht wie die Vermögensverwaltung. Einzige Ausnahme ist gemäß KWG die Anlageberatung zu Publikums-Investmentfonds mit Vertriebszulassung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Regulierung der Fonds selbst bereits einen ausreichenden Schutz darstellt. Daher ist für diesen Spezialfall keine über die Regeln der Gewerbeordnung ( GewO) hinausgehende Zulassung erforderlich. Jedoch lauern dabei Fallstricke. Wenn z. B. im Rahmen der Beratung empfohlen wird, bestehende Wertpapierbestände zu verkaufen, die selbst keine entsprechenden Investmentfonds sind, und den Verkaufserlös in Investmentfonds anzulegen, so ist das von der Ausnahme nicht mehr gedeckt. Denn jeder Teil der Beratung muss gesondert betrachtet werden, und demnach erfüllte bereits die Verkaufsempfehlung den Tatbestand der zulassungspflichtigen Anlageberatung, unabhängig davon, dass sie im Zusammenhang mit einer zulassungsfreien Kaufempfehlung für einen Investmentfonds verbunden war. Schweiz In der Schweiz werden aufsichtsrechtlich gemäß Finanzinstitutsgesetz (FINIG) die Lizenz für Vermögensverwalter (VV) und die Lizenz für Vermögensverwalter von Kollektivvermögen (VKV) unterschieden. Für eine Lizenz eines VKV müssen gewisse Schwellenwerte überschritten werden. Er ist definiert als Verwalter von kollektiven Kapitalanlagen oder Vorsorgeeinrichtungen.

Ab 2023 wird für alle Vermögensverwalter und Trustees in der Schweiz eine Bewilligung der FINMA nach FINIG und FIDLEG (Verhaltensregeln für Finanzdienstleister) verlangt.

Bankbetriebslehre Wird Vermögensverwaltung () und/oder Finanzberatung von Kreditinstituten betrieben, so rechnet die Bankbetriebslehre diese Produktgruppen zum Indifferenzgeschäft, das als Dienstleistungsgeschäft Bankgebühren auslöst.Marc Oliver Blahusch, Preismanagement im Privatkundengeschäft von Banken, 2012, S. 20

Literatur Klaus Spremann: Vermögensverwaltung, Gebundene Ausgabe: 445 Seiten, Oldenbourg (August 1999), ISBN 978-3-486-25258-3

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