Sternberg ist eine Landstadt im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland). Sie ist Verwaltungssitz des Amtes Sternberger Seenlandschaft und ein Grundzentrum.Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (2011), Regionaler Planungsverband, abgerufen am 12. Juli 2015

Geografie Geografische Lage Sternberg liegt innerhalb des Städtedreiecks Schwerin–Wismar–Güstrow im Naturpark Sternberger Seenland inmitten der gleichnamigen Seenplatte.

Die Seenplatte entstand aus einem hügeligen Endmoränenzug am Großen Sternberger See, der von der Mildenitz durchflossen wird. Die größten Gewässer der seenreichen Umgebung sind Großer Sternberger See, Trenntsee, Groß Radener See, Luckower See, Wustrowsee und Oberer See. Die Anhöhen erreichen mit dem Wahrsberg im Süden des Stadtgebietes .

Stadtgliederung Zu Sternberg gehören folgende Ortsteile: (PDF; 352 kB)t

Geschichte Name Der Name der Stadt soll auf eine slawische Burganlage zurückgehen. Die Sterne (mittelniederdeutsch: sterne; altslawisch: sterro) sollten Burg und Stadt Glück bringen. Aus Sterneberg (1256) wurde Sterneberghe (1265), Sterneberch (1409) und Sterneberghe (1409). Das älteste Stadtsiegel zeigt einen halben Stern.

Archäologische Fundplätze mini|Hünengrab bei Klein Görnow Im Stadtgebiet liegen die Großsteingräber Klein Görnow und Dabel 2, der Burgwall Sternberger Burg als altslawischer Fundplatz 13 und eine mittelslawische Wohngrube in der Straße am Mühlenkamp.Tilo Schöfbeck: Das Land Sternberg im Mittelalter. 2008, S. 203.

Mittelalter mini|Stadtmauer mit Mühlentor

In der Nähe der heutigen Siedlung befand sich eine alte slawische Burganlage. In der Nähe dieser Burg wurde um 1230 bis 1250 der Ort Sterneberch planmäßig mit einem rasterartigen Straßennetz in einem leicht elliptischen Grundriss angelegt.MUB I. (1863) Nr. 282. 1248 verlieh Fürst Pribislaw I. von der Linie Parchim-Richenberg der Siedlung Sternberg das Stadtrecht. 1260 wird sie als oppidum erwähnt. 1256 kam Sternberg zum Fürstentum Mecklenburg, wurde eine Landstadt in Mecklenburg und war als solche bis 1918 als Teil der Städte des Mecklenburgischen Kreises auf Landtagen vertreten. 1288 wurde das Heilig-Geist-Hospital erwähnt, welches 1659 abbrannte. Um 1300 wurde mit dem Bau der frühgotischen Kirche begonnen. Zur Jahreswende 1308/1309 ereignete sich ein großer Stadtbrand. 1322 wurde die Kirche durch den Turm ergänzt. 1310 wurde Sternberg zur Lieblingsresidenz des Fürsten Heinrich II. (des Löwen) von Mecklenburg. Dieser starb 1329 in seiner Sternberger Residenz, wurde jedoch im Doberaner Münster beigesetzt. Die Stadt hatte während seiner Regierung ihre Blütezeit. Seine Frau, Fürstin Agnes, die Sternberg als Wittum erhielt und sich Herrin von Sternberg nannte, wurde 1345 in der Sternberger Kirche beigesetzt. 1350 verpfändete Albrecht II. einem Nicolaus Kardorf und dessen Kindern die Vogtei über Stadt und Land Sternberg. 1352 teilten die Söhne Heinrich des Löwen das Land; Sternberg kam zu Mecklenburg-Stargard und war zeitweise Residenz von Herzog Johann I. 1366 wurde Sternberg nach einem Friedensschluss „Landfriedensort“. Um 1392 teilten Johannes’ Söhne nochmals das Stargarder Herzogtum, und Johann II. (Herr von Sternberg) wählte Sternberg zur Residenz der Länder Sternberg und Fürstenberg. Die Vogtei Sternberg mit dem Fürstenhof wurde 1425 an die Familie von Plessen verpfändet. 1450 grassierte die Pest im Ort. 1468 belagerte Herzog Heinrich IV. der Dicke die Stadt, die Stadt aber siegte. 1471 fiel die Stadt dann nach dem Tod des letzten Stargarder Herzogs doch an den Schweriner Herzog Heinrich den Dicken.

