Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LSB M-V) ist seit der Gründung am 29. September 1990Broschüre: Sport in Deutschland. des Deutschen Olympischen Sportbundes, 19. Auflage. Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-89152-095-6, S. 14, Dachverband der Sportvereine, Stadt- und Kreissportbünde sowie Landesfachverbände des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

Als einer von 16 Landessportbünden ist er Mitglied des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und zählt rund 250.563 Mitglieder (Stand 2017). Die Geschäftsstelle befindet sich im „Haus des Sports“ in Schwerin, von wo aus der LSB M-V e. V. gemäß seiner Satzung als Lobbyist und Interessenvertreter für die Sportvereine sowohl im Breitensport, Leistungssport als auch in allen anderen Bereichen sportlicher Handlungen agiert.Satzung des Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern: beschlossen am 24. November 2012, S. 1. (PDF)Ulrich Pudschun, Rüdiger Loheit: Mitgliederbestand nach Altersgruppen. 2013, S. 2,

Leitbild Der Verband setzt sich als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung für Toleranz, Weltoffenheit und Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern ein und stellt sich explizit gegen jegliche Form von Gewalt, Doping, Diskriminierung und Extremismus.Im weiteren Verlauf beziehe ich mich, soweit nicht anders vermerkt auf: Ehrenkodex des LSB M-V e. V., 2007, Mit dem Ehrenkodex verkörpert der Landessportbund folgende vier Grundprinzipien: Einhaltung der Richtlinien des LSB M-V für die Sicherung der demokratischen Grundsätze im Sport Ausschluss von jeglicher Form der Gewalt, Doping und Extremismus Förderung von Integration und individueller Persönlichkeitsbildung Vorbildfunktion für junge Leute

Geschichte Am 29. September 1990 wurde der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern von insgesamt 265 Delegierten auf der Gründungskonferenz im Tagungssaal der Pädagogischen Hochschule Güstrow ins Leben gerufen.Im weiteren Verlauf beziehe ich mich, soweit nicht anders vermerkt auf: Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V., 20 Jahre Landessportbund – Wir leben den Vereinssport, 2010, S. 2/3. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands standen die Sportvereine und Verbände in Mecklenburg-Vorpommern vor einer großen Herausforderung. Unter dem Motto „Dem Sport eine Chance“ versuchte man, den Sport in seiner bestehenden Vielfalt zu erhalten und ihn gleichzeitig inhaltlich wie organisatorisch zukunftsfähig zu gestalten. Zum ersten Präsidenten des LSB M-V wurde Wolfgang Remer gewählt.

Zum Zeitpunkt der Gründung gab es Mitglieder aus 33 Kreissportbünden, die 1994 im Zuge der Gebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern auf 18 reduziert wurden. Nach weiteren Kreisfusionen im September 2011 setzt sich der LSB aktuell aus acht Kreissportbünden zusammen, bestehend aus den sechs Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Rostock, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwest-Mecklenburg, Ludwigslust-Parchim sowie den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin. miniatur|Mitgliederentwicklung des LSB M-V (1991–2013)Statistik Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V.: Jahr 2013, S. 2. miniatur|Vereinsentwicklung des LSB M-V (1991–2013) Seit der Gründung verzeichnet der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern, trotz sinkender Bevölkerung im Land, stetig wachsende Vereins- und Mitgliederzahlen. Mit dem 16. Landessporttag 2013 in Sternberg, beschloss der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern sein aktuelles Förderungs- und Leistungssportkonzept bis 2017.Statistik Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V.: Jahr 2006, S. 1. Jahresabschlussbericht Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V.: Jahr 2012/2013, S. 51.

