Unter Leiharbeitsrichtlinie werden folgende Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates geführt:
Richtlinie 91/383/EWG zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis Richtlinie 2008/104/EG über Leiharbeit