Judenpogrom und Wallfahrtsort

mini|Zeitgenössische Darstellung des angeblichen Hostienfrevels durch Juden, 1492 Am 24. Oktober 1492 wurden nach einem öffentlich geführten Prozess 27 Juden aus ganz Mecklenburg, denen man Hostienfrevel unterstellt hatte, vor den Toren der Stadt verbrannt. Die übrigen 247 wurden des Landes verwiesen. Der Hügel, auf dem der Scheiterhaufen gestanden hat, wird noch heute Judenberg genannt.Fritz Backhaus: Die Hostienschändungsprozesse von Sternberg (1492) und Berlin (1510)… 1988, S. 10, Zahlenangaben unter Verweis auf Simon Koch: Van der mishandelinge des hilligen Sacraments der bößen ioden to den Sternberge. 6 Bl. 4°, Magdeburg 149.Johannes Erichsen: Geschichte und Kunst einer europäischen Region, Landesausstellung Mecklenburg-Vorpommern 1995. Katalog zur Landesausstellung im Schloß Güstrow (23. Juni–15. Oktober 1995) Staatliches Museum Schwerin. Hinstorff-Verlag, Rostock 1995, ISBN 3-356-00622-3, S. 247/248, unter Bezug auf: Fritz Backhaus: Die Hostienschändungsprozesse von Sternberg (1492) und Berlin (1510)… 1988, S. 7–26.

Der Prozess wurde auf Veranlassung weltlicher und geistlicher Würdenträger nach kanonischem Recht geführt.Volker Honemann: Die Sternberger Hostienschändung und ihre Quellen. In: Literaturlandschaften, Schriften zur deutschsprachigen Literatur im Osten des Reiches. (Kultureller Wandel vom Mittelalter zur frühen Neuzeit). Band 11, 2008, ISBN 978-3-631-57078-4, S. 187ff unter Bezug auf den 1–Blattdruck von Simon Koch: Van der mishandelinge des hilligen Sacraments der bößen ioden to den Sternberge. Magdeburg 1492. Der Priester Peter Däne – Vikar an dem Altare Aller Heiligen in Sternberg – hatte die Juden angezeigt. Er behauptete, die Frau des Juden Eleasar habe ihm geschändete und blutbefleckte Hostien übergeben, die anschließend von ihm vergraben worden waren. Die anscheinend von Blut rot verfärbten Hostien wurden an der von ihm bezeichneten Stelle gefunden.G. Ch. F. Lisch: Hauptbegebenheiten in der ältern Geschichte der Stadt Sternberg. 1847, S. 214. Daraufhin wurden alle Mecklenburger Juden verhaftet, verhört und sofern sie mit dem angeblichen Hostienfrevel in Verbindung gebracht werden konnten, nach peinlicher Befragung angeklagt.G. Ch. F. Lisch: Hauptbegebenheiten in der ältern Geschichte der Stadt Sternberg. 1847, S. 215.Fritz Backhaus: Die Hostienschändungsprozesse von Sternberg (1492) und Berlin (1510)… 1988, S. 10 unter Bezug auf G. Ch. F. Lisch: Hauptbegebenheiten in der ältern Geschichte der Stadt Sternberg. 1847, S. 236 u. 257, Nr. 12 (der auf das im Staatsarchiv Schwerin aufbewahrte Erste Verhörprotokoll vom 29. August 1429 verweist) In einem abschließenden Verhör gestand Peter Däne, dem Juden Eleasar selbst die Hostien beschafft zu haben.G. Ch. F. Lisch: Hauptbegebenheiten in der ältern Geschichte der Stadt Sternberg. 1847, S. 211–215. Er wurde nach Rostock gebracht, zum Feuertod verurteilt und dort 1493 auf dem Scheiterhaufen verbrannt.G. Ch. F. Lisch: Hauptbegebenheiten in der ältern Geschichte der Stadt Sternberg. 1847, S. 217. Die Urgicht, das durch Folter erpresste Geständnis der Juden und des Priesters Peter Däne, wurde als Inschrift in eine Brettertafel eingearbeitet. Die Tafel war im Sternberger Rathaussaal angebracht – dem Versammlungsraum des Mecklenburger Landtages – bis ein Feuer sie 1659 zerstörte.

Das Vermögen der Juden wurde von den Mecklenburger Herzögen eingezogen und sämtliche Schulden bei Juden für ungültig erklärt. Die jüdischen Gemeinden außerhalb Mecklenburgs drohten daraufhin Juden, die sich wieder in Mecklenburg niederlassen wollen würden, mit dem Bann. Als im 17. Jahrhundert erstmals die herzogliche Obrigkeit Juden wieder die Niederlassung in Mecklenburg erlaubte, verlor der Bann an Wirkung,Heinz Hirsch: Spuren jüdischen Lebens in Mecklenburg. (Geschichte Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 4). Schwerin 2006, ISBN 3-86077-654-1, S. 12. (Digitalisat, PDF, 5,7 MB)Jürgen Borchert: Dr. Donaths »Geschichte der Juden«. In: Des Zettelkastens anderer Teil. Hinstorff Verlag, Rostock 1988, ISBN 3-356-00149-3, S. 81–83 unter Bezug auf Ludwig Donath: Geschichte der Juden in Mecklenburg. Leipzig 1874. denn viele deutsche Juden, denen die diversen Reichsstände in ihren Reichsterritorien den Status als Inländer mit unbefristetem Aufenthaltsrecht verwehrten, konnten – Bann hin oder her – einen in Mecklenburg gebotenen Status als Schutzjude – und sei er nur temporär für teuer Geld gewährt – nur um den Preis zurückweisen, nirgends einen Aufenthaltsrecht zu haben, was dann bedeutete familienlos als Mitglied des Personals in den Hausstand eines anderen Juden mit Status als Schutzjude einzutreten oder als helfendes, unverheiratetes Mitglied in der Familie eines Verwandten mit Status zu bleiben.