Organisation Struktur Unter dem LSB Mecklenburg-Vorpommern sind acht Kreis- und Stadtsportbünde und 46 Landesfachverbände mit 1.906 Vereinen zusammengeschlossen, in denen aktuell rund 250.563 Mitglieder (rund 15,54 % der Bevölkerung in M-V) aktiv sind. bis 6 Jahre 7–14 Jahre 15–18 Jahre 19–26 Jahre 27–40 Jahre 41–60 Jahre über 60 Jahre Gesamt Anzahl 12.685 48.577 15.538 24.426 35.209 63.048 37.727 237.210 Anteil 5,35 % 20,48 % 6,55 % 10,30 % 14,84 % 26,58 % 15,90 % 100 % * Mitgliederbestand des LSB Mecklenburg-Vorpommern nach Alter sortiert (Stand 2013)

Gemäß § 10 der Satzung des LSB M-V bildet der Landessporttag das oberste Organ im Land Mecklenburg-Vorpommern. Er setzt sich aus dem Präsidium, den Delegierten der Landesfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde und außerordentlichen Mitglieder sowie den Ehrenmitgliedern zusammen. Die Deputation des LSB obliegt dem Präsidium, vertreten durch den Präsidenten Andreas Bluhm. Das Dritte und zugleich letzte Organ des LSB ist laut § 9 der Satzung das Landesschiedsgericht. Parallel dazu organisiert sich die Jugend der Mitgliedsorganisation in der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern.Satzung des Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern: beschlossen am 24. November 2012, § 9, S. 4.

Organe Landessporttag miniatur|Anzahl der Delegierten im Landessporttag des LSB M-V e. V.Protokoll des Landessporttages 2008 des LSB M-V e. V., erstellt am 18. November 2009, S. 3. Der Landessporttag ist das oberste Organ des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern und zugleich das höchste Gremium des organisierten Sports im Land.Im weiteren Verlauf beziehe ich mich, soweit nicht anders vermerkt auf: Satzung des Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern: beschlossen am 24. November 2012, § 10, S. 4–6. Er findet jährlich unter der Zusammenkunft der vertretenden Delegierten statt. Der Delegiertenschlüssel umfasst die Mitglieder der Landesfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde, der außerordentlichen Mitglieder, des Präsidiums sowie die der Ehrenmitglieder. Die Versammlungen werden vom Präsidenten eröffnet, dirigiert und geschlossen. Seine Beschlüsse fasst der Landessporttag mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Satzung nichts anderes vorgibt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem: die Entgegennahme des Jahres- und Prüfberichts, Beschlüsse gestellter Anträge Beschlüsse von Satzungsänderungen Entlastung des Präsidiums Bestätigung des Haushaltsvoranschlag Neuwahlen der zu wählenden Präsidiumsmitglieder und der Mitglieder des Landesschiedsgerichtes (alle fünf Jahre) sowie die Festlegung der Mitgliedsbeiträge

Außerordentliche Landessporttage finden nur statt, wenn es das Interesse des Landessportbundes erfordert, das Präsidium oder mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder ihn beantragt.Geschäftsordnung des LSB M-V e. V., beschlossen am 24. November 2012.

Präsidium Das Präsidium erfüllt die Aufgaben des LSB M-V im Rahmen der aktuellen Satzung, Geschäftsordnung und den Abkommen der Mitgliederversammlung. Dazu gehören insbesondere:Im weiteren Verlauf beziehe ich mich, soweit nicht anders vermerkt auf: Satzung des Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern: beschlossen am 24. November 2012, §§ 13–16, S. 7–8. miniatur|Präsidium und Ausschüsse des LSB M-V e. V. 2012/2013Jahresabschlussbericht Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V.: Jahr 2012/2013, S. 7. Vorgabe und Vertretung der politischen Zielsetzung des Landessportbundes Berufung, Controlling und Aufsicht der Geschäftsstelle Einstellung aller hauptamtlichen Mitarbeiter des LSB Entwurf und Vorgabe inhaltlicher Aufgaben und Schwerpunkte der Tagesordnung des Landessporttages Berichterstattung über eigene Tätigkeiten auf dem Landessporttag Erarbeitung des Jahres- und Prüfberichts

Die Mitglieder des Präsidiums werden alle fünf Jahre neu gewählt, wobei eine Wiederwahl unbegrenzt möglich ist. Beim 19. Landessporttag im November 2016 löste Andreas Bluhm den bis dahin dienstältesten Präsidenten eines Landessportbundes in Deutschland, Wolfgang Remer ab.

