mini|Hartmann Pistoris Hartmann Pistoris von Seußlitz und Hirschstein (* 22. Januar 1543 in Leipzig; † 1. März 1603 in Seußlitz) war ein kursächsischer Rechtswissenschaftler, Richter und Geheimer Rat. Er gehörte der Leipziger Juristenfamilie Pistoris an und zählt mit seinen Quaestiones iuris tam Romani quam Saxonici zu den einflussreichsten Vertretern der sächsischen Rechtspraxis des ausgehenden 16. Jahrhunderts. Die zeitgenössische und die ältere rechtshistorische Literatur bezeichneten ihn wegen der Wertschätzung, die seinen Gutachten und Entscheidungen bei den Gerichten entgegengebracht wurde, als „sächsischen Papinian“.Johann August von Eisenhart: Pistoris von Seuselitz, Simon. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 26, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 186–194, hier S. 191.
Leben
Herkunft und Ausbildung Hartmann Pistoris entstammte der Leipziger Gelehrtenfamilie Pistoris, deren ursprünglicher Name Becker bereits im Spätmittelalter latinisiert worden war. Sein Urgroßvater Nicolaus Pistoris und sein Großvater Simon Pistoris d. Ä. waren Professoren der Medizin, Leibärzte der sächsischen Kurfürsten und Bürgermeister von Leipzig; sein Vater Simon Pistoris der Jüngere (1489–1562) wirkte als Ordinarius der Leipziger Juristenfakultät sowie als Kanzler der Herzöge Georg und Moritz von Sachsen. Simon Pistoris d. J. wurde mit seinen ehelichen Nachkommen in den Reichsadels- und Reichsritterstand erhoben und erwarb um die Mitte des 16. Jahrhunderts das säkularisierte Klostergut Seußlitz an der Elbe sowie Anteile an Merschwitz; seither führte die Familie den Namen „Pistoris von Seußlitz“.Johann August von Eisenhart: Pistoris von Seuselitz, Simon. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 26, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 186–194, hier S. 186–190.
Hartmann war ein Sohn Simon Pistoris’ d. J. aus dessen dritter Ehe und damit Halbbruder des um rund 26 Jahre älteren Modestinus Pistoris (1516–1565). Er studierte, der Familientradition folgend, zunächst an der Universität Leipzig die Rechte, wobei ihn sein Vater und sein Halbbruder anleiteten, und setzte das Studium anschließend – wie zuvor Vater und Halbbruder – an italienischen Universitäten fort.
Ämterlaufbahn in Kursachsen Bald nach der Rückkehr aus Italien wurde Pistoris zum Assessor des Leipziger Oberhofgerichts und 1574 zum Beisitzer des Leipziger Schöppenstuhls berufen. 1576 trat er unter Kurfürst August in das Hofratskollegium ein und wurde rasch zum Geheimen Rat befördert. Dieses Amt versah er etwa zehn Jahre lang, bis zum Tod des Kurfürsten im Februar 1586; in dieser Zeit wurde er auch zu diplomatischen Sendungen herangezogen. Sein Name ist unter anderem in der Überlieferung zum Reichstag zu Regensburg von 1576 nachgewiesen.Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556–1662: Der Reichstag zu Regensburg 1576; vgl. den Indexeintrag „Pistoris, Hartmann“ in der Deutschen Biographie.
Gutsherr und Rechtsberater in Seußlitz Nach dem Tod Augusts legte Pistoris das Geheimratsamt nieder und zog sich auf das väterliche Erbgut Seußlitz zurück, das er durch Verträge mit seinem Bruder Eugen vollständig in seiner Hand vereinigte. Um 1586/1590 erwarb er zusätzlich das benachbarte Gut und Schloss Hirschstein, weshalb er sich seither „von Seußlitz und Hirschstein“ nannte.
Von seinem Landsitz aus blieb er dem kursächsischen Hof rund 18 Jahre lang unter drei aufeinanderfolgenden Regierungen – derjenigen Christians I., der vormundschaftlichen Regierung für dessen unmündigen Sohn und derjenigen Christians II. – als Rat „von Haus aus“ verbunden, besorgte ihm anvertraute Geschäfte und trat periodisch als Rat am kurfürstlichen Appellationsgericht in Funktion. Daneben erstattete er einheimischen wie auswärtigen Fürsten und Privatpersonen Rechtsgutachten. Nach dem Bericht Eisenharts suchten Rechtsuchende ihn häufig in Seußlitz auf, teils um seine Meinung einzuholen, teils um seine dort handschriftlich verwahrte Sammlung von Rechtsfällen und Streitfragen (Observationes) einzusehen, die bereits vor ihrer Drucklegung weithin bekannt war.