Die angeblich geschändeten Sternberger Hostien mit dem „Heiligen Blut“ und die Tischplatte, auf welcher der Hostienfrevel begangen worden sein soll, bewahrte man in der dafür an die Sternberger Stadtkirche angebauten Kapelle des Heiligen Blutes als Objekte religiöser Verehrung auf. bei: lexikus.de Die Kapelle besuchten um 1500 jährlich tausende Pilger. Dadurch brachte die Wunderverehrung jedes Jahr die gewaltige Summe von 400 Gulden ein.Rosemarie Schuder, Rudolf Hirsch: Der gelbe Fleck, Wurzeln und Wirkungen des Judenhasses in der deutschen Geschichte. Berlin 1989, S. 129–144.

Noch 1492 wurden Druckschriften über den angeblichen Sternberger Hostienfrevel in Magdeburg, Köln und Lübeck herausgegeben.Sternberger Hostienschändung und ihre Quellen 1493 nahm der Nürnberger Hartmann Schedel die Ereignisse in seine weit verbreitete Weltchronik auf.Schedelsche Weltchronik, Blatt 258 Infolge von Reformation und Aufklärung änderte sich die Sicht auf die Vorgänge im spätmittelalterlichen Sternberg. Unter anderen veröffentlichten David Franck (1721), Georg Christian Friedrich Lisch (1845 und 1847), Fritz Backhaus (1988) und das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern (2008) Publikationen zum Thema. Seit 2007 erinnert ein Mahnmal in der Kapelle des Heiligen Blutes an das „Stigma Sternbergs“.Evelyn Bubber-Menzel: Zeichen gegen das Vergessen (abgerufen am 13. Juni 2012)

Landtage in Sternberg und Malchin mini|Sagsdorfer Brücke über die Warnow Seit 1275 trafen sich an der Sagsdorfer Brücke bei Sternberg die mecklenburgischen Herrscher und die mecklenburgischen Stände, also Ritterschaft, Geistlichkeit und Bürgermeister, um über Steuern, Gesetze, Privilegien und Kriegszüge zu verhandeln. Ein außerordentlicher Landtag am 20. Juni 1549 beschloss dort die Einführung der Reformation in Mecklenburg. Mecklenburg wurde ein evangelisches Herzogtum. Ein 1932 errichteter Gedenkstein erinnert daran. Seine Aufschrift: Hier an der Sagsdorfer Brücke wurde die Reformation vom Ständischen Landtag in Mecklenburg eingeführt. Am 20. Juni 1549. Nach 1549 fanden die Sternberger Landtage auf dem nahen Judenberg statt und wurden später in das Rathaus verlegt. Bis 1913 eröffnete man sie in der Stadtkirche.

1572 erfolgte die Verlegung des Landtages nach Sternberg. Am 4. Juli 1572 wurde der Landtag im Beisein des Herzogs Johann Albrecht und Herzog Ulrich auf dem Judenberg abgehalten.Uwe Heck: Geschichte des Landtags in Mecklenburg. Ein Abriß. Rostock 1997, ISBN 3-929544-48-2, S. 11. Die Stadt musste dieses Privileg nach der Landesteilung Mecklenburgs von 1621 (Güstrower Reversalen und Erbvertrag) in die beiden Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow mit Malchin teilen. Die Landtage des mecklenburgischen Ständestaats nach 1628 bis 1918 fanden so abwechselnd in Sternberg, also im Schwerinschen, und in Malchin, also im Güstrowschen, statt.

Nach dem Hamburger Vergleich wurde Mecklenburg in zwei beschränkt autonome (Teil-)Herzogtümer geteilt, ab 1815 (Teil-)Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Diese bildeten einen gemeinsamen Staat und unterstanden einem gemeinsamen Landtag. Der jährlich im Herbst einberufene Landtag tagte in den jeweiligen Rathäusern von Sternberg und Malchin. Bis zum Ersten Weltkrieg gehörte Sternberg zum Herzogtum (ab 1815 Großherzogtum) Mecklenburg-Schwerin.

Dreißigjähriger Krieg bis 1918