Landesschiedsgericht Für die Entscheidung von Streitfällen im Landessportbund ist ausschließlich das Landesschiedsgericht zuständig. Einzig und allein Angelegenheiten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landesschiedsgerichts fallen, können gemäß § 22 der Satzung über den ordentlichen Rechtsweg gegangen werden. Der grundlegende Aufgabenbereich des Schiedsgerichtes umfasst: die Ahndung von unsportlichem und schadhaftem Verhalten von Mitgliedern Satzungs- und Ordnungswidrigkeiten auf Antrag zu belangen die Schlichtung von Konflikten zwischen LSB und seinen Mitgliedern, der Mitgliedsverbände und Mitglieder untereinander

Die Durchführung eines Verfahrens regelt die Ordnung des Landesschiedsgerichts. Entscheidungen werden auf der Grundlage der Satzung sowie der Ordnungen des LSB M-V getroffen. Hierbei müssen mindestens ein Vorsitzender und zwei weitere Mitglieder an dem jeweiligen Urteil beteiligt gewesen sein.Satzung des Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern: beschlossen am 24. November 2012, §§ 7, 21, 22, S. 3/9.

Aufgaben Die Grundaufgabe des LSB besteht darin, die Interessen seiner Mitglieder zu wahren und diese zum gemeinsamen Wohl aller gegenüber Staat und Gesellschaft zu vertreten, um so den Sport in Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln und finanziell zu fördern.Satzung des Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern: beschlossen am 24. November 2012, § 3, S. 1/2.

Die Verwirklichung erfolgt insbesondere durch: die Förderung eines regelmäßigen und geregeltem Sport- und Spielbetriebs der Mitglieder die Förderung der Verein- und Verbandstätigkeit die Förderung des Breiten-, Gesundheits- und Leistungssportes die Förderung der Sportjugend M-V die Förderung und Unterstützung der Vereine bei Bau oder Sanierung von Sportstätten die finanzielle Unterstützung von Ausgaben der Vereine und Verbände eine überfachliche und allgemeinbildende Aus- und Fortbildung der Mitglieder die Schaffung eines ausreichenden Versicherungsschutzes die Stärkung des Ehrenamts und die Ehrung von Personen, Gruppen und Vereinen die Herausgabe vom Landessport-Magazin M-V und sport- und verbandsbezogenen Internetbeiträgen.

Finanzierung Der Landessportbund trägt sich vor allem durch Projektmittel des Bundes- und Landeshaushaltes, den Mitgliedsbeiträgen, Zuwendungen aus der Wirtschaft (Sponsoring) sowie aus Einnahmen der Glücksspirale.Jahresabschlussbericht Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V.: Jahr 2012/2013, S. 44–49.

Sportjugend Die Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern (SJ MV) ist die Jugendorganisation des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern und ist, mit mehr als 101.000 Mitgliedern, der größte Jugendverband im Land. Sie vertritt als freier Träger der Jugendhilfe die Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 3 bis 27 Jahren. bis 6 Jahre 7–14 Jahre 15–18 Jahre 19–26 Jahre Gesamt Anzahl 12.685 48.577 15.538 24.426 101.226 Anteil 12,53 % 47,99 % 15,35 % 24,13 % 100 % * Mitgliederbestand der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern nach Alter sortiert (Stand 2013)

Neben der Kernaufgabe als Interessenvertreter junger Menschen zu agieren, hat sich die Sportjugend M-V, gemäß der Jugendordnung und darüber hinaus, folgende Ziele zur Aufgabe gemacht: Auswahl eines umfangreichen, zeit- und jugendgerechten Sportangebotes Integration verschiedenster Gruppen, Schutz von Menschenrechten sowie Toleranz Förderung von freiwilligem/gesellschaftlichem Engagement Entwurf sportlicher Bildungsangebote zur ganzheitlichen Entwicklung junger Menschen Nachhaltige Entwicklung im Sport und dauerhafte Optimierung der Umweltbilanz

Sporteinrichtungen Olympiastützpunkt M-V