Mit der Apostolischen Konstitution Sollicitudo omnium ecclesiarum vom 24. Juni 1921 stellte Papst Benedikt XV. das Bistum Meißen wieder her. Diese Konstitution fand auch ihren Eingang in den Vertrag (Konkordat) zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen vom 11. Juni 1997.
Wiedererrichtung
Das Bistum Meißen wurde bereits im Jahr 968 gegründet. Im Zuge der Reformation hörte das katholische Bistum 1581 auf zu existieren, mit dieser Apostolischen Konstitution wurde das Bistum Meißen mit dem Sitz in Bautzen wieder eingerichtet. Es wurde weiterhin festgelegt, dass das Bistum direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sei.
Konkordat von 1997
Im Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thüringen, vom 11. Juni 1997 heißt es in der Erklärung zum Artikel 4:
Weblinks Konkordatstext
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