Waldbröl ist Sitz des Amtsgerichtes Waldbröl, das für die Gemeinden Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl im südlichen Oberbergischen Kreis sowie für die Gemeinde Windeck im rechtsrheinischen Teil des Rhein-Sieg-Kreises zuständig ist. In dem 413 km² großen Gerichtsbezirk leben rund 89.000 Menschen.
Übergeordnete Gerichte Das dem Amtsgericht Waldbröl übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Bonn, das wiederum dem Oberlandesgericht Köln untersteht.
Geschichte In Waldbröl bestand von 1820 bis 1879 das preußische Friedensgericht Waldbröl. Das königlich preußische Amtsgericht Waldbröl wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von sieben Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Bonn im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Waldbröl. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Waldbröl sowie aus dem Kreis Altenkirchen die Bürgermeisterei Friesenhagen und aus der Bürgermeisterei Wissen den rechts der Sieg liegenden Teil außer dem Distrikt Küchenhof.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 555, Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Eckenhagen gehalten.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 412 online
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen
Weblinks https://www.ag-waldbroel.nrw.de Internetpräsenz des Amtsgerichtes Waldbröl Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichtes Waldbröl
Einzelnachweise
Kategorie:Waldbröl Waldbrol Waldbrol Kategorie:Organisation (Oberbergischer Kreis) Kategorie:Gerichtsgründung 1879