Tod und Grabdenkmäler Tod Pistoris starb am 1. März 1603 auf seinem Gut Seußlitz. Die für ihn gesetzte lateinische Gedenktafel führt seinen Tod auf eine dauerhafte Überlastung zurück: Sein Körper sei den unablässigen Arbeiten und den daraus erwachsenden, nahezu ununterbrochenen Krankheiten nicht mehr gewachsen gewesen, worauf er „unter den Händen der Seinen“ (inter manus suorum) an den Kalenden des März verschieden sei.Cornelius Gurlitt: Seußlitz. In: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. 37. Heft: Amtshauptmannschaft Großenhain (Land). In Kommission bei C. C. Meinhold & Söhne, Dresden 1914, S. 340 f. Die deutsche Grabinschrift gibt sein Alter mit „LX Jahr und V Wochen“ an, was mit dem für den 22. Januar 1543 überlieferten Geburtstag im Wesentlichen übereinstimmt.Rechnerisch führt die Angabe „60 Jahre und 5 Wochen“ auf den 25. Januar 1543; die Wochenangabe der Inschrift ist offenkundig gerundet.
Die ältere rechtshistorische Literatur, darunter Stintzing, nannte abweichend Dresden als Sterbeort und 1601 als Todesjahr. Johann August von Eisenhart berichtigte diese Angabe bereits 1888 anhand des Seußlitzer Leichensteins;Johann August von Eisenhart: Pistoris von Seuselitz, Simon. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 26, Duncker & Humblot, Leipzig 1888, S. 186–194, hier S. 192. die Inschriften bestätigen Ort und Datum.
Grabdenkmäler in Seußlitz Die 1914 von Cornelius Gurlitt vorgelegte Denkmälerinventarisation der Amtshauptmannschaft Großenhain verzeichnet für Hartmann Pistoris drei Grabdenkmäler in Seußlitz. Sie gehören zu einer größeren Gruppe von Grabmälern der Familie Pistoris und benachbarter Adelsfamilien, die nach dem barocken Umbau von Schloss und Kirche (1722–1732) ihren ursprünglichen Standort verloren und teilweise an der Hofmauer neu aufgestellt wurden.
Sandsteinplatte mit deutscher Inschrift mini|Sandsteinplatte mit der deutschen Grabinschrift für Hartmann Pistoris, seit dem 19./20. Jahrhundert an der Hofmauer bei der Schlosskirche Seußlitz aufgestellt Die 96 × 91 Zentimeter messende, links abgebrochene Sandsteinplatte mit verstümmeltem Rollwerk stand bereits 1914 an der Westmauer des Hofes. Ihre in Kapitalis ausgeführte Inschrift ist durch den Bruch und starke Verwitterung nur noch teilweise lesbar; die in eckigen Klammern stehenden Buchstaben folgen der Lesung Gurlitts von 1914, als der Text noch weiter erhalten war:
[AL]HIER LIGT BEGRABEN DER ED[LE] GESTRENGE EHRNVESTE VND [H]OCHGELA[H]RTE HERR HARTMANN [PIS]TORIS AVF SEVSELITZ VND HIRSCH- [ST]EIN CHVR[F.] SAX. VORNEMER RHAT [WE]LCHER HIER ZV SEVSELITZ IN GOTT [SEL]IG VORSCHIEDEN DEN I MARTII [A]NO MDCIII SEINES ALTERS LX IHAR [V]ND V WOCHEN […] GOTT EINE FROLICHE AVFERSTEHVNG VOR[LEIHE]
Die Lücke der neunten Zeile war bereits 1914 unleserlich.
Sandsteinplatte mit lateinischem Distichon Eine zweite, 52 × 156 Zentimeter messende Sandsteinplatte trug ein langgestrecktes, gebauchtes Inschriftfeld in verstümmeltem Rollwerk. Auch sie befand sich 1914 an der Westmauer des Hofes. Der Text lautet:
Hartmani quodcunque fuit mortale, repostum est hoc tumulo: melior cessit pars altera coelo. Virtutum meritas non haec capit area laudes: ingenii ipse sibi posuit monumenta per orbem.
Sinngemäß: „Was an Hartmann sterblich war, ist in diesem Grab beigesetzt; der bessere Teil ist zum Himmel gegangen. Dieser Platz fasst nicht die Lobsprüche, die seine Tugenden verdienen – Denkmäler seines Geistes hat er sich selbst über den Erdkreis hin gesetzt.“ Die Schlusswendung spielt auf die weite Verbreitung seiner Druckwerke an.
Marmortafel mit Goldschrift Das dritte, inhaltlich ergiebigste Denkmal ist eine schlichte, 98 × 141 Zentimeter messende Tafel aus Marmor mit goldener Schrift; sie befand sich an der Nordseite des Altarplatzes und war bis 1911 durch einen Kirchenstand verbaut. Ihre lateinische Inschrift war schon 1914 durch Übermalung teilweise entstellt.
Der Text bietet einen zusammenhängenden Lebenslauf: Pistoris habe von früh an in den Spuren seiner Vorfahren gestanden und die Grundlagen gründlicher Gelehrsamkeit teils im Haus durch den Unterricht seines Vaters und seines Bruders Modestinus, teils durch den Besuch der Universität Leipzig und der berühmtesten italienischen Akademien gelegt. Nach der Rückkehr in die Heimat habe er seine Studien und seinen Scharfsinn den führenden Männern empfohlen und seine Ämterlaufbahn mit dem Assessorat am Leipziger Oberhofgericht begonnen; von dort an den Hof des Kurfürsten August berufen und in die geheimen Ratschläge gezogen, habe er die Geheimnisse des Fürsten „mit einzigartiger Treue und Arbeitsamkeit“ fast ein Jahrzehnt lang getragen. Nach dem Tod Augusts habe er sich auf das väterliche Gut zurückgezogen und dort 18 Jahre lang – unter Christian I., unter dem Administrator Friedrich Wilhelm und noch zu Beginn der Regierung Christians II. – den ihm anvertrauten Geschäften des sächsischen Hauses sowie den am obersten Appellationsgericht zu entscheidenden Rechtssachen vorgestanden, daneben schwierigste Konsultationen auswärtiger Fürsten und Großer bearbeitet. Ausdrücklich hervorgehoben wird, dass er das Andenken seines Vaters und seines Bruders Modestinus durch die Herausgabe von deren Schriften bewahrt und den ererbten Gelehrtenruhm durch eigene Werke so vermehrt habe, dass er „mehr aus dem Seinen beigetragen als von jenen empfangen“ zu haben scheine. Genannt werden ferner die Auslösung des väterlichen Guts von seinem Bruder Eugen und der Kauf des benachbarten Schlosses Hirschstein.
Die Tafel schließt mit den Familienangaben: Aus der Ehe mit Barbara, der Tochter des Ulrich Mordeisen, seien fünf Kinder hervorgegangen, von denen vier den Vater überlebten; diese hätten die Tafel dem Andenken des Vaters gewidmet.
Umfeld In unmittelbarer Nachbarschaft verzeichnet Gurlitt weitere Grabdenkmäler der Familie, darunter die Platte für Hartmanns Vater Simon Pistoris d. J. († 1562) mit der Angabe pater liberorum XXIII sowie das Denkmal für den Sohn Simon Ulrich Pistoris († 1615), dessen Inschrift dessen Berufung in den Geheimen Rat der brandenburgischen Kurfürsten Joachim Friedrich und Johann Sigismund hervorhebt.Cornelius Gurlitt: Seußlitz. In: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. 37. Heft: Amtshauptmannschaft Großenhain (Land). In Kommission bei C. C. Meinhold & Söhne, Dresden 1914, S. 337 und S. 341 f.
Werk
Quaestiones iuris tam Romani quam Saxonici Das Hauptwerk Pistoris’ sind die Quaestiones iuris tam Romani quam Saxonici, eine Sammlung praxisorientierter Rechtsfragen, in denen das gemeine römische Recht und das sächsische Recht – insbesondere die Kursächsischen Konstitutionen von 1572 – vergleichend behandelt werden. Das Werk steht damit in der Tradition des frühen Usus modernus und war an den Gerichten so angesehen, dass es bis ins späte 17. Jahrhundert immer wieder aufgelegt wurde.
Das erste Buch mit 50 Quästionen erschien 1579 bei Johann Steinmann in Leipzig; die auf den 15. Oktober 1578 in Dresden datierte Widmungsvorrede ist an Kurfürst August gerichtet. Darin begründet Pistoris unter Berufung auf Baldus seinen Vorrang der Rechtsprechung vor der Lehre – Formulierungen, die als Selbstverständnis des gelehrten Praktikers gelesen worden sind. Das in zwei Teile gegliederte zweite Buch folgte 1582 und 1584; dem zweiten Teil ist eine undatierte Vorrede des Wittenberger Professors Matthias Wesenbeck beigegeben. Weitere Auflagen erschienen 1586 und 1590 bei Steinmann bzw. dessen Erben, 1596 bei Gotthard Vögelin in Leipzig sowie 1603/1604 in Heidelberg.Die ADB nennt darüber hinaus Auflagen von 1597 und 1598; im VD 16 und in den Beständen der Bayerischen Staatsbibliothek sind diese nicht nachgewiesen.